WZ Ser HauplstsLl der Cheisiecheil
Die vakikanischen Besuche.
Im Zusammenhang mit dem b e v o r st e h e n- den Besuch des Königspaares beim Papst taucht in der römischen Presse wieder die Mitteilung auf, daß der Papst dem König und Mussolini Orden verleihen werde. Da der Papst keine Orden oder Ehrenzeichen annimmt, will der König von Italien den Kardinalstaatssekretär G a s p a r ri mit dem Annunziatenoiden auszeichnen, der den Kardinal zum Range eines Vetters des Königs erhebt. Der Papst wird dem König eine Kopie der Madonna della Sedia zum Geschenk machen, die von der Vatikanischen Mosaikfabrik hergestellt wird.
Es scheint nunmehr festzustehen, daß das Königspaar am 5. Dezember nur in Begleitung des Außenministers Grandi und des engeren königlichen Gefolges sich zum Papst begeben wird, während der Besuch der königlichen Prinzen erst einige Tage später erfolgen soll.
Die Zeit des Empfanges Mussolini durch den Papst ist noch nicht festgesetzt. Das „Giornale d'Jtalia" nimmt an, daß dieser Besuch erst Mitte Januar erfolgen wird.
Monsignore Borgongini-Duca, der apostolische Nuntius beim Ouirinal, der bisher infolge der Abwesenheit der Königsfamilie aus Rom noch mcht Gelegenheit hatte, der Königin seine Huldigung darzubringen, begab sich am 22. November in Begleitung des Personals der Nuntiatur zum Ouirinal. Msgr. Borgongini-Duca wurde sofort bei der Königin vorgelassen. Die Unterredung gestaltete sich überaus herzlich und dauerte ungefähr zehn Minuten. Der Nuntius überreichte der italienischen Königin ein Handschreiben des Papstes. Nach der Unterredung stellte der Nuntius der Königin die Monsignore Testa und Serena vor.
Päpstliche Gesandtschaft nach Abessinien.
Nachdem vor längerer Zeit der Thronfolger von Abessinien (Afrika) einen Besuch im Vatikan gemacht hat, sandte in diesen Tagen der Hl. Vater einige kirchliche Würdenträger, die in Abessinien (Aethiopien) den Gegenbesuch machen sollen. Der Regent von Abessinien — obwohl Schismatiker — steht den katholischen Missionaren durchaus freundlich gegenüber. Interessant ist nun die internationale" Zusammensetzung der päpstlichen Abordnung nach Abessinien: Der päpstliche Legat ist der Sekretär der Propaganda, Msgr. Marchetti Sel- vaggiani. Er ist Italiener oder vielmehr Römer; in feinem Gefolge finden wir den Franzosen Tisserant von der Vatikanischen Bibliothek, als Botschaftsrat, den Amerikaner Pater Considine, den Direktor der Fides-Korrespondenz, als Sekretär, und schließlich den chinesischen Pater Pu-Pin, den Professor für chinesische Literatur an der Schule der Propaganda, als Attache. Eine mannigfaltigere und vollständigere Internationalität kann man sich schwerlich vorstellen.
Die psMk der Woche. ]
Reich und Länder.
Die Frage einer gründlichen Reform des Verhältnisses Preußens zum Reich wird immer akuter. Eine Verwaltungsreform, wie sie immer gefordert wird, dürfte in "diesem Punkte einzusetzen haben.
Die Unterausschüsse drsVersassungsausschusses der Länderkonferenz haben am 18. und 19. November unter dem Vorsitz des Reichministers des Innern Severing getagt und über das Referat „Organisation der Länder und der Einfluß der Länder auf das Reich" beraten. Das Referat war durch die vom Ausschuß beauftragten Berichterstatter Ministerialdirektor Dr. Brecht (Preußen),. Ministerialdirektor Dr. Poetzisch - Heffter (Sachsen), Staatspräsident Dr. Bolz (Württemberg), Präsident des Senats Dr. Petersen (Hamburg) gemeinsam vorgelegt worden. In der allgemeinen Aussprache überwog die Ausfassung, an der dem M- ferat zugrundeliegenden „differenzierenden Ge-
familösung" festzuhalten, durch die bei einheitlicher Regelung in grundsätzlichen Fragen doch geschichtlich gewordenen Zusammenhängen Rechnung getragen wird.
In der Einzelberatung wurden die Abschnitte über die Organisation der Länder und der zentralen Regierung und Gesetzgebung mit geringen Aenderungen gegenüber den Vorschlägen angenommen. Ein vom bayerischen Ministerpräsidenten gestellter Antrag, die differenzierende Gesamtlösung als staatsrechtlich weder notwendig noch zweckmäßig und als politisch gefährlich fallen zu lassen, wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.
Nach den Beschlüssen werden preußische Regierung und Reichsregierung vereinigt. Wie die vier Länder alter Art (Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden) so unterstehen die preußischen Provinzen unmittelbar der Reichsgewalt; ihre Verfassungen werden den preußischen Provinzialverfafsungen nachgebildet. Auch für die übrigen Länder soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Landesregierungen auf bestimmte Zeit — etwa vier Jahre — zu wählen. Reichstag und Landtag sollen verschmolzen werden; dabei ist zu erwägen, ob an die Stelle sämtlicher Mitglieder des Reichsrats und des Reichstags die von den beteiligten Ländenr entsandten Mitgliedern des Reichsrats und des Landtags treten sollen. Für eine Uebergangs- zeit ist die Möglichkeit eines gemeinschaftlichen Landtags für dis Länder neuer Art vorgesehen Der Reichsrat bleibt in der Form bestehen, daß seine Zusammensetzung sich nach der Einwohnerzahl der vertretenen Länder bestimmt. Die Beschlüsse wurden, nachdem Zweifelsfragen geklärt und einige Aenderungen vorgenommen waren, zumeist mit 8 gegen 3 Stimmen gefaßt.
Die Beratungen sollen bereits am 7. Dezember fortgesetzt werden. Der Ausschuß wird damit zur Behandlung der Organisation der unmittelbaren Reichsverwaltung in den Ländern der Auf- tragsverwaltung zwischen Reich und Ländern und der Ausgestaltung der Reichsmittelinstanz übergehen.
Katholische Kirche und preußischer Etat.
Im Haushaltsplan des preußischen Staates für das Jahr 1930 sind die Ausgaben für dis kath. Kirche mit 24,3 Millionen Mark ausgewiesen, ge- aen 55,3 Millionen Mark für die evangl. Kirche, 172 000 für die Altkatholiken und 200 000 für die Synagogengemeinden.
Dis Erhöhungen der Aufwendungen für die kath. Kirche im Jahrs 1930 gegenüber dem Etat von 1929 belaufen sich auf 1,3 Millionen, da durch das Konkordat die Dotation der Bistümer ungefähr um diesen Betrag erhöht worden ist.
In der Zeit vor dem Krieg gab Preußen für die kath. Kirche jährlich (so wenigstens im Etatsjahr 1913) 9,7 Millionen Mark.
An Bedürfniszuschüssen zur Pfarrbesoldung und zur Versorgung der Ruhestandspfarrer sind in bem Etat von 1930 eingesetzt: 20110 000.
An ein m alig'en Ausgabe n sieht der preußische Etat für die Instandsetzung der Hedwigs- kirche in Berlin einen Betrag von 50 000 Mark und für die bauliche Unterhaltung des Kölner Domes als vierten Teilbetrag 100 000 Mark vor. Bezüglich der Hedwigskirche zu Berlin weist die Begründung des Haushaltsplanes besonders darauf hin, daß diese Kirche dringend einer umfassenden Herstellung bedarf, deren Kosten von den Unterhaltungspslichtigrn allein nicht getragen werden können. Im Hinblick auf ihren Denkmalswert und auf ihre Eigenschaft als katholische Repräsentationskirche bei öffentlichen Feierlichkeiten und als künftige Kathedrale des neuen BitumsBerlin ist entsprechend den im Landtag geäußerten Wünschen ein Staatszuschuß von 200 000 Mark gegeben worden Dieser Betrag reicht zur Gesamtfinanzie nmg nicht aus. Das Reich hat bisher eine Beihilfe von 80 000 Mark bewilligt.
Strafrecht und christliche Ehe.
In aller Stille wird zur Zeit in den Sitzungen des Strafrechtsausschusses des Reichs- t a g s ein K u l t u r k a m p f ausgefochten, der die
ernsteste Aufmerksamkeit der treukirchlichen Bevöl- ferung unbedingt erfordert. Seither besteht im Strafrecht ein Paragraph, wonach das Verbrechen des Ehebruches auf Antrag des unschul- digen Teiles mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft wird. Bei der Behandlung dieses § 312 begründete die Berichterstatterin, Frau Abgeordnete Weber (Ztr.) die Bestimmung mit der Notwendigkeit, Familie und die Ehe heilig zu halten. Die sozialdemakratischen und kom- munistischenAbgeordnetentratenfür Straffreiheit des Ehebruchs ein. Daraufhin erklärte Reichsjustizminister v. Euerard (Ztr.):
Ich möchte keine Zweifel darüber fassen, daß ich eine Streichung dieser Strafvorschrift nicht für erträglich halte. Ein Blick auf das.Recht des Auslandes zeigt, daß bis heute fast alle Kulturstaaten an der Strafbar* keit des Ehebruches festgehalten haben. Es ist davo« auszugehen, daß die monogame Ehe eine der wichtigsten Grundlagen des Staates überhaupt ist. Auf ihr baut sich die Familie, als die Kernzelle des staatlichen Lebenr auf. Dieser Bedeutung der Ehe hat die Verfassung dadurch Rechnung getragen, daß sie die Ehe in Art. 119 unter den besonderen Schutz der Verfassung und des Staates gestellt hat. Zur Ausführung der verfassungsmäßigen Aufgaben des Staates, für die Reinerhaltung der Familie zu sorgen, erscheint es mir Pflicht des Gesetzgebers, alle verfügbaren Mittel zur Erfüllung dieser Aufgabe einzusetzen. Hierzu gehört u. a. der Schutz der Ehe durch das Strafrecht. Wenn gesagt wird, daß die Ehescheidung und möglicherweise Entziehung der Kinder als Reaktion des Staates auf den Ehebruch schon ausreiche, so kann ich dem nicht zustimmen; denn durch die Regelung des bürgerlichen Rechtes wird der Dritte nicht getroffen, der in die Ehe eines anderen frivol ein* greift.'
Weiseste Steife unseres Volkes würden einen Verzicht auf den strafrechtlichen Schutz der Ehe einfach nicht verstehen und sicher dahin auslegen, daß der Gesetzgeber heute den Ehebruch nicht mehr wie bisher sittlich mißbillige. Die Beibehaltung einer Strafvorschrift wegen Ehebruchs erscheint mir geboten, um dem Standpunkt der weiten Kreise des deutschen Volkes gerecht zu werden, die in einer Verletzung der ehelichen Treuepflicht einen sittlichen Verstoß schwerster Art und in der Strafdrohung des Staates eine Billigung dieser ihrer sittlichen Auffassung mit Recht erblicken.
In der Abstimmung wurde der § 312 mit den Stimmen der Kommunisten, Sozialdemokraten und Demokraten abgelehnt. Falls also dieser Beschluß des Ausschusses im Reichstag ebenfalls angenommen wird, dann kgnn in Zukunft der Ehebrecher und der ehebrecherische Eindringling, der den Frieden und die Reinheit der Ehe zerstört, nicht mehr bestraft werden.
Auch das Verbrechen der Bigamie (Doppelehe) wollten die Sozialisten und Kommunisten gnädiger behandelt sehen, es solle nur mit Gefängnis, nicht mit Zuchthaus bestraft werden und, wie der Kommunist Alexander beantragte, nur auf Antrag des verletzten Teils. Dieser Antrag der radikalen 'Feinde der christlichen Sittenordnung wurde aber mit 15 gegen 13 Stimmen abgelehnt.
Baden.
Da die beiden liberalen Parteien nicht von der Forderung abgingen, daß ihnen das Kultusministerium zugeteilt werde, hat jetzt das Zentrum mit den Sozialdemokraten allein die badische Regierung gebildet. Das Zentrum stellt als Minister die Herren Dr. Schmitt (Finanzen, wie seither) und Dr. Witte m a n n (Inneres). Den dritten Minister stellt die Sozialdemokratie. Der Zentrumsminister Dr. Schmitt wurde zum Staatspräsidenten gewählt.
Dsr Bischof wn Berlin.
Ankrikksbesuche des Bischofs Dr. Schreiber.
Der Administrator des neuen Bistums Berlin, Bischof Dr. Christian Schreiber, stattete am Dienstag mittag voriger Woche dem Reichspräsidenten v. Hindenburg aus Anlaß der Übernahme seines neuen kirchlichen Amtes seinen Antrittsbesuch ab. Der Bischof verweilte etwa eine halbe Stunde beim Reichspräsidenten und begab sich anschließend zu einem Besuche nach der Reicks-