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Seils 6 / Nummer 29.

Die nachkriegszeitlichen Handelsverträge wur­den hauptsächlich -n den Jahren 1925 und 1927 abgeschlossen, d h. in den Jahren, als die Deutsch­nationale Volkspartei maßgeblich mit vier Mini­stern in der Reichsregierung vertreten war. In seinem Brief an den Reichslandbund vom 29. Mai 1932 machte Reichspräsident von Hindenburg die Rechtsparteien dafür mitschuldig, daß sie durch ihre Abstinenzpolitik manche Handelsverträge in einer für die Landwirtschaft abträglichen Fonn erst ermöglicht hätten. Unter dem Kabinett Brü­ning wurden verschiedene dieser handelsvertragli­chen Zollbindungen wieder gelöst, so in den Han­delsverträgen mit Schweden, Finnland, Frank­reich und Italien. Während im Jahre 1927 der Wert der Einfuhr der landwirtschaftlichen Er­zeugnisse und Nahrungsmittel noch 4 Milliarden Mark betrug, ging dieser Betrag im Jahre 1931 auf 1,6 Milliarden Mark zurück.

Schutz der Getreidewirtschaft.

Die Getreidezölle wurden wesentlich erhöht (Roggen von 9 auf 20 Mark, Weizen von 12 auf 25 Mark). Der Vermahlungszwang für Jnlands- weizen wurde auf 97 v. H. erhöht. Die Mais­einfuhr wurde durch das Maismonopol abgedros­selt. Zur Entlastung des Jnlandsmarktes wurde die Getreideausfuhr gefördert mit Hilfe der Ein­fuhrscheine und der Austauschexportscheine. Zur Hebung des Roggenverbrauchs wurde die Eosin- roggen-Aktion, das Brotgesetz und verschiedene sonstige Maßnahmen durchgeführt. Der Getreide­handelsgesellschaft wurden für Stützungskäufe auf den Getreidemärkten Kapitalien zur Verfügung ge­stellt. Die deutschen Getreidepreise stiegen auf das Dreifache der Weltmarktpreise. Da der Zoll höher war als der Preis, war eine Einfuhr kaum mehr möglich. Der Anteil der ausländischen Ge­treideeinfuhren am Verbrauch ging von 24 v. H. auf 4 v. H. zurück.

Zur Erleichterung des Absatzes wurden Ernte­bergungskredite bereitgestellt und sonstige Maß­nahmen getroffen (Lombardierung der Ernte mit Hilfe von Lagerscheinen, Zinsverbilligung für Erntebewegungswschsel, Lombardvorschüsse aus Ge­treide, Verlängerung von Krediten, Prolongation landwirtschaftlicher Wechsel, Zinsverbilligung zur Beschaffung von Saatgut). Die Notverordnung vom 23. Januar 1932 enthielt weitere Maßnah­men zur Sicherung der Frühsahrsdüngung und Saatgutbeschaffung unter Bereitstellung eines Ga­rantiefonds von 90 Mill. Mark.

Schuh des Hackfruchtbanes.

Zur Stützung der Kartoffelpreise wurden um­fangreiche Maßnahmen getroffen. Die Zölle auf Kartoffeln und Kartoffelstöcken wurden erhöht. Der Frühkartoffelzoll wurde für die Zeit ohne handelsvertragliche Bindungen (vom 15. Februar bis 31. März) auf 20 Mk. erhöht. Die Kartof­feleinfuhr aus Frankreich wurde gesperrt. Für Kartoffelspiritus wurde ein Beimischungszwang zu Benzin und Benzol vorgeschrieben. Für Kar- toffelstärkemehl wurde ebenfalls ein Verwendungs­zwang verfügt. Mit den Kartoffelflockenfabriken wurden umfangreiche Liefcrungsverträge zur wei­teren Entlastung des Kartoffelmarktes abgeschlos­sen.

Der Zuckerzoll wurde auf 32 Mk. erhöht. Die Einfuhr von Zucker wurde völlig unterbunden. Infolge der Absperrung stiegen die Z.uckerpretze auf ungefähr das Sechsfache der Weltmarktpreise! Ferner erfolgten ZollerhöhunWi für Zuckerrüben, Rübenschnitzel und Melasse, sowie für Futter­rüben und Möhren. Durch das Handelsklassen­gesetz wurde der Zuckerwirtschaft und der Kartof­felwirtschaft die Möglichkeit des Zusammenschlus­ses und der Regelung von Produktion und Absatz gegeben.

Schutz der Viehwirtschaft.

Die Zölle auf Vieh und Fleisch wurden wieder­holt erhöht (Schweine von 27 auf 40 Mk.). Die Einfuhr von zollfreiem Gefrierfleisch wurde völ­lig verboten Der Paragraph 12 des Fleischbe- schaugesetzes wurde wieder eingeführt. Die veteri­närpolizeilichen Schutzmaßnahmen und die Bestim­mungen über die Seegrenzschlachthäuser wurden

verschärft. Zur Stützung der Preise wurtze ein Der- wendungszwang für Jnlandsfette vorgeschrieben, Frachtverbilligungen für Viehtransporte bewilligt und eine Fleifchverbilligungsaktion durchgeführt. Zur Entlastung des Jnlandsmarktes wurden Ein­fuhrscheine und Ausfuhrzuschüsse gewährt. Infolge der Schutzmaßnahmen sank die Vieheinsuhr sozu­sagen auf den Nullpunkt.

Der bisherige Einfuhrüberschuß an Vieh wurde in einen Ausfuhrüberschuß umgewandelt. Der Anteil der ausländischen Fleischeinfuhr am Ver­brauch ging von 8 v. H. auf 1. v. H. zurück. Wenn gleichwohl die Viehpreise tief stehen, so liegt dies nicht am mangelnden zoll- und handelspolitischen Schutz, sondern findet seinen Grund in der herr­schenden Ueberproduktion und der fehlenden Kauf­kraft.

Der Zoll auf Eier wurde von 6 auf 30 Mk. erhöht. Die Bindung des Eierzolles im Handels­vertrag mit Italien wurde gelöst. Zur Förde­rung des Absatzes wurden Kennzeichnungsvor­schriften für Eier erlassen.

Die Zölle auf Milch und Molkereiprodukte wur­den erhöht. Der Butterzoll wurde je nach der Herkunft erhöht auf 50 Mk., 86 Mk., 100 Mk., 136 Mk. und 170 Mk. Die Zölle für Milch, Rahm und Quark wurden entsprechend angepaßt. Zur Regelung der Milchwirtschaft und zur Förderung des Absatzes wurden Molkereikredite bereitgestellt und das Reichsmilchgesetz verabschiedet.

Schutz des Obst-, Gemüse, und Weinbaues.

Zur Förderung des Obst-, Gemüse- und Wein­baues wurden weitgehende Unterstützungen und Kredite zur Verfügung gestellt. Zur Erleichterung des Absatzes wurden Frachtverbilligungen gewährt. Die Zölle auf Speisebohnen wurden von 4 auf 8 Mk., die Zölle auf Speiseerbsen von 4 auf 20 Mk. erhöht. Durch pflanzenpolizeiliche Schutzmaß­nahmen wurde die Einfuhr von Obst und Gemüse eingedämmt. Die Ein- und Durchfuhr von Kar­toffeln, Tomaten, Erdbeeren, bewurzelten Gewäch­sen, Zwiebeln, unterirdischen Knollen und ande­ren unterirdischen Teilen von Gewächsen aus Frankreich wurde verboten. Die Sperre gegen Frankreich trifft von der bisherigen Gesamtein­fuhr nach Deutschland z. B. bei Spargel 25 Proz., bei Wirsingkohl 15 Proz., bei Erdbeeren 23 Proz., bei Champignons 45 Proz., bei Obstbäumen 20 Proz. und bei Blumen annähernd 20 Prozent.

Die Weinzölle wurden erhöht, desgleichen die Zölle auf Keltertrauben und Weinmaische. Die Gesamteinfuhr an Wein ging zurück aus 682 903 Dz. im Jahre 1931 (im Jahre 1928 waren es noch 1 360858 Dz.). Das neue Weingesetz enthält eine Reihe besonderer Schutzmaßnahmen für den Weinbau.

Maßnahmen zur Entlastung der Betriebe.

Zur Erleichterung der bäuerlichen Betriebsfüh- rirnci wurden verschiedene steuer- und sozialpoli­tische Maßnahmen verfügt, wie die Anpassung der Einheitswerte, Steuersenkungen und Steuerbe­freiungen, die Befreiung der Landwirtschaft von der Hauszinssteuer und von Rentenbankzins, Wegfall der Steuerverzugszuschläge, Senkung der Steuerverzugs- und Stundungszinsen sowie eine Reihe von Entlastungen in der Sozialversicherung.

Es wurde ferner verordnet eine Senkung der Zinsen, der gebundenen Preise, insbesondere der Kartell- und Jnnunospreise. der Preise für Koh­len und künstliche Düngemittel, eine Senkung der Frachtsätze sowie der Gehälter und Löhne. Zum Schutze gegen Pfändungen, Versteigerungen wurde ein Zwangsvollstreckungsschutz für land­wirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gärtnerische Grundstücke angeordnet, ebenso auch für beweg­liche Güter, welche zur Weiterführung der Wirt­schaft notwendig sind. Die landwirtschaftlichen Ge­nossenschaften wurden in weitestgehendem Um­fange saniert und erhebliche Mittel zur Weiterfüh­rung und Rationalisierung der genossenschaftlichen Einrichtungen gewährt.

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An allen diesen Maßnahmen haben die Rechks- parkeien keinen Anteil. Sie haben im Gegenteil eine bewußte Sabotage getrieben und durch ihre Ab­stinenz- bzw. Oppositionspolitik manche weitere Bessergestaltung verhindert. Bei Ivichtigen die Landwirtschaft betreffenden Fragen ergriffen Deutschnakionaie und Nationalsozialisten die Flucht aus dem Reichstage und verhalfen auf diese

Weffe mehrfach gegnerischen Anträgen zur An­nahme. In seinem schon erwähnten Briefe an den Reichslandbund vom 29. Mai 1932 ver­säumte Reichspräsident von Hindenburg nicht, die Rechtsparteien unter Anführung verschiedener Fälle auf dieses landwirtschaftsschädigende Ver­halten hinzuweisen. Der Reichspräsident schließt sein Schreiben mit den Worten: „Ich glaube da­her feststellen zu können, daß bei einer weniger negativen Haltung der Rechtsparteien in den ver­gangenen Jahren manches in der Landwirtschaft sich besser gestaltet hätte, als es heute ist."

Früchte „nationaler" Feiern.

Allenthalben wird in Deutschland gegenwärtig ver­gangener Zeiten in mehr oder weniger bedeutenden und beachteten Feiern gedacht. Coburg ruft zur Schweden­feier. Gumbinnen gedachte der Einwanderung der Salzburger Emigranten. Voriges Jahr wurde der Sieg Gustav Adolfs bei Breitenfeld gefeiert, dieses Jahr wird sein Tod bei Lützen noch Anlaß zu „nationalen" Gedenkfeiern geben.

In Jena begnügte man sich mit jüngerer Geschichte. Vom 18.—20. Juni beging man das zehnjähr. Jubiläum der Gründung des Evangelischen Bundes in Thüringen. In einem Gustav-Adolf-Festspiel aber suchte man 300- jährige Vergangenheit zum allgemeinen Nutz und From­men aufzufrischen. Inhalt und Erfolg dieses Festspiels lassen eine Notiz der „Jenaischen Zeitung" ahnen, die unter dem 27. Juni mit der Ueberschrift: „Noch ein Dank" erschien. Der zweite Teil dieser Notiz ist von In­teresse für alle Katholiken:

Sehen wir uns die Gegenseite an, die Katholiken. Da haben wir zu unterscheiden gelernt: wir ehren und lieben unsere katholischen Milbrüder, aber die S. I.» die Societas Jesu, die Gesellschaft I es u, has­sen wir, die Trägerin der Gegenreformation damals und heute. Haben wir die Politik der beiden Jesuiten- zöglinge, des Kaisers Ferdinand II. und des Kurfür­fürsten Maximilian von Bayern, endlich erkannt? Der Feldherr des Letzteren, Tilly, zerstörte Magdeburg in bestialischer Weise, und Tilly und Wallenstein zusam­men haben so gehaust, daß vom evangelischen Deutschland fast nichts nachblieb. Ja, ihretwegen konnte ganz Deutschland vor die Hunde gehen, wenn nur die Kirche Roms triumphierte. Und auch heute ist uns nicht unbewußt, was die Jesuiten im Sinne habe, denn sie habe nichts vergessen und nichts dazugelernt. Das evangelische Rorddeutsch- land soll vor die Hunde gehen, dann werden sie uns wieder einen katholischen Kaiser prä­sentieren. Eben arbeiten sie zusammen mit den roten Brüdern, diese sind gegen sie politische Kinder, aber die zielbewußte Politik gehl vom Zentrum aus, und ihr Endziel ist, die evangelische Kirche zu zerstören, da­mit das evangelische Kaisertum nicht wieder erstehe. Erinnern wir uns der Szene in Frankfurt am Main, wo sie Gustav Adolf zum Kaiser küren wollten, nur Gott hatte es anders beschlossen. Doch wir wollen aus der Geschichte lernen. Rach fünf Wochen sind wieder Wahlen. Wie sollen wir wählen? Wir wählen deutsch!

Pfarrer i. R. Rechtlich."

Uns scheint, dieser Herr oder dieses Spiel habe viel vergessen und nichts dazugelernt. Einige Gedächtnishilfen sind daher wohl am Platze.

„Der Feldherr des Letzteren, Tilly, zerstörte Magde­burg in bestialischer Weise." Leicht wäre es, eine Reihe auch von protestantischen Geschichtsforschern namhaft zu machen, die es als zweifelloses Ergebnis historischer Forschung hinstellen,

daß Tilly von jeder Schuld an der Zerstörung Magde­burgs freizusprechen ist.

„Denn die völlige Zerstörung Magdeburgs beraubte ihn des schwer erkämpften Stützpunktes."

Tilly, Wallenstein müssen nach dieser Darstellung — „bestialisch gehaust" — nur Mordbrenner, Teufel in Menschengestalt gewesen sein. Der protestantische Pro­fessor W. Goetz nennt Telly in einem kürzlich erschiene­nen Werke „den unter allen Generalen dieser Zeit mensch­lich sympathischsten. Ein Feldherr, der in diesem Zeit­alter der Kondottierie pflichttreu und uneigennützig seinem Fürsten diente."

„Tilly und Wallenstein haben zusammen so gekauft, daß vom evangelischen Norddeutschland fast nichts nach­blieb." Aus dem schwedischen Neichsarchiv zu Stockholm ist ein „summarisches Verzeichnis der im Dreißigjährigen Kriege 3 e r ft ö r t en Ortschaften" veröffentlicht wor­den. Daraus feien einige vorwiegend kathojische Gebiete

hier angeführt:

Schlösser

Städte

Dörfer

Stift Wirtzburg

15

10

80

In Franken

44

26

313

In Schlesien

118

36

1025

In Westphalen Stift Osnabrück,

119 Münden,

97

1019

Paderborn, Fulda, Walda213

304

1027

Stift Cölln, Metz

u. Trier 327

205

2033

Dann ist wahrlich auch von vielen katholischen Ge­bieten nicht viel „nachgeblieben". Welche Summe von