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Wo chenölalt für die P r o v i n z H 6 n a t

Hanau. Donnerstag, den 14 November 1822.

Kurfürstliche Ernennungen.

Sei der Polizeidiiektion in Fulda sind der bishe- rige Polizeihauptmann Groß zum Oberpolizeiinspek, tot,

der bei dem boftgen Stadtmagistrüt stehende Re- -istrator Renber zugleich zum Sekretär, und

der vormalige Konferenzkommissionskanzlist und Rechtspraktikant Delstronb provisorisch zum zweiten Expedienten allergnadigst bestellt.

Bei dem Hoftheater ist der erste Tenorist Gersiä'cker zum Kammer - und Opernsänger allergnadigst er­nannt-

Allgemeine Verfügungen der Oberbehördem

1. Nachdem man hat wahrnehmen müssen, daß die früheren polizeilichen Anordnungen, wonach aus­drücklich bei Strafe verboten ist, das Federvieh auf den Strassen und in den Alleen umherlaufen zu lassen, nicht allenthalben gehörig befolgt wer­be, so wird dieses Verbot hiermit zu Jedermanns Warnung und Nachachtung wiederholt öffentlich bekannt gemacht. Hanau den 50. Oft. 1822.

Aus kurfürstl. Polizeikommiffion-

Besondere Bekanntmachungen der Verwas- tungs - und Finanzbehörden.

1- Der in hiesiger Stadt gelegene herrschaftliche BLugertsgarten, welcher mit dem 1. März 1825

leihfällig wird, soll nochmals bei unterzeichneter Stelle Freitag den 22. dieses Monats, Nachmit­tags um 5 Uhr, salv. ratificat. öffentlich an den Meistbietenden verpachtet werden. Es dient' üb­rigens zur Nachricht, daß zu dieser Pachtung nur solche Personen angenommen werden, die nicht nur im Gartenbau erfahren, sondern auch die erforderliche Kaution zu leisten im Stande sind, und sich deshalb vor der Verpachtung hierüber gehörig ausgewiesen haben. Hanau den 2. Nov. 1822. Aus kurfürstl. Nenterei Hanau» Göbel.

2. Diejenigen Einwohner des Vucherthaler Ren- tercibezirks, welche @rb -- und Temporalpachtgnter, Zinsen, Krämer - Koucessions- Beisaffen- Wirth- schafts - Zehntbessaudgelder, Brauutweindrenn« ziusen, Frucht- Holz- und sonstige Gelder zu entrichten haben, werden hierdurch aufgefordert, diese Gelder binnen LTagen ganz ohnfehlbar und bei Vermeidung der geeigneten Zwangsmittel an« Hero zu bezahlen. Hanau den 7. Nov. 1822.

Kurfürstl. Meuterei Bücherthal. Bode.

3. Alle Alt - und Nenhanancr Steuerpflichtigen, welche Güter in der Kesselsiadter Gemarkung be­sitzen , werden ermähnt, ihre Steuern Mittwoch den 20. I. M- an Unterzeichneten abzuführen, wi­drigenfalls sich solche selbst alle dadurch eutstec hende Zwangsmittel beizumcsseu haben. Auch werden an eben diesem Tage bei demselben die Landsäckelwagen- und Geschworuenhafergelder