Seite 16 / Nummer 11.
Bodens und schafft beste Wachstumsbedingungen für die Luzerne.
Ist dies alles nun berücksichtigt worden, so ergibt sich die nächste Frage: „Wie soll das Feld zur Luzernebestellung vorbereitet werden?"
(Schluß folgt.)
Zohlenweide!
Ratschläge zur Vorbereitung der Fohlen und Rinder zur Weide.
Da jetzt die Zeit gekommen ist, wo die Tiere, welche zur Weide sollen, vorbereitet werden müssen, so will ich es nicht unterlassen, einige Winke hierzu zu geben.
Sämtliche Tiere müssen von jetzt ab nur noch klares Trinkwasser bekommen. Kraftfutter wird den Rindern nach und nach abgezogen und dies wird den Milchkühen gegeben, denn die Tiere sollen nicht glatt und fett zur Weide kommen, sondern rauh und mager. Wenn irgend möglich, müssen die Tiere in einen kalten Stall gestellt werden, damit sie sich abhärten und nicht zu früh die Winterhaare verlieren, sonst sind sie zu weich und der Gefahr ausgesetzt, daß sie sich erkälten. Kommen die Rinder fett zur Weide, so magern sie zuerst ab und bis sich die Verdauung umgestellt hat, vergehen 10 bis 14 Tage. Dieselbe Zeit gebrauchen sie um das verlorene Fleisch und Fett wieder auszuholen und so sind, bis wieder Nutzen zu verzeichnen ist, 20 bis 28 Tage verloren. Sind die Rinder aber richtig vorbereitet, so nehmen sie nicht erst ab, sondern sofort zu und wenn sie dann ihre Winterhaare noch haben, sind sie auch vor Erkältung geschützt. Man könnte schon viel früher auftreiben, wenn alle Züchter ihre Tiere so vorberei- ten würden und nicht aus Angst dieselben in den warmen Ställen ließen.
Die Fohlen müssen etwas anders behandelt werden. Zuerst: die jährigen Fohlen dürfen bis zum Auftrieb auf die Weide nur Hafer, Häcksel und gutes Heu bekommen, damit der Knochenaufbau gefördert wird. Auch während der Weidezeit muß das Tier Hafer bekommen, da Grünfutter allein nicht genügt.
Um die Fohlen abzuhärten, kann man sie im Frühjahr beim Dungfahren neben die Gespannpferde binden und so an das Freie und an die frische Luft gewöhnen. Die zwei- und dreijährigen Fohlen kann man schon etwas anspannen, wenn Hafer gesät wird oder beim Wieseneggen usw. Von schweren Fuhren lasse man sie fern. Sonst können sie leicht Schaden nehmen, indem sie sich die Gallen aussprengen, was im Aster sehr nachteilig ist. Irgendwelches Kraftfutter brauchen Fohlen in diesem Alter nicht, da sie sich recht gut bei nur Grün- sutter halten und fast alle eine Zunahme von 75 Kg. —150 Kg. nach der Weidezeit aufweisen. Wenn das Fohlen so aufgezogen wird, so bekommt der Landwirt auch noch ein brauchbares und billiges Pferd unb wenn ihm nun der Staat noch hilft und die Einfuhr der polnischen und russischen, Pferde sperrt, so wird die Pferdezucht noch ein recht guter Erwerbszweig für den Landwirt, wobei
ohne große Mühe und Kosten ein paar Reichsmark zu verdienen wären: denn er braucht bei der leichten Feldarbeit die Mutterstute nicht weiter zu schonen, da sie sämtlich? Arbeiten ohne Schaden 311 nehmen mitmachen kann.
Nun möchte ich noch darauf hinweisen, daß der Landwirt ja sein Vieh nicht aus irgendeinem Grunde verschleudert, d. h. billig, womöglich auch noch ohne Barzahlung, an die Händler abgibt, denn die Aussichten sind doch so, daß man im Laufe dieses Sommers wieder zu einem besseren Preise kommen wird. Deshalb muß sich jeder Züchter so einrichten, daß er nur unbedingt das verkauft, was sich nicht vermeiden läßt.
Bei den Rindern muß er an Futter sparen, was nur irgend zu sparen ist und sie dann im Frühjahr auf die Weide brngen, wo ihm dieselben ins Geld wachsen und von wo er sie zum Teil als trächtig oder fett oertaufen kann. W. C.
Die £e.|hmgen der Krankenversicherung.
Zu dem in Nr. 4 des „Ratgeber" vom 14. Febr. veröffentlichen Sätzen der Arbeitslosenunterstützung fügen wir heute auf Grund der allerletzten Verordnung des Herrn Reichspräsidenten vom 6. Okt. 1931 folgende aufklürende und ergänzende Bemerkungen hinzu. (Die damals angegebenen Lohn- ‘laffen mit Einheitslohnangaben und jetzt geltenden Sätzen sind richtig und genau.)
Als Familienzuschlag werden für jeden zu schlagsberechtigten Angehörigen 5 vom Hundert des Einheitslohnes gewährt. Auf Grund der Verordnung des Herrn Reichspräsidenten vom 6. 10 31 ist für die Bemessung der Arbeitslosenunterstützung das Arbeitsentgelt maßgebend, das der Arbeitslose im Durchschnitt der letzten 26 Wochen oder, wenn das Arbeitsentgelt nach Monaten bemessen war, im Durchschnitt der letzten 6 Monate seiner Arbeitnehmertätigkeit vor der ersten Arbeitslosmeldung, die dem Erwerbe der Anwartschaft auf die Unterstützung folgte, bezogen hat. Soweit in dieser Zeit infolge Ärbeitsmangel die sonst übliche Zahl der Arbeitsstunden nicht erreicht wurde, wird das Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, das ohne Kürzung der Arbeitszeit bezogen wäre (§ 105/2 AVAVG.)
Die Renten der Invaliden-, Angestellten- und Reichstnappschaftsversicherung, Unfallrenten Wartegelder, Ruhegehälter, Witwen- und Waisengelder, sowie Uebergangsgebiihrnisse usw. sind bis zu einem Betrage von 15 Mt. im Monat (früher 30 Mk.) anrechnunqsfrei. (§ 112 a, Abs. 1 und Abs.2 Nr. 4 AVAVG.)
Ausgenommen von der Anrechnung sind jedoch:
1. Pflegegeld aus der Unfallvers. (§ 558 Abs. 2 Nr. 2 RVO.)
2. Pflegezulage, Führerhundzulage und Zusatzrente nach dem Reichsversorgungsgesetz,
3. Uebergangsrente nach § 5 der 2. Verordnung über Ausdehnung der Unfallversicherung auf Berufskrankheiten vom 11. 2. 29 (Reichsgesetzblatt I S. 27).
Von den Renten und Beihilfen nach dem Reichsversorgungsgesetz, die Beschädigten und Hinterbliebenen auf Grund einer Kriegsdienstbeschädigung gewährt werden, ist auf Grund der Notverordnung vom 6. 10. 31 ein Betrag bis zu 25 Mk. im Mo
nat anrechnungsfre! (früher lt. Notverordnung , 5. 6 31 bis zu 15 Rm. im Monat.
Eine Aenderung hat noch die Wartezeit gen; § 110 b AVAVG. erfahren. Regelmäßig daue dieselbe bei Arbeitslosen
1. ohne zuschlagsberechtigte Angehörige 21 Tag
2. mit 1—3 zuschlagsber. Angehörigen 14 Tag
3. mit 4 oder mehr zuschlagsber. Angeh. 7 Tagi r
Die Wartezeit verkürzt sich entsprechend de t Zahl der zuschlagsberechtigten Angehörigen (NU 1—3) auf 7, auf 3 Tage und fällt ganz fort, wem die Arbeitslosmeldung im unmittelbaren Anschluf an
1. Kurzarbeit von mindestens Iwöchig. Dauer' infolge der das Arbeitsentgelt um mindestens eil Drittel gekürzt war, oder
2. Arbeitsunfähigkeit von mindestens 4wöchigeb Dauer oder
3. behördlich angeordnete Verwahrung voi!« mindestens 4wöchiger Dauer in einer Anstalt er stattet wird.
Bei Gelegenheitsarbeit während des Unterstütz zungsbezuges find bei Anrechnung des erzielten Verdienstes 20 Prozent der Gesamtunterstützung! für die Kalenderwoche anrechnungsfrei. Der Mehret verdienst wird zu 50 vom Hundert auf die Arbeics-r losenunterstützung angerechnet. Verdienst und Ar-' beitslosenunterstützung dürfen jedoch 150 vom Hundert der Gesamtunterstützung für die Kalenderwoche nicht übersteigen. Ht.
Achtet aus Lrtültüngs-Kravtheiten !
Februar und März sind die tückischen Monate,: die viele Krankheiten hervorrufen und viele Men- schen unter die Erde bringen. Katarrhe und In-- fluenzaerkrankungen sind in der jetzigen Jahreszeit) recht häufig. Zur Winterszeit fürchten viele Leute die frische Luft gar sehr. Das ist aber falsch Denn i nicht der holt sich leicht einen Winterkatarrh, der ’ den Unbilden der Witterung trotzt, sondern jener,, der sich zu sehr vermummt und jedem frischen Luftzug meidet. Vielfach werden die Katarrhe durch die unzweckmäßige Kleidung, die wir tragen, her- ; vorgerufen. Auch Influenzaerkrankungen und Erkrankungen an Grippe treten in der jetzigen Jahreszeit häufiger auf. Da heißt es sich möglichst vor Ansteckung zu schützen, denn der Jnfluenza- bazillus wird leicht von Mensch zu Mensch übertragen. Die wichtigsten Gebote für Schnupfen- und Grippekranke sind: 1. Denke nicht, es wird schon wieder vorbeigehen, sondern ergreife beizeiten Abwehr- und Befeitigungsmittel. Meide Gesellsck)af- len und große Menschenansammlungen. 2. Sprich nicht in kalter und feuchter Luft! 3. Atme nur durch die Nase! 4. Gurgele alle Stunden! 5. Trockne 4 nie schnupfennasse Taschentücher, sondern stecke sie eingewickelt in die Tasche. 6. Gib diese Wäschestücke nidjit zur Aufbewahrung in den Wäschebeutel, sondern lasse sie so schnell mU Seife kochen, das reinigt nicht nur, sondern desinfiziert zugleich. 7. Trinke gegen Schnupfen innerhalb eines Tages ein Glas Wasser mit einem Tropfen Jodtinktur schluckweise. 8. Führe deinem Körper so wenig wie möglich Flüssigkeit zu. 9. Verschleppe weder Schnupfen noch Grippe, sondern kuriere dich richtig aus.
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