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Provinz H
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Hanau. — Donnerstag, den 14- März 1822.
Kurfürstliche Ernennungen.
Der Rechnnugsrath Ritter in Fulda ist zum Rechunngsführer des Lyceums «Fouds daselbst, mit Beibehaltung feines Titels, ernannt.
Dem Oberger. Procnr. Karl Ludwig Behmer zu Cassel, ist die gebeteue Entlassung, mit dem Prädikate als Kommifsionsrath, allergnädigst er« theilt-
Der bisherige Landdechant und Pfarrer Trapp in Grossenlüder ist nunmehr als Stadtpfarrer in Fulda, so wie der Pfarrer Kalb zu Herolz als Pfar« rer in Grossenlüder allergnädigst bestätigt, und der Pfarrer Hodes zu Marbach zum Pfarrer in Herolz allergnädigst ernannt worden. Ferner ist bei der Finanzkanimer für die Provinz Hanau der Kandidat der Kameralwissenschaften, Bechtel von hier, zum Referendar allergnädigst bestellr.
GeseHgeb u N g.
Verordnung voili 6tcn Februar 1822, das Heirat hsalter betreffend.
Von Gottes Gnaden, Wir Wilhelm II., Kurfürst :c. rc.
in Rücksicht der vielfachen Nachtheile des zu frühen Heiratyens für das Wohl der Familien, verordnen Folgendes:
§. 1.
Zur Schliessung einer Ehe sollen Mannsperso« neu nicht vor zurückgelegtem zweiundzwanzigsten Jahre, und Frauenspersonen nicht vor zurückgelez« tem achtzehnten Jahre zngelassen werden.
§- 2.
Gesuche um. DisMisation von dieser Bestimm mutig haben die Regierungen abzuschlagen, wenn nicht erhebliche Gründe zu einer Ausnahme nachge, wiesen werden, in welchen Fällen an Unser Ministerium des Innern zu berichten ist.
Alle, die es angeht, haben sich darnach gebüh rend zu achten.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrnckten Staatssiegels gegeben zu Cassel am 6. Febr. 1822.
Wilhelm, Kurfürst.
(St. S.)
Ve. Schmerfeld. — Vt. Rivalim
Ausschreiben des Ministeriums des Innern, vom 6tcn Februar 1822, die Dispensation vom gesetzlichen K o w fi r m a ti o ns a l te r betreffend.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben den Konsistorien zu gestatten geruhet, die gehörig