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Provinz H a n a u.

Hanau. Donnerstag, den 17^ Januar 1822.

Kurfürstliche Ernennungen.

Zu Mitgliedern des leitenden Ausschusses des Landwirthschaftsvereins sind der Kammerrath Cons- bruch und Oberbaurath Wiudemuth ernannt.

Anm Mitgliede der Generalbrandassekurations- kommiffion und derLandesschuldenstenerkasse zu Cas- sel ist der dortige Bürgermeister Schomburg ernannt.

Der Kassirer Heinrich Buchenau, bei der Geue- ralmilitärkasse, ist dabei zum Kontroleur, sodann der Privatskribent Karl Valentin Göbel, aus Zie- genhain, zum Accessisten beim Generalkriegsdepar- tement allergnädigst ernannt wordeu-

Gesetzgebung.

Verordnung vom Lten Dezember 1821, beii Verlust der Kriegsdenkmünze wegen Dergehun- gen betreffend.

Von Gottes Gnaden, Wir Wilhelm IL, Kurfürst rc. re.

Haben in der Absicht, der Denk- und Chrenmün- rr^dle der TheNnahme an dem Kampfe fürDcntsch- lands Befreiung in den Jahren 1814 und 1815 v°n uns geweiht worden, stets den Werth einer ehrenden Auszeichnung zu erhalten, beschlossen:

§. 1.

Diejenigen, welche zu einjähriger Zuchthaus­strafe, zu einer Eisenstrafe, oder einer anderen noch härteren Strafe, oder zu einer die Stelle der ge­nannten Strafen vertretenden, oder sonst mit Ver­lust der Dienst- oder Standesehre verbundenen, FestnugSstrafe oder Amtseutsetznug verurcheilt wer­den würden, sollen, wenn sie Inhaber der Kriegs- deukmüuze sind, dieser ohne Weiteres für immer verlustig seyn, und dieselbe soll durch die betreffen­de Gerichtsbehörde eingezogen und an die Ordens- kommission eingesandt werden.

§. 2.

Denjenigen aber, welche, ausser dem im §. 1. genannten Falle, in eine Straf- oder Bcsseruuas- ausialt, oder in die zweite Klasse des Soldateustau- des gesetzt würden, soll das Tragen einer Denk- und Ehrenmünze auf so lange untersagt seyn, als sie sich in der erwähnten Anstalt, oder zweiten Klaf­ft des Soldatenstandes befinden.

Wonach alle diejenigen, welche es augeht, und besonders die Gerichtsbehörden bei den Straferkennt- nissen, sich zu achten haben.

Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedruekten Staatssiegels gegeben zu Cassel am 5ten Dezember 1821.

Wilhelm, Kurfürst.

(St. S.)

Vt. Schmerfeld. Vt, Risalier.