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Thlr. gGr. F.

Immission, f. Ausfertigung.

I ii si n u a t i o n s u r k u n d e, s. Abschrift

und Bescheinigung.

Jnterlokut, s. Ausfertigung.

Inventar, geiicbtlich anfgenommenes, x bis 8 Prozent des Werthes der ver­zeichneten Vermögensstücke, mit Rück­sicht auf den e-forde lich gewesenen Zeitaufwand und die sonst obwalren- den Verhältnisse (§. 35).

K-

Kaksu der , ausländischer, oder damit versehenes ausländische Taschenbuch (h. 55) . - - - - 4

Karten, s. Spielkarten.

Kauf, s- Vertrag.

Kollokationsurtheil, in Konkurs­sachen (§- 37), wie Endbescheid.

Konsens

1) der obersten keheusherrschgft zurVer, änsserung oder zur Verpfändung von kebenstucken oder Lehens üchlciz: f Prozent des Kauf-, Täusch- re. Preises und beziehungsweise deS Schrildkavirals (§. 34) ;

2) einer landesherrlichen Obe behörde

a) mir Verpfandung eines Erbleihe-, Ziuslchen - oder anbei cu solchen Grundstückes, rechTler Verbriefnn- gen ertheilt werden , desgleichen ei­nes Kolonais: jifci gGr. für jede hundert Thä-er der Da; lehnssumine, aber in der Regel nicht unter 6 gGr.;

b) zur Veränsserung eines Griiudstin ckcs der genannten Art: zwei gGr. für jede hundert Thaler des Kauf, ober anderen Preises, aber in der Regel nicht unter 6 gGr.;

c) zur Veränsserung oder Theilung zinspstichtsger Erbgrundstücke (worü­ber keine Verbriefuugen ertheilt wer­den, § 20) . . 6

A nmer k u n g. Betrifft jedoch der Kon­sens einzelne Grundstücke, deren jährli­che Abgabe zur Staatskasse Oberhaupt den Betrag oder Werth von 4 gGr. nicht erreicht; so ist der Stempel dafür (§. 17) nur . . . 1

5) HeirathskonsenS, mit Ausnahme deS unter der folgenden Nr. 4 gedachten Kviisenses, wie Dispensation.

4) der Kantonskommissare zur Heirath ober Güteinbernahme für Militär­pflichtige (§. 21) . 12

Ko nzessi on der Regierungen, Finanz»

Thlr. sSk sommern oder der Oberberg - und Salz« werksdirektioil, auf drei Jahre,

1) zum Vraniitwcinb.ennen für jeden (4 Maas fassenden) Eimer des Bla- seugchaltes . . 12

2) zum Defrilliren gebrannter Wasser (ohne Rücksicht auf den Gehalt der Blase) .... 6

3) zum Branntweinhandel im Gr'osseu, zum Weinhandel und zum Wein­schenken, 9 bis 24 Thlr.

4) ziiin Dierschenken . . . 1

5) » He berg ieu, 2 bis 15 Tblr.

6) » Salzhandel, 12 «@r. bis 2 Thlr.

7) » TatackSspinneu rder zu sonstiger Fabrikation aus inländischen Blät­tern , 1 bis 8 Thlr.

8) » Schornsteinfegen, 3 bis 15 Thlr.

9) » Mnsikf.'ielen . 1 12

10) » Theer - und Pechbrenlicu u. dergl. 1 12

11) zu einem andern Handel oder ®etverx be (§c 46 ükid H. M . . 3 Wergl. übrigens Gestattung.)

A n in c r k u n g. Wird die Konzession nur auf ein Jahr ertheilt, so vemmbern sich die obigen Stempelausatze auf ^ (§.«

Legitimatio st, f. Gestattung.

Lehenbrief, welcher von einer Regie, einig als Lchenhof ausgesertigt wird (h. 21. u. §. 1) . 12

L e hc n h er rli ch e r Konsens, f KonsenS.

L e h e n h ofs a u s fe riigu n gen, mit Ausschluß der Leheubriefe und Kon- sense (§ 19) . . 4

Lehenieve rs (§. 21) . . 12

Lehentaxen, bei Lehenerneuerungen beibehalten wie bisher (§. 1).

Lehrbrief, s. Ausfertigung. Leicheupaß, s. Gestaltung.

Lei Heb rief, im Falle blosser Erneuerung den bisherigen Abgaben nach wie vor unterworfen (§. 1), ganz neuer, f. Vertrag, Nr. II.

Letzter Wille, desgleichen Nachtrag dazu,

1) bei einem Untergerichte ausgenommen uer, oder im Falle blosser Hinterle­gung deshalbiges Protokoll (§. 22) 1 _ desgleichen Schein darüber k§. 22) 1 -^ 2) bei einem Obergerichte hinterlegter, deshalbiges Protokoll (Z. 23) - 2

desWcheu HinterleguugSscheist (§.