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Wochenblatt für die Pro vtnz H a n a u.

Hanau. — Donnerstag, den 6^ Juni 1822.

Kurfürstliche Ernennungen.

Bei der Oberbaudirektion ist der Rechtskandi- dat Zusch von Caffel zum Sekretar ernannt.

Der bisher in Bieder gestandene Rentmeister Beck ist nach Schwarzenfels versetzt, und

der Akziskontrolleur Klinkerfues zu Hersfeld zugleich zum Kontrolleurbei dem Frucht - und Steil» kohlenmagazin dortselbst bestellt.

Bei dem Generalauditoriat ist der Kandidat der Rechte, Karl Knatz zu Lasset, zum Referendar ab lergnadigst ernannt.

Der zu Hofgeismar gestandene Hofgärtner Henze ist zum Gartenkontrolleur über sämmtliche herrschaftliche Gärten, und

der bisherige Gartengehülfe Vogt zum Hof­gärtner in Hofgeismar bestellt.

Dem bisherigen Kammerdiener Groß ist die Stelle des pensionirten Burggrafen Stroh allhier, und

dem bisherigen Hoflakai Mikol. Eisenach die Burggrafenstelle zu Wilhelmsthal, an Platz des in Pension gesetzten Burggrafen Leise, mit dem Titel Kastellan übertragen.

Bekanntmachungen der Provinzialbehörden und Berr waltungsbeamten.

1. Daß zu Frankfurt jeden Mittwoch, oder wenn dieser Tag auf einen Festtag fällt, den nächstfol­

genden Werktag ein Frnchtmarkt auf dem Woll- graben alldort gehalten wird, wobei jedem Be, suchenden alle sachdienliche Erleichterung und An­nehmlichkeiten von dortigen Behörden zugesichert werden ; dieses wird auf Requisition hierdurch be­kannt gemacht. Hanau den 31. Mai 1822.

Kurfürst!. Polizeidirektion dahier.

2. Mach einer Verfügung kurfürstl. Generalkriegs- dcpartcmeuts soll ein ausrangirtes Geusdarmerie- pferd, HcUfuchs, Hengst, mit durchgehender Blesse, Montag den 10. d. M. , Vormittags 9 Uhr, öffentlich an den Meistbietenden gegen baare Bezahlung auf dem Platze vor der Geusdarmerie- kaserue verkauft werden. Hanau den 3. Juni 1822. Der Kreisrath Cöster.

Gerichtliche V o r l a d u n g e n.

1. Nachdem durch das bisherige Verfahren sich er­geben, daß der Nachlaß der Wittwe des Fuhr­manns Peter Fix in hiesiger Airnadt lange nicht zur Befriedigung der sich angcmcldeten Gläubiger hiureicht , so ist nunmehr der Konkursprozeß er­kannt worden, und werden die Gläubiger hier­durch vorgeladen, den 20. k. M- ihre Forderun­gen unter dem Rechtsnachtheil der Ausschliessung gegen den bisherigen Massenverwalter zu liquidi- ren, und über das Vorzugsrecht zu handeln. Dekret. Hanau den 13. Mai 1822,

Kurheff. Landgericht,