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Wo chenblatt für die P r o v in; H a n a u.

Hanau. Donnerstag, den 26^ Dezember 1822.

Kurfürstliche Ernennungen.

Dem bei der Generalkontrolle stehenden Geheimen- füiamratb .Schotten ist die Spezialaufsicht und relluilg der "> ^^ -««r^^^^^»,.^,.>-,.,. tnng allergnadigst nbertraAöü.

Der Pfarrer Schedtler zu Holzhausen ist zum Metropolitan der Klasse Kirchhain huldreichst bestellt, mit)

bei der Polizeidirektion in Fulda der im Ifleti kinieninfanterieregimeut bisher gestandene Feldwebel Kunze zum ersten Expedienten, Polizeikussirer und Kalkulator ernannt.

Durch allerhöchste Ordre vom 15. dieses ist der i la riiire der Armee stehende Hauptmann Willens, zum Major ä la suite allergnadigst ernannt worden.

Der Koch Rodemann zu Cassel ist zum Aidekoch in der Hosinche allergnadigst ernannt.

Allgelmine VcrfügunZcn der Oberbehöchev.

1. Nach der Fischordnung von» 28. Januar 1749, ist an solchen Orten, wo Fisch Wasser unb Leichten ehe vorhanden sind, das Entenhalten bei deren Konfiskation und nach Befinden weiterer Bestra- fung verboten. Da aber gleichwohl bemerkt worden ist, daß diesem Verbot, namentlich auf den hiesigen, zur Fischerei bestimmten Stadtgra­ben entgegen gehandelt werde, so siehet man sich

veranlaßt, obige Gesetzstelle mit dem Anfügen in Erinnerung zu briugen, daß man auf die Befol­gung derselben genau aufsehen lassen wird. Ha« nau den 18. Dez. 1822

Aus kurfürstl. Polizeikömmissiou daselbst.

Besondere Bekanntmachungen der Verwal« tungs - und Finanzbehörden-

1. Das an der Fulda, unweit Cassel liegende! herrschaftliche Gut, der Kragenhof genannt, wel­ches aus ungefähr 153^ Acker Land, 53 Acker 2^ Ruthen Wiesen, 4| Acker 30 Ruthen Garte» und 25 £ Acker 20 Ruthen Hudeweiden besteht, auch mit den erforderlichen Wöh»- und Oekono» miegebä'ude» versehen ist, soll mit oder ohne das dabei gelegene 115 Acker haltende Kragenholz, von Petritag 1825 an verkauft oder vererbleihet und zu dem Zweck auf beide Arten an den Meist­bietenden öffentlich ausgeboten werden. Zu die­ser Versteigerung haben wir Termin auf Dienstag den 7. Jan. künftigen Jahrs anbei anmt, und indem wir dieses hiermit zur öffentlichen Kennt- ni@ bringen, bemerken wir zugleich, daß dieje­nigen, welche obenbeschriebeues Gut zu kaufen oder in Erbiethe zu nehmen wünschen, sich am genannten Tage, Vormittags 9 Uhr, hier auf der Finanzkammer einzufinden , mit den erforder­lichen obrigkeitlichen Zeugnissen, als zu einem solchen Unternehmen hinlänglich vermögend, zu legitimircn, und nach Einsicht der Bedingungen,