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Wochenblatt für die

P r o vinz H a n a v.

Hanau. Donnerstag, den 1^ August 1822.

Kurfürstliche Ernennungen.

Der bei der Finanzkammer für die Provinz Hanau stehende Kammerrath Schönhals ist nun, mehr zum Geheimenkammcrrathe allergnädigst er­nannt worden.

Dem Kammerzahlmeister Menz bei der Finanz, kammer für die Provinz Fulda, und dem Oderrent- meister Kreißler zu Neuhof ist das Prädikat als Rath allergnädigst ertheilt worden.

Der Landjägermeister von Buttlar zu Ziegen, Hain ist zum Oberforstmeister in der Provinz Ober, dessen allergnädigst ernannt. Dem disponiblen Forstinspektor, Forstmeister von Mnuchhansen zu Rinteln, ist nunmehr die Forstinspektion Ziegenhaar übertragen.

Der Hofjägermeister von Banmbach ist von Versehung der Fvrstinfpektivn Habichtswald aller- gnädigst dispensirt, und dem disponiblen Forstin- spektor, Forstmeister Ortlöpp, vorgenannte Forsiin- spektion huldreichst übertragen.

Bekanntmachungen öffentlicher Behörden.

1. Die in der Verwahrung des hiesigen Obergerich, tes befindlichen Konfirmationsakteu des vormaligen Regierungsjustizsenates Hierselbst, werden auch für die Zukunft mit den dazu gehörenden Währ- schaftS, und Hypothekenregistern in der Verwah­

rung des Zivilsenates desselben verbleiben. Die­jenigen Gerichte und betheiligte Privatpersonen, welche Abschriften oder sonstige Nachrichten aus denselben oder den erwähnten Registern zu erhal­ten wünschen, können solche, jedoch gegen die ge­setzlichen Abschriftsgebühren, bei dem Repositar des Zivilsenats des hiesigen Obergerichtes, an welchen sie sich deshalb zu wenden haben, bekom­men , wovon Alle, welche eS angeht, hiermit in Kenntniß gesetzt werden. Cassel den 4- Juli 1822.

Kurfürst!. Obergericht.

2. In Auftrag kurfürstlicher Ordenskommission wer­den sämtliche vorhinuige kurhessische M litairs aus hiesigem Kreise, welche wegen der Feldzüge in den Jahren 1814 und 1815 noch Ansprüche auf die Denk-und Ehrenmedaillen zu haben glauben, hierdurch pcremtorisch vorgeladen, sich mit ihren Ansprüchen sofort bei hiesigem Keisamte zu mel­den und die Nachwcisnnqen zur Begründung ihrer Ansprüche längstens bis zum 50. September l- I. vollständig beizudringen. Nach Ablauf dieser ein- für allemal festgesetzten Frist haben die, welche ihre Ansprüche bis dahin nicht gehörig begründet haben, eS sich selbst beizumessen, wenn sie da­mit nicht weiter gehört werden. Hanau den 17. Juli 1822.

Der Kreisrath Collet

3. Nach beigebrachten Bescheinigungen sind durch hiesige Mmcralwasserhäudler seit dem 23. d. M. bis heute folgende Transporte Mineralwasser ein, geführt worden, als - 1) Wilhelm Renl 404 K4i- ge Schwalheimer, 244 Kruge Ocarber; 2) Peter