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Wo chenölalt

für die

P r o vinz H a n a u.

Hanau. — Donnerstag/

den 28^2 November 1822.

Kurfürstliche Ernennungen.

Dem Oberförstr' Forstmeister von Eschweae zu Ziereyberg ist die Fsxstinsxektion Reinhardswaid allergnädigst übertragen. „

Der bisherige Postmeister Neuiyeier inZiegeuhain ist zum Rentmeister und Accisschreiber in Nan - schenberg,

derRegierung srepositargehülfe und Kanzlist Sta- Witz allhier zugleich zum Kassirer und Rechnungs- führer bei der hiesigen Zcichnunqsakademie, und

bei der Kanzlei des Obergerichtes für die Pro- vinz Fulda, Andreas Bertig aus Fulda zum Acr cesststen huldreichst ernannt.

Dem bisherigen Hofbaukonduktor Rock zu Wil- Helmshöhe ist die erledigte Landbanmeisterstelle für den Daudistrikt Hersfeld, und dessen Stelle dem Hofbaukonduktor Müller zu Cassel allergnädigst übertragen worden.

Allgemeinc Verfügungen der Oberbehörden.

1. Nachdem man hat wahrnehmen müssen, daß die früheren polizeilichen Anordnungen, wonach aus- drücklich bei Strafe verboten ist, das Federvieh auf den Strassen und in den. Alleen umherlaufen zu lassen, nicht allenthalben gehörig befolgt wer­de, so wird dieses Verbot hiermit zu Jedermanns Warnung und Nachachtung wiederholt öffentlich bekannt gemacht. Hanau den 30. Okt. 1822.

Aus kurfürsil. Polizeikommission,

2. Da durch hohen Beschluß des kurfürstlichen Staatsministeriums vom 23. v. M. verordnet worden, daß bei den landesherrlichen Kassen der Provinz Hanau das preussische Couraut und die kurhessische Scheidemünze zu einem Gulden vier­zig vier Kreuzer Kouventionsmünze für den Tha­ler angenommen werden soll, so wird dieses zur allgemeinen Kenntniß und Nachachtung bekannt gemacht. Hanau den 15.-Nov. 1822.

* Kurfürst». Finanzkammer. Schönhals-

Befö.ndere Bekanntniachungen der Berwak- tungs r und Finanzbehörden.

1. Das auf die Althanauer Wachen erforderliche Brennöl und Gutlichter, soll Freitag den 29. Nov. d. J., Nachmittags um 3 Uhr, in dem städtischen Hause in der Baugertsgasse, auf ein Jahr, vom 1. Jan. 1823 anfangend, an den We» nigstnebmenden zu liefern überlassen weiden. Altt hanau den 12. Nov. 1822.

Servisdeputation.

2. Alle diejenigen, welche FeldMnken, Martini- zins, Autonitterpacht oder sonstige Gefalle, zu entrichten haben, werden an deren Derichtigyug mit dem Bemerken erinnert, daß zur Erhebung derselben in der Neuhanauer Renlereistube, alle Tage der Woche, Vormittags von 9 bis 12, und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr, Montag Vormit­tag ausgenommen, bestimmt sind.

Aus kurfürstl. Meuterei Hanau. Gebet.