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Wochenblatt färbte

Provinz Hanau.

Hanau. Donnerstag, den 18^ Juli 1822.

Kurfürstliche Ernennungen.

Der Justizbeamte, Rath Fleischhut in Hofgeis, mar, ist von seiner Stelle hinweg und als Assessor bei das Landgericht in Homberg gesetzt.

Der Justizbeamte Ubet in Gelnhausen ist in dieser Eigenschaft nach Steinau, und

der Justizbeamte Bauer in Naumburg in gieb cher Eigenschaft nach Hofgeismar allergnädigst er, nannt.

Der bisherige Landgerichtsassessor Murhard in Homberg ist zum Justizbeamten in Gelnhausen, und der einstweilige Aktuar Todt zu Schwarzenfels nunmehr definitiv zum alleinigen Aktuar bei dem Justizamle daselbst bestellt worden.

Dem dritten Lehrer an dem Gymnasium all, hier, Professor Doktor Hupfeld, ist die gebetene Entlassung allergnädigst zugestanden, und an dessen Stelle der Kandidat der Philosophie, Feierabend allhier, vorläufig zum Lehrer bei gedachtem Gym­nasium bestellt worden.

Der bei der Finanzkammer für die Provinz Fulda stehende Assessor Fulda ist nunmehr zum Kammerrathe allergnädigst ernannt.

Bekanntmachungen öffentlicher Behörden.

1. Nach beigebrachten Bescheinigungen sind durch hiesige Mineralwasserhändler seit dem 9. Juli bis

heute, folgende Transporte Mineralwasser ringe, führt worden, als: 1) Wilhelm Renl 358 Kru­ge Ocarber, 333 Kruge Schwalheimer; 2) Witt­we Meißner 30 Kruge Weilbacher; 3) Peter Renl 263 Krüge Schwalheimer, 25 Kruge Weilbacher und 25 Krüge Geilnaner. Hanau den 15. Juli 1822. Aus kurKrstl. Polizeikommissiou.

2. Seine königl. Hoheit der Knrfiüst haben die Vermessung sämmtlicher kurhessischen Lande aller- gnädigst beschlossen, und deren Leitung einer Spezialkommission unter dem Präsidium des Chefs vom Generalstabe übertragen.

Zur Förderung dieses Unternehmens werden die betreffenden Kreisräthe und verwaltenden Ortsbehörden in der Provinz Hanau hierdurch angewiesen, dem bei der Vermessung angestell- ten sich gehörig ausweisenden Personal in dessen Geschäften, besonders hinsichtlich der Bestimmung und sorgfältigen Erhaltung der Signale, wie auch der deshalbigen Benutzung der Kirchthurme und anderen dazu geeigneten Gebäude, Hülfe und Beistand zu leisten.

Zugleich werden alle Bewohner dieser Provinz darauf aufmerksam gemacht, daß etwaige Ver­letzungen eines zum Zwecke der Vermessung er­richteten Signales oder einer dahin gehörigen Au, statt, als dem Schutze der Gesetze besonders an- vertrauten Gegenstände, nach den bestehenden Verordnungen mit angemessenen Strafen zu ahn, den seyn würden. Hanau am 28. Juni 1822.

Kurfürst!. Regierung daselbst.

3. Nach einer Verfügung kurfürstl. 'Militärökono, miedeparrements, III. Division, sollen 242 Stück