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Seite 16 / Nummer 11.

Bodens und schafft beste Wachstumsbedingungen für die Luzerne.

Ist dies alles nun berücksichtigt worden, so er­gibt sich die nächste Frage: „Wie soll das Feld zur Luzernebestellung vorbereitet werden?"

(Schluß folgt.)

Zohlenweide!

Ratschläge zur Vorbereitung der Fohlen und Rinder zur Weide.

Da jetzt die Zeit gekommen ist, wo die Tiere, welche zur Weide sollen, vorbereitet werden müs­sen, so will ich es nicht unterlassen, einige Winke hierzu zu geben.

Sämtliche Tiere müssen von jetzt ab nur noch klares Trinkwasser bekommen. Kraftfutter wird den Rindern nach und nach abgezogen und dies wird den Milchkühen gegeben, denn die Tiere sol­len nicht glatt und fett zur Weide kommen, son­dern rauh und mager. Wenn irgend möglich, müs­sen die Tiere in einen kalten Stall gestellt wer­den, damit sie sich abhärten und nicht zu früh die Winterhaare verlieren, sonst sind sie zu weich und der Gefahr ausgesetzt, daß sie sich erkälten. Kom­men die Rinder fett zur Weide, so magern sie zu­erst ab und bis sich die Verdauung umgestellt hat, vergehen 10 bis 14 Tage. Dieselbe Zeit gebrau­chen sie um das verlorene Fleisch und Fett wieder auszuholen und so sind, bis wieder Nutzen zu ver­zeichnen ist, 20 bis 28 Tage verloren. Sind die Rinder aber richtig vorbereitet, so nehmen sie nicht erst ab, sondern sofort zu und wenn sie dann ihre Winterhaare noch haben, sind sie auch vor Erkäl­tung geschützt. Man könnte schon viel früher auf­treiben, wenn alle Züchter ihre Tiere so vorberei- ten würden und nicht aus Angst dieselben in den warmen Ställen ließen.

Die Fohlen müssen etwas anders behandelt werden. Zuerst: die jährigen Fohlen dürfen bis zum Auftrieb auf die Weide nur Hafer, Häcksel und gutes Heu bekommen, damit der Knochenauf­bau gefördert wird. Auch während der Weide­zeit muß das Tier Hafer bekommen, da Grün­futter allein nicht genügt.

Um die Fohlen abzuhärten, kann man sie im Frühjahr beim Dungfahren neben die Gespann­pferde binden und so an das Freie und an die frische Luft gewöhnen. Die zwei- und dreijährigen Fohlen kann man schon etwas anspannen, wenn Hafer gesät wird oder beim Wieseneggen usw. Von schweren Fuhren lasse man sie fern. Sonst können sie leicht Schaden nehmen, indem sie sich die Gal­len aussprengen, was im Aster sehr nachteilig ist. Irgendwelches Kraftfutter brauchen Fohlen in die­sem Alter nicht, da sie sich recht gut bei nur Grün- sutter halten und fast alle eine Zunahme von 75 Kg. —150 Kg. nach der Weidezeit aufweisen. Wenn das Fohlen so aufgezogen wird, so bekommt der Landwirt auch noch ein brauchbares und bil­liges Pferd unb wenn ihm nun der Staat noch hilft und die Einfuhr der polnischen und russischen, Pferde sperrt, so wird die Pferdezucht noch ein recht guter Erwerbszweig für den Landwirt, wobei

ohne große Mühe und Kosten ein paar Reichsmark zu verdienen wären: denn er braucht bei der leich­ten Feldarbeit die Mutterstute nicht weiter zu scho­nen, da sie sämtlich? Arbeiten ohne Schaden 311 nehmen mitmachen kann.

Nun möchte ich noch darauf hinweisen, daß der Landwirt ja sein Vieh nicht aus irgendeinem Grunde verschleudert, d. h. billig, womöglich auch noch ohne Barzahlung, an die Händler abgibt, denn die Aussichten sind doch so, daß man im Laufe dieses Sommers wieder zu einem besseren Preise kommen wird. Deshalb muß sich jeder Züchter so einrichten, daß er nur unbedingt das verkauft, was sich nicht vermeiden läßt.

Bei den Rindern muß er an Futter sparen, was nur irgend zu sparen ist und sie dann im Früh­jahr auf die Weide brngen, wo ihm dieselben ins Geld wachsen und von wo er sie zum Teil als trächtig oder fett oertaufen kann. W. C.

Die £e.|hmgen der Krankenversicherung.

Zu dem in Nr. 4 des „Ratgeber" vom 14. Febr. veröffentlichen Sätzen der Arbeitslosenunterstützung fügen wir heute auf Grund der allerletzten Ver­ordnung des Herrn Reichspräsidenten vom 6. Okt. 1931 folgende aufklürende und ergänzende Bemer­kungen hinzu. (Die damals angegebenen Lohn- ‘laffen mit Einheitslohnangaben und jetzt gelten­den Sätzen sind richtig und genau.)

Als Familienzuschlag werden für jeden zu schlagsberechtigten Angehörigen 5 vom Hundert des Einheitslohnes gewährt. Auf Grund der Verord­nung des Herrn Reichspräsidenten vom 6. 10 31 ist für die Bemessung der Arbeitslosenunterstüt­zung das Arbeitsentgelt maßgebend, das der Ar­beitslose im Durchschnitt der letzten 26 Wochen oder, wenn das Arbeitsentgelt nach Monaten be­messen war, im Durchschnitt der letzten 6 Monate seiner Arbeitnehmertätigkeit vor der ersten Ar­beitslosmeldung, die dem Erwerbe der Anwart­schaft auf die Unterstützung folgte, bezogen hat. Soweit in dieser Zeit infolge Ärbeitsmangel die sonst übliche Zahl der Arbeitsstunden nicht erreicht wurde, wird das Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, das ohne Kürzung der Arbeitszeit bezogen wäre (§ 105/2 AVAVG.)

Die Renten der Invaliden-, Angestellten- und Reichstnappschaftsversicherung, Unfallrenten War­tegelder, Ruhegehälter, Witwen- und Waisengel­der, sowie Uebergangsgebiihrnisse usw. sind bis zu einem Betrage von 15 Mt. im Monat (früher 30 Mk.) anrechnunqsfrei. (§ 112 a, Abs. 1 und Abs.2 Nr. 4 AVAVG.)

Ausgenommen von der Anrechnung sind jedoch:

1. Pflegegeld aus der Unfallvers. (§ 558 Abs. 2 Nr. 2 RVO.)

2. Pflegezulage, Führerhundzulage und Zusatz­rente nach dem Reichsversorgungsgesetz,

3. Uebergangsrente nach § 5 der 2. Verordnung über Ausdehnung der Unfallversicherung auf Be­rufskrankheiten vom 11. 2. 29 (Reichsgesetzblatt I S. 27).

Von den Renten und Beihilfen nach dem Reichs­versorgungsgesetz, die Beschädigten und Hinterblie­benen auf Grund einer Kriegsdienstbeschädigung gewährt werden, ist auf Grund der Notverordnung vom 6. 10. 31 ein Betrag bis zu 25 Mk. im Mo­

nat anrechnungsfre! (früher lt. Notverordnung , 5. 6 31 bis zu 15 Rm. im Monat.

Eine Aenderung hat noch die Wartezeit gen; § 110 b AVAVG. erfahren. Regelmäßig daue dieselbe bei Arbeitslosen

1. ohne zuschlagsberechtigte Angehörige 21 Tag

2. mit 1—3 zuschlagsber. Angehörigen 14 Tag

3. mit 4 oder mehr zuschlagsber. Angeh. 7 Tagi r

Die Wartezeit verkürzt sich entsprechend de t Zahl der zuschlagsberechtigten Angehörigen (NU 1—3) auf 7, auf 3 Tage und fällt ganz fort, wem die Arbeitslosmeldung im unmittelbaren Anschluf an

1. Kurzarbeit von mindestens Iwöchig. Dauer' infolge der das Arbeitsentgelt um mindestens eil Drittel gekürzt war, oder

2. Arbeitsunfähigkeit von mindestens 4wöchigeb Dauer oder

3. behördlich angeordnete Verwahrung voi!« mindestens 4wöchiger Dauer in einer Anstalt er stattet wird.

Bei Gelegenheitsarbeit während des Unterstütz zungsbezuges find bei Anrechnung des erzielten Verdienstes 20 Prozent der Gesamtunterstützung! für die Kalenderwoche anrechnungsfrei. Der Mehret verdienst wird zu 50 vom Hundert auf die Arbeics-r losenunterstützung angerechnet. Verdienst und Ar-' beitslosenunterstützung dürfen jedoch 150 vom Hun­dert der Gesamtunterstützung für die Kalender­woche nicht übersteigen. Ht.

Achtet aus Lrtültüngs-Kravtheiten !

Februar und März sind die tückischen Monate,: die viele Krankheiten hervorrufen und viele Men- schen unter die Erde bringen. Katarrhe und In-- fluenzaerkrankungen sind in der jetzigen Jahreszeit) recht häufig. Zur Winterszeit fürchten viele Leute die frische Luft gar sehr. Das ist aber falsch Denn i nicht der holt sich leicht einen Winterkatarrh, der ’ den Unbilden der Witterung trotzt, sondern jener,, der sich zu sehr vermummt und jedem frischen Luft­zug meidet. Vielfach werden die Katarrhe durch die unzweckmäßige Kleidung, die wir tragen, her- ; vorgerufen. Auch Influenzaerkrankungen und Er­krankungen an Grippe treten in der jetzigen Jah­reszeit häufiger auf. Da heißt es sich möglichst vor Ansteckung zu schützen, denn der Jnfluenza- bazillus wird leicht von Mensch zu Mensch übertra­gen. Die wichtigsten Gebote für Schnupfen- und Grippekranke sind: 1. Denke nicht, es wird schon wieder vorbeigehen, sondern ergreife beizeiten Ab­wehr- und Befeitigungsmittel. Meide Gesellsck)af- len und große Menschenansammlungen. 2. Sprich nicht in kalter und feuchter Luft! 3. Atme nur durch die Nase! 4. Gurgele alle Stunden! 5. Trockne 4 nie schnupfennasse Taschentücher, sondern stecke sie eingewickelt in die Tasche. 6. Gib diese Wäsche­stücke nidjit zur Aufbewahrung in den Wäschebeu­tel, sondern lasse sie so schnell mU Seife kochen, das reinigt nicht nur, sondern desinfiziert zugleich. 7. Trinke gegen Schnupfen innerhalb eines Tages ein Glas Wasser mit einem Tropfen Jodtinktur schluckweise. 8. Führe deinem Körper so wenig wie möglich Flüssigkeit zu. 9. Verschleppe weder Schnupfen noch Grippe, sondern kuriere dich richtig aus.

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