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Wochenblatt

f ü r die

Provinz Haneu.

Hanau. Donnerstag, den 25^ Juli 1622.

Kurfürstliche Ernennungen.

Durch allerhöchste Ordre aus Wilhelmsbad vom 10. dieses Monats ist der Sekondlieulenänt von Kußleben vom zweite» zum ersten Husarenregiment transferirt, der Portepeefähnrich Riviöre vom er/ sten Husarenregiment dagegen zum Sekondlieutenant iM zweiten Husarenregiment allergnadigst befördert worden.

Dem Dekan Wenderoth zu Rotenburg ist in Rücksicht auf seine fünfzigjährigen treugeleisteten Dienste das Prädikat als Kücheuräth allergnadigst brigelegt, und

der katholische Pfarrer und Professor Mutter zu Marburg zum Mitgliede der Direktion des Schult lehrerseminariums daselbst ernannt worden.

Bekanntmachungen öffentlicher Behörden.

1. Die in der Verwahrung des hiesigen Obergerich« tes befindlichen Konfirmationsakten des vormaligen Regierungsjustizsenates hiekselbst, werden auch für die Zukunft mit den dazu gehörenden Währ« schafts« und Hypothekenregistern in der Verwah- rung des Zivilsenatesdesselben verbleiben. Die­jenigen Gerichte und betheiligte Privatpersonen, welche Abschriften oder sonstige Nachrichten aus denselben oder den erwähnten Registern zu erhal­ten wünschen, können solche, jedoch gegen die ge, setzlichen AbschriftSgebühren, bei dem Repositar

des Zivilsenats des hiesigen Obergerichtes, an welchen sie sich deshalb zu wenden haben , bekom­men, wovon Alle, welche es angeht, hiermit m Kenntniß gesetzt werden. Cassel den 4- Juli 1622.

Kurfürstl. Obergericht.

2. Nach beigebrachten Bescheinigungen sind durch hiesige Mineralwasserhändler seit dem 15. Juli bis heute folgende Transporte Mineralwasser ein- gcfnhrl worden, als: 1) Wittwe Meißner 30 Kru­ge Weilbacher; 2) Wilhelm Renl 150 Kruge Emser; 3) Gcrlach 515 Kruge Schwalheimer. HanaU den 22. Juli 1822.

Aus kurfürstl. Polizeikommissiou babter.

5. Durch das Ansschreiben des kurfürstlichen Staars« Ministeriums vom 22. Aug. v. J. , ist zwar be, reits vorgeschrieben worden, daß zu Abkürzung des Geschäftsgangs alle Gesuche, welche nicht Beschwerden wider den Beamten selbst enthalten, bei diesen eingereicht, von denselben geprüft, und mit ihren Anträgen an die nächste höhere Behörde eingesendet werden sollen.

Da jedoch diese Vorschrift, so viel den Geschäfts­kreis der Oberbandirektion angeht, noch nicht ge­hörig befolgt, und dadurch zu zeitraubenden Br- richlserforderungen nach wie vor Anlaß gegeben wird; so wird hierdurch der Inhalt jenes Aus- schreibens mit dem Aufügen in Erinnerung ge­bracht, daß alle Gesuche an die, unterzeichnete Behörde mit Ausnahme von Beschwerden über die Beamten selbst, nicht weiter vom Sekretariat angenommen werden, sondern von den Bittstel, lern zuvor dem betreffenden Kreisrathe, Vanmei- ster, oder Ingenieur zu überliefern sind, diese