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Dienstag den 15. Oktober 1929

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6.30 Uhr: Wetterbericht und Zeitangabe. An- kckließend: Morgengymnastik. 13.15 Uhr: Werbe- Inna-MM Uhr; Schallplattenkonzert

f Tangos. 15.15—15.45 Uhr: Stunde der Jugend. ™. 1 -«15—I8 au Uhr: Nach Stuttgart: Konzert des Rundfunkorchesters. 18.10 Uhr: Lesestunde. 18.30 yhr: Abenteuer tn der Mandschurei. 18.50 Uhr: Bon Kassel: Was bedeutet Bayreuth für das Heu- tiqe Theater und sein Publikum? 19.10 Uhr: Funk-

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Ritz Hochschule. 19.30 Uhr: Fragen des Films. 20.00 ach ^,sthr: Von Stuttgart: Konzert des Wendlin-Ouar- >>g» i teils. 21.15—22.15 Uhr: Don Stuttgart: Literarifch- mitif Musikalische Veranstaltung. 22.30—24.00 Uhr: Bon Stuttgart: Tanzmusik.

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Turn- und Sportvereinigung 1860 e. V. (wan- berabteilung). Am Sonntag, 20. Oktober findet un- ' fere 8. Wanderung statt: Hanau — Wilhelmsbad — . Mittelbuchen — Bruchköbeler Wald — Hanau. Ab- rbj marsch 1 Uhr von der Kinzigbrücke. Gäste will- M kommen. 1153

n. : Gesangverein Eintracht. Heute 8% Uhr gemein- fame Singstunde. Pünktlicher *imb lückenloser Be- such wird erwartet.

I » Lehrersängerchor Hanau. Heute 8% Uhr ge- Led>'' meinsame Singstunde im Sängerheim. Niemand

k llii !

> darf fehlen. 1155

t Gesangverein Germania. Heute abend 8.30 Uhr

- Singstunde. 1157

I Gesangverein Fröhlichkeit. Heute abend %9 Uhr p Singstunde. Pünktliches und vollzähliges Erscheinen ist Pflicht.

.■/.W Philharmonischer Chor. Morgen Mittwoch abend Chorprobe. Damen 8 Uhr, Herren .8% Uhr. Voll­zähliges Erscheinen Ehrenpflicht. Neuanmeldungen an den Dirigenten, Herrn Dr. Stübing. 3521

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WS Deutsche Volksparlei, Frauengruppe. Die monat- . liche Zusammenkunft findet am Mittwoch, 16. Okt., 'M nachmittags 4 Uhr, im Bürgerverein statt. 1156 »i71 Mililäranwärkerverein. Die morgige Monats- ; K^erfammlun-g kann aus vereinstechnischen Gründen ■'TW stattfinden. Die satzungsgemäße Generalver- y^ sammlung wird auf Sonntag, 10. November, nachm. LS Uhr, im großen Saal des Elefanten festgesetzt.

bâ^ Verein für Volksheilkunde und Gesundheits- J' Pflege. Für heute abend angekündigter Bortrag ? k fällt aus und findet am Dienstag, 22. Okt. statt.

3t Ralurhtiloerein Prießnitz e. V., Frauengruvpe.

,,âZ Jiaturheuoerein pneymy e. u., grauen gruppe. I" fünfer öjähriges Stiftungsfest verbunden mit Kaffee- p ' kränzchen und gemütlichem Beisammensein feiern , wir am Donnerstag den 17. d. M. um 16 Uhr

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^(nachm. 4 Uhr) im roten Zimmer des Elefanten, 'Frankfurterstr., wozu alle Mitglieder, Freunde und

Wönner der Frauengruppe Herzl. eingeladen sind, l Hierbei chält Frau Weber, Offenbach, einen kurzen »Vortrag über „Gärungslose Fri-asteverwertung" »mit optischer Bo Rührung einer Obstpresse.

Amtliche Bekanntmachunse«.

Amtliche Bekanntmachung betreffend den Schulbeginn an den ländlichen Fort­bildungsschulen des Landkreises Hanau.

Der Unterricht an den ländlichen Fortbildungs­schulen des Landkreises Hanau beginnt am

TUonlag, den 28. Oktober d. 3.

Zum Besuch der ländlichen Fortbildungsschule sind alle nicht mehr volksschulpflichtigen im Land­kreise Hanau beschäftigten oder wohnhaften unver­heirateten Jugendlichen männlichen Geschlechts un­ter 18 Jahren (auch die Ostern dieses Jahres aus der Schule entlassenen) verpflichtet, soweit sie nicht die gewerbliche Berufsschule pflichtmäßig besuchen oder sonst satzungsgemäß von der Schulpflicht be­freit sind oder die Schulpflicht ruht.

Es haben sich pünktlich einzufinden und beim Schulleiter zu melden:

a) bei der ländlichen Fortbildungsschule in Hanau (Schulleiter Herr Lehrer Weigand) am 28. Ok­tober d. 3., um 14.45 Uhr, in der ehemaligen Jnfanleriekaserne am Platz der Republik auf Zimmer Nr. 239, 1. Stock:

die Jugendlichen aus den Orten:

Bergen-Enkheim, Bischofsheim, Bruchköbel, Butterstadt, Dörnigheim, Großauheim, Groß­krotzenburg, Hochstadt, Langendiebach, Mittel- buchen, Niederissigheim, Niederrodenbach, Oberissigheim, Roßdorf, Rückingen, Wachen­buchen und Wolfgang,

b) bei der ländlichen Fortbildungsschule in Win­decken (Schulleiter: Herr Rektor Häuser) am 28. Oktober d. 3„ um 15 Uhr, im Schulgebäude, Schulstraße:

die Jugendlichen aus den Orten:

Windecken, Eichen, Erbstadt, Gronau, Kilian­städten, Marköbel, Niederdorfelden, Ober­dorfelden und Ostheim,

c) bei der ländlichen Fortbildungsschule in Lan­genselbold (Schulleiter: Herr Lehrer Kircher) am 28. Oktober d. 3. um 14 Uhr in der Turn­halle der Knabenschule:

die Jugendlichen aus den Orten:

Langenselbold, Hüttengesäß, Neuwiedermus, Oberrodenbach, Ravolzhausen und Rüdig­heim.

Die genauen Unterrichtszeiten werden den Bür­germeistern zur ortsüblichen Bekanntgabe mitgeteilt.

Weihnachtsferien: vom 23. Dezember 1929 bis 6. Januar 1930.

Unterrichtsdauer: bis 29. März 1930.

Die Arbeitgeber und die gesetzlichen Vertreter sind verpflichtet, den schulpflichtigen Jugendlichen die nötige freie Zeit zu gewähren und sie zum

pünktlichen und regelmäßigen Schulbesuch anzuhal­ten. Dies gilt insbesondere für den Schulbeginn am 28. Oktober d. I.

Hanau, den 11. Oktober 1929.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses. Kaiser, Landrat.

Straßensperrung.

Wegen Ausführung von Wohnhausbauten in Dörnigheim wird die Hanau-Frankfurter Straße in der Ortslage Dörnigheim von Stat. 5,0—5,3 vom 14. d. M. bis auf weiteres für sämtlichen Kraft­fahrzeug- und Fuhrwerksverkehr gesperrt. Die Um­leitung erfolgt durch die LinLenstrahe.

Hanau, den 11. Oktober 1929.

Der Landrat. J. V. F i t t e.

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Ueber die Erteilung von Wahlscheinen für die am 17. November 1929 stattsindenden Wahlen zum Kommunallandtag und zur Stadtverordneten­versammlung bestehen folgende Bestimmungen:

A. Wahlen zum Kommunallandtag: Ein Wahlschein wird auf Antrag ausgestellt

1. einem in die Wählerliste eingetragenen Wahl­berechtigten,

a) wenn er sich am Wahltage während der Wahl­zeit aus zwingenden Gründen außerhalb seines Abstimmungsbezirkes aufhält;

b) wenn er nach Ablauf der Einspruchsfrist seinen Wohnsitz in einen anderen Abftim- mungsbezirk verlegt;

2. einem in die Wählerliste (Wahlkartei) nicht ein­getragenen oder darin gestrichenen Wahlberech­tigten

a) wenn er nachwoist, daß er ohne sein Verschul­den die Eintragungsfrist versäumt hat:

b) wenn er wegen Rühens der Wahlberechtigung nicht eingetragen oder gestrichen war, der Grund hierfür aber nach Ablauf der Einspruchsfrist weggefallen ist;

c) wenn er nach Ablauf der Einspruchsfrist aus einer anderen Provinz unter Begründung des

Wohnsitzes zugezogen ist und n schweift, daß seine Streichung in der Wählerliste seiner früheren Wohnsitzgemeinde erfolgt ist.

B. Wahlen

zur Stadtverordnetenversammlung: Einen Wahlschein erhalten auf Antrag:

1. die in § 2 Abs. 6 des Gemsindewahlgesetzes ge­nannten Personen, soweit sie nicht gemäß § 15 Abs. 1 in die Bürgerliste eingetragen sind;

2. Wahlberechtigte, die nicht in die Bürgerlifte ein­getragen, oder darin gestrichen sind, wenn ihrem Einspruch erst nach Schluß der Bürgerliste statt­gegeben ist;

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3. Wahlberechtigte die wegen Ruhens des Wahl­rechts in die Bürgerliste nicht eingetragen oder darin gestrichen sind, wenn der Grund hierfür nach Ablauf der Einspruchsfrist weggefallen ist;

4. Wahlberechtigte die wegen Behinderung in der Ausübung ihres Wahlrechts entgegen der Be­stimmung im § 15 Abs. 3 nicht in die Bürger­liste eingetragen oder darin gestrichen sind, wenn die Behinderung nach Ablauf der Einspruchs­frist fortgefallen ist.

C. Der Wahlschein für die Kommunallandtags­wahlen berechtigt zur Stimmabgabe in einem beliebigen Abstimmungsbezirk des Bezirksverban­des Kassel, der Wahlschein für die Stadtverord­netenwahlen nur zur Stimmabgabe in Hanau. Die Tatsachen, die die Ausstellung eines Wahl- schsines begründen, find glaubthaft zu machen und auf Erforderung nachzuweisen. Ueber seine Berech­tigung zur Antragstellung oder zur Empfangnahme des Wahlscheins muß sich der Antragsteller oder Empfänger gehörig ausweisen.

Die Wahlscheine für beide Wahlen werden bis zum 15. November 1929 vom Magistrat ausgestellt. Anträge werden auf dem Wahlamt, Platz der Republik 2/4 (ehem. Jnfanteriekaserne) Zimmer Nr. 178 während der Dienststunden von 8—1214 Uhr und von 14—18 Uhr entgegengenommen. Dom 16. November 1929 ab werden keine Wahl­scheine mehr ausgestellt.

Hanau, den 11. Oktober 1929.

Der Magistrat: gez. Dr. Müller.

Auf Grund des § 8 der Wahlordnung für die Wahlen zu den Gemeindevertretungen in der Fas­sung vom 25. Juli 1929 werden nachstehend die Namen der Mitglieder des Wahlausschusses und ihrer Stellvertreter veröffentlicht.

I. Mitglieder:

1. Fabrikant Georg Deines, Hainstr. 17a,

2. Mittelschullehrer i. R. Heinrich Danz, Gutzkow- straße 1,

3. Parteisekretär Johann Langeheinecke, Mühlstr. 10, 4. Werkstattschreiber Albert Maier. Burgallee 20, 5. Ingenieur Dr. Jens Müller, Akademiestr. 40, 6. Direktor des Konservatoriums Karl Friedrich

Appel, Geibelstraße 22.

II. Stellvertreter:

1. Oberstleutnant a. D. Max Apel, Sandeldamm 15, 2. Finanzinspektor August Bechtel, Sandeldamm 4, 3. Vorstand des Arbeitsamtes Georg Weyprecht, Gustav-Adolf-Straße 17,

4. Obersteuersekretär Hermann Schneider, Pork- straße 15,

5. Schlosser Karl Rimbach, Freigerichtstraße 60, 6. Zimmermann Jean Kreß. Hainstraße 37.

Hanau den 10. Oktober 1929. 161

Der Vorsitzende des Wahlausschusses zur Neuwahl der Stadtverordneten-Dersammlung.

gez.: Dr. Müller.

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