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Steuerfrei sind bare Auslagen, die dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber gesondert ersetzt werden, wie Reisekosten, Tagegelder und Auslösungen in angemessenem Umfange. Das gleiche gilt für Aufwandsentschädigungen, wenn sie nur in Höhe des nachgewissenen Dienstaufwandes gewährt werden oder die tatsächlichen Aufwendungen offenbar nicht übersteigen und wenn das Finanzamt die Dienstaufwandsentschädigungen in voller Höhe anerkannt hat, so daß Lohnsteuer nicht davon abzuführen ist. Andernfalls sind die Dienstaufwandsent- schädigungen in voller Höhe abgabepflichtig, auch wenn die Beträge zum Teil als Werbungskosten anerkannt sind
Zur Hausichlachtung Ser Laudwirle.
Das Landgericht M. hat in dem Falle des Hofbesitzers W. in L., der wegen Gewerbevergehens bzw. Uebertretung angezeigt und angeklagt war, folgendes Urteil gefällt: Der Angeklagte wird auf Kosten des Staates freigesprochcn.
Gründe: Das Landgericht hat u. a. festgestellt, daß der Angeklagte Landwirt ist und einen eigenen Grundbesitz von 300 Morgen bewirtschaftet. Auf seinem Hof unterhält er einen Rindviehbestand von durchschnittlich 35 bis 40 Stück. Im Oktober 1931 hat er auf seinem Hofe zwei Kühe und im November 1931 drei junge Rinder geschlachtet. Er hat die Tiere selbst zerlegen lassen und hat das Fleisch unmittelbar an die Verbraucher verkauft, und zwar teilweise in L. von seinem Hofe aus, teilweise in L. von dem Hause des dort wohnenden Hausschlachters aus. Die geschlachteten Tiere entstammten der eigenen Zucht des Angeklagten und waren bei ihm vor der Schlachtung auf seinen Weiden gewesen.
Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß der Angeklagte durch die Schlachtung der Rinder und durch den anschließend daran erfolgten Verkauf des Fleisches an die Verbraucher ein Gewerbe ausgeübt hat. Er unterliegt aber nach den herrschenden Ansichten dann nicht den Bestimmungen der Gewerbeordnung, wenn das von ihm aüsgeübte Gewerbe sich als ein landwirtschaftliches Nebenge- werbe darstellt. Zum Betriebe der Landwirtschaft gehört die Aufzucht von Rindvieh, das Halten von Milchkühen zur Gewinnung von Milch und den daraus hergestellten Erzeugnissen und endlich auch die Verwertung der überschüssigen Stücke Rindvieh durch Schlachtung und eigenen Verbrauch oder durch Verkauf an den Viehhandel oder an den Schlachter. In letzter Zeit ist es auch in den hiesigen Bezirken mehr und mehr üblich geworden, das überschüssige, aus eigener Züchtung stammende Rindvieh in der Weise zu verwerten, daß es nicht lebend an den Viehhändler oder Metzger verkauft wird, sondern daß es von den Landwirten selbst geschlachtet wird, und daß das gewonnene Fleisch als Frischfleisch oder in haltbar gemachtem Zustand unmittelbar an den Verbraucher verkauft wird. Es handelt sich dabei um eine aus der Itof der Zeit geborene Maßnahme. Wenn er nach seiner Meinung durch die früher üblich gewesene Art der Verwertung nicht mehr die Preise erzielen zu können glaubt, die rentabel erscheinen, so muß es ihm unbenommen bleiben, das Vieh auf eine gewinnbringende Art zu verwerten. Diese Art der Verwertung erscheint als landwirtschaftliches Nebengewerbe und unterliegt nicht den Bestimmungen der Gewerbeordnung. Nach den hier vertretenen Ansichten mußte der Angeklagte freigesprochen worden.
Timspse in der heißen Zahre-izeil.
An heißen Sommertagen muß der Landwirt danach trachten, seinen Haustieren, namentlich den viel beanspruchten Zugtieren, die Hitze erträglich zu machen, damit keine gesundheitlich. Störungen eintreten und die Leistungskraft erhalten bleibt. Wegen stärkerer Schweißabsonderung und Wasserverdunstung ist auch der Wasserbedarf größer, und die Tiere sollen daher des öfteren getränkt werden Das Wasser muß etwas abgestanden sein, da bei Verabreichung zu kalten Leitungswas'ers Kolikanfälle, namentlich bei Pferden, eintreten können. Die erfrischende Wirkung eines Bades weiß der Mensch im Sommer sehr zu schätzen. Nicht minder günstig sind Baden und Schwemmen für die Tiere.
Wo Gelegenheit gegeben ist, sollte man daher Pferde täglich zur Schwemme reiten. Außer der Reinigung wird dadurch die Hauttätigkeit angeregt, die Freßlust erhöht, und allgemein werden Gesundheitszustand und Leistungsfähigkeit gefördert. Zum mindesten sollten den Pferden abends Brust und Widerrist kalt abgewaschen werden. Mit dem Schwemmen muß man lediglich nach den Mahlzeiten und, wenn die Tiere erhitzt sind, vorsichtig sein. Sehr wohltätig wirkt eine Badegelegenheit besonders auch auf Schweine, weshalb deren Weide- und Auslaufplätze stets mit einem Was- lerbecken, der sogenannten Suhle, versehen sein 'ollten. Kommen Zugtiere von der Arbeit schwitzend in den Stall, so reibe man sie mit Stroh- oder Heuwischen und darauffolgend mit wollenen Lappen trocken und decke sie, je nach der Stallwärme, mehr oder minder stark zu, vergesse aber nicht, später die Decken wieder abzunehmen. Stark erhitzte Tiere mit aufgeregter Lungen- und Herztätigkeit sind zunächst an einem zugfreien Ort zu- gedeckt etwa eine Viertelstunde im Schritt zu führen. Stallfenster, die so gelegen sind, daß die Tiere durch die eindringenden Sonnenstrahlen geblendet werden, sollten verhängt oder mit blauer Kalkfarbe angestrichen werden. Dadurch wird gleichzeitig die Fliegenplage gemindert. Weitere Mittel gegen Fliegen in dèn Ställen sind häufiges Kalken der Wände unter Zusatz von etwas Alaun, gründliche Durchlüftung, Anbringung von Fliegenleimpapier, Bespritzen des Pflasters mit dreiprozentiger Kreolinlösung, Zerstäubung von Insektenpulver und flüssigen Fliegenvertilgungsmitteln Schalben sollte man in den Ställen nicht nur dulden, sondern hegen, da sie an einem Tag Hunderte von Fliegen vertilgen. Um Arbeits- und Weide liere im Freien vor Stechfliegen und Bremsen zu chützen, reibe man sie mit einer Salbe ein, die durch Abkochen von Walnußblättern in Fett unter Zusatz stark riecbmder Stoffe, wie Kreolin, Kreo sot, Lvsol, Taba^to^ N^bis^N"! Nol^nös oder Lorbeeröl, hergestellt werden kann. Mit dieser Salbe sind hauptsächlich solche Körperstellen zu bestreichen, an denen die Tiere die Fliegen durch Schwanzschlagen nicht selbst abwehren können. Auf der Weide sorge man für schattiae Plätze durch Um- vflanzung mit Bäumen und Anlage von Unterstandshütten. An sehr heißen Tagen lasse man das Vieh tagsüber im Stall und treibe es erst abends auf die Weide wo es dann bis zum Morgen bleiben kann. Bei aller Sorge für Zug- und Nutztiere wird oft der Hofhund vernachlässigt Man vergesse nicht, auch ihm einen schattigen Platz anzuweisen und sein Trinkwasser des öfteren zu erneuern.
Zehn Mote fit Rettungs-SchwimMer.
1. Setze Dein Leben nicht leichtsinnig aufs Spiel! Denke daran, daß die Rettung nur möglich ist, wenn Du klar und besonnen Deine Menschenpflicht erfüllst und mit Deiner Kraft haushältst.
2. Erfülle Deine Rettungspflicht mit Umsicht und verlasse Dich nicht auf den Zufall. Jede verlorene Minute bringt den Verunglückten dem Tode näher. Aber auch jede unüberlegte Handlung kann Dir oder dem Ertrinkenden Schaden bringen.
3. Merke Dir: Der ohnmächtige Mensch ist noch nicht tot. Du aber hast die Verantwortung für den Ertrinkenden und für Dich, deshalb halte Dich, wenn es fein muß, in Abstand und lasse den Verunglückten nicht aus dem Auge, bis seine Kraft geschwunden.
4. Bewahre Dich vor Ueberraschung und nimm den zu Rettenden nur von rückwärts auf! Das Befreien aus der Umklammerung kostet Dich viel Kraft, die Du unterwegs vielleicht notwendig brauchst.
5. Greife im Befreiungskampf nur in alleräußerster Not zu verletzenden Mitteln! Lerne vielmehr die kleinen Kunstgriffe, die wohl dem Ertrinkenden ein kurzes Schmerzgefühl verursachen, wodurch seine Muskeln entspannt werden, Dir aber die Möglichkeit geben, aus der Umklammerung herauszukommen.
6. Schaffe Dir für die Rettung Bewegungsfreiheit und entkleide Dich möglichst vollständig. Oder glaubst Du, daß die Kleidungsstücke Dich tragen? Neiii, sie saugen sich voll Wasser, und wie schwere Gewichte hängen z. B. die Stiefel an den Beinen.
7. Prüfe immer wieder Dein Können und die Befreiungsgriffe.
8. Die Wiederbelebungsmaßnahmen mußt Du vollständig beherrschen. Von der Reinigung der Atmungswege, der Entleerung der Lungen vom Wasser, von der künstlichen Atmung hängt der Er« folg der Rettung ab.
9. In Deiner Hand liegt das Leben Deiner Mitmenschen. Du kannst Tränen trocknen, Jammer stillen. Darum lerne und übe!
10. Verbreite den Rettungsgedanken in Deinem Bekanntenkreis und wirb bei den noch Fernstehenden.
Ein guter Hutt
In letzter Zeit konnte man immer wieder lesen, daß den auf den Feldern arbeitenden Landleuten Fahrräder gestohlen wurden. Die Gelegenheit für die die Straßen in übergroßer Anzahl belebenden Stromer und Landfahrer ist zur jetzigen Erntezeit aber auch zu günstig. Leute die 300 und 400 Mtr. weit im Felde mit Getreideschneiden und Binden beschäftigt sind, lassen ihre Fahrräder immer im Schatten eines an der Straße stehenden Baumes stehen. Nur in den seltensten Fällen ist es möglich, den Aufbewahrungsort im Auge zu behalten. Dadurch wird es den Dieben leicht gemacht, sich in den Besitz eines Fahrrades zu setzen. Und doch könnte man dem leicht vorbeugen. Das Rad einige Schritte ins Feld geschoben und mit einigen Garben, nicht mit Kleidern, bedeckt, und jede Gefahr ist beseitigt. Diese geringe Mühe erlpart Kosten und Aerger.
SchäSIingsbeiämpsvng m September.
In Blumenzwiebelbeeten müssen Zeliokörner ausgelegt werden, desgleichen in Gewächshäusern, um die dort häufig in großen Mengen austretenden schädlichen Kellerasseln gleichzeitig mit den Mäusen mühelos zu vernichten.
Wenn das Rutensterben an Himbeersträuchern auftrat, hilft eine gründliche Spritzung mit 1pro- zentiger Solbarlösung (100 Gramm Solbar in 10 Liter Wasser auflösen). Anschließend sind alle kranken Zweige auszuschneiden und zu verbrennen.
Gegen Ende des Monats kann in manchen Gegenden schon an die Anlage der Raupenleimringe gedacht werden. Hierzu eignet sich sehr gut der Raupenleim „Höchst" (Arbocol), der sich durch große Külte- und Hitzebeständigkeit auszeichnet. Auch ist die Gefahr des Austrocknens durch den Wind bei ihm nur sehr gering. Dieser Raupenleim ist außerdem sehr ergiebig und daher außerdem sehr wirtschaftlich.
Die Räume, in denen das Obst gelagert werden soll, sind gründlich zu säubern und womöglich auch 31t desinfizieren. Caporit in 0,2prozentiger Lösung (100 Gramm Caporit in 50 Liter Wasser) hat sich mehrfach besonders gut bewährt. Caporit kann man auch dem Kalkanstrich zusetzen.
Die Mistbeete sind für die zu überwinternden Aussaaten vorzubereiten. Besonders ist die Erde zur Vernichtung des Vermehrungspilzes und der Erreger der Kohlhernie mit einer 0,5prozentigen Uspulunlösung (50 Gramm Uspulun in 10 Liter Wasser auflösen) zu überbrausen. Je Quadratmeter Oberfläche genügen etwa 10 Liter Uspulunlösung.
Vertreibung von Fliegen.' Es ist wissenschaftlich und praktisch nachgewiesen, daß Fliegen die blaue Farbe scheuen. Eine Fliege setzt sich nie an einer Decke fest, welche blau gestrichen ist und sucht nie eine blaue Wand auf — Um also Fliegen aus Haus und Stall fernzuhalten, muß alles mit blauer Farbe gestrichen werden. Es heißt jetzt nicht mehr, die Räume werden geweißt, sondern geblaut. Man wird also Küche, Milchraum, Stalldecke und Stallwände mit blauer oder bläulicher Farbe versehen. — Nicht jede blaue Farbe eignet sich zum Vermischen mit Kalklösung und ist lichtecht. In Anbetracht dessen hält das Bakteriolog. Inst. Dr. Kirstein in Berlin, SW 48, Wilhelmstraße 128 einen geeigneten Farbstoff Antifligin zu diesem Zweck zu dem geringen Preise von 2,10 für ein Kg. vorrätig.
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