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Hanau. Donnerstag, den 21^ März 1822.

Kurfürstliche Ernennungen.

Dem im ersten Linieninfanterieregiment bisher gestandenen Hauptmann Mühlhause ist die Renterei Rauschenberg allerguadigst übertragen-

Der Rechtskandidat Schultheiß in Fulda ist zum Acciskontrollenr für das Amt Nenhof, und

der Lizeutkommissariatsexpedient Mödlinger in Fulda zum Acciskontrolleur für das Amt Grossem lüder alleegnadigst ernannt.

Dei dem Landgerichte zn Fulda ist der Amts­praktikant Wiegaud zu Hofbieber als Auskultant allergnädigst angestellt, und

der Pfarrer Schulz in Druchköbel nunmehr zum Pfarrer in Mittelbucheu allerguadigst ernannt.

Der Pfarrer Henric-petri in Erfen ist nun­mehr zum Pfarrer in Döruberg, Klasse Zicrenberg, allergnädigst ernannt.

Die erledigte Predigerstelle in Mecklar, Klasse Rotenburg, ist dem bisherigen Pfarradjuukten Brehin daselbst allerguadigst ertheilt-

Der Amtsaktuar Dr. Hupfelb zu Lichtenau ist zugleich zum Assistenten des dortigen Justizbeamten, der für die Meuterei Treis an der Lumbde be­stellte Juterimsrendant und bisherige Acciserheber Bollbach zum wirklichen Remmeister daselbst, und

bei der Finanzkammer zu Cassel der Kalkula- turassisteut Limberger, dermalen zu Minden, zum Probater allergnädigst ernannt.

B e k a n n t m st es; u n ß e n der Pro vinzialbe Horden und 9? e r; iv st 11 u n $ 6 b c st m t e n.

1. Nachdem Se. Königliche Hoheit der Kurfürst un­term 30tcn v. M. tu verordnen allerguadigst geruher haben, daß für das laufende Jahr 1822 in den alten Laudcstbeilen der hiesigen Provinz auf die vorhin frei gewesenen inländischen Schul- und StiftungSgüter, vier zum Schuldentilr guugsfond bestimmte Koutributionssimpeln, auf alle übrigen Güter, sowohl auf die vorhin be­schwerte als frei gewesene aber, acht zur Pro- vinziaikammerkasse, und vier zur Schuldentil- gungskasse fliessende Kontributionssimpeln erho­ben werden sollen, so wird solches hiermit von Unterzeichnetem allen im hiesigen Stadtgebiet wohnenden Steuerpflichtigen zur schuldigen Nach- achtnug bekannt gemacht, und werden dieselbe zugleich angewiesen, nach wie vor jeden Monat zur schon festgesetzten Zeit die Steuern an den Untererheber Göbel pünktlich abzuführen. Hanau den 28. Febr. 1822.

Der Bürgermeister beider Städte. Carl.

2. Am 25. des vorigen Monats ist bei Kiliaustäd.- ten in dem Nidderfluß ein todter Mann ent­deckt worden. Derselbe war 5 Schuh und 4 bis 5 Zoll groß, und dessen Kleidung bestand in einem kurzen Kami so! mit Euneln von grauem Bicber mit verschiedenen weissen und gelben me­tallenen Knöpfen, weiß linuencm Halstuche,