Wochenblatt
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P r v v i n z H a n a u.
Hanau. — Donnerstag, den 9^ Januar 1823.
Kurfürstliche Ernennungen.
Der Kreisrath Meisierlin in Escbwege ist zum Kreis'arhe für den Kreis Hofgeismar, und der Kreisrath ©dirntten in Hofgeismar rum Kreisrarhe für den Kreis Eschwege allergnadigst bestellt.
Dem Pfarrer Trainer auf dem Florenberge ist die allergnadigste Bestätigung als Pfarrer zu Salz- schlief enheiit, und
dem Jnstlumcutcnmacher Schneider zu Marburg der Titel als Hofinstrumentenmacher huldreichst bei, gelegt.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
t Nach der Fischordnung vom 28. Januar 1749, ist an solchen Orten, wo Fischwasser und Leichten ehe vorhanden sind, das Enlenhalren bei deren Konfiskation und nach Befinden weiterer Bestra- fung verboten. — Da aber gleichwohl bemerkt worden ist, daß diesem Verbot, namentlich auf den hiesigen, zur Fischerei bestimmten Stadtgräben entgegen gehandelt werde, so siehet mau sich veranlaßt, obige Gesetzstelle smit dem Aussigen in Erinnerung zu bringen , daß man. auf die Befolgung derselben genau aufsehen lassen wird. Ha, vau den 18. Dez. 1822.
AuS kurfttrstl. Polizeikommission daselbst.
Besondere Bekanntmachungen der Vcrwak tnngs r und Finanzdehörden.
1. In Auftrag des knifürstl. OoeihofmarschallalmS in Saffd, soll das im hiesigen Frohudhof gelegene Herrfchafil- Waschhaus, nebst baut gehörigem Dleickgarren ui;b Waschge, ärhschaften, Montag den 17. Febr. künftigen Jahrs, in so lange, biS dasselbe bei einem Hostager dahier benutzt wir-, unter der Bedingung einer zweimonatlichen Äuft kündigung, vom l. Avril 1823 au, auf neu« Jahre, au den Meistbietenden verpachtet werden. Die hierzu Lustlragenden werden eingeladen, in dem Kommissionszimmer kürfürstl. Finanzkammer in dem bestimmten Termin, Vormiliags 10 Uhr, zu erscheinen, ihre Gebote abzugeben, und sich des Zuschlags, vorbehaltlich höherer Genehmü gütig/ zu gewärtigen. Hanau den 26. Dez. 1822.
Klauhold. Holzforster.
2. Die Mineralbrunnen bei Schwalheim, deren Wasser sowohl wegen seiner vorzüglichen Heilkraft als wegen seines lieblichen erfrischenden Geschmacks hinreichend bekannt ist, und durch ganz Deutsch, land, die Schweiz, Italien, und selbst über das Meer verführt wird, sollen den 24. Febr. k. I., Vormittags 10 Uhr, in der Komunssivnsstnbe der unterzeichneten Behörde anderweit öffentlich an den Meistbietenden, vorbehaltlich höherer Genehmigung, vom 1. Jun k. I. an, verpacht« werden. Diese Bruunenanstalt, sechs Stundet von Frankfurt, vierzehn Stunden von Mainz» fünf Stunden von Hanau, eine halb« Stund«,