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Die vakikanischen Besuche.

Im Zusammenhang mit dem b e v o r st e h e n- den Besuch des Königspaares beim Papst taucht in der römischen Presse wieder die Mitteilung auf, daß der Papst dem König und Mus­solini Orden verleihen werde. Da der Papst keine Orden oder Ehrenzeichen annimmt, will der König von Italien den Kardinalstaatssekretär G a s p a r ri mit dem Annunziatenoiden auszeichnen, der den Kardinal zum Range eines Vetters des Königs er­hebt. Der Papst wird dem König eine Kopie der Madonna della Sedia zum Geschenk machen, die von der Vatikanischen Mosaikfabrik hergestellt wird.

Es scheint nunmehr festzustehen, daß das Kö­nigspaar am 5. Dezember nur in Begleitung des Außenministers Grandi und des engeren könig­lichen Gefolges sich zum Papst begeben wird, wäh­rend der Besuch der königlichen Prinzen erst einige Tage später erfolgen soll.

Die Zeit des Empfanges Mussolini durch den Papst ist noch nicht festgesetzt. DasGiornale d'Jtalia" nimmt an, daß dieser Besuch erst Mitte Januar erfolgen wird.

Monsignore Borgongini-Duca, der apo­stolische Nuntius beim Ouirinal, der bisher infolge der Abwesenheit der Königsfamilie aus Rom noch mcht Gelegenheit hatte, der Königin seine Hul­digung darzubringen, begab sich am 22. November in Begleitung des Personals der Nuntiatur zum Ouirinal. Msgr. Borgongini-Duca wurde sofort bei der Königin vorgelassen. Die Unterredung gestal­tete sich überaus herzlich und dauerte ungefähr zehn Minuten. Der Nuntius überreichte der italienischen Königin ein Handschreiben des Papstes. Nach der Unterredung stellte der Nuntius der Königin die Monsignore Testa und Serena vor.

Päpstliche Gesandtschaft nach Abessinien.

Nachdem vor längerer Zeit der Thronfolger von Abessinien (Afrika) einen Besuch im Vatikan gemacht hat, sandte in diesen Tagen der Hl. Vater einige kirchliche Würdenträger, die in Abessinien (Aethiopien) den Gegenbesuch machen sollen. Der Regent von Abessinien obwohl Schismatiker steht den katholischen Missionaren durchaus freund­lich gegenüber. Interessant ist nun die interna­tionale" Zusammensetzung der päpstlichen Abord­nung nach Abessinien: Der päpstliche Legat ist der Sekretär der Propaganda, Msgr. Marchetti Sel- vaggiani. Er ist Italiener oder vielmehr Römer; in feinem Gefolge finden wir den Franzosen Tis­serant von der Vatikanischen Bibliothek, als Bot­schaftsrat, den Amerikaner Pater Considine, den Direktor der Fides-Korrespondenz, als Sekretär, und schließlich den chinesischen Pater Pu-Pin, den Professor für chinesische Literatur an der Schule der Propaganda, als Attache. Eine mannigfaltigere und vollständigere Internationalität kann man sich schwerlich vorstellen.

Die psMk der Woche. ]

Reich und Länder.

Die Frage einer gründlichen Reform des Ver­hältnisses Preußens zum Reich wird immer akuter. Eine Verwaltungsreform, wie sie immer gefordert wird, dürfte in "diesem Punkte einzusetzen haben.

Die Unterausschüsse drsVersassungsausschusses der Länderkonferenz haben am 18. und 19. Novem­ber unter dem Vorsitz des Reichministers des In­nern Severing getagt und über das ReferatOr­ganisation der Länder und der Einfluß der Län­der auf das Reich" beraten. Das Referat war durch die vom Ausschuß beauftragten Berichterstat­ter Ministerialdirektor Dr. Brecht (Preußen),. Mi­nisterialdirektor Dr. Poetzisch - Heffter (Sachsen), Staatspräsident Dr. Bolz (Württemberg), Präsi­dent des Senats Dr. Petersen (Hamburg) gemein­sam vorgelegt worden. In der allgemeinen Aus­sprache überwog die Ausfassung, an der dem M- ferat zugrundeliegendendifferenzierenden Ge-

familösung" festzuhalten, durch die bei einheitlicher Regelung in grundsätzlichen Fragen doch geschicht­lich gewordenen Zusammenhängen Rechnung ge­tragen wird.

In der Einzelberatung wurden die Abschnitte über die Organisation der Länder und der zentra­len Regierung und Gesetzgebung mit geringen Aenderungen gegenüber den Vorschlägen angenom­men. Ein vom bayerischen Ministerpräsidenten gestellter Antrag, die differenzierende Gesamtlösung als staatsrechtlich weder notwendig noch zweck­mäßig und als politisch gefährlich fallen zu lassen, wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.

Nach den Beschlüssen werden preußische Regie­rung und Reichsregierung vereinigt. Wie die vier Länder alter Art (Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden) so unterstehen die preußischen Provinzen unmittelbar der Reichsgewalt; ihre Verfassungen werden den preußischen Provinzialverfafsungen nachgebildet. Auch für die übrigen Länder soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Landesregie­rungen auf bestimmte Zeit etwa vier Jahre zu wählen. Reichstag und Landtag sollen ver­schmolzen werden; dabei ist zu erwägen, ob an die Stelle sämtlicher Mitglieder des Reichsrats und des Reichstags die von den beteiligten Län­denr entsandten Mitgliedern des Reichsrats und des Landtags treten sollen. Für eine Uebergangs- zeit ist die Möglichkeit eines gemeinschaftlichen Landtags für dis Länder neuer Art vorgesehen Der Reichsrat bleibt in der Form bestehen, daß seine Zusammensetzung sich nach der Einwohner­zahl der vertretenen Länder bestimmt. Die Be­schlüsse wurden, nachdem Zweifelsfragen geklärt und einige Aenderungen vorgenommen waren, zu­meist mit 8 gegen 3 Stimmen gefaßt.

Die Beratungen sollen bereits am 7. Dezem­ber fortgesetzt werden. Der Ausschuß wird damit zur Behandlung der Organisation der unmittel­baren Reichsverwaltung in den Ländern der Auf- tragsverwaltung zwischen Reich und Ländern und der Ausgestaltung der Reichsmittelinstanz über­gehen.

Katholische Kirche und preußischer Etat.

Im Haushaltsplan des preußischen Staates für das Jahr 1930 sind die Ausgaben für dis kath. Kirche mit 24,3 Millionen Mark ausgewiesen, ge- aen 55,3 Millionen Mark für die evangl. Kirche, 172 000 für die Altkatholiken und 200 000 für die Synagogengemeinden.

Dis Erhöhungen der Aufwendungen für die kath. Kirche im Jahrs 1930 gegenüber dem Etat von 1929 belaufen sich auf 1,3 Millionen, da durch das Konkordat die Dotation der Bistümer unge­fähr um diesen Betrag erhöht worden ist.

In der Zeit vor dem Krieg gab Preußen für die kath. Kirche jährlich (so wenigstens im Etats­jahr 1913) 9,7 Millionen Mark.

An Bedürfniszuschüssen zur Pfarrbesoldung und zur Versorgung der Ruhestandspfarrer sind in bem Etat von 1930 eingesetzt: 20110 000.

An ein m alig'en Ausgabe n sieht der preu­ßische Etat für die Instandsetzung der Hedwigs- kirche in Berlin einen Betrag von 50 000 Mark und für die bauliche Unterhaltung des Köl­ner Domes als vierten Teilbetrag 100 000 Mark vor. Bezüglich der Hedwigskirche zu Berlin weist die Begründung des Haushaltsplanes besonders darauf hin, daß diese Kirche dringend einer um­fassenden Herstellung bedarf, deren Kosten von den Unterhaltungspslichtigrn allein nicht getragen wer­den können. Im Hinblick auf ihren Denkmalswert und auf ihre Eigenschaft als katholische Repräsen­tationskirche bei öffentlichen Feierlichkeiten und als künftige Kathedrale des neuen BitumsBerlin ist ent­sprechend den im Landtag geäußerten Wünschen ein Staatszuschuß von 200 000 Mark gegeben wor­den Dieser Betrag reicht zur Gesamtfinanzie nmg nicht aus. Das Reich hat bisher eine Beihilfe von 80 000 Mark bewilligt.

Strafrecht und christliche Ehe.

In aller Stille wird zur Zeit in den Sitzungen des Strafrechtsausschusses des Reichs- t a g s ein K u l t u r k a m p f ausgefochten, der die

ernsteste Aufmerksamkeit der treukirchlichen Bevöl- ferung unbedingt erfordert. Seither besteht im Strafrecht ein Paragraph, wonach das Verbre­chen des Ehebruches auf Antrag des unschul- digen Teiles mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft wird. Bei der Behandlung dieses § 312 begründete die Berichterstatterin, Frau Abgeord­nete Weber (Ztr.) die Bestimmung mit der Not­wendigkeit, Familie und die Ehe heilig zu halten. Die sozialdemakratischen und kom- munistischenAbgeordnetentratenfür Straffreiheit des Ehebruchs ein. Dar­aufhin erklärte Reichsjustizminister v. Euerard (Ztr.):

Ich möchte keine Zweifel darüber fassen, daß ich eine Streichung dieser Strafvorschrift nicht für erträg­lich halte. Ein Blick auf das.Recht des Auslandes zeigt, daß bis heute fast alle Kulturstaaten an der Strafbar* keit des Ehebruches festgehalten haben. Es ist davo« auszugehen, daß die monogame Ehe eine der wichtigsten Grundlagen des Staates überhaupt ist. Auf ihr baut sich die Familie, als die Kernzelle des staatlichen Lebenr auf. Dieser Bedeutung der Ehe hat die Verfassung da­durch Rechnung getragen, daß sie die Ehe in Art. 119 unter den besonderen Schutz der Verfassung und des Staates gestellt hat. Zur Ausführung der verfassungs­mäßigen Aufgaben des Staates, für die Reinerhaltung der Familie zu sorgen, erscheint es mir Pflicht des Ge­setzgebers, alle verfügbaren Mittel zur Erfüllung dieser Aufgabe einzusetzen. Hierzu gehört u. a. der Schutz der Ehe durch das Strafrecht. Wenn gesagt wird, daß die Ehescheidung und möglicherweise Entziehung der Kinder als Reaktion des Staates auf den Ehebruch schon ausreiche, so kann ich dem nicht zustimmen; denn durch die Regelung des bürgerlichen Rechtes wird der Dritte nicht getroffen, der in die Ehe eines anderen frivol ein* greift.'

Weiseste Steife unseres Volkes würden einen Ver­zicht auf den strafrechtlichen Schutz der Ehe einfach nicht verstehen und sicher dahin auslegen, daß der Gesetzgeber heute den Ehebruch nicht mehr wie bisher sittlich miß­billige. Die Beibehaltung einer Strafvorschrift we­gen Ehebruchs erscheint mir geboten, um dem Stand­punkt der weiten Kreise des deutschen Volkes gerecht zu werden, die in einer Verletzung der ehelichen Treue­pflicht einen sittlichen Verstoß schwerster Art und in der Strafdrohung des Staates eine Billigung dieser ihrer sittlichen Auffassung mit Recht erblicken.

In der Abstimmung wurde der § 312 mit den Stimmen der Kommunisten, Sozialdemokraten und Demokraten abgelehnt. Falls also dieser Beschluß des Ausschusses im Reichstag ebenfalls angenom­men wird, dann kgnn in Zukunft der Ehebrecher und der ehebrecherische Eindringling, der den Frie­den und die Reinheit der Ehe zerstört, nicht mehr bestraft werden.

Auch das Verbrechen der Bigamie (Doppelehe) wollten die Sozialisten und Kommu­nisten gnädiger behandelt sehen, es solle nur mit Gefängnis, nicht mit Zuchthaus bestraft werden und, wie der Kommunist Alexander beantragte, nur auf Antrag des verletzten Teils. Dieser An­trag der radikalen 'Feinde der christlichen Sitten­ordnung wurde aber mit 15 gegen 13 Stimmen abgelehnt.

Baden.

Da die beiden liberalen Parteien nicht von der Forderung abgingen, daß ihnen das Kultusmini­sterium zugeteilt werde, hat jetzt das Zentrum mit den Sozialdemokraten allein die badische Regie­rung gebildet. Das Zentrum stellt als Minister die Herren Dr. Schmitt (Finanzen, wie seither) und Dr. Witte m a n n (Inneres). Den dritten Mini­ster stellt die Sozialdemokratie. Der Zentrums­minister Dr. Schmitt wurde zum Staatspräsidenten gewählt.

Dsr Bischof wn Berlin.

Ankrikksbesuche des Bischofs Dr. Schreiber.

Der Administrator des neuen Bistums Berlin, Bischof Dr. Christian Schreiber, stattete am Diens­tag mittag voriger Woche dem Reichspräsi­denten v. Hindenburg aus Anlaß der Über­nahme seines neuen kirchlichen Amtes seinen An­trittsbesuch ab. Der Bischof verweilte etwa eine halbe Stunde beim Reichspräsidenten und begab sich anschließend zu einem Besuche nach der Reicks-