Hanau. — Donnerstag, den 23^ Mai 1822.
Kurfürstliche Ernennungen.
Dem zum Postverwalter in Sontra vorgeschla, Serien Sraorrezeptor Frölich daselbst ist die allerhöch« sie Bestätigung ertheilt.
Der bei der Generalpostinspektion stehende Post- kommissar Gunst ist zum Oberpostkommissar ernannt.
Bekanntmachung e n der Provinzialbehörden und Ver- walt» ngsbeamten.
1. Auf Requisition des am kurfürstl. Hofe zu Cassel akkreditirten k. k. österreichischen Gesandten, und in Folge des darauf ergangcueu Beschlusses kurfürstlichen Justizministeriums, wi>d nachfolgende vom Ortsgertchte der Herrschaft Tachau erlassene Ediktalladung:
vom obrigkeitlichen Ortsgerichte der Hoch, fürstlich Alfred von Windischgrätzischen Stadt und Herrschaften Tachau , Schosscnncth rc. wird mittelst gegenwärtigen Edikts bekannt gemacht: es sey der Naturalbesitzer des sich mit den hiesigen Grundbüchern regniireuden Lchnguts Strobl, Hrn. Hermann F icdrich Christian Die, derichs, aus den» Hanöverschen gebürtig, am 8- Januar l. J. ohne letztwillige Anordnung mit Hinterlassung des halben Eigenthums des Lehn, guts Ströbl verstorben. Da seine nächste Anverwandte, die als Erben nach dem Verstorbenen
cintreten dürften, im Casselischen oder Hanöverir scheu existiren sollen, dem Gerichte uudckanur sind, so wurden dieselben bereits mittelst Edikts vom 20. Körnung l. J. binnen einem Jahr mit) sechs Wochen, das ist: bis nun 3. April 1822 sich zu melden aufgefordert. Dieser Termin wird nun zufolge hohen appellatoiWren Auftrags vom 11. 6. M. Zahl 14533 Juri. bis zum 50. April 1823 mit dem weiteren Beisätze ausgedehnt, daß alle diejenigen, welche auf die oben erwähnte Verlassenschaft einen Erbauspruch haben, oder zu haben vermeinen, sich bis zu dem erweiterten Termin bei der hierortigen Abhandlungsbehörde um so gewisser auzumelden haben, als widrigens das VerlasscuschaftSabhandlungsgeschäft, m t den erscheinenden und sich gehörig ausweisenden Erben abgehandelt, und das Verlassenschaftsoermö- gen jenen aus den sich Anmeldenden eingeankwor, tet werden wird, denen eS nach dem Gesetze ge, bühret.
(L. 8.) Jo. Hiemschn m. pr. Just. a.
Vom Ottsgerichre der Herrschaft Tachau am 24- Dez. 1821.
Joh. Lanmaun in. pr. Aktuar, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Ge, geben Hanau den 20. April 1822.
Kurfürstl. Obergericht der Provinz Hanau, Zivilsenat.
v. M o tz.
vt. Volcker.