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Wochenblatt für die

Provinz Hanau.

Hanau. Donnerstag, den 8^ August 1822.

Kurfürstliche Ernennungen.

Bei der Finanzkammer für die Provinz Nieder, Hessen ist derNeutereischreiber Salzmann in Franken» berg zum Prvbator eruaunt.

Dem peusiöniiteii Hegeförsier Grass ist die er­ledigte Schleusenwarterstelle auf der neuen Mühle bei Lasset übertragen, und

dem Afthauauer Bürger und Schreinermeister Stawitz das Prädikat Hofschreiner allerguädigst er, theilt worden.

Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben aller, gnädigst geruhet, dem Flügeladjudanten, Rittmei- sier von Versöhner, dem Kammerherrn von Rade, Macher, und dem Forstinspektor, Forstmeister Ort- kopp, daS Ritterkreutz des goldenen Löwenordens zu verleihen. .

Dem Kaufmann Johann Heinrich Stichling, Chef eines zu Livorno etablirten Handlungshauses, ist das Prädikat: Konsul , allerguädigst beigelegt worden. _________

Der Doktor der Medicin, Witting in Melsun» gen, ist zum Physikus für das Amt Spangenberg allergnädigst ernannt, und

dem pensionirten Gensdarmen Bechstädt zu Hersfeld, die dortselbst erledigte FrnchtmessersteUe übertragen worden.

In Gemaßheit allerhöchster' Ordre d. 6. Hof, geismar den 31. vorigen Monats, ist der Kapitän

Bärthel, dritten Linieninfanterieregimeuts, welcher bisher dem Brigadechef, Generalmajor v. Müller zur Dienstleistung als Adjudant beigegeben war, zum ersten Linieninfanterieregimeut, und dagegen aus diesem Regimente der überkomplette Kapitän d'Orville in dieser Eigenschaft zum dritten Linien« iufauteriereglmeut und zwar beide nach ihrer bis­herigen Anciennität, transferirt, sodann aber der Sekondlieutenant Ruukel, ersten Linieninfanteriere- gimeutS, in demselben zuin Premierlientenaut aller­gnädigst befördert worden.

Bekanntmachungen öffentlicher Behörden.

1. Die in der Verwährung des hiesigen Obergerich­tes befindlichen Konfirmationsakten des vormaligen Regierungsjustizsenates Hierfelbst, werden auch für die Zukunft mit den dazu gehörenden Währ, schafts» und Hypothekeuregisteru in der Verwah­rung des Zivilsenates desselben verbleiben. Die», jenigen Gerichte und betheiligte Privatpersonen, welche Abschriften oder sonstige Nachrichten aus denselben oder den erwähnten Registern zu erhal­ten wünschen, können solche, jedoch gegen die ge­setzlichen AbschriftSgebühren, bei dem Reposirar des Zivilsenats des hiesigen Obergerichtes, an welchen sie sich deshalb zu wenden haben, bekom­men, wovon Alle, welche es angeht, hiermit in Kenntniß gesetzt werden. Cassel den 4. Juli 1822.

Kurfürstl. Obergericht.