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Zum Wasserbaumeister in der Provinz Nieder- Hesscu ' der Wasserbauinspektor Lauge zu Cassel.

Zum Wafferbaumeister in der Provinz Ober- Hessen, der Wasserbaumeister Bauer in Marburg.

Bei der Generalbrandasskuratiouskommission zu Cassel sind der dasige Kaufmann Jäger zum Rcchuuugsführer, und

der Kaufmann Müller zu Cassel zum Kontrol­leur und Expedienten huldreichst bestellt worden.

Bei dem Forstlehrinstitute zu Fulda i|^ der bei dem dortigen Lyceum augestellte Professor Schell zu­gleich zum zweiten Lehrer der Mathematik, und

der Gartengehülfe Stawitz zu Cassel zum Hof- gartner in Fulda allergnädigst ernannt.

Der K-eisbereiter Koch in Wolfhagen ist auf fein Ansuchen wieder entlassen und an seine Stelle der Landbereiteradjunkt Ebert zu Ziereuberg zum Kreisbereiter bestellt, und

der Hofweißbindermeister Lingelbach zu Cassel in dieser Eigenschaft bestätigt worden.

Durch allerhöchste Ordre vom 21. d. M. ist der Premierlieutenaut v. Baumbach vom ersten Husareuregimeut in deni selben zum Rittmeister, des- glcicheu der Sckondlieutcuaut v. Trott von der Leib­garde in derselben zum Premierlicuteuant allergnäi Vigst befördert worden.

B e k a n n t M a ch u tt g e n der P r o v i n z i a l b e h ö r d e n und V e r, waltungs beamten.

1. Nachdem man in Erfahrung gebracht hat, daß daS Fischen und Krebsen in der Kinzig durch Leute, welche nicht dazu berechtigt sind, sehr überhand genommen, als hat man hierdurch bekannt ma­chen wollen, daß die Betretet neben Koufiska- tion der Fischergcräthschaften mit einer Gelöst afe von 5 Thlr. oder im Fall der Uinahlfähigkeit mit einer angemessenen Gefängnißstrafe, nach Vorschrift der Fischordnung, belegt werden sol­len. Hanau am 17. April 1822.

Aus knrfürstl- Meuterei Hanäu- G ö bel-

2. Die in Cassel zur Unterstützung der Bandbeschä- digren in Sout-a niedergesetzte kurfürstliche Kom Mission hat bei der Benachrichtigung über den Empfang der zu diesem Behuf im hiesigen Regie­rungsbezirk gesammelten milden Beiträge zu­gleich Namens jener, den Wohlthätern ihren Dank dafür abgestattet, welches hierdurch zu de­ren Kenntniß gebracht wird. Hanau den 22. April 1822.

AuS knrfürstl- Hess. Regierung das.

Gerichtli che V o rladu n gen.

1. Die Gläubiger der dahier ledigen Standes ver­storbenen Jüdin Sara Halberstadt werden hier­durch auf den 3. k. M. vorgeladen, um ihre Forderungen unter dem Rechtsnachtheil der Aus, schliessung von der geringen Masse anzuzeigen nutr rrchtserforderlich zu begründen. Hanau den 2. April 1822.

Knrhess. Landgericht.

2. Es ist die Hinterbliebene Tochter des verlebten hiesigen Bürgers und Zinngiessers Ferdinand Karl Bloß, Magdalene Dlöß, ledigen Standes ver­storben , und zur Publikation eines von derselben errichteten Testaments, auf den 23. k. M- Ter­min anberaumt worden, wozu deren unbekannte Verwandte, oder wer sonst dabei interessirt zu seyn glaubt, hiermit vorgeladen werden. Sigtt- Hanau den 26. April 1822.

Kurhess. Landgericht.

Bekanntniachungen öffentlicher Verkäufe von Grundstücken.

1. Dorheim. Auf gerichtliches Anrufen sollen des Johannes Müllers Wittwe in Schwalheim, drei Morgen in dasiger Terminei gelegene Län, dercien, ausgeklagter Hypothekschuld wegen, Donnerstag den 20. Juni d. I., Vormittags 9 Uhr, allda vergauthet werden. Dorheim am 16. April 1822.

Ku l hessisch es Justizamt allda.

2. Dorheim. 3 Morgen 2 Vrtl. 364 Ruthen Ländereien, dem Unlecthau Konrad Marloff in Schwalheim gehörig, sollen Mittwoch den 19. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr, einer ausger klagten Hypothekschuld wegen, allda vergauthet werden. Dorheim am 16. April 1822.

Kurhessisches Justizamt daselbst

3. Hana u. Zwei Viertel 19 Muthe» in Groß, krotzeuburyer Teimiuei gelegener, dem Jakob Stumpf und dessen Ehefrau daselbst ungehöriger Wiesen sollen zur Befriedigung eines Gläubi­gers in dem auf den 29. Juni 1. J. an beräum­ten Termin in Großkrotzeuburg an den Meist­bietenden durch richterlichen Zuschlag verkauft werden. Sign. Hauau den 1K April 1822.

Kurhessisches Landgericht.

4- Windeckeu. Ein Morgen 6 Ruthen Haus und Hofcaithc, das vorhiunige adeliche Wohn­haus in der Haingasse, rieben Adam Fischer und der gemeinen Gasse, zu Nüderdorfeldeu soll daselbst Samstag den 22. Juni d. J., aus Au- siehen der VollWännschcu fidei commis - Masse gegen Nikolaus Collin an den Meistbietenden durch richterlichen Zuschlag verkauft werden. De- kr. Windeckeu den 20. Febr. 1822.

Kurhessisches Landgericht Hanau.