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Thl. gGr.
VIII. Vertrag anderen Inhaltes
a) bei einem Obergerichte ausgenommen oder bestätigt (§. 23). , 2 —
b) bei einem Untergerichte ausgenommen oder bestätigt (§ 22) . 1 —
Vergl. übrigens Urkunde (Privat-) Volljährigkeitserklärung (§. 51) f. Gestaltung.
Vollmacht
1) zu Geschäften bei den Untergerichten (§. 18) . - 2
2) , - , - < oberen Gerichten und anderen Oberbehörden (§. 19) — 4 Uebrigens s. Urkunde (Privat-).
Vorbescheid, s. Ausfertigung.
Vorladung, s. Ausfertigung.
Vormundsbestellung, s. Bescheinigung , Nr. 1, b. und Nr. 2.
Verschreiben, s. Ausfertigung. Vorstellung, s. Eingabe.
W.
Währschaft, f. Vertrag.
W e ch se l (§. 33 und §. 15), s. Schuld- und dergl. Urkunde. .
Z.
Zahlung aus Staatskassen, s. Aus- fertiguug und Quittung. Zehntmalterbrief, s. Vertrag, Nr."^"' III.
Zeugniß, s. Bescheinigung, Protokoll, Urkunde (Privat-,).
Zulage, s- Besoldung.
Zunftsachen
1) Protokoll in unstreitigen Zunftsachen (§. 2o) . . - — g
2) Entscheidung in streitigen Zunft- sachen
a) von den Regierungen (5. 2t)— 12 b) von den unteren Behörden (§• 20) ... 6
Vergl. übrigens Ausfertigung.
Zu schla gsbe sch e id (§. 25), wie Kauf, s. Vertrag, Nr. I.
Allgemeine Anmerkung.
Wegen
1) der von der Stempeiabgabe freien Personen , Anstalten und Sachen, f 6.
2 u. 3,
2) des Gebrauchs gedruckter Formulare §. 15.
3) der Anwendung des Stempels:
a) zu dem zweiten und weiteren Bogen $. 7 tl.
b) zu dem Duplikate rc. bei mehrmaliger Ausfertigung derselben Urkunde §. Ü,
c) zu einer Urkunde, welche mehrere dem Stempel unterworfene Rechtsgeschäfte betrifft H. 9, 4) der Berechnung des nach Prozenten des Betrages oder Werthes bestimmten Stempels §. 11/ 38 u. 39. „ „
5) der Ausmittelung des Werthes §. 12, 26, 27, 28 u. 45.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Nachdem man hat mißfällig wahrnehmen müssen, daß das mehrmals erlassene polizeiliche Verbot, wonach Schutt, Kummer und sonstiger Unrath, nur in die Kisselkaute, und in das Hinter derJu, dengasse gelegene Wasserloch gebracht werden darf, nicht allenthalben gehörig befolgt, sondern der Schüttre, öfters in den öffentlichen Wegen um die Stadt, oder auch am Rande der Kisselkaute abgeworfen wird, dies aber nicht allein zu grossem Mißstaud gereicht, sondern öfters auch einen üblen Geruch verbreitet, so wird jeueö Verbot hiermit zu Jedermanns Warnung nochmals mit dem Bemerken erneuert, daß jeder Dawider- Handelude uunachsichtlich mit einer Strafe von fünf Gulden,, und im Wiederholungsfälle mit doppelt so hoher Strafe angesehen werden soll. Ha- nau den 27. Nov. 1822.
Aus kurfürstl. Polizeikommission.
Besondere Bekanntmachungen der Venval- tungs - und Kinanzbehörden.
1. Sonnabend den 28. d. M., Vormittags 10 Uhr, soll bei unterzeichneter Stelle das musikali- sche Spiel in den Gerichten Alteubaßlau und Frei, ^ geeicht, entweder zusammen oder in tjebem «e< richt besonders, auf weitere 3 Jahre, vom 1. Januar k. J. an, au den Weiflbietenben salv.ratif. verpachtet werden, welches hierdurch bekannt gemacht wird. Kaiser, den 10. Dez. 1822.
Kurhesstsche Reuterei das.
D 0 d e.
2. Das an der Fulda, unweit Cassel liegende herrschaftliche Gut, der Krageuhof genannt, welches aus ungefähr 153^ Acker Land, 33 Acker 2 A Ruthen Wiesen, 4^ Acker 30 Ruthen Garten und 251 Acker 2V Ruthen Hudeweiden besteht, auch mit den erforderlichen Wohn- und Oekono- miegebäude» versehen ist, soll mit oder ohne das dabei gelegene 415 Acker haltende Krageuholz, von Petritag 1823 an verkauft oder vererbleibet und zu dem Zweck auf beide Arten an den Meistbietende» öffentlich ausgeboten werden. Zu dieser Versteigerung haben wir Termin auf Dienstag