Einzelbild herunterladen
 

Ratgeber für Landwirt schaff,

^^^_^r:.-:I -^-: Gartenbau und Hauswesen. ?========---_.__-

Nr. 25. -so 41. Jahrgang, ex Gratisbeigabe zum Bonifaftusboten. Zuida, den 13. Öezem ber 1931.

Ein großer Trost

in unsern trüben Tagen ist die Tatsache, daß das christliche Landvolk gut geopfert hat für die notleidenden Mitbrüder und Mitschwestern in den Städten. Wenn viele hun­derte von Zentnern Lebensmittel in den Karitas- sammlungen zusammen gekommen sind, dann ist das einglänzender Beweis, daß die opferwillige Nächstenliebe bei den Bauern noch nicht ausge­storben ist trott der großen Lasten, von denen sie selbst gedrückt werden. So ist es recht!

Laßt die anderen hassen und hetzen. Für einen Christen ziemt es sich zu lieben und zu helfen! Der wahren christlichen Nächstenliebe ist nichts unmög­lich, sie wird auch die Schwierigkeiten dieses Win­ters überwinden. Am Weihnachtsfest werden sich alle doppelt und dreifach freuen, die die Liebe Gottes zu uns mit Liebesgaben für den Nächsten dankbar erwidert haben.

Allen Lefern desRatgebers" wünscht ein gnadenreiches Weihnachtsfest

Der Schriftleiter.

Von der M aul- und Maueufeuche

Für diese Seuche besteht die unverzügl. auszufüh' rende Anzeigepflicht bei der Polizeibehörde. Sie ist eine ansteckende, mit der Bildung von Blasen im Maule und an den Klauen, auch am Euter begleitete, schnell verlaufende Erkrankung des Klauenoiehes (Rindvieh, Schweine, Schafe und Ziegen). Den Ansteckungsstoff kennt man bis heute noch nicht. Um ein Tier krank zu machen genügt beim Rind der 100 OOOfte Teil eines Kubikzenti­meters vom Vlafeninhalt, was die außerordentlich leichte Verbreitung und Verschleppung der Seuche erklärt. Die Krankheit zeigt sich nach 3612 Tagen der Ansteckung in leichtem Fieber, gering­gradiges Speicheln und Störungen in der Futter­ausnahme und des Wiederkauens. Ist das Fieber verschwunden, treten die Hanfkorn-haselnußgroßen Blasen (grau bis gelblich-weiß) mit farbloser oder gelblicher Flüssigkeit an den Lippen, Zungen, Zahnfleisch, Nasenspiegel auf, die sobald sie geplatzt sind, nässende, rötliche, schmerzhafte Wunden hin­terlassen, deren Heilung vom Rande her in etwa 14 Tagen erfolgt. Inzwischen zeigt sich Abma­gerung, Verwerfung und Verringerung der Milch­absonderung. Die Tiere liegen viel, sind nur schwer zum Aufstehen zu bewegen und haben lahmenden Gang. Verläuft die Seuche bösartig, so kann plötz­licher Tod eintreten, bei welchem neben den Ver­änderungen im Maul und den Klauen der Herz­muskel graufleckig sich zeigt. Um einen gutartigen Verlauf der Seuche zu fördern, muß reichliche Ein­streu gemacht werden, hartes und stengeliches Fut­ter muß vermieden, die kranken Klauen müssen nach tierärztlicher Anleitung behandelt werden nicht mit Geheimmitteln. "Ser Ansteckungsstofs in der Milch wird durch ausreichende Erhitzung über offenem Feuer bis zum wiederholten Aufko­chen vernichtet. Aus Kleidungsstücken wird durch Desinfektion der Ansteckungsstoff vertrieben (Ab­bürsten mit Seifenwafser und 24 Stunden in 2,5 Prozent Kreofolwasfer legen oder auskochen). Holz- ichuhe sind mit 3 Prozent heißer Soda-Seifenlösung ou scheuern, Lederschuhe sind nach Abbürsten mit Seifenwafser mit Lappen abzureiben, die man vor­her mit verdünnter Karbolsäure getränkt hat.

In Zeiten der Seuchengefahr soll man fremden Personen, die gewerbsmäßig in Ställen verkehren, lhr Beruf herumführt, den Zutritt zu dem Stand­ort der Tiere untersagen. Die Kleidungsstücke und Schuhe des neuen Dienstpersonals sollen unbe­dingt desinfiziert werden. Da die Seuche auch auf den Menschen übertragbar ist, weil sie mit den kranken Tieren umgehen müssen oder deren rohe

Milch trinken, sollen sich die Tierpfleger oft die Hände desinfizieren und nur gehörig erhitzte Milch genießen.

Veirügerischs GswvermiMsr.

Die Arbeitsweise dieser Betrüger, in deren An­geboten schon der unmöglich niedere Zinssatz auf- ällt, besteht meistens darin, daß sie von den Geld- uchenden mehr oder minder hohe Gebühren für dieBearbeitung" oder diePrüfung" des An­trages verlangen und nach deren Einzahlung einen raffiniert abgefaßten Vertrag unterschreiben lassen, der meist andere Bedingungen als die mündlichen Abreden und Zusicherungen enthält und den häufig in großer Not befindlichen Geldsuchenden aller Rechte und Einredemöglichkeiten beraubt. Damit ist die Tätigkeit des Vermittlers in der Regel be­endet. Er sendet wohl den Antrag an eine aus­wärtige Person oder Gesellschaft mit hochtraben­dem Titel (Finanzierungsinstitut",Wirtschafts­hilfe" oder dergl.), die den Geldgeber vortäuschen soll, obwohl sie meistens selbst nicht die geringsten Mittel besitzt und nach einiger Zeit dem Geld­suchenden unter lebhaftem Bedauern mitteilt, daß die verlangte Summe mangels genügender Sicher­heiten nicht zur Verfügung gestellt werden könne. Bearbeitungs"- oderPrüfungsgebühr" bleibt selbstverständlich zu Gunsten des Vermittlers ver­fallen, der bei den zahlreichen Vermittlungsgesu­chen auf diese Weise ein angenehmes Leben führen kann. Die Polizei hat in einem Fall festgestellt, daß die eingeborenen Beträge binnen kurzer Zeit die Summe von 12 000 Mark erreichten.

Eine weitere Arbeitsweise besteht darin, daß der Geldsuchende einen Vertrag unterschreiben muß, der die Verpflichtung der Bezahlung einer Zeitungsanzeige enthält, für die ebenfalls ein ent­sprechend hoher Geldbetrag erhoben wird. Einen geringen Teil davon verwendet der Vermittler zur Aufgabe einer Annonce in irgend einem Win- kelblättchen, meistKapitalmarkt" geheißen, der Rest fließt in seine Tasche. Auch berarfiae Anzei­gen haben selbstverständlich nie einen Erfolg, und wenn sich wirklichem angeblicher Geldgeber meldet, so bedauert auch dieser schließlich mangels genügen­der Sicherheit das Darlehen nicht zur Verfügung stellen zu können. Die in solchen Fällen meist üb­liche Vertragsabrede, daß die Jnsertionskosten zu­rückgezahlt würden, wenn auf Anfrage kein Geld- angebot einliefe, wird dadurch wirksam umgangen und ist von vornherein gleichfalls nur zur Täu­schung des Opfers bestimmt.

Die strafrechtliche Verfolgung dieser Betrüger stößt infolge ihrer raffiniert abgefaßten Verträge meistens auf große Schwierigkeiten. Das Publi­kum tut daher gut daran, derartige Vermittler überhaupt zu meiden und sich der bekannt reelen Vermittlungsinstitute dieser Art (Banken und Sparkassen) zu bedienen. Geldsuchende, die von betrügerischen Geldvermittlern in der geschilderten Weise getäuscht worden sind, werden ersucht, sich bei der' Polizei (Kriminalabteilung) zu melden.

Der Eisschkank im Herbst und Wmler.

Bei Beginn des Winters darf die Hausfrau nicht übersehen, daß der Eisschrank einer gründ­lichen Reinigung unterzogen wird, besonders dann wenn man ihn im Winter nicht benutzen will. Trotz größter Sauberkeit kann es vorkommen, daß ir- aendwe'^.x Speisen welche aufbewahrt wurden, einen Geruch zurückließen. Wenn der Schrank nunmehr längere Zeit unbenutzt und verschlossen bleibt, so könnte er dadurch Schaden leiden. Es ist deshalb auf alle Fälle zu empfehle«, beim Aus­waschen dem Wasser etwas übermangansaures Kali bis zur Rosafärbunq beizufügen. Die vorhandenen Holmoste scheure man ebenfalls gründlich ab Dann stelle man den Schrank. Deckel nud Dir ge­öffnet, an die frische Luft, damit er austrocknen kann Bei Schränken mit Zinkblechauskleidung ist

zu empfehlen, etwa sich auf dem Blech bildende Flecken mit feinem Sand oder einem der besann* ten Reinigungsmittel zu entfernen. Bei dem Eis- fasten genügt das Abwaschen mit Wasser. Das gilt auch von der Schmelzwasserrinne und dem durch den Boden führenden Ablaufrohr. Scheuern und Putzen ist nicht notwendig.

In vielen Fällen wird der Eisschrank während der kalten Jahreszeit auch als Vorratsschrank be­nutzt. ' Für diesen Zweck ist es empfehlenswert« wenn man sich eine Gazetür, die in jedem einschlä­gigen Geschäft erhältlich ist, anschafft. Sollte wider Erwarten eine derartige Tür nicht zu erhalten sein, kann man sich dieselbe auch beim Tischler für wenig Geld anfertigen lassen. Auf diese Weise wird der Cisschrank auch im Winter gut ver­wendbar sein.

Vorsicht bei Gas!

Die sich häufig ereignenden Gasunfälle lassen es als an gezeigt erscheinen, unsere Hausfrauen auf einige wichtige Punkte hinzuweisen. So ist die Sicherheit nicht vollkommen, wenn man nur die Hahnen am Herde schließt. Durch die leiseste Berührung werden diese, wenn kein Pmentver- schluh einmontiert ist, verschoben und der Easaus- tritt ermöglicht. Es ist deshalb ein Gebot der Vorsicht, daß auch der Wandhahnen geschlossen wird, sobald man das Gas nicht mehr benötigt.

Bei kleinen Flammen achte man besonders darauf, daß keine Zugluft erfolgt, die die Flamme zum Auslöschen fingen kann, was bei Nicht­beachtung Ausströmen des Gases bedingt.

lleberkochende Flüssigkeiten bringen eine Gas­flamme ebenfalls zum Erlöschen und schaffen da­mit die Möglichkeit des Gasaustrittes.

Auch K"ns<r«s"on«sehker. besonders an Gas­badeöfen find die Ursache von Gasunfällen, wenn Berbrennungsgaie nia;t ordnungsgemäß abziehen. In solchen Fällen gibt es nichts anderes, als den Fehler beheben zu lassen.

Undichte Stellen am Gasschlauch sind weitere häufige Ursachen. Sie kommen besonders in kalten Küchen vor. Die Haltbarkeit der Schläuche kann erhöht werden, wenn man letztere von Zeit zu Zeit «tu Glu-srin emr-ibt. Zeigen sich aber undichte Stellen, so sind diese Schläuche zu entfernen.

Welliger läufig erfolgt Gasausfluß, wenn die Muffen und Anschlußstucke nicht vollkommen dicht abschließen, aber immerhin ist die Möglichkeit sol­cher Vorkommnisse vorhanden. Deshalb ist es ratsam, von Zeit zu Zeit diese nachzusehen.

Zu warnen ist auch davor, undichte Stellen an Gasleitungen mit einem brennenden Licht auf­suchen zu wollen. Sollte sich in irgendeinem Raum Gasgeruch bemerkbar machen, so mache man nicht eher Licht, als bis man durch Oeffnett der Fenster dem Gas Abzug verschafft hat.

AKbesteMe Warensendungen.

Alle möglichen vielfach unnötigen Sachen wer­den einem heutzutage von geschäftstüchtigen, aus­wärtigen Verkäufern zugeschickt. Will der Emp­fänger die Waren nicht abnehmen und dies ist schon im Interesse der einheimischen, in fast allen Fällen gleich leistungsfähigen Geschäftswelt in der Regel zu empfehlen so weiß er sehr oft nicht, was er tun soll, ist sich über seine Rechte und Pflichten nicht im klaren.

Unbestellte Waren, die zumeist die Post ins Haus bringt, braucht man nicht anzunehmen; man kann die Annahme gegenüber dem Postbeamten verweigern und wird damit von jeder Unannehm­lichkeit und Haftung frei.

Hat man solche Waren aber in Empfang ge­nommen und will sie nicht behalten, so tut man am besten daran, sie wieder auf Kosten des Ab­senders zurückzusenden. Eine rechtliche Verpflich­tung hierzu besteht jedoch nicht, selbst wenn sich dieser zur Kostenübernahme z. B. durch Beilage