Einzelbild herunterladen
 

829

17) Physikat Eschwege, für dir Aemter Eschwege, , Bilstein, Germerode und Wanfried.

18) — Bischhausen, für die Aemter Bisch- Hausen und Netra.

19) — Notenburg, für die Aemter Noten/ bürg mit Neuenstein.

20) — Nentershansen, für die Aemter Nen- tershansen und Somra.

21) — Rinteln, für das Landgericht Nin- teln und das Amt Oldendorf.

22) — Obernkirchen, für das Amt Obern/ kirchen.

23) — Rodeuberg, für das AmtRodenberg. B) Provinj Oberhessen.

; 1) Physikat Marburg, für das Landgericht Mar­burg und das Amt Wetter.

2) — Frohnbansen, für das Amt Frohm Hansen mit Trcis an der Lumde.

3) — Frankenberg, für die Aemter Fran­kenberg und Rosenthal.

4) — Haina, für das Amt Haina.

5 u. 6)— Kirchhain, für den Kreis Kirchhain.

7) — Ziegenhain, für die Aemter Ziegen- Hain und Treysa.

ß) — Nenkirchen, für die Aemter Nenkir- chen und Oberanla.

C) Provinz Fnlda.

1) Physikat Fnlda, für das Landgericht Fulda.

2) — Grossenlüder, für das Amt Grossem lüder.

5) — Neuhof, für das Amt Nciihvf.

4) — Hünfeld, für die Aemter Hünfeld und Burghaun.

5) — Eiter seid , für das Amt Eiterfeld.

6) — Heröfeld, für das Landgericht Hers- seid.

7) — Friedewald, für das AmtFricdewald.

L) —• Schmalkalden, für deir Kreis Schmal- kalden.

D) Provinz Hanau.

1) Stadtphysikat Hanan.

2) Physikat Hanau, für den Kreis Hanau, ohne die Stadt.

3) — Gelnhausen, für die Aemter Gelu- hansen und Vieber.

4) — Meerholz, für das Gericht Meerholz.

5) — Langenselbold, für das Gerichr Lau- genselbold.

6) — Salmünster, für das Amt Salmun- ster.

7) — Wächtersbach, für das Gericht Wach/ tersbach.

8) — Birsrein, für das Gericht Birstein.

9) — Schluchtern, für das Amt Steinau mit Schluchtern.

10) — Schwarzenfels, für dasAmtSchwar- zenfelS.

Verordnung vom 3. Aug. 1822 z

die Naberrechte betreffend.

Don Gottes Gnaden Wir Wilhelm der 11., Kur­fürst rc. rc.

haben, im Betracht der nachtheiligen Einwirkung des Näherrechtes auf den Verkehr und insbesondere auf den Werth vieler Grundstücke, Folgendes ver­ordnet :

§ 1.

Alle Arten von Näher- (Abtriebs- oder Re- trakts-) Rechten, welche auf ausdrücklichem Gesetze oder auf Gewohnheit beruhen, sie mögen Namen haben, wie sie wollen, sind mit dem Tage der Ver­kündigung gegenwärtiger Verordnung völlig abge­schafft, in so fern nicht ihre Ausübung für wirk­lich eingetretene Veräusserungsfälle schon «»gezeigt worden ist.

§• 2

Die Bedingung eines Näherrechtes in einem Vertrage, oder dessen Anordnung in einem letzten Willen, soll nur dann eine rechtliche Wirkung äus­ser» , wenn dasselbe, gleich einer hypothekarische» Last, auf das betreffende Eigenthum in die ge­richtlichen Währschafts- und Hupothekeubücher, auf Betreiben der Delheiligten, eingetragen worden ist. Diese Verordnung ist auf die übliche Weise kund zu machen, und von den Gerichten gehörig zu be­folgen.

Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrnckten StaatSsiegels gegeben zu Geismar am 3. Aug. 1822.

Wilhelm, Kurfürst.

(St. S.)

Vt. Schmerfeld. — Vt. Nivalier. Für sämmtliche kurhessischen Provinzen.

Allgenicine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Die häufigen Waldbrände, welche seit einiger Zeit an vielen Orten entstanden sind, geben An­laß zu vermuthen, daß die in dieser Hinsicht ger setzlich bestimmten Vorsichtsmastregeln nicht an­gewendet werden. — Wiederholt wird daher hier­durch in Erinnerung gebracht, daß es verböte,' ist, in einem Wald Taback zu rauchen, wennnicht die Tabackspfeife mit einem Deckel pe.sehen wor­den, und daß Niemand in einem Walde oder in dessen Nähe Feuer anmachen darf, ohne hierzu vom Revierforstbcamten ausdrücklich die Erlaub­niß erhalten zü haben. — Die Uebertretung die­ser Vorschriften soll nach den Gesetzen mit Geld oder Gefängnißstrafe, dem Befinden nach auch mit Zuchthaus- oder Eisenstrafe gerügt werden, lindes wird daher hiervor gewarnt; die Forst- mw Polizeibeamten auch Ortsvorstände aber werden' mir vorzüglicher Aufmerksamkeit dahin wirken,