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Ausgabe B
Kassel, dm 24. Mai <925
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Religiöses Wochenblatt für die katholischen Gemeinden Kassels Erscheint jeden Sonntag und kostet monatlich Ausgabe A 35 Goldssennig 3 40 Äaldpfenniz (fcelbl.) Redaktions- schlug Montag Anzsigen-Preise: Colanelzeile im Anzeigenteil 0,15 Äaldmirk, ^olonslzeilr im KsName^eil 0,60 Goldmark. Bei Wiederholung Rabatt. Auskunft und tOg -G-b. 0,10 Goldmark. Porto extra. Anzeigen müssen spätestens sbis Montag morgens im Besitz der Fuldaer Actiendruckerei in Fulda sein. Dmâ und Verlag der Fulda- ActieuLrucker-i. Settaggort Fulda. -------------
Gocheâalmder.
Sonntag, 24. Mai. 6. Sonntag n. Ostern. Ged. d. Oktav. 3. Aloisiussonntag.
Montag, 25. Mai. Gregor VII., Papst von 1073—1085. Urban I„ Papst von 222—230, Mart. Ged. d. Oktav.
Dienstag,26. Mai. Philippus Neri,Stifterd.Oratorianer, t 1595. Ged. d. Oktav u. d. hl. Eleutherius, Papst von 177—192, Märtyrer.
Mittwoch, 27. Mai. Beda der Ehrwürdige, Benediktiner, Kirchenlehrer, f 735. Ged. d. Oktav u. d. bl. Johannes I„ Papst, Mart., f 626.
Donnerstag, 28. Mai. Oktav des Festes Christi Himmel- ^^^^^lugustinus von Aanterbury, Bischof, -f 607.
Freitag, 29. Mai. Maria Magdalena von Pazzi, Jgfr Karmel,terin zu Florenz, | 1607.
Samstag, 30. Mai. Vigil des Pfingstfestes. Felix I., Papstvon 261—274, Märtyrer. Vigilfasttag.
Sechster Sonntag nach Ostern.
(Evangel. Joh. 15, 23—16, 4.)
In jener Zeit sprach Jesus zu seinen Jüngern Wenn der Tröster kommen wird, den ich euch vom Vater senden werde, der Geist der Wahrheit, der vom Vater ausgeht, derselbe wird von mir Zeugnis geben. Und auch ihr werdet Zeugnis geben, weil ihr vom An. fange bei mir seid. Dieses habe ich zu euch geredet, damit ihr euch nicht ärgert. Sie werden euch aus den Synagogen aus [logen-. ja es kommt die Stunde, daß jeder, der euch tötet, Gott einen Dienst zu tun glauben wird. Und das werden sie euch tun, weil sie weder den Vater noch mich kennen. Aber ich habe euch dieses gesagt, damit, wenn die Stunde kommt, ihr euch daran erinnert, daß ich es euch gesagt habe.
Freibrief?
uf meiner Pilgerfahrt nach Rom, von der ich vor einigen Tagen zurückgekehrt bin, machte ich eine Station in Mailand. Nachdem ich den berühmten Dom gefehen, der im Glanz der Morgenfonne bloo-n ex eine schneeweise Lilie in der GacS ^ kolbte, fuhr ich zur uralten Kirche ae^ L^ 3m Innern derselben hat dieser steuer^ ^te Ka„z ^^ner, dieser fruchtbare Sdjrift« reich/ Muhender Seelsorger, dieser cinfluß- der ^^ unbeugsame Verteidiger räumioen gefunden. In der ge- ßZ^ °ber hat sich ein Vorfall ab- &it oL^ Sur Berühmt- dem Theodosius hatte in blin- ein &1 brn Bewohnern der Stadt Thessalonike Gtra^ v ^gerichtet. Zwar hatte die Stadt empört 9tweil sie sich wider den Kaiser bigen La Kaiser mit den Schul- Mehr L^ie Unschuldigen Hmmetzeln? Nimmer- Antersurb^ H? j^H «^Kaisers kannte weder -erfuchung noch Unterschied: sieben tausend!
; also bei einem Ablaß die Bemerkung: Ablaß von 40 Tagen, so heißt das: es wird ein gleiches Maß von zeitlichen Sündenstrafen erlassen wie früher durch eine öffentliche Kirchenbuße von 40 Tagen; und steht bei einem Ablaß die Bemerkung: Ablaß von sieben Jahren, so heißt das: es werden soviele Sündenstrafen erlassen wie früher durch eine öffentliche Kirchenbuße von sieben Jahren. Diese Zeitbestimmungen beim Ablaß rühren also von der ursprünglichen Bußdisziplin, die im Laufe der Zeit in Abgang gekommen ist. Es hat in der katholischen Kirche der Geist der Milde sich durchgesetzt ganz nach dem Wort des göttlichen Heilandes, wonach man das geknickte Rohr nicht brechen und den glimmenden Docht nicht auslöschen soll. Aber einen Freibrief zum Sündigen für eine gewisse Frist — davon keine Spur. Gerade das Gegenteil. Siehe, ein Ablaß kann nur gewonnen werden nach Verzeihung der Sünde. Sünden werden aber nur dann vergeben, wenn wir entschlossen sind, in Zukunft die Sünden zu meiden. Auf Verzeihung der Sünden hoffen mit dem Vorsatz oder mit dem geheimen Vorbehalt, die gleichen Sünden oder noch schlimmere zu begehen, das wäre ein Spott auf die göttliche Barmherzigkeit und eine Gotteslästerung der allerschlimmsten Sorte. Wer einen Ablaß gewinnen will, muß bußfertig sein, niemals mit Absicht eine Sünde zu begehen. Er muß auch r». (schlössen sein, die Prüfungen, die ihm Gott auferlegt, geduldig zu übernehmen, muß entschlossen sein, für alle Zukunft sein Leben nach den Lehren und Beispielen unseres Herrn und Heilandes zu gestalten, ein Leben, wie es nicht gedacht werden kann ohne so manche Strengheit, Buße und Entsagung. Lies noch folgende Darlegung des gelehrten Kardinals K a j e t a n, und du wirst mit Leichtigkeit dis Mäuler stopfen können, die behaupten, der Ablaß gewähre einen Freibrief zum Sündigen, einen Freibrief zu einem leichtfertigen, üppigen Leben.
„Stellet euch vor, es habe ein reicher, frommer Bürger einen Fond angelegt, von welchem alle Schulden der Armen bezahlt werden sollen. Wenn nun unter diesen Armen einige wären, welche ihre Verpflichtung wenigstens zum Teil selbst begleichen könnten, würden aber dieses Geld auf die Seite praktizieren, um desto üppiger leben zu können, wäre das boshaft und ungerecht, wäre es nietet gegen den Willen des Stifters? So wäre es mit den Büßern der Fall, welche alle ihre Sündenschuld bezahlen möchten aus dem Fond der Ablässe, ohne auch selbst Hand anzulegen an Werke der Buße und Heiligung". So ist also die Lehre vom Ablaß rein und klar wie Sonnenschein. Wer viele Ablässe gewinnt, ist verpflichtet, desto mehr nach wahrer Heiligkeit zu streben. keine gewinnen will, soll wenigstens dieFrommen in Ruhe lassen. Wer schneller und hoher in den Himmel kommen wird, das wird sich zeigen.
Der Burgpsarrer«
Menschen, darunter die meisten schuldlos, wurden vom Schwerte hingemordet.
Als ob nichts geschehen wäre, schickte sich der Kaiser, der in Mailand residierte, an, den Sonntag darauf mit seinem Hofstaat den Gottesdienst zu besuchen. Doch er hatte seine Rechnung ohne Ambrosius gemacht. Im vollen Ornat trat ihm der Bischof in dieser Vorhalle entgegen, hielt ihm sein Blutbad vor und verbot ihm den Zutritt zur Kirche und zum Tisch des Herrn. „Füge den begangenen Sünden nicht noch eine neue hinzu", sprach der mutige Seelenhirte, „indem du dich erkühnst, das heiligste Sakrament unwürdig zu genießen". Theodosius berief sich zur Entschuldigung auf David: „Auch der König David hat Mord und Ehebruch begangen". Schlagfertig erwiderte aber Ambrosius: „Wenn du ihm nachgefolgt bist in der Sünde, dann folge ihm auch nach in der Buße".
Der Kaiser unterwarf sich der Anordnung des Bischofs, in welchem er den Stellvertreter Gottes ehrte. Acht Monate hielt er sich fern vom öffentlichen Gottesdienste und vom Empfang der hl. Kommunion. Dann warf er sich vor allem Volk auf den Boden und rief mit dem Pfalmisten: „Meine Seel? Hebt am Staube; gib mir, 0 Gott, das Leben nach deinem Worte". Ambrosius nahm den königlichen Büßer wieder auf in die Gemeinschaft der Gläubigen und krönte das Werk der Versöhnung durch Spendung der hl. Kommunion.
Wozu habe ich diese Geschichte erzählt? Um dir an einem greifbaren Beispiel den Sinn brr Ablässe klar zu machen. Oftmals hast du schon in deinem Gebetbuche die Bemerkung gelesen: Ablaß von 40 Tagen, oder Ablaß von 300 Tagen, oder Ablaß von sieben Jahren. Vielleicht hast du dir darüber den Kopf zerbrochen, was das eigentlich heißen soll. Vielleicht bist du sogar einem Spötter in das Garn gegangen, sei es ein Andersgläubiger oder ein abgefaulter Katholik, welcher sagt: „Einen Freibrief hast du bekommen zum Sündigen auf 40 Tage, bezw. 300 Tage oder sieben Jahrel ! l Nicht wahr, da wäre einer fein heraus; sieben Jahre könnte er fluchen und lügen und stehlen und sich betrinken und ludern — und das alles macht nichts; du hast ja im voraus einen Ablaß bekommen für diese Frist, einen Freibrief zum Sündigen bekommen!----
Solch eine Auffassung verrät eine stupide Unwissenheit oder eine bodenlose Frechheit. Merke also den richtigen Sinn der Zeitbestimmung beim Ablaß. In der Geschichte des Kaisers Theodosius haben wir gehört, daß er acht Monate Buße getan, um dann wieder in den Vollgenuß der kirchlichen Gemeinschaft ausgenommen zu werden. Wenn nun bei einem Ablaß die Bemerkung stünde: Ablaß von acht Monaten, so heißt das soviel als: es wird ein solches Maß zeitlicher Sündenstrafen nachgelassen, wie früher durch eine ■ öffentliche Buße von acht Monaten, .Steht