Nr. 294
Freitag den 14. Dezembbr 1928
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Den. Im Gefängnis hat der Angeklagte dann eine Entwöhnungskur mitgemacht, die ihm sehr gut be« kommen ist, denn er hat in relativ kurzer Zeit 16 Pfund zugenommen. Das Gericht setzte dem Angeklagten die Strafe aus, wenn er sich der Schutzaufsicht des Wohlfahtsamtes unterstellt. Damit er aber nicht wieder in Versuchung geriet, hat das Gericht sogleich einen Helfer des Wohlfahrtsamtes bestellt, der sich des Angeklagten nach der Haftentlassung annehmen soll.
Kleine Frankfurter Rundschau.
• Nachdem in diesem Jahre die Großsiedlungen Römerstadt und Praunheim fast fertiggestellt worden sind, wird das Interesse des In- und Auslandes immer mehr auf die Bautätigkeit der Stadt Frankfurt hingelenkt. Nach dem Besuch der französischen Studienkommission und der in voriger Woche erfolgten Besichtigung durch eine Gruppe schwedischer Architekten weilte am 11. und 12. Dezember eine Gruppe von etwa 35 Bausachverständigen aus Köln in Frankfurt, um die gesamte Siedlungs- und Wohnungstätigkeit der Stadt kennen zu lernen. — Marktverlegungen im Schlacht- und Wiehhof finden in der Weihnachts- und in der Neujahrswoche wie folgt statt. Am Montag, den 24. Dezember, fällt der Markt aus; am Donnerstag, den 27. Dezember, nur Schweinemarkt und Fleischgroßmarkt; am Freitag, den 28. Dezember, Hauptmarkt für Kleinvieh; am Montag, den 31. Dezember, Hauptmarkt für Großvieh, Nebenmarkt für Kleinvieh und Schweine und Fleischgroßmarkt, am Mittwoch, den 2. Januar, fällt der Markt aus. Ab Donnerstag, den 3. Januar, finden die Märkte wieder in der bisherigen Weise Montags und Donnerstags statt. — In der letzten Zeit werden eine Menge falscher Fünf-Reichsmarkstücke mit dem Münzzeichen A und der Jahreszahl 1927 hier in den Verkehr gebracht. Die Prägung ist den echten im Gesamtbild sehr ähnlich. Die Falsch- stücke sind nur leicht versilbert, so daß sie bald abgegriffen sind und dann das Kupfer oder das Messing durchscheint. — Auf der Hanauer Landstraße versuchte der Führer eines Maschinenzuges mit zwei Anhängern noch ein Pferdefuhrwerk zu überholen. Hierbei wurde der Fuhrmann, der sich bei den Pferden befand, überfahren. Er erlitt erhebliche Verletzungen und wurde dem Krankenhaus zu- ' geführt. Der Führer des Maschinenzuges fuhr davon, ohne sich um den Verletzten zu kümmern.
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— Hainstadt (Kreis Offenbach), 12. Dez. Der Gau 3 des Hessisch- und Nassauischen Radfahrerbundes tagte am vergangenen Sonntag in HaiN- stadt. Gauvorsitzender, Herr Rheinhardt, eröffnete die Sitzung, er begrüßte alle Anwesenden, besonders aber die Vertreter des neu beigetretenen R. C. Rot-Weiß, Frankfurt a. M. In großen Zügen gab : er einen Ueberblick auf das abgelaufene Jahr und ■ dankte allen Vorstandsmitgliedern für ihre unermüdliche Tätigkeit zum Wohle des Gaues. Hierauf ging man dann zur Tagesordnung über. Herr Lipps gab den Kassenbericht. Zu sehr lebhaften Verhandlungen kam es über den Voranschlag für "1929. Nachdem diese Punkte der Tagesordnung er- vTedigt waren, wurden die einzelnen Anträge er- köstert JR, V, Bieber will die Gaurennen bzw. Gau- âsaalsportjeste auf eigene Rechnung übernehmen.
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Diäser Antrag fand Zustimmung. Herr Miltenberger vom R. C. Rot-Weiß Frankfurt a. M. machte den Vorschlag, daß die Rennsport- und Saalsporttreibenden Vereine für sich je eine Interessengruppe bilden sollen und zwar unter Aufsicht des Gauvorstandes. R. V. Mövia Großauheim und R. V. Bieber wollen ein Gausaalsportfest übernehmen. Ein Antrag des R. C. Rot-Weiß Frankfurt a. M. die Bundesmeisterschaften im Vierer-Veveins-Mann- schaftsfahren zu übernehmen, wird an den Bundesvorstand weitergegöben, doch konnte der Große Mifa-Preis für den 28. Juli 1928 dem Verein zugesagt werden. Der Antrag des R. V. Mövia Großauheim betr. Rückvergütung der Kosten aus dem Prozeß mit der Autoren G. m. b. H., kann hier nicht entschieden werden und wird an den Bund weitergeleitet. Herr Bundestourenwart Ohlig beantragt, daß Meisterschaften für Wanderfahrer eingeführt werden. Dieiser Antrag wurde angenommen. R. V. Bieber beantragt, daß die Versicherung bei den neu eintretenden Mitgliedern sofort in Kraft tritt. Sattler Weißkirchen beantragt Stellung eines Rechtsbeistandes vom Bund in allen Klagesachen. Auch bk beiden letzten Anträge werden angenommen. Fahrwort Roth, Weißkirchen, gab dann das Sportprogramm für 1929 bekannt. Der Terminkalender ist sehr reichhaltig und wird allen Sportarten in vollem Umfange Rechnung getragen. Die Termine werden nach Genehmigung durch den Buidesvorstand veröffentlicht. Die Neuwahl des Vorstandes macht nicht viel Schwierigkeiten, denn Herr A. Rheinhardt, der feit Gründung des Gaues an der Spitze steht, wird unter großem Beifall wie- dergewählt. Zum Preffwart wird Herr W. Schmidt (R. C. Rot-Weiß Frankfurt a. M.) ernannt. Herr Lipps erörtert zum Sanuß auch noch das Thema „Bundeszeitung" und meint, daß hier eine durchgreifende Aenderung eintreten müsse, und zwar so bald als möglich. Er wird beauftragt, dem Bundesvorstand die Angelegenheit zur baldmöglichsten Entscheidung vorzulegen.
Wintersport in der Rhön.
— Fulda, 13. Dez. Die Gemeinde Hilders hat an dem 40 Minuten vom Ort entfernten idyllisch gelegenen Buchschirnküppel größere Hutflächen entsteinen und ebnen lassen und dieselben für Ausübung des Wintersportes freigegeben. Es ist damit ein wunderbares verschiedenartiges Gelände dem Wintersport zur Verfügung gestellt worden, das infolge günstiger Zugverbindung, Verpflegung und Unterkunftsmöglichkeiten weitestes Interesse erregt. Die Schneeverhältnisse werden durch die nächstgelegene Radiostotion am Ellenbogen jeweilig bekannt gegeben.
Scharfe akademische Strafe für Feuermelder-Unfug.
— Gießen. 13. Dez. Um dem Unfug des böswilligen Alarmierens der Feuerwehr auch seitens der Universitätsbehörde nachdrücklich entgegen- zutreten, hat der Senat der Hessischen Landesuniversität in Gießen als warnendes Beispiel für andere einen Studenten der hiesigen Universität wegen Einschlagens einer Scheibe am Feuermeldeapparat und böswilliger Alarmierung der Feuerwehr für das laufende Semester vom Studium an der Landesunioexsität Gießen ausgeschlossen.
Tragikomödie im Mainzer Viehhof.
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komik nicht entbehrt. Akteure waren: Ein Metzger, ein Viehhändler und eine Kuh. Die Szene stellte natürlich den Verkauf der Kuh dar. Großes Feilschen um eine Mark. Der Käufer legte den Kaufpreis in Höhe von 246 Mark, zum größten Teil Papiergeld, auf den sogenannten Holm, an der die Tiere befestigt sind. Während Verkäufer und Käufer noch feilschten, fraß die Kuh in Gemütsruhe das auf dem Holm liegende Papiergeld. Im letzten Augenblick bemerkten die beiden Handelnden den Vorgang. Sie rissen der Kuh das Maul auf und suchten zu retten, was zu retten war. Es gelang ihnen auch, noch 95 Mark aus dem Maule des Tieres herauszuholen, das übrige Geld in Höhe von 150 Mark, hatte die Kuh verschluckt. Zwischen dem Besitzer und dem Käufer entstand nun ein Streit über den Besitz der Kuh. Die Sache wurde schließlich von der Direktion dahin entschieden, daß dem Käufer von dem Besitzer der Kuh 245 Mark zurückzuzahlen seien, da der Kauf noch nicht perfekt war. Der Eigentümer der Kuh ließ diese sofort abschlachten, um von dem Gelde noch etwas zu retten. Im Magen wurden aber nur noch ganz kleine wertlose Reste des Papiergeldes ohne Nummern vorgefunden. Ein Metzger erstand schließlich die geschlachtete teuere Kuh.
Französisches Kriegsgericht.
— Landau, 13. Dez. Als letzter deutscher Fall der dieswöchigen Kriegsgerichtsoerhandlung stand der Speyerdorfer Vorfall des 1. November zur Verhandlung Der vorsätzlichen Körperverletzung waren zwei Deutsche angeklagt, und zwar der Arbeiter Fritz Bordua und der Gemüsehändler Georg Kercher, beide aus Speyerdorf. Die Beweisaufnahme über den Vorfall schilderte eine Schlägerei zwischen zwei französischen Unteroffizieren und der beiden deutschen Angeklagten. Am Abend des 1. November wollte der Angeklagte Bardua mit seinem Fahrrad eine Wirtschaft verlassen. Er befand sich, wie die Beweisaufnahme und die Zeugenver- nehmung ergab, in einem total betrunkenen Zustand. Mit seinem Fahrrad streifte er einen fron- zösischen Sergeanten und beschmutzte dessen Kleidung. Anstelle einer verlangten Reinigung derselben soll nun Bardua dem Sergeanten eine Ohrfeige gegeben haben. Dies war der Anfang einer Streiterei und Schlägerei, in der es ziemlich lebhaft herging, und bei der die zwei deutschen Angeklagten wie auch die beiden französischen Sergeanten heftig hin- und herschlugen. Die Deutschen lagen am Schluß, aus Mund und Nase blutend, am Boden. Sie standen nun, obwohl über die Art der entstandenen Körperverletzung beiden als Zeugen vernommenen französischen Soldaten nichts gesagt wurde, unter der Anklage einer schweren vorsätzlichen Körperverletzung. Der Staatsanwalt beantragte gegenBardua als denHauptfchuld ig en eine Gefängnisstrafe von fünf Monaten und gegen Kercher eine solche von drei Monaten. — Der Verteidiger Dr. Führ hielt die Deutschen als nicht voll verantwortlich, da ihre totale Betrunkenheit einen Milderungsgrund dorstelle. Bezeichnenderweise sei aber nicht die geringste Bestrafung der mindestens ebenso schuldigen Franzosen erfolgt. Er verlange eine milde Strafe und betrachtete die verfügte Un- tersuchungshaft — die beiden sich seit dem 2. November im französischen Militärgefängnis — als genügend Das Gericht erkannte nach kurzer Bera- tung: Der Angeklagte Bardua wird wegen schwerer
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Die Tiefseepatrone, verschafft dem Menschen Zugang zu Meerestiefen, die ihm bisher unerreichbar waren. Sie ist dm Erfindung eines deutschen Werkes, besitzt eine eigne Lichtanlage und ist mit Telephon sowie photographischen und Filmaufnahmeapparaten ausgerüstet. Der zur Atmung der zwei Mann hohen Besatzung nötige Sauerstoff wird innerhalb der Patrone erzeugt.
Kercher zu zwei Monaten Gefängnis, ohne willmgng einer Bewährungsfrist verurteilt.
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