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Hierzu bie »eitern Ausgaben, als:
Rchlr.
Alb.
Hllr.
1) Die jährlichen Besoldungen und Pensionen mit .
2947
—
1
2) Die jährliche Miethe von dem Lokal der Brandkasse mit .
200
—•
5) Die Erhebegebühren von den Drandsteueru pro 1820
161
19
6
4) Für Schreibmaterialien, Porto und sonstige Kosten
685
10
11
5) An unbeibringlicheu und in debile ausgeschriebenen Brand- steuern sind niedergeschlagen worden ....
131
11
11
6) An Nummerirungskosten der Gebäude in den neu zugetretenen Fürstl. Jsenburgischen Aemtern Meerhelz und Lau- genselbold
87
21
11
Summa aller Ausgaben
17050
28
5
Dagegen sollen eingehen:
1) Das pro 1820 ausgeschriebene Bi andsteuer - Limxlum .
10770
3
2) An Zinsen von dem noch nicht völlig abgelegten Kapi- talfonds ....
33
—
3) Die in dem Jahr 1821 ein/ gegangenen Einschreibgelder
1609
20
—
4) Der nach dem letzten Ausschreiben gebliebene Vorrath
7913
19
5
Summa aller Einnahme
20326
7
8
Es bleibt mithin ein Vorrath von ....
3275
11
3
Da nun noch mehrere, besonders aber beträchtliche Brände zu Sontra, Nentershausen und Keltza, welche bis jetzt noch nicht instrunt sind, zu ent- schädigen bleiben, so haben Wir zu deren Bestreitung sowohl, als den im Laufe des künftigen Jahres verfallenden weitern Entschädignngen, die Erhebung eines dreifachen Beitrags, nämlich von 10 Rthlr. — 5 Hür. auf das jetzt tu 43 Millionen 846,920 Rthlr. bestehende Asiekurations- kapital für nöthig gefunden, so werden sämmtliche Interessenten hierdurch aufgefordert, diese Beiträge sofort au die Ortserheber eiuzuzahlen, indem hierbei durchaus keine Liquidation statt findet. Cassel am 31. Dez. 1821.
Kur Hess GeueralbraudassekuraLions- kommisston.
v. Wille.
2. Nachdem Se. Königl. Hoheit der Kurfürst am 16. d. allergnädigst zu beschiiesseu geruher haben: „daß für das Hypothekenwesen in den beiden Städten Alt, und Neuhauau — mit Aufhebung der
Vorschriften des §. 17. Lit. B. Tit. 5. der Har uaiuscheu Uutergcrichtsordnung -— die §§. 14 u. 15 desselben Titels gesetzliche Kraft baden, und daß die-Odfiguatioiieu und Jnventarifationen daselbst ohne Zuziehung von Rathsgliebern, von dem Landgericht dahier vorgcnommeu werden sollen ; dasselbe sich jedoch dieser beiden letztern Handlungen auch dann zu unterziehen habe, weuir diese zur Sicherstellung der in Neuhauau noch bestehenden Vermögensschatzung vom Magistrat daselbst oder von der Staatsbehörde gesetzlich verlangt werden," so wird solches hiermit zur öft feutlichen Kenutniß gebracht. Sign. Hanau den
26. Jan. 1822.
Aus kurfürstlichem Obergericht daselbst, v- M o H.
vt. Nöder.
Gerichtliche Vorladungen.
1. Schlüchtern. Auf den Antrag des Stadthauptmanns Jakob Kohlhepp dahier haben sich alle die, welche an selbigen rechtmassige Forderungen zu haben vermeinen, in termino den 14. März 1822 hierselbst zu melden und solche gehörig zu begründen, widrigenfalls sie Ausschliessung damit zu erwarten haben. Schlüchtern den 7. Februar 1822. Kurfürst!. Justizamt.
A. MülHause.
2. Sa lmü n st er. Nachdem wegen häufigen der unterfertigten Gerichtsstelle bekannt gewordenen Schulden, gegen Johannes Boes, Hintersassen zu Sarroth, die Schuldenkonskriptiou erkannt worden, und Termin hierzu auf Dienstag den 26. März L I. auberaumt worden ist; so werden sämmtliche Boesische Gläubiger auf den bemelder ten Tag zur Liquidation ihrer habenden Forderungen mit Vorlage der hierüber sprechenden Dokumenten unter dem Nachtheile anher vorge a- deu, daß die Nichterfcheiueude bei der hinsichtlich des Schuldenwesens getroffen werdenden Einrichtung unberücksichtigt bleiben. Salmünster am 31. Jan. 1822. Kurhessisches Justizamt.
Hoyß.
3- Nenhana u. Nachdem bei der Untersuchung desVermögenszusiandes des Neuhananer Bürgers und Handelsmanns Anton Grubener die Unzulänglichkeit des Vermögens zur Bezahlung der Schulden sich ergeben, und desfalls der Gant- prozeß erkannt worden, so werden alle diejenigen, welche aus irgend einem RechtSgrund Forderungen haben , hierdurch vorgelaken, um solche in dem auf den 24. f. Monats anberaumren Li- quidationstermin unter dem Rechtsuachtheil der Ausschlieffuug anzugeben, und rechtserforderlich zu begründen. Zugleich werden diejenigen, wet-