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Nr. 218

Dienstag den 17. September 1929

Sette 7

HANDEL UND

WIRTSCHAFT

Das Gude dev se«o5is«s<baM. NNiMssMUrrrrg

Eine neue grundsätzliche Reichsgerichksenkscheidung

X Nach der Satzung der Klägerin, einer einge­tragenen Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zum gemeinschaftlichen Bezug und Absatz landwirt­schaftlicher Bedarfsartikel und Erzeugnisse (in Liquid.) galt für die Genossen Pflichtbeteiligung nach einem Staffeltarif, und zwar so, daß minde­stens ein Geschäftsanteil bei einer landwirtschaft­lich genützten Fläche über 25 Morgen, für je ange­fangene weitere 25 Morgen ein weiterer Geschäfts­anteil zu erwerben und einzuzahlen war. Nach der Inflation wurde durch mehrere Generalversamm­lungsbeschlüsse der Wert der Geschäftsanteile auf Rentenmark umgestellt, bzw. am 28. Mai 1926 auf 140 Mark erhöht. Am 28. Juni 1926 ist die Auf­lösung der Genossenschaft beschlossen und demnächst Registereintragung erfolgt. Der beklagte Ritterguts­besitzer T. ist in der gerichtlichen Liste der Genossen mit zehn Geschäftsanteilen eingetragen. Weil sein landwirtschaftlich genützter Grundbesitz aber 2218 Morgen beträgt, hat die Klägerin im November 1925 die Erstattung des Gegenwertes für weitere 79 Anteile zu je 140 Mark = 11060 Mark gefor­dert. Ihre Klage wurde jedoch in sämtlichen Instan­zen abgewiesen. Neuerdings verlangt die Klägerin von dem Beklagten Schadenersatz in Höhe von 17 380 M. wegen schuldhafter Verletzung der ge­nossenschaftlichen Beteiligungspflicht.

Das Kammergericht Berlin hat der Klägerin nur 700 Mark nebst 8 Proz. Prozeßzinsen zugesprochen und ihr 6/7 der Prozeßkosten auferlegt. Im gleichen Sinne entschied das Reichsgericht, dessen Entschei­dungsgründe folgende Ausführungen von grund­sätzlicher Bedeutung enthalten: Das Kammergericht nimmt an, daß der Beklagte nach der Satzung und der Größe feines landwirtschaftlichen Besitzes zum Erwerb weiterer 79 Geschäftsanteile verpflichtet ge­wesen und mit der Erfüllung dieser Verpflichtung in Verzug geraten ist. Hierzu ist hervorzuheben, daß die Pflichtbeteiligung nach der Morgenzahl schon in demUrstatut" vorgesehen war. Das KG. hat sich ferner im Anschluß an das Urteil des er­kennenden Senats im Vorprozeß (II 445/26 vom 20. Mai 1927;Reichsgerichtsbriefe", 23. Jahrgang Nr. 24) auf den Standpunkt gestellt, daß in der Folge der Anspruch der Klägerin auf Erfüllung durch den Auflösungsbeschluß vom 28. Juni 1926 erloschen ist. Bei der Erörterung der jetzt den Klagegrund bildenden Schadenersatzansprüche der Klägerin auf der Grundlage des Schuldnerverzuges des Beklagten lehnt der Vorderrichter die von einem anderen Zivilsenat des KG. vertretene An­sicht ab, daß der Verzugsschaden mindestens dem Betrage gleichkomme, den Beklagter bei rechtzeitiger Uebernahme der weiteren Geschäftsanteile auf diese hätte einzahlen müssen. Denn eine Unmögttchkeit des Erwerbes weiterer Geschäftsanteile in Sachen des § 287 BGB. liege nicht vor, vielmehr fei in- ., soweit die Leistungspflicht des Beklagten durch die

See SHta. KeSWeSvas tm KetGshaushstt

Die Reichseinnahmen und .ausgaben im laufenden Rechnungsjahr bis einschließlich Juli.

X Nach Mitteilung des Reichsfinanz- irriniifteriums betrugen (in Millionen Reichsnrark) die Reichseiinnahmen des" ordentlichen Haushaltes seit Beginn des Rechnungsjahres bis einschließlich Juli 3493,0. Die Ausgaben des ordentlichen Haus­haltes betrugen seit Beginn des Rechnungsj ah res bis einschließlich Juli 3179,7. Es ergibt sich demnach eine Mehreinnahme von 313,3. Im außerordent­lichen Haushalt betrugen die Einnahmen feit Be­ginn des Rechnungsjahres bis einfchlleßtlch Juli 191,2, die Ausgaben seit Beginn des Rechnungs­jahres bis einschließlich Juli 149,5. Mithin ergab sich eine Mehreinnahme von 41,7. Der Abschluß für den abgelaufenen Teil des Rechnungsiahres stellt sich wiè folgt: Ordentlicher Haushalt: Fehlbetrag aus dem Vorjahre 154,4, Mehreinnahme aus den Monaten April bis Juli 1929 313,3, ergibt Bestand am Ende des Berichtsmonats (Juli 1929) 158,9. Außerordentlicher Haushalt: Fehlbetrag aus dem Vorjahre 904,5, Mehreinnahme aus den Monaten Avril bis Juli 1929 41,7, ergibt Fehlbetrag am Ende des Berichtsmonats (Ende Juli 1929) 862,8. Insgesamt Fehlbetrag (A und B) 703,9. Nach der Uebersicht über bte Kassenlage des Reichs betrug (in Mill. RM) der Kassensollbestand am 31. Juli 1647, wovon 1561 verwendet wurden. Die Re'chs- schulden betrugen (in Mill. RM) am 30. Juli d. 3- 8186 5, die schwebenden Schulden am 31. Juli 1131',?'

Glanzstoffmarkt wurden in Glanzstoffaktien wieder Rückdeckungen vorgenommen und der Verlust vom Samstag, wovon die Börse gegen Schluß nachteilig beeinflußt wurde, konnte mit plus 9 Prozent voll ausgeglichen werden. Montanwerte lagen still, zu­meist jedoch etwas gebessert. Dt. Linoleum plus 3% Prozent. Zementaktien waren auf den starken Rückgang des Zementabsatzes eher angeboten. Ren­ten etwas freundlicher. Von Ausländern Anatolier gefragt und höher.

Im Verlaufe waren die Umsätze wieder kleiner, doch konnte sich das Kursniveau bei geringsten Ab­schlüssen bis zu ca. 1 Prozent heben.

Am Geldmarkt war Tagesgeld später wieder stärker gesucht, was mit 8% Prozent zu einer Ver­teuerung führte. Am Devisenmarkt nannte man Mark gegen Dollar 4.2015, gegen Pfunde 20.36, London-Kabel 4.8468, Paris 123.89, Mailand 92.69, Madrid 32.86, Holland 12.0920.

An der Abendbörs« war bis Stimmung zwar allgemein weiter beruhigt, und die Kurse blie­ben meist gut behauptet, doch beschränkte sich die Umfasstätig.feit wieder auf ein Minimum, da Kauf­aufträge fast vollkommen fehlten. Die Kursverände- runyen gegen den Berliner Schluß betrugen nur Bruchteile eines Prozentes. Glanzstoff blieben von den Mitteilungen im Prospekt der Kunstseide-Unie unberührt. Renten geschäftslos. 3. G. Farben 21114212^, Glanzstoff 326, Diskonto-Ges. 150% bis 150, Mannesmann 113%, Phönix 106%, Sie­mens 383%, A. E. G. 193%.

Frankfurter GetreldebSrs«

vom 16. September (Amtlich).

Je 100 kg in Goldmart: Weizen 1. Qualität

Roggen (inländisch.), fester. . . Sommergerste für Brauzwecke . Hafer (inländischer) . . . . . Mais (gelb)........ Weizenmehl (südd. Spezial) . .

(Niederrhein. Spezial)

Roggenmehl, fester..... Weizenkleie . ......

Roggenkleie . , . . . .

Erbsen, je nach Quasi, f. Speisezw.

Linsen

do.

25.15 (5m

20

21.50 ,

19 - ,

20.75 ,

38.75 ,

38.75 ,

28.5030 00 , 11.50 .

11.50

35.00 -48.00 ,

4i.0085.00 ,

11

5.75 ,

5.50

Heu, südd., gut, geu trocken . . Weizen- u. Roggenstr., drahtgepr. gebündelt

Treber, getrocknet . . . 17 5018/ 0

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fBe^e« öeafdhäijfuwö des WerszittkENfss

Die Garagenbesitzer bekämpfen die Betriebsstoff- fonuention

X Am Montag morgen fand in Düsseldorf eine außerordentlich stark besuchte Generalversammlung des Reichsverbandes der Garagenbesitzer statt, die besonders die Kampfmaßnahmen gegen die Be- triebsstofskonvention beriet. In einer Entschließung wurde u. a. gesagt, daß der Reuhsverbandvoll und ganz die in Bayern, Rheinland und WesHalen kämpfenden Ortsgruppen unterstützt und ihre Maß­nahmen billigt. Es wurde beschlossen, alle Maß­regeln zu ergreifen, um die drohenden Gefahren, die in den Monopolbestrebungen des Benzintrustes zu erblicken sind, vom deutschen Automobilisten und dem deutschen Garagen- und Automobilgewerbe ab­zuwehren. Den einzelnen Ortsgruppen soll bte Entscheidung über Zeitpunkt des Kampfbegumes und Art des Kampfes selbst überlassen werden.

Der Reichsverband lehnt alle weiteren Verhand­lungen mit der Betviebsstoffkonvention solange ab als diese nicht vorher klar zu erkennen gibt, daß sie den berechtigten Forderungen der Garagen- und Tankstellenbesitzer auf Sicherstellung der handels­üblichen Verdienstspanne Rechnung zu tragen be­reit ist. Es wurde ferner beschlossen, bei den Be-

Mannheimer Vvodttkiersbövse

Mannheim 16. Sept. Bei ermäßigten Offerten vom Auslande und reichlichem Angebot in Inlands­ware nahm die Börse auch heute wieder einen ruhigen Verlauf. Im nichtoffiziellen Verkehr nannte man" gegen 12.30 Uhr in RM per 100 Kg. waggon- frei - Mannheim: Weizen Hierl, mit 25.75, ausl. mit 27.7533, Roggen Hierl, mit 20.50, Auslandsroggen nicht notier, Inland-Hafer (alter) 2021, neuer 18.5019.75, Auslandshäfer 2021, Braugerste ba­dische und württembergische mit 21.5023, pfälzische mit 2324, Futtergerste mit 18.7519.25, Mais mit Sack 21, südd. Weizenmehl Spezial Null mit 38.2538.50, südd. Weizenmehl Spezial Null (2. Sorte) 36.2536.50, südd. Weizenauszugsmehl 42.2542.50, südd. Weizenbrotmehl mit 30.25 bis 30.50, südd. Roggenmehl 28.5033, Kleie 11.25 und Biertreber mit Sack mit 17.5018.50.

Berliner Metallmarkt.

<Vom 13. September)

Kupfer

Me:

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B

Sept.. . .

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149 50

Seist. . . .

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Oktober .

147.25

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Oktober .

17

47.25

Novbr.. .

148.25

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Novbr..

47.25

47.25

Dezbr. . .

145.75

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Dezbr. .

47.25

47.50

Januar .

149.75

1:050

Januar .

47 25

47.50

Febr. . . .

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Febr.. . .

47.25

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März . .

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151, -

März, . .

47.25

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April. . .

April . .

(Mk.

für 100

kg)

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Elektrolyt

171.-

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Rohzink (Frewerk.)

llngeschm. Zink .

Aluminium

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190.-

do.

Barren

194.-

Rickel. .

350-

Antimon Ng. . .

6468

Silber 900 f. 1 kg

70-72

Amtliche Etnyeitskurfe

.««rlin-Frankfurt a.M. lBom 16 September.

Geld

Siner

^ereurhalten des Beklagten bis zum Tage des .. 6 b-gbeidjluffes erwachsen sei. In Frage

\pufd)auer^;n nur Schadenersatz wegen verzögerter tun gen Anschließend hieran berechnet das KG. , d Ar.Mtungsfähigen Gesamtschaden der Klägerin ^um diest^x zuzüglich 8 Proz. Prozeßzinsen. Die-

^'chagungen muß zugestimmt werden.

®Ä Erfüllungsanspruch der Klägerin ist durch ' Mn Auflösungsbeschluß erloschen, denn im Auf­lösungsstadium der Genossenschaft ist eine Erweite­rung der genossenschaftlichen Beteiligung rechtlich nicht mehr möglich. Alleinige Ursache des Unter­ganges des Erfüllungsanspruches der Klägerin im Rechtssinne war aber der Auflösungsbeschluß, also eine freie Willensentschließung und Rechtshandlung ihres obersten Organs. Ist das aber dpr Fall, dann hat die Gläubigerin selbst in freier Betätigung der genossenschaftlichen Selbstverwaltung den Er­füllungsanspruch zum Untergang gebracht, dann kann sie nicht hinterher aus einem derartigen Er­löschen des Hauptanspruches einen Schadenersatz­anspruch wegen Nichterfüllung gegen den Beklag­ten herleiten. Gewiß hätte Klägerin, wenn der Beklagte seine Pflichtbeteiligung gehörig erfüllt hätte, noch vor dem Auflösungsbeschluß die Ein­tragung der Beteiligungscrweiterung und Zahlung her betreffenden Summe erwirken können. Allein, das ändert daran nichts, daß Klägerin, wenn sie durch eigene freie Rechtshandlung während des Verzuges des Beklagten ihren genossenschaftlichen Pflichtbeteiligungsanspruch zum Erlöschen bringt, diese Folge einzig und allein sich selbst zuzuschrciben hat. Ohne den Aufläsungsbeschluß wäre die Klä­gerin sehr wohl in der Lage gewesen, die Eintra­gung der Beteiligungscrweiterung in die gericht­lichen Liste auch gegenüber widerspenstigen Ge­nossen durchzusetzen (II 627/28.)

verband mit den maßgebenden Berufsverbänden des Automobilqewerbes und dem führenden Auto­mobilklub in Verbindung fetzen. Mit dieser Ent­schließung dürfte in nächster Zeit der bereits in Rheinland-Westfalen und Bayern sehr heftig ge­führte Kampf der Garagenbesitzer gegen die Be- triebsstosfkonvention allgemeine Formen anehmen.

X RordlloyÄ United Stakes Line. Der Nord­deutsche Lloyd gibt bekannt: Nach einem soeben hier eingegangenen Schreiben vom 4. September 1929 wird die United States Line spätestens ab 1. Jan. 1930 Hamburg statt Bremerhafen als europäischen Endhafen anlaufen. Den dadurch berührten Inter­essen des Bremer Verkehrs wird der Norddeutsche Lloyd durch Vermehrung seiner Tonnage im New- york-Dienst Rechnung tragen.

X Getreidehandelskaq in Frankfurt a. M. Die rankfurter Börse,, Abteilung Getreide, hielt., im ..... S-1-.'.dehan- deksmg ab, der gute Erfolge zeitigte. Der Vorstand hat deshalb beschlossen, auch in irefem Jahr eine gleiche Veranstaltung abzuhalten: als Tag ist der 1. Oktober festgesetzt. Die Teilnehmer am Ge­treidetag erhalten das Recht, die Getreidebörsen am 30. September und am 2. Oktober zu besuchen.

New Dork . . Holland . . Luenos-Aires Brüssel Cbriftiania Kopenhagen, Stockbolm . velsingfor . Italien . . Vonbon . . Paris. Schweiz . . Spanien . . D.-Oesterreich

Japan . . Rio de Janeiro Bulgarien . Belgrad . . Lissabon . .

Danzig . .

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3

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76

18

80

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30

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46

Frankfurter Kursbericht (16. September).

SvMtkStZvsSv VZvfs

Franksuri a. M.. 15. Sept. Tendenz: etwas freundlicher. Zu Beginn der neuen Woche machte sich an der^Börse wieder eine Beruhigung bemerk­bar. Die Stimmung zeigte ein allgemein freund­licheres Aussehen, da heute Nachrichten vorlagen, ......:se nachteilig beeinflussen konnten. Aber ß das Geschäft viel zu wünschen übrig,

Schutzgebiete . . . . 6 aio Rnchsanleihe v. 1927 Ablchungsschuld o. A. .

do.

m. A.

die die Bors

trotzdem lies. , , . . , .

nur später wurde in Spezialwerten das Geschäft etwas lebhafter, da man Interventionen von Groß- bankseite bemerkt haben wollte. Veranlaßt hier­durch ging die Spekulation etwas aus ihrer zur Gewohnheit gewordenen Reserve heraus, und schritt an einigen Marktgebieten zu Meinungskäufen.

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Vorteilhaft wurde die feste Newyorker Börse vom Samstag, sowie Anzeichen einer geringen Entspan­nung am Geldmarkt. Aufträge lagen dagegen wieder nur spärlich vor, doch wird die allgemeine Lage nicht mehr so pessimistisch beurteilt. Heute machte sich gerade etwas mehr Interesse für die in der letzten Zeit stark gedrückten Werte bemerkbar, bei denen gegenüber den Schlußkursen vom Sams­tag durchschnittlich Erhöhungen bis zu 2% Prozent eintraten. Führend waren am Elektromarkt Sie­mens mit plus 3h- Prozent und Schuckert bis zu 2% Prozent. Gesfürel gewannen 114 Prozent, und AEG 1 Prozent. Auch I. G. Farben waren gesuchter und konnten nach der starken Vernachläs­sigung vom Samstag 2% Prozent gewinnen. Am

Bagdad I...... do. II .....

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Weslbant . . Hapag .

. 94.-

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73 142 25 150 214.75 115- 112.75 141.50

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104.50 270

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114.75 234.50 1-92. 240

40.25 136.50

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122.50 222 - 122.50

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22. BIS 25. SEPT. 1929