Kurfürstliche Ernennungen.
Dem Justizbeamten Wagner in Ziegenhain ist dasPrädikat „Rath" allergnädigstbeigelegt worden.
Zufolge allerhöchster Ordre d. d. Wilhelmshöhe den 20. d. M-, sind in der Jägergarde die beiden Portepeefähnriche Karl Henkel, vom dritten Linieninfanterieregiment, und von Loßberg, des Gardejägerbataillons, zu Sekondlieutenaurs allergnädigst ernannt worden.
Der vormalige großherzogl. Hessische Justizamtmann Schmidt zu Wenings ist zum Aktuar bei dem Amte Oberaula ernannt worden.
Dem bisher im Gardejägerbataillon gestandenen Sekondlieutenant von Kichell ist die erledigte Renterei Bieder allergnädigst übertragen worden.
Allgemeine Verfügungen der Oberbchördm.
1. Die häufigen Waldbrände, welche seit einiger Zeit an vielen Orten entstanden sind, geben Anlaß zu vermuthen, daß die in dieser Hinsicht gesetzlich bestimmten Vorsichtsmaßregeln nicht an- gewendet werden. — Wiederholt wird daher hierdurch in Erinnerung gebracht, daß es verboten ist, in einem Wald Taback zu rauchen, wenn nicht die Tabackspfeife mit einem Deckel versehen worden, und daß Niemand in einem Walde oder in
dessen Nähe Feuer anmachen darf, ohne hierzu vom Nevierforstbeamten ausdrücklich die Erlaubniß erhalten zu haben. — Die Uebertretung dieser Vorschriften soll nach den Gesetzen mit Geld oder Gefängnißstrafe, dem Befinden nach auch mit Zuchthaus- oder Eisenstrafe gerügt werden, und es wird daher hiervor gewarnt; die Forst- und PolizeibcamKn, auch Ortsvorstände aber werden mit vorzüglicher Aufmerksamkeit dahin wirken, daß jene Vorsichtsmaßregeln beobachtet und die Uebertreter ohne Nachsicht zur gebührenden Bestrafung angezeigt werden. Hanau den 6. August 1822. Kurhessische Regierung daselbst.
Besondere Bekanntmachungen der Venral- tungs - und Finanzbehörden.
1. Das furfürfM. Vorwerk zu Kilianstädten, Er- hebungsbezirks Bücherthal, wird den 1. Mai k. I- pachtlos, und soll daher Donnerstag den 5- k. M-, Vormittags um 10 Uhr, auf hiesiger Fü uanzkammer in öffentlicher Steigerung auf anderweite zwölf Jahre an den Meistbietenden verpachtet werden. Dasselbe besieht aus einer Hof- raithe zu Kilianstädten, welche mit einem Pachterhaufe, einem Schäferhause und den erforderlichen Stallungen und Scheunen besetzt ist, sodann aus 4 Mrgn. 1 Vrtl. 4 Rthn Garten, 82 Mrgn. 11 Rthn. Wiesen, 481 Mrgn. 1 Vrtl. 31 Rthn. Ackerland, und der Waidgangsgercchtigkeit für 500 Stück Schaafe, wie auch einem Vieh-, Schiss-, und Geschirr - und Geräthschaftsinventarinm.