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Seite 12 / Nummer 12.

lung kennt, nämlich die Teilung in den Klerikal­stand und den Laienstand. Die Mitglieder der reli­giösen Orden und Kongregationen heben sich aller­dings geistig durch ihre Gelübde und äußerlich durch ihre Kleidung vom Weltklerus und von den Laien deutlich ab, aber von Rechts wegen bilden sie kein Mittelding zwischen den beiden genannten Ständen; sie gehören vielmehr, je nachdem sie die geistlichen Weihen (Tonsur) empfangen haben oder nicht, zum klerikalen oder zum laikalen Stande Daraus folgt, daß die Ordensleute als solche, d. h- auf Grund ihrer Aufnahme in den Orden, durch die Gelübde keine hierarchischen Funktionen irgendwel­cher Art auszuüben imstande sind. Für die Auf­nahme und das Aufrücken in die hierarchische Rangordnung gelten bei den Ordensleuten diesel­ben Regeln wie bei den Laien.

Entsprechend den Bestimmungen des Kirchlichen Gesetzbuches ist das Deutsche Reich für die Katholi­ken in Diözesen eingeteilt, an deren Spitze je ein Bischof mit gesetzgebender, richterlicher und exeku­tiver Gewalt steht. Sowohl die Errichtung und Umgrenzung der Diözesen wie auch die Beauftra­gung der Bischöfe werden in letzter Linie vom Papste entschieden, doch gebührt den heimatlichen Stellen eine gewisse Einflußnahme, wie später noch gezeigt wird. In der Verwaltung seiner Diözese gleicht der Bischof einem Kapitän, der sein Schiff an der Hand von bestimmten Instruktionen durch die Wasser führt. Grundstllrzende Neuerungen sind einem Bischof in seiner Amtsführung ebenso unmöglich wie einem Oberpräsidenten in der Lei­tung seiner Provinz. Das allgemeine Kirchenrecht, das ziemlich ausladend allen Verzweigungen des religiösen Gemeinschaftslebens folgt, muß in jeder Diözese durchgeführt werden. Das Resultat ist eine weitgehende Uebereinstimmung der kirchlichen Ord­nung in allen Teilen Deutschlands. Weil aber dem Bischof innerhalb der allgemeinen Kirchengesetze Bewegungsfreiheit gelassen wird, treten je nach den örtlichen Bedürfnissen und im Anschluß an herge­brachte Gewohnheiten in untergeordneten Dingen verschiedene Eigenarten zutage. Daß die indivi­duelle Frömmigkeit und das dem Volksgeist ent­strömende religiöse Brauchtum ein gerütteltes Maß von Freiheit genießt, weiß jeder Katholik. Des Bischofs Aufgabe ist es, auch auf diesem Ge>- biete mit pflegsamer Liebe das zu fördern, was an die Wurzel des Evangeliums angeschlossen werden kann, und dasjenige wieder in die richtigen Wege zu leiten, was vom Heiligen Geiste keine Spur an sich trägt.

Trotz einer außerordentlich lebhaften Betonung der bischöflichen Persönlichkeit, die das Kirchliche Gesetzbuch, dem göttlichen Recht folgend, als reprä­sentative und aktive Größe in den Mittelpunkt rückt, beherrscht der Bischof seine Diözese keines­wegs nach Art eine Diktators. Abgesehen von der schön genannten Bindung durch das gemeine Kir­chenrecht, muß er in allen wichtigen Angelegenhei­ten den Rat oder auch die Zustimmung seines Domkapitels einholen. Außerdem besitzt er im Generalvikar einen ständigen Vertreter und Mit­arbeiter, dessen Rechte wiederum im Kirchlichen Gesetzbuch umschrieben sind. Größere Diözesen er­freuen sich eines eigenen Weihbischofs, der dem Diözesanbischof in den geistlichen Funktionen Stütze und Ergänzung bietet. Man sieht, daß die bi­schöfliche Verwaltung auf dem Grundsatz der Ar­beitsteilung und des Zusammenschlusses aufgebaut ist. Aber wie in der Gesamtkirche, so gibt auch in der Diözesanverwaltung der Geist den Ausschlag. Ueber allen Verwaltungskünsten steht die führende Kraft der religiösen Persönlichkeit, die sich in den gegenwärtigen Notzeiten des deutschen Volkes mehr als je zu bewähren hat. Allen Bischöfen gebührt gemäß dem Dekret der Ceremonialkongregation vom 31. Dezember 1930 der Titel: ,,Exzellenz".

Mehrere Diözesen — in Deutschland sind es durchschnittlich drei bis vier — werden in eine Kir­chenprovinz zusammengefaßt, deren Leitung in der Hand eines „Metropoliten" liegt, der auch Erzbi­schof genannt wird u. stets eine eigene Diözese hat. Sm Verhältnis zum Metropoliten heißen die übri­gen Bischöfe „Suffragane". Verglichen mit dem äl­teren Recht erscheint die Funktion der Kirchenpro­vinzen nach dem geltenden Recht stark herabge­mindert. Die ehemalige Herrlichkeit der Metro­politen ist längst verblaßt, und was ihnen geblie­ben ist, läßt sich eher als eine unter bestimmten Bedingungen einsetzende Sicherungsfunktion als ein regelmäßig arbeitendes Obrigkeitsamt charakteri­

sieren. Nicht die Metropoliten, sondern die Diö- zesanbischöfe drücken dem kirchlichen Leben den Stempel auf. Zu den wichtigsten Aufgaben ei­nes Metropoliten gehört es, daß er im gerichtli­chen Verfahren dem bischöflichen Urteil gegenüber die Berufungsinstanz bildet, seine Suffragane alle fünf Jahre zu einer Bischofskonferenz einlädt und jedes zwanzigste Jahr ein Provinzialkonzil abhält.

Einen weiteren Organisationsring über die Kirchenprovinzen hinaus zur Herstellung eines Landes- oder Reichsverbandes kennt das kanoni­sche Recht nicht. Aus alter Zeit führt der Erzbi­schof von Köln den Titel eines Primas von Deutschland, aber seit langem ist dieser Titel eine mit edler Patina überzogene Hülfe ohne Inhalt.

Zur gegenseitigen Fühlungnahme und zur Be­handlung von gemeinsamen wichtigen Angelegen­heiten haben die deutschen Bischöfe eine besondere Einrichtung getroffen, die gleichsam als Außen­werk dem offiziellen Organisationsbau der Kirche angelehnt ist. Die Bischöfe und sonstigen Ordina­rien Preußens und der übrigen deutschen Landes­teile außer Bayern treten nämlich jährlich in Fulda am Grabe des hl. Bonifatius zu einer zwanglosen Konferenz zusammen. Das Gegenstück zur „Fuldaer Bischofskonferenz" bildet für Bayern die „Freisinger Bischofskonferenz". Die beiden Konferenzen fassen je nach Bedarf Beschlüsse über religiös-kirchliche Angelegenheiten sowie über ge­meinsame Schritte, die etwa in kirchenpolitischer Hinsicht bei der Reichsregierung bezw. bei der Bayerischen Regierung zu unternehmen sind. Als Vorsitzer amtieren zur Zeit der Kardinal-Fürstbi­schof von Köln den Titel eines Primas von München-Freifing. Der Zusammenhang zwischen den beiden Konferenzen wird dadurch hergestellt, daß die eine bei den Beratungen der anderen ver­treten ist.

Der Stand der Diözesanorganisation im Deut­schen Reiche ist gegenwärtig folgender: 6 Kirchen­provinzen mit den Metropolitansitzen in Köln, Breslau, Paderborn, München, Bamberg und Freiburg im Breisgau; sie umschließen neben den 6 Erzbistümern 17 Bistümer und 1 Prälatur. Es kommen hinzu das Bistum Meißen, das keiner Kirchenprovinz angegliedert ist, sowie die zwei Ge­neralvikariate der Preußischen Anteile der Erzdiö­zesen Prag und Olmütz.

Zur Fuldaer Bischofskonferenz gehören:

1. Der Fürstbischof von Breslau Dr. Adolf Bertram, Kardinal.

Web es ward eicht . . .

LrzâkSsstrg / Don Hertha pokl. [j

I.

Ein kurzer Gewitterregen hatte den Staub auf der Landstraße aufgesaugt und die Felder in grauen Dunst gehüllt. Jäh, wie es begonnen, hörte das harte Gepras­sel der Tropfen auf. Die Landschaft entschleierte sich. Aus einer Falte des blauschwarzen Wolkenmantels, der den Himmel im Westen bedeckte, lugte wie ein fieber- glühendes Auge die Sonne. Note, blendende Lichtstrah­len warfen einen märchenhaft anmutenden Glanz über die Felder. Aber schon nach wenigen Augenblicken sank die Sonne. Die Erde zeigte wieder ihr Alltagsgesicht, das von dicht gelagerten Wolken beschattet wurde. Wie eine Herde riesiger Tiere der Urzeit schienen sie reglos auf der Lauer zu liegen.

Auf der städtischen Spielwiese war es früh still ge­worden. Der Regenschauer hatte die Kinder, die ihre Gänse- und Ziegenherden an der spärlichen Grasnarbe rupfen ließen, vertrieben. Im Kornfeld, das seine Aehren schwer über den Angersaum hängen ließ, rief Nagend ein Vogel. Dann wurde es beängstigend still.

Don der geteerten Balkeneinfriedung, an de/ bei Märkten das Vieh angekoppelt wurde, sickertest ver­loren dicke Tropfen. Ein paar Burschen, mit Sport­hemden, Kniehosen und derben Schuhen bekleidet, hatten vor einer Weile ihre Räder dagegen gelehnt. Nur der lange, rotblonde Albert Krosch trug seinen leinenen Ar­beitsanzug. Schlaff schlenkerte er den ledernen Schlag- ball. Die anderen unterhielten sich abgebrochen.

Jetzt tauchte ein Nachzügler am Rande des Angers auf. Die Burschen schienen auf ihn gewartet zu haben, denn sie begrüßten ihn mit Hallo. Der Schlosser ließ seine knochige, von rötlichen Härchen überzogene Hand auf die Schulter des Angekommenen fallen.

„He, Franz, wo hast du so lange gesteckt? — Wir dachten schon, du wolltest dich drücken!"

2. Der Erzbischof von Köln Dr. Karl Josep» Schulte, Kardinal.

3. Der Erzbischof von Freiburg Dr. Karl Fritz t.

4. Der Erzbischof von Paderborn Dr. Kaspar Klein.

5. Der Bischof von Aachen Dr. Vogt.

6. Der Bischof von Berlin Dr. Christian Schrei­ber.

7. Der Bischof von Ermland Maximilian Kaller i in Frauenburg.

8. Der Bischof von Fulda Dr. Joseph Damian : Schmitt.

9. Der Bischof von Hildesheim Dr. Nikolaus Bares.

10. Der Bifchof von Limburg Dr. Anton ! Hilfrich.

11. Der Bischof von Mainz Dr. Ludwig Maria ' Hugo.

12. Der Bischof von Meißen Dr. Gröber in . Bautzen.

13. Der Bischof von Münster Dr. Johannes Poggenburg.

14. Der Bischof von Osnabrück Dr. Wilhelm Berning.

15. Der Bischof von Rottenburg Dr. Johannes Sproll.

16. Der Bischof von Trier Dr. Franz Rudolf Bornewasser.

17. Der Prälat in Schneibemühl Dr. Hartz.

18. Der Erzbischöfliche Generalvikar ftir den Preußischen Anteil der Erzdiözese Prag Prälat Dittert in Mittelwalde (Schlesien).

19. Der Erzbischöfliche Generalvikar für den Preußischen Anteil der Erzdiözese Olmütz Prälat Joseph Nathan in Branitz (Schlesien).

Zur Freisinger Bischofskonferenz gehören:

1. Der Erzbischof von München-Freising Dr. Michael von Faulhaber, Kardinal.

2. Der Erzbischof von Bamberg Dr. Jakob von Hauck.

3. Der Bischof von Augsburg Dr. I. Kumpf- müller.

4. Der Bischof von Eichstätt Dr. Leo v. Mergel.

5. Der Bischof von Passau Dr. Sigismund Felix

v. Ow-Felldorf.

6. Der Bischof von Regensburg Dr. Michael Buchberger.

7. Der Bischof von Speyer Dr. Ludwig Sebastian.

8. Der Bischof von Würzburg Dr. Vlatthias Ehrenfried.

Der Angeredete, ein junges Bürschchen mit knaben­haft weicher Mundpartie, ließ seine braunen Augen ver­legen in der Runde herumgehen. Zuletzt blieben sie auf dem Schlosser haften. Mit einer mechanischen Be­wegung streifte er die Hand des Aelteren ab.

„Drücken — vor was denn?"

„Nu, Mensch, stell dich nicht dumm! Du hast doch heute Geburtstag und wirst uns 'ne Lage zum Besten geben, he!" Albert schüttelte ihn leicht. „Der Bären­wirt hat frisches Pilsener angezapft. Bei der Hitze wird es schmecken!" Er schnalzte unwillkürlich mit den Lippen.

Nun drängten sich auch die andern Burschen um Franz. Sie schlossen ihn in einen immer dichteren Ring.

„Jawohl — der Albert hat recht —, so ein reicher Junge wie du kann ein paar Mark springen lassen!" riefen sie durcheinander.

Und dann hoben sie den jungen Menschen, der sich lochend mit Händen und Füßen sträubte, in die Höhe.

„Hoch soll er leben — hoch soll er leben — dreimal loch!" gröhlten sie begeistert.

Halb ärgerlich und halb geschmeichelt blickte Franz auf die blonden und dunklen Köpfe zu seinen Füßen hinab.

„Ach, laßt mich doch! — Ihr seid nicht gescheit", wehrte er sich nachlässig. „Da, hier habt chr Zigaretten!" Er langte in die Hosentasche und schüttelte den Inhalt eines Papierbeutels über den Köpfen der Burschen aus. Die griffen hastig zu. Im nächsten Augenblick stand der junge Mensch auf der Erde. Pustend strich er sich Haar und Kleidung glatt. Als die Kameraden von neuem auf ihn eindrangen, wehrte er sie mit beiden Händen ab.

„Mit dem Freihalten müßt ihr euch bis Sonntag gedulden. Ich würde euch gern einladen. Aber ich bin