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Wochenklalt

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Hanau. — Donnerstag, den 5^! Dezember 1822,

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Kurfürstliche Ernennungen.

Der Kandidat der Staatswirthschast v. Dar, deleben, ist zum Referendar bei der Regierung für die Provinz Niederhessen,

der Kandidat der Staatswirthschast, e. ?jch, tenherg von hier, zum Referendar bei dem hiess gen Kreisamte

der bisherige Amtsadvokat Wagner von Allen, dorf, zum Aktuar bei dem Iustizamte Metra, und

der Privatlehrer, Doktor Lobe zu Cassel, zum Kollaborator bei dem daflgen Lyceum allergnädigst ernannt.

Dem Mühlenverwalter Wolff zu Cassel ist daS Prädikat „Mühleninspektor", mit dem Range in der achten Klasse der Rangordnung huldreichst er, theilt worden.

Der Hofgärtner Meinecke zu WilhelmSbad ist zum Inspektor über sämmtliche Hanauer Hofgär« ten allergnädigst ernannt.

Dem bisher auf Warttgeld gestandenen Major Trost ist die erledigte Landgeometerstelle zu Fulda allergnädigst übertragen worden.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Da durch! hohen Beschluß des kurfürstlichen Staatsministeriums vvm 25. v. M. verordnet worden, daß bei den landesherrlichen Kassen der

Provinz Hanau das prenssische Courant und die kurhessische Scheidemünze zu einem Gulden vier, zig vier Kreuzer Konventionsmünze für den Tha, ler angenommen werden soll, so wird dieses zur allgemeinen Kenntniß und Nachachtung bekannt gemacht. Hanau der» 15, Nov. 1822.

Kurfürst». Finanzkammer. Schönhals.

2, Nachdem man hat mißfällig wahrnehmen müssen, daß das mehrmals erlassene polizeiliche Verbot, wonach Schutt, Kummer und sonstiger U-nrath, nur in die Kisselkaute, und in das hinter berIm dengasse gelegene Wasserloch gebracht werden darf, nicht allenthalben gehörig befolgt, sonder» der Schüttre, öfters in den öffentlichen Wegen um die Stadt, oder auch am Rande der Kisselkant» abgeworfeu wird, dies aber nicht allein zu gros, sem Mißstaud gereicht, sondern öfters auch cü neu üblen Geruch verbreitet, so wird jenes Der« bot hiermit zu Jedermanns Warnung nochmals Mit dem Bemerken erneuert, daß jeder Dawider, handelnde unnachsichtlich mit einer Strafe von fünf Gulden, und im Wiederholungsfälle mit dop­pelt so hoher Strafe angesehen werden soll. Ha, nau den 27. Nov. 1822.

Aus kurfnrstl. Polizeikommissio«.

Besondere Bekanntmachungen der Vermal- tungs - und Finanzbehörden.

1. Der in dem vorigen Wochenblatt aufIohannes Reul angekündigte Transport Mineralwasser ist nicht von diesem, sondern durch Johannes Reu,