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nukuna des Namens Bismarck das alte Märchen von der Mitschuld der Partei an/der Jnfmnsta Kullmanns neu aufwärnUc Diese Geschichte ist Mar über ein halbes Jahrhundert alt. Vielleicht wird die feine Methode, mit der Herr Kube die Geschichte für seine Agitation zu rechtdeichselte, in dor nationalsozialistischen Presse noch eine Zeit­lang fortgeführt. Aber selbst der Wiederentdecker des Falles Kullmann wird bald erkennen müssen, daß diese Affäre im Kampf gegen das Zentrum heilte noch weniger verwendbar ist, als zur Zeit des Kulturkampfes, in der sie gleichfalls gegen die Partei schmählich mißbraucht wurde, bis sich die­ser Verleumdungsseldzug in seiner eigenen inne­ren Unwahrhaftigkeit festlies.

Der große kirchenpolitische Streit der 70er Jahre (Kulturkampf) hatte seinen Höhepunkt erreicht, als am 13. Juli 1874 der Böttchergsselle Kullmann aus Neustadt bei Magdeburg gegen den zum Kur­gebrauch in Kissingen weilenden Reichskanzler Bismarck einen Schrotschuß abgab, der den Fürsten an der rechten Hand unbedeutend verletzte. Von diesem Attentat ging eine ungeheure Verfolgungs- welle über das katholische Deutschland aus. Den Anstoß dazu gab Bismarck selbst, der noch am glei­chen Abend in einer Ansprache vom Balkon sei­ner Wohnung sagte, das Attentat habe nicht seiner Person, sondern der von ihm vertretenen Sache gegolten. Von da bis zu der Behauptung, katho­lische Geistliche Hätton den Attentäter angestiftet, war nur ein kleiner Schritt. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung", das offiziöse Organ, redete von dem Treiben in den katholischen Vereinen und Konventikeln, deren Mitglied der Verbrecher sei. Kullmann wurde zum „ultramontanen Fanatiker" gemacht, dem sein Haß gegen Bismarck in katho­lischen Vereinen eingeimpft worden sei. Die Poli­zei veranstaltete eine wahre Jagd auf die katholischen Vereine, die dieser Verfolgung bald erlagen. Die katholische Presse war ei­ner Bedrückung ausgesetzt, gegen die die leichten Einschränkungen, denen heute die Presse unterworfen ist, ein wahres Kinderspiel sind. Die „Germania" erhielt an einem einzigen Tage 57 Anklagen auf einmal zugestellt; darunter befand sich auch eins Strafanzeige Bismarcks, weil das Blatt von dem Reichskanzler gesprochen hatte, ohne die Bezeichnung Herr Hinzuzitfügen. Der Stoß richtete sich in erster Linie gegen die katho­lische Geistlichkeit. Der Abgeordnete Edmund Jörg stellte im Reichstag fest, daß „aus Anlaß der Fre­veltat eines halbverrückten Menschen in Kissingen ein guter Teil der deutschen Denkernation nahezu ins Delirium" geraten wäre. Bismarck selbst ging noch einen Schritt weiter und schleuderte in der Reichstagssitzung vom 4. Dezember 1874 der gan­zen Zent rum spartet den Vorwurf der Mitschuld an dem Attentat ins Gesicht. Zum Zentrum gewandt, rief er aus: „Ja, meine Herren, verstoßen Sie den Mann, wie Sie wollen, er hängt sich doch an Ihre Rockschöße." Es brach ein ungeheurer Sturm der Erregung nach diesen Worten aus. Im stenogra­phischen Bericht über diese Sitzung heißt es: „Pfui! aus dem Zentrum, stürmisches, andauerndes Bra­vo! links und rechts unter wiederholten Pfuirufen aus dem Zentrum. Glocke des Präsidenten." Der Abgeordnete, der zuerst die Vorwürfe des Reichs­kanzlers gegen das Zentrum mit einem kräftigen Pfui! beantwortete, war der gewiß sehr maßvolle und ruhige Graf Ballestrem, der spätere Präsident des Reichstages.

Die Heftigkeit, mit der Bismarck sich gegen das Zentrum wandte, ist aus der heißem Atmosphäre des Kulturkampfes zu erklären. Die Ereignisse waren damals noch nickt so zu übersehen, wie es eigentlich auch Herrn Kube nicht unmöglich sein sollte. Nicht erst seit heute steht fest, daß Bis­marck in feinem Zorn sich zu Behauptungen hin­reißen ließ, für die jede, aber auch jede Unterlage fehlte. Der Prozeß, der am 29. Oktober vor dem Würzburgr Schwurgericht gegen Kullmann geführt wurde und der mit seiner Verurteilung zu 14 Jahren Zuchthaus endete, ergab den einwandfreien Beweis, daß Kullmann alles andere war als ein religiöser Fanatiker. Sein Vater war ein notori­scher Trinker, seine Mutter starb im Irrenhause, und er selbst war ein völlig verwahrloster Mensch In dieser Gerichtsverhasidlung wurde auch er­wiesen, daß der Attentäter niemals einem katho-

ischen Verein angehört hatte, wie das sofort be- lauptet worden war. Richtig war lediglich, daß Kullmann ganz gelegentlich und selten einen den Zwecken geselliger Unterhaltung dienenden katholi­schen Verein in Salzwedel besucht hatte, und zwar wegen „des billigen Bieres und der guten Zigar­ren". Kullmann stand zu keinem Geistlichen und zu keinem Politiker in irgendwelchen Beziehungen. Die „Kölnische Zeitung", gawiß eine unverdäch­tige Zeugin, stellte als Ergebnis der Schwurgerichts- Verhandlung folgendes fest: „Es hat sich mit völ­liger Sicherheit herausgestellt, daß die Tat des Ver­brechers lediglich seine eigene ist, und daß die von zwei entgegengesetzten Seiten vereinzelt auf- getauchten gehässigen Parteibaschuldigungen allen und jeden Grundes entbehren." Ein anderer, auch für Herrn Kube zuverlässiger Zeuge, Paul Lindau, schrieb in der von ihm herausgegebenen Zeit­schrift „Die Gegenwart": „Uninteressant, wie seine vermeintlichen Souffleurs, war auch Kullmann.

Schlecht geartet, hatte er früher seine Mitgesellen in bösem Streit verwundet und sich dann später ggen den Fürsten Bismarck in einen Haß hinein­gegrübelt, der ihn zu dem hirnverrückten Streich in Kissingen trieb. Das war so ziemlich alles. Der ganze Prozeß gewann nur eine romantische Schat­tierung, als das Bild des im Selbstmord unter­gegangenen Großvaters, der im Irrsinn gestorbe­nen Mutter und des als Säufer verkommenen Vaters den Geschworenen und dem Publikum vor Augen gestellt wurde." Windthorft selbst trat in jener Reichstagssitzung Bismarck mit seiner mei­sterhaften Rede entgegen, in der der Satz vorkam: „Ich behaupte, die Tat Kullmanns war schändlich, aber schändlich war auch das Benehmen der offi­ziösen Presse." Schließlich deckte ein Blatt, das stramm in den Reihen der Kulturkämpfer mit- marschierte, die „Dresdener Nachrichten", den wah­ren Hintergrund der ganzen Kullmann-Hetze auf, indem es feststellte: „Wäre die Sache nicht so furcht­bar ernst, man möchte Schiller travestieren: Die­ser Kullmann schoß Euch sehr gelegen." Von der ganzen Hetze und den ungeheuerlichen Anklagen blieb auch nicht die leiseste Schuld der Kirche öder des Zentrums zurück. Das Zentrurß führte un­ter Windthorfts überlegener Leitung den Abwehr- kampf nur innerhalb des Rahmens der Gesetze und verschmähte jedes Mittel der Gewalt. Die Geistlichen ermahnten das Volk immer wieder, den Kulturkampf als eine Prüfung Gottes aufzufaf- fen. Sie predigten zum Ausharren und zum Gott- vertrauen und taten alles andere, als eine Atmo­sphäre zu schaffen, in der Attentatspläne reifen konnten. Kullmann stand außerhalb jeden kirchli­chen Einflusses. Ein nichtkatholischer Biograph Bis­marcks, klein (Hattingen), hat in seinem Werke — „Bismarck und seine Welt" — über die Hal­tung des Fürsten und besonders sein Auftreten in jener denkwürdigen Reichstagssitzung abschließend folgendes Urteil gefällt: „Wir erkennen auch aus dieser Debatte, daß der Kulturkampf für Vismark eine Sache des Haffes ist, wobei ihm jedes Mittel recht ist, um den Gegner herunterzubringen. In­dem er das Zentrum mittelbar als eine Verbin­dung von Mordgesellen hinstellt, führt er sozusa­gen den Sauhieb im Kampf. Lr gibt ein Beispiel verleumderischer Agitation, welche durch nichts zu überbieten ist."

Und heute glaubt Herr Kube, Abgeordneter und preußischer Fraktionsführer der Nazis, diesen alten Ladenhüter wieder hervorholen zu sollen. Wir können eine solche Art des Kampfes nur als „sehr niedrig" charakterisieren. Dieser neueste Versuch, eine historische Leiche zu galvanisieren, könnte höch­stens die Erinnerung daran wachrufen, daß der Attentäter Hödel, der im Jahre 1878 einen An­schlag auf den alten Kaiser versuchte, Mitglied eines christlich-konservativen Vereins war, also einer Gruppe, der die politischen Vorgänger des Herrn Kube nahestanden. Daraus hat niemand einen Schluß einer inneren Verbindung zwischen diesem Hödel und dem christlich-konservativen Verein ge­zogen, und wir denken noch wenige-r daran, heute derartiges zu tun. Wir erinnern ihn nur des­halb daran, um seiner Kullmann-Psychose einige Grenzen zu setzen. Wenn er sonst noch eine Ant­wort von uns erwarten sollte, so hätten wir ihn lediglich auf jene Aeußerung zu verweisen, die Graf Ballestrem getan hat, als zum ersten Male

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der Kullmann-Vorwurf gegen das Zentrum erho­ben worden ist.

Der Bischof von Eichstätt t*

Bischof Dr. Leo Ritter von Mergel, der 85 Jahre alte Oberhirte der Diözese Eichstätt, ist in der Frühe des 20. Juni gestorben.

Der Heimgegangene wurde am 9. Dezember 1847 in Rohrbach (Diözese Eichstätt) als Sohn ei­nes Landwirts geboren und genoß feine Erziehung im Knaben- und Priesterseminar in Eichstätt, wo er auch auf dem Gymnasium und dem Lyzeum feine humanistischen und philosophisch-theologischen Studien absolvierte. Am 29. März 1873 wurde er zum Priester geweiht, war vier Monate Kaplan in Gnadenberg und studierte hierauf zwei Jahre in der Anima zu Rom. Nach nur sechswöchentlicher Tätigkeit als Subregens im bischöflichen Knaben­seminar in Eichstätt, welches Amt er aus Gesund­heitsrücksichten aufgeben mußte, war er bis 1879 Stadtkaplan in Ingolstadt und darauf bis 1882 Religionslehrer an der Lateinschule in Ingolstadt. Im Jahre 1882 trat er in das Benediktinerstift Metten (Nieder-Bayern) ein, wurde am 7. Dezem­ber 1883 Profeß, war vier Jahre Präfekt und elf Jahre Direktor am bischöflichen Seminar in Met­ten, ferner Religionslehrer am Gymnasium und Lehrer für Italienisch und Spanisch. Am 25. Juni 1898 wurde er zum Abt gewählt und am 31. Juli desselben Jahres benediziert.

Am 28. Oktober 1905 wurde Abt Mergel als Nachfolger des Bischofs von Leonard zum Bischof von Eichstätt nominiert, am 11. Dezember 1905 präkonisiert und am 27. Dezember 1905 konfe- kriert. Als Inhaber des Verdienstordens der baye­rischen Krone führt der Bischof den persönlichen Adelstitel. Seit 1923 hat er auch die Würde eines päpstlichen Thronassistenten inne. Am 27. Dezem­ber 1930 beging Bischof von Mergel unter allsei­tiger herzlicher Anteilnahme der Diözese das F e st des silbernen Bischofsjubiläums. Der Heimgegangene Oberhirte war mit feinen 85 Jah­ren der Senior des deutschen Episkopates.

Der älteste deutsche Bischof ist nunmehr Sigis­mund Felix Frhr. v. Ow-Felldorf, Bischof von Pas­sau. Er ist geboren am 18. Oktober 1855, wurde 1902 Weihbischof von Regensburg und verwaltet seit 1906 das Bistum Passau.

Kleine polit. naehtideten

Stimmabgabe im Reiseverkehr. Amtlich wird mitge­teilt: Bei der Reichstagswahl werden für den Jnlands- reiseverkehr über weite Strecken und für die am Wahl­tage nach dem Ausland fahrenden oder vom Ausland zurückkehrenden Jnlanddeutfchen auf wichtigen Bahn­höfen Wahlmöglichkeiten geschaffen werden. Es handelt sich dabei um besondere Einrichtungen für solche Rei­sende, die vor Antritt oder nach Beendigung der Reise innerhalb der allgemeinen Abstimmungszeit (8 bis 17 Uhr) von den gewöhnlichen. Abstimmungsmöglichkeiten keinen Gebrauch machen können. Gleichzeitig wird damit den am Wahltage in den Fernzllgen diensttuenden Be­amten der Reichsbahn und der Reichspost sowie den An­gestellten der Mitropa und der Internationalen Schlaf- und Speisewagengesellschaft Gelegenheit zur Ausübung ihres Stimmrechts eröffnet. Die Bahnstationen und die näheren Bestimmungen über die Stimmabgabe im Rei­severkehr, besonders die für die einzelnen Bahnstationen in Betracht kommenden Abstimmungszeiten, werden noch bekannt gegeben.

Ferienreisende, besorgt euch rechtzeitig Wahlscheine! Wer sich am Wahltage auf Reisen befindet, soll möglichst frühzeitig bei der Gemeindebehörde seines Wohnortes einen Wahlschein beantragen. Ferienreisenden, die An­fang Juli verreisen mit) am 31. Juli sich außerhalb ihres Wohnortes aufhalten, wird empfohlen, den Wahl­schein schon jetzt zu beantragen. In dem Antrag ist neben den Personalien und der ständigen Wohnung auch anzugeben, wohin der Wahlschein nachgesandt werden soll. Die Stimmlisten und Stimmkarteien liegen vom 10. bis 17. Juli zu jedermanns Einsicht aus. Wer sich in dieser Zeit außerhalb seines Wohnortes aufhält, kann die Stimmliste oder Stimmkartei durch einen dritten Stimmberechtigten einsehen lassen.