Hanau. — Donnerstag, den 16^ Januar 1823.
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Kurfürstliche Ernennungen.
Se. königl. Doheit der Kurfürst haben zu ver- ordnen geruhet, daß der Präsident der Generalkon- grolle v. Meyer an den Sitzungen des Staatsmini- sterinms Theil nehmen soll.
G e f e H g e b u n g.
Aus schrei ben des Staatsmini- sterium s.
vom 12. Dez. 1822.
wider das Legen von Selbstschüssen.
Da die Vortheile, welche das Legen von Selbst- schüssen gewähren kann, von den möglichen, nicht beabsichtigten Nachtheilen desselben zu sehr überwo- gen werden, ohnehin der erlaubte Zweck einer solchen Maßregel in den meisten Fällen auf andere Weise zu erreichen stehet; so ist durch allerhöchste Entschließung Seiner königlichen Hoheit des Kurfürsten das Legen von Selbsischüsscn, es geschehe zu welchem Zwecke es wolle, bei angemessener Polizeistrafe , und härterer Bestrafung im Falle einer auf widerrechtliche Beschädigung gerichteten Absicht verboten worden.
Die Polizei-, Foi-st- und Jagdbehörden haben auf die etwaigen Uebertretungen dieses Verbotes, welches gehörig bekannt zu machen ist, genau zu ach
ten, und deren Ahndung zu bewirken. Cassel am 12. Dez. 1822.
Kurfürst!. Staatsminisierium. Schmerfeld. — Witzleben. — Schminke.
Vt. Eggen«.
Für sämmtliche kurhessischen Provinzen.
A u s s ch r e i b e n des S t a a t s m i n i- st e r i u in s, vom 18. Dez. 1822, betreffend die besonderen Abgaben für die Zuchthäuser in Cassel und Fulda.
Nach einer allerhöchsten Entschliessung Seiner königlichen Hoheit des Kurfürsten sollen die für die Zuchthäuser hierselbst und in Fulda bestimmten besonderen Abgaben, welche nicht als Taxen nach der Stempelordnung vom 30. Nov. d. 3. mittelst des Stempels erhoben werden, zwar fortdauern, jedoch vom 1. Jan. k. J. an unmittelbar für die Staatskasse vereinnahmt, und aus dieser die zu den Kosten der genannten Anstalten erforderlichen Zuschüsse geleistet werden.
Den betreffenden Berwaltnügs - und Fiikanzbe- Hörden wird dieses hierdurch zur Nachachtung bekannt gemacht. Cassel am 18. Dez. 1822.
Kurfürst!. Staatsministerium, Schmerfeld. — Witzleben. — Schminke.
Vt. Eggena.
Für sämmtliche kurhessischen Provinzen.