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2) aus dem Amt Bieber:

1) Gotthard Riech, 2) Kaspar Stein, 5) Fried- viel) Andres, 4) Johann Heinrich Hasset, sämmt­lich aus Bieder, 5) Kaspar Hermes aus Düchel- bach;

3) aus dem Amte Meerholz:

1) Gottschalk Amschel, 2) Juda Abraham Lob von Meerholz, 3) Johann Georg König von Nieder» mittlan , 4) Johann Christian Schreiber , 5) Jo­hann. Adaui Schreiber, 6) Martin Klöpfel, 7) Friedrich Fischer, sämmtlich ans Lieblos, 8) Jo­hann Konrad Engel aus Haylcr, 9) Peter Kern ans Rvthenbergen, 1G) Johannes Heidenreich, 11) Johannes Schleucher beide aus Gerteubach;

4) aus dem Amt Langenselbold:

1) Johann Philipp Schindler, 2) Heinrich Leis- ner, 3) Jakob LöbSalomon, 4) Wilhelm Schuch» arb , sämmtlich aus Langenselbold, 5) Heinrich Element, 6) Jakob Strauß, 7) Wilhelm Strauß, 8) Michael Grünewald, 9) Wilhelm Traudt, 10) Paul Heckmann, 11) Heinrich Beck, 12) Moritz Deck, 13) Levi Simion, 14) Peter Kemper, 15) Jakob Schärtel, 16) Johannes Wolfahrt, 17) Georg Kempfer, sämmtlich aus Rückingen, 18) Se- ligmann Götz, 19) Andreas Gödde aus Langen- dcedach, 20) Konrad Hofacker aus Ravolzhansen, 21) Konrad Schwaab, 22) Peter Zieg, beide aus Hüttengesäß, werden hiermit anfgefordcrr, sich noch vor Ablauf dieses Jahrs zu stellen, wi­drigenfalls ihr Vermögen konfiscier, und über­haupt nach Vorschrift der Rekrntirnngsordnung gegen sie verfahren werden wird. Gelnhauscu den 11. Juni 1822.

Aus kurf. Kreisamte das. K l i n g e l h ö f e r.

3. Die bekannten und unbekannten Gläubiger des in Konkurs gerathenen Schuhmachers Wilhelm Huck zu Fischborn werden auf Donnerstag den 1. Aug l. I. zur Liquidation ihrer Forderungen und zum Verfahren über den Vorzug mit dem Rechtsnachtheil der Ausschliessung von der Masse im Nichterscheinungsfall andurch edictaliter auf- gernfen. Birstein am 18. Juni 1822.

Kurh. Fürstl. iseub. Amt. H a r k e> vt. Jost.

4- Nachdem gegen den abgelebten Zimmermeister Jakob Kirchner jun. dahier, modo dessen hinter­lassene Wittwe, zeither so häufige Forderungen bei der unterfertigten Stelle eingeklagt worden sind, daß die Richtigstellung des Pasfivstandes nö­thig wird, so werden sämmtliche Gläubiger des­selben zur Liquidation ihrer Forderungen mit Vorlage der hierüber sprechenden Schuldurkuuden in ton Montag den 29. Juli l. I., unter dem Nachtheile anhero vorgeladen, daß die Nichter» scheinenden bei diesem Verfahren nicht berücksich,

tiget werden können. Salmünster am 20. Juni 1822. Kurfürst!. Hess. Justizamr. H o >) ß.

Kurhess. Landgericht.

vt. Simon.

5. Augustin Bergmann, geboren zu Großkrotzeu» bürg am 24. Jan. 1736, seit 45 Jahren aber abwesend, oder dessen allenfallsige Erben, werden hiermit vorgeladen, um sich zu dem unter Kura­tel stehenden Vermögen binnen Monatlicher Frist zu legiliwiren, und solches in Empfang zu neh­men , indem nach Ablauf dieser Frist Todeserklä­rung ausgesprochen, und solches unter die sich gemeldeten Jntestaterben ohne alle Kaution ord- nungsmässig «ertheilt werden soll. Gegeben Ha» nau den 18. Juni 1822.

6. Nachdem gegen den Unterthan und Mitnachbar Friedrich Stein und dessen Ehefrau Katharine, geb. Koch zu Wachenbucheu, mehrere Gläubiger klagbar aufgetreten, und man desfalls eineVer» mögensuntersuchung vorgenommen, so hat sich eine bedeutende Unzulänglichkeit hervorgethan, und es ist desfalls der Konkursprozeß erkannt, und Termin zur Liquidation auf den 22. Julid.J., Vormittags 9 Uhr, anberaumt worden, in wel­chem sowohl bekannte als unbekannte Gläubiger, unter dem Rechtsnachtheil der Ausschliessung von der bestehenden Masse, ihre Forderungen dahier anzugeben und rechtserforderlich zu begründen haben. Hanau den 18. Mai 1822.

Kurhess. Landgericht.

7. Wegen der sich nun hervvrgethanen grossen Un­zulänglichkeit des Vermögensbestandes des Jo» Hannes Ruth in Rüdigheim zum Verhältniß sei­ner Schulden, worüber seit einigen Jahren be­reits ein Untersnchuugsverfahren statt gehabt, hat nunmehr der förmiche Konkursprozeß von Ge­richtswegen erkannt werden müssen. Es werden nun alle, sowohl bereits bekannte als unbekannte Gläubiger desGemcinschuldners auf den 22. Juli d. I, Vormittags 9 Uhr, vorgeladen, um ihre Forderungen ordnnngsmässig anzugeben, klar zu machen und allenfallsiges Vorzugsrecht anszu- führeu, andergestalt sie von der bestehenden Mas­se sich ausgeschlossen sehen werden. Hanau den 28. Mai 1822. Kurhess. Landgericht.

8. Nachdem gegen den bisherigen Verganthungsr schreiber und Färber Peter Wunderly und dessen Ehefrau bei der befundenen Unzulänglichkeit ihres Vermögens zur Befriedigung ihrer Gläubiger der Konkursprozeß erkannt worden, so werden nun­mehr alle diejenigen, welche begründete Forde- rnngen an gedachte Eheleme zu haben glauben, anfgefordert, solche in termino den 25. l. M., so gewiß zu liquidiren und allenfallsiges Vorzugs­recht auszuführen, als sie sich sonst zu gewärti­gen haben, von der Konkursmasse ausgeschlossen