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Ausschreiben des Justizministe­riums/

vom 24- Juni 1822.

betreffend die Verwandlung der Geld­bussen in Gefängniß- oder Arbeits- strafen. , ,

Durch eine allerhöchste Bestimmung Seiner Kö­niglichen Hoheit des Kurfürsten ist einer jeden Ge- richtsbehörde die Befugniß eingeräumt worden, die von ihr erkannte Geldbusse, bei gehörig ausgemit- teltem Zahlungsnnvcrmögen deS Verurtheilten, in verhältnißmäsige Gefängniß -, Wald-, Wege- oder andere dergleichen Arbeitsstrafe zu verwandeln, in welchem Falle jedoch dem betreffenden Kaffenbeam- ten, so wie, wenn eine Arbeitsstrafe auferlegt wor­den, auch der Behörde, unter deren Aufsicht die Arbeit zu verrichten ist, Nachricht ertheilt werden muß.

Dieses wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Cassel am 24- Juni 1822.

Kurfürstliches Justizministerium. R i e ß. vf. Eggen«.

Für sämmtliche kurhessischeu Provinzen.

Bekanntmachungen offentlicherBehörden.

1. Das Baden in der Kinzig, nahe bei der Drücke vor der Vorstadt, im Angesichte der Vorüberge­henden, ist schon früher verboten worden, man hat aber gleichwohl gewahr werden müssen, daß solches wieder geschiehet, und daß nicht weniger sowohl junge als auch sogar erwachsene Personen sich nicht scheuen, in die Stadtgräben, wo der Weg ganz nahe vorbei ziehet, namentlich zwischen dem Frankfurter - und Kanalthor, zn gehen, und sich gegen alle Sittlichkeit dem Anblick der Vorü­bergehenden bloß zu stellen. Das schon früher bestandene Verbot wird daher erneuert und resp, ausgedehnt; es wird genau daraufgesehen werden, daß die Uebertreter angezeigt, und mit nach- drucksamster willkührlicher Strafe belegt wer, den. Hanan den 14. Juni 1822.

Knrfürstl. Polizeikommission das.

2. Nach einer Verfügung knrfürstl. Militärökono- miedepartements, III. Division, sollen 242 Stück Militärmäntel, alten Modells, öffentlich und meistbietend gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden. Es ist hierzu Termin auf Dienstag den 23. k. M., Nachmittags 2 Uhr, auf hiesigem Zeughaufe angesetzt, und soll mit dem Verkaufe die folgenden Tage, ebenfalls Nachmittags 2 Uhr, forrgefahren werden. Kaufliebbaber werden eingeladen, ihre Gebote zu thun und des Zu­

schlags sich zu gewärtigen. Lanau den 24. Juni 1822, v. c.

Der Garnisonsauditeur. M a r t H.

5. Bei Ziehung der 6. Klasse hiesiger dermaligen 100. Lotterie sind auf die Nummern:

5180 50,000 fl.

66 20,000 -

6594 10,000 ,

5775 5,000 -

7429 5,000 -

71 2,000 -

Gewinn gefallen. Hanau den 28. Juni 1822.

Aus knrfürstl. Hess. Landkassenlorterie- direktion dahier.

4. Der diesjährige erste Hettersröther Markt fällt nicht, wie im Büdinger Wandkalender unrichtig angezeigt ist, auf den 9. k. M-, sondern auf den 16. und 17. Juli 1- I- Dirstein den 22. Juni 1822. Äurh. fürsil- isenb, Amr. Harke.

5. Von hiesigen Mineralwasserhändlern sind aus­weislich der abgegebenen Bescheinigungen von den Miueralbrnuueuvcrwaltungeu seit dem 24. Juni bis heute folgende Transporte alihicr eiu- gebracht worden, als: 1) Wilhelm et Johs Reul dahier ein Transport Gailnauer Mineralwasser von 100 grossen Krügen, 2) dieselben Selterfer 287 gr. Krüge, 3) dieselben Schwalhcimer 300 gr. Kruge, 4)Adam Gerlach d-sgl. Gailnauer 25 gr. Kruge, 5) derselbe Selterfer 177 gr.Krüge, 6)derselbe Schwalr heimer 300 gr. Krüge, 7) Wittwe Bleißner Gail- nauer Mineralwasser 25 gr. Krüge, 8) Wilhelm und Joh. Reul, Schwalbacher Stahlwasser 99 kleine Krüge, 9) dieselben 160 grosse Krüge, 10) dieselben Weilbacher 180 gr. Krüge, 11) Adam Gerlach, Ocarber200gr. Krüge, 12) Peter Reul und Witt­we Meißner zusammen Selterfer 223 gr. Krüge. Hanan den 2. Juli 1822.

Aus knrfürstl. Polizeikommission dahier.

Gerichtliche V o r l a d u n g e n.

1. Der Handelsjude Sußmann Auschel zu Mar, köbel hat bei der unterzeichneten Gerichtssielle erklärt, daß er ausser Stande sey, seine Gläubi­ger zu befriedigen, und aus diesem Grunde deu- felben sein Vermögen abtreten wolle.

Auf diese Erklärung ist der, bestehenden Gesetzen gemäß der Konkursprozeß erkannt worden, und werden alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen an den Handelsjuden Sußmann Auschel zu Marköbel zu haben glau­ben , hierdurch, und zwar unter dem Rechtsnach- theil der Ausschließung von diesem Verfahren und der Masse, vorgeladen, solche in dem, auf den 15. Juli d. J., bestimmten Termin anzuzeir gen, und rechtsgehörig zu begründen./ zugleich