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Hanau. Donnerstag, den 2^ Januar 1823.

Zum Anfang des Jahrs.

Willkommen uns, du neues Jahr,

An deinem ersten Morgen,

Dem Auge Gottes bist du klar, Der Menschen Blick verborgen.

Ob künftig uns Gefahr umringt?

Ob Ueberstuß dein Füllhorn bringt?

Er fügt es, der dich lenket, Und stets das Beste schenket.

So fangen wir dich wieder an

Mit kindlichem Vertrauen,

Und werden auch auf deiner Bahn

Des Vaters Hülfe schauen, Der unsre Zuflucht ewig ist, Der für uns sorgt, uns nie vergißt.

Ach, möchten wir nur wallen

Nach seinem Wohlgefallen-

Kurfürstliche Ernennungen.

Der Wasserbaumeister Lange zu Cassel ist zum fimmftchrenden Mitgliede der Oberbaudirektion, der Strassenbauingenieur Potente in HerSfeld,

zum Wasserbaumeister für die Provinz Niederhessen, und

der bei dem Militärokonomiedepartement des Ge- neralkriegsdepartements bisher gestandene Kalkula­tor von Ende, nunmehr zum zweiten Reposttar bei dem Staatsministerinm allergnädigst ernannt.

Der Pfarrer von Roqnes zu Marburg ist von Versetzung der reformirten Pfarrei Cappel huldreichst entbunden, und solche dem Stipendiatenmajor und außerordentlichen Pfarrer Crepon dortselbst, so wie dem Rektor Erster in Allendorf die Pfarrei Vat- terode, Klasse Allendorf, übertragen.

Der Konrektor, Pfarrer Hochhuth in Eschwege, ist als zweiter Prediger bei der Neusta'dter Kirche daselbst und als Pfarrer zu Grebendorf allergnädigst bestätigt, und

dein reitenden Förster zweiter Klasse, Döring in Ebsdorf, die erledigte Revierförsterstelle in Ober- rosphe huldreichst ertheilt worden.

Allgemeine Verfügmigen der Oberbehörden.

1. Nach der Fischordnung vom 28. Januar 1749, ist an solchen Orten, wo Fischwasser und Leichtei- che vorhanden sind, das Entenhalten bei deren Konfiskation, und nach Befinden weiterer Bestra­fung verboten. Da aber gleichwohl bemerkt worden ist, daß diesem Verbot, namentlich auf den hiesigen, zur Fischerei bestimmten Stadtgrä­ben entgegen gehandelt werde, so siehet man sich veranlaßt, obige Gesetzstelle mit dem Anfügen in Erinnerung zu bringen, daß man auf die. Befol,