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Wochenblatt für die

Provi n z Hanau.

Hanau. Donnerstag, den 2625 September 18 2 2»

Kurfürstliche Ernennungen.

Der bisherige Hofmarschall v- Dalwigk ist in den Ruhestand gesetzt und dagegen der Oberappella/ livusgerichtsrath und Kammerherr v. Krufe zum Hofmarschall allerguadigst ernannt.

Der Obergerichtsrath Kulenkamp zu Fulda ist «un Oberappellationsgerichtsrathe und zwar bei dem Civilseuate, der bisherige Kammerherr v. Dörnberg zum Obergerichtsrathe bei dem Civilseuate des Obergerichts für die Provinz Fulda, und

der Kammerherr v. Buttlar zu Ziegenberg nunmehr zum wirklichen Kammerherrn bei der Kur, fürstin königl. Hoheit allerguadigst bestellt worden.

Der ausserordentliche Professor der Rechte, Dr. Jordan zu Marburg, ist zum ordentlichen Professor und zum außerordentlichen Mitgliede der Juristen- fakultät allerguadigst ernannt.

Geseßg ebung.

Ausschreibm des Ministeriums des Innern, vom 12. August 1822, die Bildung von vier Landschulkassen betreffend.

Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben in Ansehung der Landschulkassen, welche zur Verbes/ serung der Volksschulen und insbesondere der Ge/ Halte der dabei augestellten Lehrer bestimmt sind, Folgendes auzuordueu geruhet:

H. 1.

An die stelle der für Nieder/ und Oberhessen mit Schaumburg, Hersfeld und Schmalkalden ge/ meinschaftlichen Schulverbesserungskasse treten zwei Landschulkassen, die eine in Cassel für die Provinz Niederhessen mit Schaumburg und die Kreise Hers/ selb und Schmalkalden, die andere zu Marburg für die Provinz Oberhessen.

§. 2.

Der Laudschulfond in Fulda und die Landes/ schulkasse in Hanau «halten ebenfalls die Vezeich/ nung und Bestimmung von Landschulkassen mit Ausscheidung jedes andern Zweckes.

§- 3. ..

Eure jede dieser Landschulkassen, deren Rech/ nungsführer und Kontrolleur durch das Ministerium des Innern bestellt werden, stehet unter der besondern Aufsicht der betreffenden Regierung, welche jedoch zur Vertheilung der jährlichen Unterstützungen an würdige und bedürftige Schullehrer so wie zu ander reu Bewilligungen auS dieser Kasse die Genehmir gung des genannten Ministeriums, mit Ausnahme dringender Fälle, einzuholcn, übrigens auf eine Vermehrung des Kapitalvermögens nicht weiter Bedacht zu nehmen hat.

Diese Anordnung wird hierdurch zur allgemei/ neu Kemitniß gebracht.

Cassel am 12. August 1822.

Kurfürst!. Ministerium des Innern.

Schmerfeld. Krafft.

vt. Eggeua-

Tür sämmtliche kurhess Provinzen.