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Seite 2 / Hummer 42.

Kaisers, und Gott, was Gottes ist!" Kaiser das bedeutet den Inbegriff der weltlichen Obrigkeit, der staatlichen Autorität. in welcher äußeren Form sie auch erscheinen mag. Jesus weist hier also daraus hin. daß jeder Mensch als Bürger gegen den Staat und als Christ gegen das Reich Gottes, die Kirche, bestimmte Pflichten au erfüllen hat, und er arenzl zugleich die Hoheitsgebiete beider Gewalten gegen­einander ab.

Kirche und Staat sind zwei Gesellschaften, die nach Gottes Willen nebeneinander bestehen. Jede von ihnen hat ihre besonderen Ziele und Aufgaben. Jede hat ihr eigenes Oberhaupt, ihre eigene Ver­waltung, eigene Rechtsbezirke und ist für diese selb­ständig und frei.

Das Ziel des Staates ist die natürliche Wohl­fahrt der Gesamtheit. Diese Wohlfahrt soll er durch die Mittel der irdischen Kultur fördern. Er ist seiner Natur nach eine gottgewollte Einrichtung Schon die Apostel und nach ihnen die Kirchenväter betonen mit Nachdruck, daß die staatliche Gewalt ihre Autorität von Gott habe.Jeder unterwerfe sich der obrigkeitlichen Gewalt," sagt der Völker- apostel:denn es gibt keine Gewalt, außer von Gott, und die, welche besteht, ist von Gott ange­ordnet." Selbst in den Zeiten der Verfolgung blie­ben die ersten Christen sich dieser Pflicht bewußt und beteten für den Kaiser; denn sie waren über­zeugt, wie der Märtyrer Apollonius schreibt,daß auch der Kaiser von keinem andern als von dem Könige, der alles in der Hand hält, non Gott, ein­gesetzt ist." Das war stets die Auffassung der Kirche. So erklärt auch Papst Leo XIII.;Wie die bürgerliche Gesellschaft, so hat deren Autorität ihren Ursprung in der Natur, also in Gott. Dar­aus folgt, daß die öffentliche Gewalt als solche nur von Gott kommen kann." In ihrem Rechtsbezirke ist die Staatsgewalt die höchste Gewalt und als solche unabhängig und selbständig. Die bürgerlichen Angelegenheiten unterstehen, wie der genannte Papst ausdrücklich betont,der souveränen Entschei. dung der Staats'enker". Es ist also für jeden Men­schen eine Gewissenspflicht, in diesen Fragen der staatlichen Obrigkeit zu gehorchen.Gebt dem Kai­ser. was des Kaisers ist!"

Die Kirche hat die Aufgabe, den Menschen das übernatürliche Leben der Gnade zu vermitteln und sie ihrem ewigen Ziele entgegenzuführen. Christus selbst hat ihr den Auftrag hierzu erteilt und ihr feierlich die entsprechenden Vollmachten gegeben. Auch sie ist also in ihrem Rechtsbezirke frei und selbständig. Jeder Eingriff in ihre Rechte ist zu­gleich ein Eingriff in die Rechte Gottes. Der be­sonderen, übernatürlichen Bevollmächtigung, welche d e Kirche von Christus erhalten hat, entspricht d-e Pflicht der Menschen, ihren Gesetzen und Weitun­gen zu gehorchen.Gebt Gott, was Gottes ist!"

Das Verhältnis von Kirche und Staat wäre also durchaus einfach, und das pflichtmäßige Ver­halten der Menschen zu den beiden Obrigkeiten wäre klar bestimmt, wenn alle Rechtsbezirke der Kirche und des Staates sich scharf gegeneinander «Karenzen ließen. Das ist aber im praktischen Le­ben nicht der Fall. Es gibt auch gemeinsame Rcchtsgebiete, die ebenso wichtig für die natürliche wie für die übernatürliche Wohlfahrt der Völker sind. Ehe, Erziehung, Sonntagsruhe u. a. m. Wie das übernatürliche Leben sich auf dem narür- lichen aufbaut und tausend Fäden beide Lebens- orbnunqen verbinden, so lassen Staat und Kirche sich n cht restlos von einander trennen, ohne daß Rechtsansprüche des einen Teiles verlegt werden Und da die äußere Macht immer in den Händen des Staates liegt, wäre eine solche völlige Tren­nung gleichbedeutend mit einem Einbruch der welt­lichen Obrigkeit in das Hoheitsgebiet der Kirche. Praktisch ist eine absolute Neutralität des Staates gegenüber der Kirche nicht möglich. Die Geschichte yiat. daß die Staatsregierungen entweder für oder gegen die Kirche sind. Deshalb sind Konkordate, vertragliche Vereinbarungen über die Grenzgebiete von Kirche und Staat, eine Notwendigkeit und werden selbst dann von der Kirche angestrebt, wenn sie deren Rechtsansprüchen nicht voll gerechl werden. Ein Staat, der solche Vereinbarungen ab­lehnt und in feiner Gesetzgebung achtlos über die

Rechte der Kirche hinweggeht, wird notwendig auf eine heidnische Grundlage gedrängt. Seine Absage an die Kirche wird früher oder später zur Absage an die Religion überhaupt.

In solcher Lage aber steht der einzelne Mensch vor der Gewissensfrage, ob er den Geseßen des Staates oder der Kirche zu gehorchen hat. Diese Frage kann ihn in schwerste Konflikte bringen. Auch dafür bietet die Geschichte manche Beispiele. Er stellt ja eine Einheit dar. die sich nicht teilen läßt. Es ist derselbe Mensch, der als Bürger dem Staate und als Christ der Kirche angehört. Für den gläubigen Menschen darf es jedoch in solchen Fällen nur eine Entscheidung geben: der über­natürlichen Lebensordnung gebührt der Vorrang vor der natürlichen. Dieselben Apostel, die zum Gehorsam gegen die weltliche Obrigkeit ermahnten, haben dieser Obrigkeit auch erklärt:Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen." Und die­selben alten Christen, die für ihre Kaiser beteten

Der Rosenkranzkönigin.

Nun pflücket fünfzig Rosen von auserles'nem Weiß Und windet sie zum Kranze der reinsten Magd zum Preis,

Die von dem Heil'gen Geiste ihr Himmelskind empfing. Die zu Elisabetha mit heil'ger Freude ging;

Die ihren Sohn uns schenkte in hehrer Deihenacht And ihn nach vierzig Tagen zu Gottes Tempel bracht ; Die dieses Kinde verloren und es im Tempel fand: Ihr laßt den Kran; uns winden, in Heil'ger Lieb' entbrannt,

Den Kranz von fünfzig Blüten von schneeig weißem

Glanz,

Den herzerhebend süßen freudreichen Rosenkranz!

Dann pflücket fünfzig Rosen, wie Markyrblul so rot, 3«m Kranze für die Mutter in ihrer herzensnot! Ihr Sohn, blutschweißumronnsn, vor Gott liegt im

Gebet,

Dann unter Streichen blutend, er an der Säule steht; Tief drückt die Dornenkrone die Spitzen ihm ins Haupt; Sein Kreuz frägt er zum Berge, voll Blut, beschmutzt, bestaubt;

And dort, ans Kreuz geheftet, erliegt er seinem Schmer; Lnd läßt im Tod noch öffnen sein liebevolles herz. Drum laßt den Kranz uns winden von roten Rosen ganz. Den tränenreichen, bittren schmerzhaften Rosen­kranz!

Zuletzt brecht fünfzig Rosen, erglänzend hell wie Gold, And windet sie zum Kranze der Königin so hold! Ihr Sohn ist auferstanden, er hat den Tod besiegt. Seht, wie er triumphierend hinauf gen Himmel fliegt! Von dort hat er den Tröster, den Heil'gen Geist gesandt. Er nahm zu sich die Mutter hinweg vom Ecdenland. Als Königin des Himmels hat er sie dort gekrönt. Nachdem er Erd' und Himmel und Gott und Mensch versöhnt.

Drum laßt den Kranz uns winden im hellen, gold'nen Glanz, Den jubelnden, den hehren glorreichen Rosenkranz!

(I. Kinle.)

und deren Gewalt auf Gott zurückführten. Haben sich lieber zu Tode martern lassen, als daß sie die gottfeindlichen Gebote dieser Kaiser befolgten. So­bald eben ein Staat mit seinen Geseßen in die Be­zirke des übernatürlichen Lebens hineingreift, er­hebt er Anspruch auf etwas, was nicht mehr .des Kaisers" ist, und dann behält das Wort volle Gel­tung:Gebt Gott, was Gottes ist!"

Hieraus ergibt sich gerade in der Gegenwart für den gläubigen Christen eine bedeutsame prak­tische Folgerung. In einem demokratischen Volts­staate ist jeder einzelne berufen, an der Staats­formung mitzuwirken, ist mitverantwortlich dafür, ob das staatliche Leben ein christliches oder anti- christliches Gepräge erhält, ob die Gesetze des Staates die göttlichen Rechte der Kirche achten oder verletzen. Eine Trennung der Politik von der Weltanschauung ist deshalb heute nicht möglich. Das politische Bekenntnis als Ganzes genommen, ist auch ein Bekenntnis des Glaubens. Der Mensch kann sich nicht zum Christentum bekennen und zu­

gleich einer politischen Partei angeboren, Sie o'fen oder heimlich das Christentum bekämpft oder Grundsätze vertritt, die von der Kirche verworfen sind. Er kann auch nicht als Politiker die reli­giösen Werte als Nebensache betrachten, denen er als Christ notwendig den Vorrang zuerkennen muß. Wer wirklich Christ ist, stellt sein gesamtes Leben, also auch die Ausübung seiner politischen Rechte und Pflichten, in das Licht seiner Glaubens­überzeugung. Und er ist sich dabei aufs tiefste be­wußt, daß er nicht besser die natürliche Wohlfahrt seines Volkes fördern und so dem Ziele des Staa­tes dienen kann als gerade dadurch, daß er auch als Staatsbürger Gott gibt, was Gottes ist.

Joseph Känler.

Don Rudolf Utsch.

Joseph Sanier war mein Nachbar ich kannte ihn seit Jahren, deshalb ist es mir nicht schwer, über ihn einiges zu sagen. Es wird eine schlichte und kleine Biographie werden, doch ich schreibe sie mit einer gewissen Ehrfurcht, denn ich liebe und verehre Känler wie alle großen und uneigennützi­gen Menschen. Es handelt sich zwar nicht um einen großen Dichter, Philosophen oder Feldherrn, andern um einen Bergmann, aber sein Leben scheint mir trotzdem rühmenswert, denn es war rein wie das eines Heiligen und so voll Kämpfen wie das eines Helden.

Man hört heute vielfach sagen, es gäbe keinen Idealismus mehr zumal mit der heutigen Ju­gend sei nichts mehr anzufangen, denn gerade in ihr wuchere die Ichsucht und der Materialismus. Das ist nicht wahr! Das Leben Joseph Känlers liefert den Beweis für meine Behauptung. Und Känler steht nicht allein da. Auch heute noch gibt es viele Menschen, die zu jedem Opfer bereit sind wahrhaft große Menschen, stille Helden. die nicht an sich selbst denken, wenn es um das Wohl anderer geht. Solche Menschen braucht die heutige Zeit, sowohl in den unteren als auch in den oberen, den führenden Schichten, denn nur sie könnten dem Riesenheer der Verzweifelten den Glauben an Gott und die Menschheit wiedergeben.

Joseph Känler war stets ein sehr ruhiger Junge. In seinem zarten und bleichen Knabengesicht lag schon früh jener melancholische Zug, wie man ihn oft bei Kindern armer Leute findet. Sein Lächeln war ein wehmütiges, fast trauriges. Auf dem Tummelplatz der kleinen Dorfschule spielte er wohl auch mit seinen Klassenkameraden, aber sein Spiel wurde nie roh und ausgelassen. Tat ihm ein an­derer Unrecht an, so wurde er nie zornig, ver­langte auch nie nach Rache, sondern zog sich still mit einem eigentümlichen Lächeln zurück, aus dem viel mehr Mitleid und Güte als Hohn und Ver­achtung sprachen.

Als Joseph zwölf Jahre zählte, erkrankte sein Vater, ein blutarmer Schuster, an einem gefähr­lichen Krebsleiden. Es war im ersten Jahre des Weltkrieges. Um die Einnahmen der zahlreichen Familie zu erhöhen, erwirkte der Vater die Ent­lassung des Sohnes aus der Schule und schickte ihn auf eine benachbarte Eisensteingrube. Hier ar­beitete Joseph unter den Röstöfen von morgens bis abends, zwölf Stunden am Tage. Er mußte aus dem Rost, dem gebrannten Eisenerz, die Berge" herauslesen. Sein monatlicher Lohn be­lief sich auf etwa fünfzig Mark. Das ist nicht viel, bedeutete aber für die Familie eine erhebliche Mehreinnahme, denn das Krankengeld des Vaters reichte nicht weit.

Joseph war sechzehn Jahre alt, als sein Vater starb. Seine Mutter erhielt eine Rente, die damals so gering war, daß die Familie keine drei Tage davon hätte leben können. Die bitterste Armut kehrte in dem kleinen Schusterhause ein. 1918 waren die Lebensmittel sehr teuer und rar. Jo'eph mußte mit trockenem Brot und einigen Pellkartof­feln zur Grube gehen. Fünf jüngere Geschwister hungerten zu Hause.

Da meldete sich der Sechzehnjährioe auf der Grubevor Ort". Er mußte mehr Geld verdie­nen, mußte Brot und Kleidung für eine Familie herbeischaffen. Er war der Aelteste, auf stinen Schultern ruhte die Verantwortung. Die Bohrma­schine rüttelte seinen schwachen Körver, die zarten Knabenhände wurden schwielig und breit, die Haut der Wangen noch blässer. Tag für Tag wanderte er, ob es regnete, stürmte oder schneite, hinauf zur Grube und stieg hinab in die finstere Erde. Die Bäckchen feiner Geschwister wurden wieder rot, ihre Kleidung besser. Ein Sechzehnjähriger erwarb Brot für eine große Familie.