Seils 6 / Nummer 29.
Die nachkriegszeitlichen Handelsverträge wurden hauptsächlich -n den Jahren 1925 und 1927 abgeschlossen, d h. in den Jahren, als die Deutschnationale Volkspartei maßgeblich mit vier Ministern in der Reichsregierung vertreten war. In seinem Brief an den Reichslandbund vom 29. Mai 1932 machte Reichspräsident von Hindenburg die Rechtsparteien dafür mitschuldig, daß sie durch ihre Abstinenzpolitik manche Handelsverträge in einer für die Landwirtschaft abträglichen Fonn erst ermöglicht hätten. Unter dem Kabinett Brüning wurden verschiedene dieser handelsvertraglichen Zollbindungen wieder gelöst, so in den Handelsverträgen mit Schweden, Finnland, Frankreich und Italien. Während im Jahre 1927 der Wert der Einfuhr der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Nahrungsmittel noch 4 Milliarden Mark betrug, ging dieser Betrag im Jahre 1931 auf 1,6 Milliarden Mark zurück.
Schutz der Getreidewirtschaft.
Die Getreidezölle wurden wesentlich erhöht (Roggen von 9 auf 20 Mark, Weizen von 12 auf 25 Mark). Der Vermahlungszwang für Jnlands- weizen wurde auf 97 v. H. erhöht. Die Maiseinfuhr wurde durch das Maismonopol abgedrosselt. Zur Entlastung des Jnlandsmarktes wurde die Getreideausfuhr gefördert mit Hilfe der Einfuhrscheine und der Austauschexportscheine. Zur Hebung des Roggenverbrauchs wurde die Eosin- roggen-Aktion, das Brotgesetz und verschiedene sonstige Maßnahmen durchgeführt. Der Getreidehandelsgesellschaft wurden für Stützungskäufe auf den Getreidemärkten Kapitalien zur Verfügung gestellt. Die deutschen Getreidepreise stiegen auf das Dreifache der Weltmarktpreise. Da der Zoll höher war als der Preis, war eine Einfuhr kaum mehr möglich. Der Anteil der ausländischen Getreideeinfuhren am Verbrauch ging von 24 v. H. auf 4 v. H. zurück.
Zur Erleichterung des Absatzes wurden Erntebergungskredite bereitgestellt und sonstige Maßnahmen getroffen (Lombardierung der Ernte mit Hilfe von Lagerscheinen, Zinsverbilligung für Erntebewegungswschsel, Lombardvorschüsse aus Getreide, Verlängerung von Krediten, Prolongation landwirtschaftlicher Wechsel, Zinsverbilligung zur Beschaffung von Saatgut). Die Notverordnung vom 23. Januar 1932 enthielt weitere Maßnahmen zur Sicherung der Frühsahrsdüngung und Saatgutbeschaffung unter Bereitstellung eines Garantiefonds von 90 Mill. Mark.
Schuh des Hackfruchtbanes.
Zur Stützung der Kartoffelpreise wurden umfangreiche Maßnahmen getroffen. Die Zölle auf Kartoffeln und Kartoffelstöcken wurden erhöht. Der Frühkartoffelzoll wurde für die Zeit ohne handelsvertragliche Bindungen (vom 15. Februar bis 31. März) auf 20 Mk. erhöht. Die Kartoffeleinfuhr aus Frankreich wurde gesperrt. Für Kartoffelspiritus wurde ein Beimischungszwang zu Benzin und Benzol vorgeschrieben. Für Kar- toffelstärkemehl wurde ebenfalls ein Verwendungszwang verfügt. Mit den Kartoffelflockenfabriken wurden umfangreiche Liefcrungsverträge zur weiteren Entlastung des Kartoffelmarktes abgeschlossen.
Der Zuckerzoll wurde auf 32 Mk. erhöht. Die Einfuhr von Zucker wurde völlig unterbunden. Infolge der Absperrung stiegen die Z.uckerpretze auf ungefähr das Sechsfache der Weltmarktpreise! Ferner erfolgten ZollerhöhunWi für Zuckerrüben, Rübenschnitzel und Melasse, sowie für Futterrüben und Möhren. Durch das Handelsklassengesetz wurde der Zuckerwirtschaft und der Kartoffelwirtschaft die Möglichkeit des Zusammenschlusses und der Regelung von Produktion und Absatz gegeben.
Schutz der Viehwirtschaft.
Die Zölle auf Vieh und Fleisch wurden wiederholt erhöht (Schweine von 27 auf 40 Mk.). Die Einfuhr von zollfreiem Gefrierfleisch wurde völlig verboten Der Paragraph 12 des Fleischbe- schaugesetzes wurde wieder eingeführt. Die veterinärpolizeilichen Schutzmaßnahmen und die Bestimmungen über die Seegrenzschlachthäuser wurden
verschärft. Zur Stützung der Preise wurtze ein Der- wendungszwang für Jnlandsfette vorgeschrieben, Frachtverbilligungen für Viehtransporte bewilligt und eine Fleifchverbilligungsaktion durchgeführt. Zur Entlastung des Jnlandsmarktes wurden Einfuhrscheine und Ausfuhrzuschüsse gewährt. Infolge der Schutzmaßnahmen sank die Vieheinsuhr sozusagen auf den Nullpunkt.
Der bisherige Einfuhrüberschuß an Vieh wurde in einen Ausfuhrüberschuß umgewandelt. Der Anteil der ausländischen Fleischeinfuhr am Verbrauch ging von 8 v. H. auf 1. v. H. zurück. Wenn gleichwohl die Viehpreise tief stehen, so liegt dies nicht am mangelnden zoll- und handelspolitischen Schutz, sondern findet seinen Grund in der herrschenden Ueberproduktion und der fehlenden Kaufkraft.
Der Zoll auf Eier wurde von 6 auf 30 Mk. erhöht. Die Bindung des Eierzolles im Handelsvertrag mit Italien wurde gelöst. Zur Förderung des Absatzes wurden Kennzeichnungsvorschriften für Eier erlassen.
Die Zölle auf Milch und Molkereiprodukte wurden erhöht. Der Butterzoll wurde je nach der Herkunft erhöht auf 50 Mk., 86 Mk., 100 Mk., 136 Mk. und 170 Mk. Die Zölle für Milch, Rahm und Quark wurden entsprechend angepaßt. Zur Regelung der Milchwirtschaft und zur Förderung des Absatzes wurden Molkereikredite bereitgestellt und das Reichsmilchgesetz verabschiedet.
Schutz des Obst-, Gemüse, und Weinbaues.
Zur Förderung des Obst-, Gemüse- und Weinbaues wurden weitgehende Unterstützungen und Kredite zur Verfügung gestellt. Zur Erleichterung des Absatzes wurden Frachtverbilligungen gewährt. Die Zölle auf Speisebohnen wurden von 4 auf 8 Mk., die Zölle auf Speiseerbsen von 4 auf 20 Mk. erhöht. Durch pflanzenpolizeiliche Schutzmaßnahmen wurde die Einfuhr von Obst und Gemüse eingedämmt. Die Ein- und Durchfuhr von Kartoffeln, Tomaten, Erdbeeren, bewurzelten Gewächsen, Zwiebeln, unterirdischen Knollen und anderen unterirdischen Teilen von Gewächsen aus Frankreich wurde verboten. Die Sperre gegen Frankreich trifft von der bisherigen Gesamteinfuhr nach Deutschland z. B. bei Spargel 25 Proz., bei Wirsingkohl 15 Proz., bei Erdbeeren 23 Proz., bei Champignons 45 Proz., bei Obstbäumen 20 Proz. und bei Blumen annähernd 20 Prozent.
Die Weinzölle wurden erhöht, desgleichen die Zölle auf Keltertrauben und Weinmaische. Die Gesamteinfuhr an Wein ging zurück aus 682 903 Dz. im Jahre 1931 (im Jahre 1928 waren es noch 1 360858 Dz.). Das neue Weingesetz enthält eine Reihe besonderer Schutzmaßnahmen für den Weinbau.
Maßnahmen zur Entlastung der Betriebe.
Zur Erleichterung der bäuerlichen Betriebsfüh- rirnci wurden verschiedene steuer- und sozialpolitische Maßnahmen verfügt, wie die Anpassung der Einheitswerte, Steuersenkungen und Steuerbefreiungen, die Befreiung der Landwirtschaft von der Hauszinssteuer und von Rentenbankzins, Wegfall der Steuerverzugszuschläge, Senkung der Steuerverzugs- und Stundungszinsen sowie eine Reihe von Entlastungen in der Sozialversicherung.
Es wurde ferner verordnet eine Senkung der Zinsen, der gebundenen Preise, insbesondere der Kartell- und Jnnunospreise. der Preise für Kohlen und künstliche Düngemittel, eine Senkung der Frachtsätze sowie der Gehälter und Löhne. Zum Schutze gegen Pfändungen, Versteigerungen wurde ein Zwangsvollstreckungsschutz für landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gärtnerische Grundstücke angeordnet, ebenso auch für bewegliche Güter, welche zur Weiterführung der Wirtschaft notwendig sind. Die landwirtschaftlichen Genossenschaften wurden in weitestgehendem Umfange saniert und erhebliche Mittel zur Weiterführung und Rationalisierung der genossenschaftlichen Einrichtungen gewährt.
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An allen diesen Maßnahmen haben die Rechks- parkeien keinen Anteil. Sie haben im Gegenteil eine bewußte Sabotage getrieben und durch ihre Abstinenz- bzw. Oppositionspolitik manche weitere Bessergestaltung verhindert. Bei Ivichtigen die Landwirtschaft betreffenden Fragen ergriffen Deutschnakionaie und Nationalsozialisten die Flucht aus dem Reichstage und verhalfen auf diese
Weffe mehrfach gegnerischen Anträgen zur Annahme. In seinem schon erwähnten Briefe an den Reichslandbund vom 29. Mai 1932 versäumte Reichspräsident von Hindenburg nicht, die Rechtsparteien unter Anführung verschiedener Fälle auf dieses landwirtschaftsschädigende Verhalten hinzuweisen. Der Reichspräsident schließt sein Schreiben mit den Worten: „Ich glaube daher feststellen zu können, daß bei einer weniger negativen Haltung der Rechtsparteien in den vergangenen Jahren manches in der Landwirtschaft sich besser gestaltet hätte, als es heute ist."
Früchte „nationaler" Feiern.
Allenthalben wird in Deutschland gegenwärtig vergangener Zeiten in mehr oder weniger bedeutenden und beachteten Feiern gedacht. Coburg ruft zur Schwedenfeier. Gumbinnen gedachte der Einwanderung der Salzburger Emigranten. Voriges Jahr wurde der Sieg Gustav Adolfs bei Breitenfeld gefeiert, dieses Jahr wird sein Tod bei Lützen noch Anlaß zu „nationalen" Gedenkfeiern geben.
In Jena begnügte man sich mit jüngerer Geschichte. Vom 18.—20. Juni beging man das zehnjähr. Jubiläum der Gründung des Evangelischen Bundes in Thüringen. In einem Gustav-Adolf-Festspiel aber suchte man 300- jährige Vergangenheit zum allgemeinen Nutz und Frommen aufzufrischen. Inhalt und Erfolg dieses Festspiels lassen eine Notiz der „Jenaischen Zeitung" ahnen, die unter dem 27. Juni mit der Ueberschrift: „Noch ein Dank" erschien. Der zweite Teil dieser Notiz ist von Interesse für alle Katholiken:
Sehen wir uns die Gegenseite an, die Katholiken. Da haben wir zu unterscheiden gelernt: wir ehren und lieben unsere katholischen Milbrüder, aber die S. I.» die Societas Jesu, die Gesellschaft I es u, hassen wir, die Trägerin der Gegenreformation damals und heute. Haben wir die Politik der beiden Jesuiten- zöglinge, des Kaisers Ferdinand II. und des Kurfürfürsten Maximilian von Bayern, endlich erkannt? Der Feldherr des Letzteren, Tilly, zerstörte Magdeburg in bestialischer Weise, und Tilly und Wallenstein zusammen haben so gehaust, daß vom evangelischen Deutschland fast nichts nachblieb. Ja, ihretwegen konnte ganz Deutschland vor die Hunde gehen, wenn nur die Kirche Roms triumphierte. Und auch heute ist uns nicht unbewußt, was die Jesuiten im Sinne habe, denn sie habe nichts vergessen und nichts dazugelernt. Das evangelische Rorddeutsch- land soll vor die Hunde gehen, dann werden sie uns wieder einen katholischen Kaiser präsentieren. Eben arbeiten sie zusammen mit den roten Brüdern, diese sind gegen sie politische Kinder, aber die zielbewußte Politik gehl vom Zentrum aus, und ihr Endziel ist, die evangelische Kirche zu zerstören, damit das evangelische Kaisertum nicht wieder erstehe. Erinnern wir uns der Szene in Frankfurt am Main, wo sie Gustav Adolf zum Kaiser küren wollten, nur Gott hatte es anders beschlossen. Doch wir wollen aus der Geschichte lernen. Rach fünf Wochen sind wieder Wahlen. Wie sollen wir wählen? Wir wählen deutsch!
Pfarrer i. R. Rechtlich."
Uns scheint, dieser Herr oder dieses Spiel habe viel vergessen und nichts dazugelernt. Einige Gedächtnishilfen sind daher wohl am Platze.
„Der Feldherr des Letzteren, Tilly, zerstörte Magdeburg in bestialischer Weise." Leicht wäre es, eine Reihe auch von protestantischen Geschichtsforschern namhaft zu machen, die es als zweifelloses Ergebnis historischer Forschung hinstellen,
daß Tilly von jeder Schuld an der Zerstörung Magdeburgs freizusprechen ist.
„Denn die völlige Zerstörung Magdeburgs beraubte ihn des schwer erkämpften Stützpunktes."
Tilly, Wallenstein müssen nach dieser Darstellung — „bestialisch gehaust" — nur Mordbrenner, Teufel in Menschengestalt gewesen sein. Der protestantische Professor W. Goetz nennt Telly in einem kürzlich erschienenen Werke „den unter allen Generalen dieser Zeit menschlich sympathischsten. Ein Feldherr, der in diesem Zeitalter der Kondottierie pflichttreu und uneigennützig seinem Fürsten diente."
„Tilly und Wallenstein haben zusammen so gekauft, daß vom evangelischen Norddeutschland fast nichts nachblieb." Aus dem schwedischen Neichsarchiv zu Stockholm ist ein „summarisches Verzeichnis der im Dreißigjährigen Kriege 3 e r ft ö r t en Ortschaften" veröffentlicht worden. Daraus feien einige vorwiegend kathojische Gebiete
hier angeführt:
Schlösser
Städte
Dörfer
Stift Wirtzburg
15
10
80
In Franken
44
26
313
In Schlesien
118
36
1025
In Westphalen Stift Osnabrück,
119 Münden,
97
1019
Paderborn, Fulda, Walda213
304
1027
Stift Cölln, Metz
u. Trier 327
205
2033
Dann ist wahrlich auch von vielen katholischen Gebieten nicht viel „nachgeblieben". Welche Summe von