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Aus Kirdje und Welt« ^^^^

Hus der Hauptstadt der Christenheit.

Der Palast des Heilige« Offiziums.

Der von Benedikt XV. 1915 in Angriff genom­mene Umbau -es Palastes des Heiligen Offiziums ist nunmehr beendet. Es handelt sich dabei um dir Instandsetzung des berühmten alten Inquisitions- Palastes, von dessen finsteren Kerkern in Kolportage- romanen so gern di« NcL« ist.

Der Palast diente seit Jahrhunderten als Sitz dieser Kongregation, die Großes für die Reinerhal- tung des Glaubens geleistet hat, und mit der halb staatlichen, halb kirchlichen spanischen Inquisition wenig Aehnlichkeit hatte.

Aus dem engen mittelalterlichen Palast ist nun ein lustiger Neubau entstanden mit einem herrlichen Säulenhofe, der an einen anderen päpstlichen Palast erinnert, die von Bramant« erbaute Canzelleria.

Zwei der römischen Kongregationen sind jetzt hier untergebracht: di« der Poenitentiare, welche in der Verwaltung des Bußsakramentes zuständig ist And deren Präfekt Kardinal Fruhwirth ist, und die des Heiligen Offiziums, deren Leiter der Kardinal Merry del Val ist, und deren Konsultoren vielfach dem Dominikanerorden entnommen sind.

Einer der Zwecke des Umbaues war es auch, Dezente Wohnungen für die Mitglieder des Kar- dinal-Kollegiuins zu schaffen, die in der Kurie resi- dieren. Nur ein Kardinal wohnt im Vatikan, der Staatssekretär Gasparri, und nur wenige von den 27 Kurienkardinälen haben Dienstwohnungen in päpstlichen Palästen. Andererseits ermöglichen es die nichts weniger als fürstlichen Einkommen der Kardinäle denselben nicht, eine standesgemäße Woh- NM.g_zu beziehen, so daß sie meistens gezwungen waren, in Kollegien und geistlichen Häusern zu wohnen.

Jetzt sind nun vier neue Kardinalswohnungen im neuen Palast geschaffen worden, darunter eine für Kardinal Frühwirth.

Die politische Woche.

Unsere Außenpolitik

hatt« in den letzten Tagen einen bedeutende Erfolg zu verzeichnen: In überraschender Schnelligkeit sind die Verhandlungen mit Rußland zum Abschluß ge- kommen» und der deutsch-russisch« Sicherhsiisver- keag ist von den Vertretern der deutschen und der Sowjetregierung unterzeichnet worden. Damit ist seitdem der Reichskanzler Dr. Wirth den be­rühmten Vertrag von Rapallo abgeschlossen hatte nun wiederum ein bedeutender Schritt nach vorwärts getan.

In dem Vertrage sichern beide Staaten sich ge- genfettige Neutralität zu für jeden Angriff, der nicht von einer der beiden vertragsschließenden Par­teien herbeigeführt ist. Die Neutralität bezieht sich auf rede Form wirtschaftlicher Kriegsführung. Das am Rapallo-Vertrag vereinbarte deutsch-russische Freundschaftsverhältnis soll durch die Förderung der beiderseitigen Wirtschaftsbeziehungen bekräftigt werden. Zum Ausgleich der Schwierigkeiten ist die Bildung einer Schiedsinstanz vereinbart worden. In einer Anlage werden die einzelnen Vertrags­bestimmungen erläutert. In dem beigefügten No­tenwechsel wird auf die Bedeutung des Artikel 16 Des Völkerbundsstatuts eingegangen. Außerdem wird der baldige Abschluß eines deutsch-russischen Schiedsvertrages angekündigt.

.. Der russische Botschafter Rakowsky erklärte be- Ulich des deutsch-russischen Vertrages: Ich lege Wert darauf, die wirkliche Geschichte dieses Ver- krages festzustellen. Man hat in der Presse wieder- erklärt, daß dieser Vertrag eine Antwort auf das Abkommen von Locarno gewesen sei (d. h. also

Gegenstoß gegen die Abmachungen Deutschlands mit den Westmächten). Das ist nicht wahr. Die Besprechungen mit Deutschland, wir ^brtgens auch die Besprechungen mit Polen, um S andoren Ländern zu sprechen, führt Ruß­land seit ziemlich langer Zeit. Das Ziel dieser Be.

sprängen ist zwischen der Sowjetunion und die. sen Ländern Beziehungen des Friedens und der dauerhaften Freundschaft zu schaffen. Mr sind mit T^utschland schneller zum Ziel gekommen als mit Polen, und zwar wegen der umfassenderen Probleme, die unsere Nachbarschaft mit Polen auf. wirft. Aber wir hoffen, auch mit Polen zum Ziele zu gelangen, ebenso wie mit den baltischen Staaten, mit denen wir ebenfalls in Verhandlungen stehen. Was den Charakter der Verhandlungen mit Deutschland anbetrifft, so bestätig« ich, daß dies ein Vertrag des Ntchtangreifens und der gegenseitigen Neutralität ist Als Grundlage für ihn bient der­selbe leitende Gedanke, der seinen Ausdruck auch in dem Vertrag mit der Türkei gesunden hat, das heißt der Friede«.

Der auswärtige Ausschuß des Reichstags hat sich dieser Tage bereits mit dem deutsch-russischen Vertrag, der den NamenBerliner Vertrag" füh­ren wird, beschäftigt. Sämtliche Araktionen spra­chen sich übereinstimmend für die Annahme des Ver­trages aus. Eine solche Einmütigkeit in einer Frage unserer Außenpolitik ist lange nicht dagewe­sen und muß uns mit freudiger Genugtuung er- füllen. Außer dem Berliner Vertrag standen auf der Tagesordnung die Beratungen über die Genfer Studienkommission betr. Aufnahme Deutschlands in den Völkerbund, ferner die Entwaffnungsfrage und die Freigabe des im Krieg beschlagnahmten Eigentums in Amerika.

Der Ausschuß zur Vorbereitung der UJelfroltf- schafèskonferenz ist am 26. April in Genf, am Sitz des Völkerbundes, zusammengetretrn. Zum Stell­vertreter des erkrankten Präsidenten Ador-Schweiz wurde der Belgier Theunis gewählt, der die Ar­beiten des Ausschusses leitet. Dem Ausschuß ge­hören 38 Mitglieder an, die 22 Staaten vertreten, nämlich Deutschland, England, Frankreich, Italien, die Vereinigten Staaten von Amerika, Holland, Bel- gien, Schweiz, Oesterreich, Polen, Tschechoslowakei, Südslavien, Schweden, Spanien, Portugal, Argen­tinien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Kanada, Ja­pan und Indien. Welch eine bunte Vereinigung ^er verschiedensten Nationen aus allen Teilen der Welt! Wie viel Gutes kann geschehen, wenn eine solche Zusammenkunft auf den Grundsätzen der Gerechtig­keit und der christlichen Wirtschaftsordnung ihre Arbeit aufbaut. Die Vertreter Deutschlands sind der Staatssekretär des Reichswirtschaftsministeri- ums Trendelenburg, das Präsidialmitglied des Reichsverbandes der deutschen Industrie, Clemens Lammers (Reichstagsabgeordneter des Zentrums) und als Arbeitervertreter das Vorstandsmitglied der freien Gewerkschaften, Eggers.

In der Innenpolitik lenkt der Diederzusammentrilt des Reichstags die allgemeine Aufmerksamkeit auf sich. Unendlich schwere Ausgaben hat dieser Reichstag zu lösen, Aufgaben, die vielleicht zur Zeit überhauvt nicht zu meistern sind.

An der Spitze steht die Fürstenabfindung. Wie­derholt schien es, daß eine Einigung aller Parteien nahe bevorstehe; aber immer wieder zeigten sich nachher die klaffenden Gegensätze. Heute ist das Schicksal des im Rechtsausschuß wiederholt umge­änderten Entwurfs unsicherer als je, weil zu der Annahme eins Zweidrittelmehrheit erforderlich ist.

Dieser Tags führte der Zentrumsabgeordnete Landgerichtsdirektor Dr. Schetter in einer Bonner Zentrumstagung folgendes aus:

Wenn man die Fürsten entschädigungslos enteignen wolle, wie es der sozialdemokratisch-kommunistische "An­trag vorsehe, so schaffe man ein Ausnahmegesetz. Das Jentrum aber habe in seiner ganzen Geschichte Aus- nahmegesetze immer abgelehrt und bekämpft, ebenso wie 8- das Jesuitengesetz auch das Sozialistengesetz. Aus rechtllchen und sittlichen Gründen müsse das Zentrum, uldsl wenn es damit eine heute wenig volkstümliche Jolink führe, auch gegen das Ausnahmegesetz einer ent- schadigungslosen Enteignung der Fürsten sein. Im übrigen werde, wenn der bevorstehende Volksentscheid 20 Millionen Stimmen aufbringen sollte und von diesen mehr als die Hälfte für die Enteignung der Fürsten ab­gegeben werden, sich keine Regierung und kein Reichs­

präsident finden, die aus diesem Ergebnis die erwarte­ten Enteignungrfolgen ziehen würden. Die erste Folge einer solchen Abstimmung werde der Rücktritt des Reichs- Präsidenten und der Regierung sein, die weitere Folge eine Regierungskrise von noch nicht erlebten Schwierig­keiten, das innenpolitische Chaos werde das Volk dem Kommunismus überliefern. Dr. Schetter gab der Hoff­nung Ausdrcick, daß in den schwebenden Verhandlun­gen des Rechtsausschusses über den Komproniißoor- schlag eine Lösung gefunden werde, die auch den So­zialdemokraten die Zustimmung ermögliche.

Der neue Gesetzentwurf über die Bestrafung des Zweikampfes steht bereits in Behandlung durch den Reichstag, nachdem der Reichsrat dem Regierungsentwurf feine Zustimmung gegeben hat.

Schwierigkeiten dürfte auch die Frage bereiten, ob die Initiative zu einem Volksentscheid in der Arags der Aufwertung wie über sämtliche Etatssragen nur in der Hand des Reichspräsi­denten liegen soll, oder ob in dieser Frage auch ein Volksbegehren möglich sein soll.

Domkapitular Wildermann f.

Domkapitular Dr. Rudolf Wildermann, Zen- trumsabgeordneter des preußischen Landtags, ist am 23. April nach längerer Krankheit gestorben. Bis zum letzten Rest seiner Kraft hatte er sich auf­recht erhalten und stets an den parlamentarischen Arbeiten sich beteiligt. Ein übles Vsinleiden zwang ihn dann, auszufetzsn. Die Amputation (Abnahme) des Beines konnte ihn nicht mehr retten. Mit ihm ist eine der hervorragendsten Arbeitskräfte der Zentrumsfraktion dahingeschieden. Der Verlust ist doppelt fühlbar, da heute die leistungsfähigen Ar- beitskräfte in der Fraktion nicht mehr so zahlreich sind wie früher, da durch die Bestrebungen der ver­schiedenen Gruppen und Berufsstände nicht immer die geeigneten politischen Kräfte in das Parlament einziehen.

In erster Linie war Domkapitular Prof. Dr. Wildermann Kulturpolitiker. Vor allem lagen ihm als ehemaligem Professor und Religionslehrer am Gymnasium zu Recklinghausen die Schulsragen.

Mitglied des preußischen Landtages war er un­unterbrochen seit 1913. Nach dem Umsturz hat er als parlamentarischer Unterstaatssekretär im Kul­tusministerium an besonders wichtiger Stelle ge­arbeitet. Sein Tod bedeutet für die Zentrums­partei und die Landtagsfraktion einen schmerzlichen Verlust. .....

Die Bettung des Mainzer Domes.

Der Dom yt Mainz gehört zu den bedeutendsten Denkmälern romanischer Baukunst Deutschlands und ist einer der herrlichsten Zeugen mittelalterlicher christlicher Kultur. Es hat sich gezeigt, daß die Arbeiten, die im Jahre 1925 zur Sicherung der öst­lichen Hälfte des Doms durchgeführt wurden, nur etwa ein Drittel der gesamten Erhalèungsmaßnah- men darstellen, die notwendig sind, um den bau­lichen Bestand des Domes zu sichern. Außer den Fundamsntuntsrfangungsarbeiten mußten infolge der Feststellung schwerer Bauschäden an ^m Mit­telteil des großen Westturmes ganz besonders um­fangreiche Sicherungsarbeitsn vorgesehen und ohne Verzug eingeleitet werden, um die tatsächlich be­stehende Gefahr des Einsturzes des prächtigen Turmes sowie der ganzen Westpartie zu bannen« Hierdurch haben sich die Gssamtkosten für die wirk- lich dringenden Erhaltungsarbeiten, die Ende 1924 bei bei beschränktem Bauprogramm zunächst auf 700 000 Mark geschätzt waren und die man im Spät, sommer vergangenen Jahres mit etwa 1500 000 Mark annehmen konnte, auf über 2 200 000 Mark erhöht. Das Reich hat in Erkenntnis der ganz beson­deren Bedeutung, die der Mainzer Dom als deut­sches und über die Grenzen Deutschlands hinaus bekanntes Bau- und Kulturdenkmal einnimmt, er­hebliche Mittel bereits zur Verfügung gestellt. Bei den großen Summen, die aber noch bereitgsstsllt werden müssen, wird auf fernere Beihilfe des Reichs gerechnet und es sind Verhandlungen noch