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Wochenblatt für die Provinz Hannu.

Hanau. — Donnerstag, den 14- Februar 1822.

Kurfürstliche Ernennungen.

Zu Probateren bei der Finanzkammer für die Provinz Niederhessen sind ernannt:

Der Steuerprobaturassifieut Alster von Roten- bürg.

Der Rentereischreiber Stephan zu Cassel.

Der gewesene InterimsrendantBrehm in Wiz- zenhansen.

Der Rentereischreiber Krause in Weisungen, und

der bisherige Schullehrer Sinzinger zu Wil­helmshöhe.

Der bisherige Rentereiassistent Schwarz in Lichtenau ist nunmehr znm wirklichen Rentmeister daselbst, und

bei dem Forstinstitute zu Fulda, der Oberför­ster Harniccel zugleich zum Inspektor der herrschaft­lichen Eleven und zum Lehrer der praktischen Geo­metrie und Planzeichnung allergnädigst ernannt.

Dem bei der Finanzkammer für die Provinz Niederhessen stehenden Registrator Heister ist das Prädikat als Sekretär allergnädigst beigelegt.

Der bisherige Rentereischreiber Schwalm in Neukirchen ist zum Kassengehülfen bei der Nenterei Gudensberg, unter Uebcrtraguug der Erhebung der direkten Steuern dieses Bezirks, ernannt.

Bei dem Civilsenat des Obergerichts für die Provinz Niederhessen ist derPrivataktuar Kastenbeitt zu Cassel zum Repositarassistenten, und

bei dem Landgerichte zu Cassel Wilh. Eulner daselbst zum Schreiber allergnädigst ernannt.

Bei dem Hoftheater ist der Kapellmeister Spohr in dieser Eigenschaft allergnädigst angestellt, und der Chordirektor Baldewein zum Musikdirektor ernannt.

Durch eine allerhöchste Ordre vom 1. Februar d. I. erhält das Landdragonerkorps die Benen­nung: Kurfürstliche Gendarmerie.

Durch eine Ordre vom 5. d. M. sind in der Gendarmerie der Generalmajor von Dalwigk zum Inspekteur und der Oberstlieutenant Hartert zum Landesbrigadier und Kommandeur allergnädigst er­nannt worden; ferner avanziren darin: 1) Der Rittmeister Bödicker znm Major. 2) die Premier- lieutenants Drede und Vierheilig zu Rittmeistern, 5) die Sekondlieuteuants Sabatzky und Hellwig zu Premierlieutenants, und 4) der Wachtmeister Brandes znm Sekondlieutenant. Auch gehen der Sekondlieutenant Renner vom ehemaligen zweiten Landwehrregiment, und der in österreichischen Dien­sten gestandene Lieutenant Schröder bei diesem Korps als Sekondlieuteuants zu, wogegen der Sc- kondlieutenant von Lahrbusch daraus mit Warte­geld scheider.

Durch eine weitere allerhöchste Ordre desselben Tages ist der Rittmeister Scheffer vom ersten Hu- sarenregimente aus dem aktiven Militär in den Pensionsstand allergnädigst versetzt worden.