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Ratgeber für Landwirtschaft,

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Nr. 21. Ä 42. 3ahrgang. ex o □

Bratisbeigabe zum Bonifatiusboten. □ □ Zulda, den 9. Oktober 1932

DiHchks ist Pitz-Sammler tnö B;-Sffer.

Auf dem Gebiete der Pikkunde herricht vieiiach grosse Unkenntnis. Man muß selbstverständlich vor- fich.ig sein, weil es giftige, das Wohl und Leben des Menschen schädigende Pilze gibt Es grbt aber auch viele eßbare Pilze. die wohl schmecken und richtig zubereitet, keine Gefahr aufkommen lassen. Falsch ist die alte Behauptung, man könne gütige Pilze beim Kochen erkennen, wenn man eine Zwiebel, etwâs Petersilie, einen silbernen Löffel oder ähnliches beigebe. Wenn die Geaen- stände sich schwarz färben oder blau anlaufen, dann sollen giftige Pilze darunter sein. Diese an­geblichen Mittel haben sich bei zahlreichen Versu­chen nicht bewährt, sondern bei manchen Pilzarien das Gegenteil erwiesen. Dieses unsinnige Mittel hat daher schon viele Pilzvergiftungen verursacht. Von höchstem Interesse ist es, daß nach jahre­langen Beobachtungen in allen bekanntgewordenen Fällen es nur der Knollenblätterpilz war der Pilzvergiftungen mit tödlichem Ausgange verur­sachte. Wer nicht fähig ist, sich zu merken, daß der Knollenblätterpilz weiße Blätter, der Champignon dagegen rosa oder bräunlich gefärbte Blätter hat, der lasse einfach das Suchen des Champignons beu ■ feite.

Ungenießbar, demnach zu meiden. sind Grüner Täubling, Gallenröhrling, Dickfußröhrling. Ver- fl^ächtig und deshalb auszuschließen sind: Wilder Milchling, Eiftreicker, Fliegenpilz und Grublicher Milchling.

Giftig sind: Satanspilz, Speitäubling, Büscheler Schwefelkopf und am giftigsten der Knollenblätter­pilz.

Wenn also die nötige Vorsicht beim Sammeln und Zubereiten der Pilze nicht außer acht gelas­sen wird, können Pilzvergiftungen gar nicht vor­kommen. Die ersten Symptome einer Pilzvergif­tung sind Magenschmerzen, Reißen im Unterleibe, Neigung zum Erbrechen, Ausleerungen nach oben und unten. Später fühlt der Kranke Hiße im Un­terleib, heftige Schmerzen und großen Durst. Hier ist ärztliche Hilfe nötig. Bis der Arzt kommt, suche man den Mageninhalt durch Milch, Selterswasser oder kaltes Wasser zu verdünnen, oder noch besser

Erbrechen herbeizuführen.

Niemals sammle man bei Reqenwetter oder so­fort nach einem anhaltenden Regen. Tropfnasse und alte Pilze führen häufig leichtere Vergiftun­gen herbei, die zwar gewöhnlich nach Entleerung des Magens und des Urins bald wieder enden, aber doch unberechtigterweise vom Pilzgenuß aü- halten. Man sammle schön trockene Pilze, die auch leichter zu erkennen sind, lasse ganz junge stehen, weil in diesem jugendlichen Zustand die Merkmale weniger ausgeprägt sind und Verwechslungen vor­kommen können. Alte, verdorbene und in Fäul­nis übergegangene Pilze, scheiden aus, man soll auch nicht versuchen, aus solchen die besten Teile aus Geiz herauszuschneiden. Die Natur hat den Tisch so reich gedeckt, daß nur das Veste für uns gut genug zu sein braucht. Daß von Maden und Würmern zerfressene Pilze nicht mehr zur mensch­lichen Nahrung dienen können, ist verständlich. Lie­ber wenige, gute Pilze oder gar keine, als schlechte, verdorbene. Es kommt häufig vor, daß gerade die besten und wertvollsten Speisepilze von Tieren (Schneisen, Insekten, Vögeln) angefressen sind. Dies hat nichts zu sagen, wenn der Pilz sonst noch gut, hart und jung ist.

Das Abschneiden der Pilze ist nicht zweckmäßig. Das Pilzlager zersetzt sich nämlich dadurch, daß der zurückbleibende Strunk fault, und das Wachstum neuer Pilze wird damit beeinträchtigt. Am besten ist es unbedingt, den ganzen Pilz vorsichtig her­auszunehmen.

RosSbefsK, FutzkrankheUen und Lager — Feinde des Getreidebaus

Die Hoffnungen vieler Landwirte auf eine gute Weizenernte wurden in diesem Jahre in weiten Gebieten durch starkes Auftreten von Weizenrost und Fußkrankheiten enttäuscht. Ernte­verluste von 8—10 dz Korn je Hektar sind keine Seltenheit; der geerntete Weizen zeigt schlechte Kornqualität. Wie erklären sich nun diese Verluste?

Die R o st pilze zerstören in den befallenen oberirdischen Pflanzenfetten die Leitungsbahnen für Wasser und Nährstoffe, indem sie mit ihren Keimschläuchen in die Pflanzen eindringen und somit eine ordnungsmäßige Ernährung ver­hindern. Die Entwicklung der Ähren und die Stärkebildung in den Körnern wird dadurch ge­stört, so daß nur Schmachtkörner geerntet werden. In ausgesprochenen Rostjahren erleidet die deutsche Landwirtschaft Ernteverluste bis in Hunderte von Millionen Mark.

Aus der Tatsache, daß der Rost ckm stärksten Weizen nach Klee oder nach einer anderen Legu­minosenart befällt, ist zu schließen, daß das Auf­treten des Rostes auf eine Verschiebung des Nähr­stoffgleichgewichtes durch diese stickstoffsammelnden, aber stark kali- und phosphorsäurezehrenden Vor­früchte zurückzuführen ist. Hierfür har Prof. Neu­bauer-Dresden den Beweis erbracht, indem er feststellte-, daß die chemische Zusammensetzung des Strohs eines Weizens, der bis auf die Vorfrucht — Klee bzw. Kartoffeln — vollkommen gleiche Wachstumsbedingungen hatte, je nach der Vor­frucht ganz verschieden war:

Stroh von:

Stickstoff

Kali

Phosphorsäure

Kartoffelweizen

100

200

50 (normal)

Kleeweizen

100

68

21

Die Klee-Vorfrucht hat also das Nährstoffgleich- gewicht wesentlich gestört, so daß dem Kleeweizen zu wenig Kali und auch Phosphorsäure zur Ver­fügung stand. Dieser Kleeweizen zeigte sich be­sonders anfällig gegen Rost und brachte dadurch in dem von Prof. Neubauer untersuchten Fall gegenüber dem Kartoffelweizen einen Minder­ertrag von 14 Doppelzentnern Korn je Hektar.

Dr. Arland vom Institut für Pflanzenbau der Universität in Leipzig konnte feststellen, daß bei falscher Ernährung, insbesondere bei Kalimangel, die Spaltöffnungen in der Oberhaut der Pflanzen größer sind als normal, wodurch das Eindringen dem Keimschläuche des Rostpilzes in das Innere der Pflanze erleichtert wird, während aus­reichende Düngung mit Kali und Phosphorsäure die Spaltöffnungen verkleinert, wodurch das Ein­dringen der Keimschläuche und somit der Rostbefall erschwert wird.

Zur Vermeidung der Fußkrankheiten, welche vor allem Weizen und Roggen, aber auch die Gerste befallen, ist nach Prof. Schaffnit be­sonders die Vorfrucht von großer Bedeutung. Schlechte Vorfrüchte sind Weizen, Roggen, Gerste, an zweiter Stelle Klee und Schmetterlingsblütler. Gute Vorfrüchte sind Hafer, Flachs, Rübsen und alle Hackfrüchte. Neben einer guten Vorfrucht ist für die Bekämpfung vor allen Dingen eine gründ­liche Stoppelbearbeitung und eine Kräftigung der Wurzeln durch ausreichende Düngung mit Kali wichtig. So berichtet z. B. Dr. F. Küpper-Berg­heim (Landw. Zeitschrift f. d. Rheinprovinz Nr. 31/32.) von Weizenversuchen zur Bekämpfung der Fußkrankheiten, bei denen die reichlich mit Kainit und 40er Kalidüngesalz versorgten Teilstücke gegenüber der unbehandelten und stark erkrankten Fläche einen vollkommen gesunden Stand auf- wieien.

Oft noch großer als üie|e Scyaoigungen und die Verluste, die die Landwirtschaft alljährlich — und auch besonders in diesem Jahr — durch das Lagern des Getreides erlitten hat. Es ist eine altbekannte Tatsache, daß die Kalidüngung, welche durch Kräftigung des Wurzelsystems und Festi- gung und Verstärkung der Halme die Getreide- pflanzen standfester macht, Lagergetreide weit- gehendst verhütet, wodurch nicht nur die Erträge und Qualität der Ernte verbesiert, sondern auch die Erntearbeiten erleichtert und die hohen Kosten für das Handmähen des Getreides vermieden werden.

Getreiderost, Fußkrankheiten und Lager konn­ten sich in diesem Jahr nicht zuletzt deswegen so schädigend ausbreiten, weil der Boden infolge der Einschränkung im Kaliverbrauch an diesem Nähr­stoff verarmt war. Das Risiko ist daher bei allen Wintersaaten, die in diesem Jahr ohne Kali an­gebaut werden, besonders groß. Eine Kaligabe von 2—3 Doppelzentnern 40er Kalidüngesalz je Hektar oder auf sandigen Böden entsprechende Mengen Kainit dürfte, wenn auch der Phosphor­säurebedarf gedeckt wird, zur Sicherung der Wintersaaten genügen.

Aenderungen in der Znnaliden- und An- gesieUen-Versicherung durch die Solver- ordnung vom 8. Sezemder 1831.

II.

Ganz ähnlich ist jetzt die Wartezeit in der An­gestelltenoersicherung geregelt. Die gewöhn­liche Wartezeit für männliche und weibliche Ver­sicherte ist wie bisher sechzig Beitragsmonate, also fünf Jahre unterder Voraussetzung, d aß für jeden Monat ein Beitrag geleistet worden ist oder wenigstens eine gesetzlich gültige Ersatztatsache aufgewiesen werden kann. Sind weniger als sechzig Beitragsmonate auf Grund der Versicherungspslicht nachgewiesen, ‘o beträgt d i e Wartezei t einhundertzwanzig Beitragsmonate. Das sind zehn Jahre wie bei der Invalidenversicherung. Bei dem Altersruhe­geld beträgt die Wartezeit einhundertachtzig Bei­tragsmonate, das sind fünfzehn Jahre wie bei der Altersinvalidersnte. Altersruhegeld wird dann gewährt, wenn ein Versicherter 65 Jahre alt ge­worden ist, ohne berufsunfähig im Sinne des An­gestelltenversicherungsgesetzes (zu mehr als 50 Prozent erwerbsbeschränkt) zu fein.

2. Eine weitere Aenderung betrifft den Beginn des Rentenbezuges. Bisher wurde die Invaliden­rente und das Ruhegeld der Angestelltenversiche­rung bezahlt vom Tag der Invalidität bezw. Be- rufsunfähigkeit an, wenn dieser Zeitpunkt nicht fest- gestellt werden konnte, vom Ersten des Monats an, an dem der Antrag gestellt wurde. Es konnte also unter Umständen vorkommen, daß eine Inva­lidenrente für 1 Jahr nachbezahlt wurde. Das füllt jetzt grundsätzlich weg. Jetzt beginnen die Renten aus der Invalidenversicherung und aus der Angestelltenversicherung mit dem Ersten des Mo­nats, der auf den Monat folgt, in dem die Voraus­setzungen für die Gewährung der Rente erfüllt sind. Ist der Rentenantrag nach Ablauf des Mo­nats gestellt, in dem die Voraussetzungen für die Gewährung der Rente erfüllt sind, so beginnt die Rente mit dem Ersten des Monats, der auf den Antragsmonat folgt. Die praktische Schlußiolge- rung, die daraus gezogen werden muß, lautet: rechtzeitig den Antrag auf die Invalidenrente und das Ruhegeld stellen. Wer das versäumt, muß es durch Ausfall der Rente büßen.

3. Treffen mehrere Renten zusammen, so wird nur die höhere Rente bezahlt. Zwei Renten neben-