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HanaueMzeiger

MVGeneval-Älmeigev fire,^»!^^ Stadt und Land

Sabvsang

^sKât täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. / Bezugspreis: Für den halben «lonat NM 1 -, für den ganzen Monat NM. 2.- ohne Trägerlohn / Einzelnummer 10, Freitag 15, Samstag « R-Pfg. / Anzeigenpreise: Für 1 mm Höhe im Anzeigenteil von 28 mm Äreile ^pfg im Neklameteil von 68 mm Lreite 25 R-Pfg. / Osfertengebühr 50 N.pfg.

lv. 268

Dienstag de«

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. Lei unverschuldetem Ausfall der Lieferung infolge höherer Gewalt, Streik usw. hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. / Für Platzvorschrift u. Erscheinungstage der Anzeige wird keine Gewähr geleistet./Geschäftsstelle: Hammerstr.9 / Fernspr. 3956,3957,3958

13* Kovembev

1928

Der GNe«r-nMS vsv dem Reichstag

>as Dnksbnvsev Stvbettsgevtcht entMetdet r Dev GMedsfUvuch ist vechtsnngüttts - Rerchsavdertsmtntftev Wissel vevteldlgt sein Sevhalten - Die VevmlttlnngsaMdnen

Das Neueste

Die Jnterpellationsdebalte über den Eisen- islikl wurde im Reichstag, der gestern zu sei- : ersten Sitzung nach der Sommerpause zu- nmenlrak, durch eine große Rede des Reichs- leitsminisiers eingeleilet.

Der Urteilsspruch des Duisburger Arbeits- richts im Melallarbeitersiroil lautet zugunsten c Arbeitgeber.

Der OzeandampferVestris" ist an der ost- >erikanifchen Küste gesunken. Ueber das Schicksal : Passagiere und der Besatzung ist noch nichts raues bekannt.

Nach den letzten Meldungen aus Lastania eint die Tätigkeit des Aetna nachzulassen.

Ole Seedandittttgen vov dein Ävbeitssevicht

Duisburg, 12. Nov. Das hiesige Arbeitsgericht Ite heute vormittag das Urteil in der F e st - * Iw ngsklage der Metallindustriellen gegen drei Metaklarbeitergewerkschaften. Danach wird daß ein ^arifpertrag uuj Bruno h sich erklärten Schiedsspruches vom 26. Ok- 1928 zwischen Klägern und Beklagten nicht Die Kosten des Verfahrens tra - ie Beklagten. Der Wert des Streit- wunde auf 1 Million Mk. beziffert und die kosten dementsprechend auf 500 Mark fest­

der Urteilsbegründung wird fest- t, daß gegen die formelle Zulassung der Klage Bedenken bestünden. Das Gericht erkennt cklich die materielle F e st st e l l u n g s- e für berechtigt an und stellt sich auf Wandpunkt, daß ein Schlichtungsverfahren in @ laufenden Tarifvertrag hineingreift, abge- )en davon, daß auch in rein formeller nsicht Mängel.des Schiedsspruches KefteIIt werden müßten.

Gswevk-chaften lesen Revision ein

en, 12. Nov. Die drei Metallarbeiterverbände einen Aufruf an ihre Mitglieder erlassen, in !es heißt:Die drei Metallarbeiterverbände

achten das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg rin Fehlurteil und werden den Rechtsweg bis ^Reichsarbeitsgericht durchfechten. Das Urteil an der gegenwärtigen Lage nichts. Die Ge­ästen werden der Arbeiterschaft zu gegebe- eit entsprechende Anweisungen geben und er- n, daß nur diesen Folgen geleistet wird." s dem Aufruf geht hervor, daß die Metall­eiterverbände nunmehr gemeinschaftlich ihre gerungen bis zur letzten Instanz durchfechten den. Das ist verständlich, denn nach der ge- menen Lage haben nunmehr die Arbeitgeber Möglichkeit, ihre Betriebe zu den Bedingungen alten Tarifvertrages wieder zu öffnen. Die Un- isierten stellen zudem einen sehr beträchtlichen

^er Ausgesperrten dar.

re an

Answeevuns vov dem Reichstag

^tlin, 12. Nov. Am Regierunostische Reichs- kr Müller, Wissel und Dr. Curtius, ent Löbe eröffnete die Sitzung um 3 Uhr Beilt mit, daß er anläßlich der glücklichen An- I des Zeppelin-Luftschiffes in Amerika namens Reichstages ein Glückwunsch-Telegramm an Dr. gesandt habe.

der Tagesordnung stehen die Inter- Mationen und Anträge zur Aus- errung in Westdeutschland. Die Kommu- M n beantragten die Gewährung von Arbeits- lunterstützung an die Ausgesperrten und Auf- 9 des gesetzlichen Schlichtungswesens. Das rum hat neben einer Interpellation drei mtwürfe eingebracht: einmal soll das Gesetz die Arbeitslosenversicherung dahin geändert ", daß bei Aussperrungen trotz Verbindlich- IperHärung eines Schiedsspruches Arbeitslosen- 'tützung an die Ausgesperrten zu zahlen ist.

Gin GzeandamUßes gefunden

«ebev das Schicksal dev Passagiere und Besatzung «och nichts bekannt

Newyork, 12. Nov. Von dem DampferVestris", der 350 Passagiere an Bord halte, wurden um 10 Uhr amerikanischer Zeit Hilferufe aufgefangen, aus denen sich ergab, daß der Dampfer auf 37 Grad 35 Minuten nörd licher Breite und 71 Grad 8 Minuten west, licher Länge liege und sofortige Hilfe benötige. Nach späteren Meldungen haben sich die Passagiere in Rellungsboote begeben. Das Wrack ist gesunken. Ob die Passagiere gereltei

worden sind, steht noch nicht fest.

Ueber das Unglück erfahren wir: Der Dampfer Vestris" mar von Newyork nach Barbados und den südamerikanischen Häfen unterwegs. Das Schiff ist Samstag nacht in der Nähe der Küste in einen Sturm geraten, wobei sich die Ladung verschob, so daß das Schiff Schlagseite erhielt. Ein Telegramm, das der DampferSan Juan" von derVestris" erhielt, besagte, daß das Deck auf Steuerbord be- ffer sei, und daß es dem Schiff un-

ris zu er

um 16,30

rèichen. Außerdem sind noch andere Schiffe zur Hilfeleistung unterwegs, darunter fünf KUstenwacht- fchiffe. Das Marineamt hat sofort den Chef der amerikan-ifchen Flotte, Admiral Wiley, angewiesen, dem DampferDestris" sofort Hilfe zu leisten.

Inzwischen funkte der Dampfer, daß er 32 Grad Schlagseite habe und ein starkes Leck. Das Schiff sinke langsam. An Bord derVestris" befinden sich 140 Passagiere, 210 Mann Besatzung. Diese bestei­gen nach den letzten Funkmeldungen die Rettungs­boote. Von den zu Hilfe eilendeen Schiffen, unter denen sich auch dieBerlin" befand, erreichte der japanische FrachtdampferOhio Maru" als erster dieVestris" und blieb in der Nähe, um die Passa­giere an Bord zu nehmen, die um 12,55 Uhr ameri-

Ferner werden Aenderungen der Verordnungen über Tarifverträge und über das Schlichtungs­wesen beantragt. Weiter wird die Reichsregierung ersucht, schon jetzt Maßnahmen zu treffen, um einer Wiederholung ähnlicher Auseinandersetzungen wie jetzt in Westdeutschland vorzubeugen. Die S o z i a l- Äemkratifche Fraktion legt gleichfalls einen Gesetzentwurf über die Unterstützung der Aus­gesperrten vor. Die Mittel sollen der Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung vom Reiche erstattet werden. Die Arbeitgeber sollen zum Ersatz der Mittel verpflichtet sein.

Vor Eintritt in die Tagesordnung nimmt Abg. Dr. Frick (Nat.-Soz.) zur Geschäftsordnung das Wort. Er beantragt, an den deutsch-österreichischen Nationalrat ein Telegramm zu richten, in dem der deutsche Reichstag seine Sympathie für den deutsch­österreichischen Zusammenschluß bekundet. Er bean­tragt weiter, die Reichsregierung möge auf der nächsten Tagung des Völkerbundes erwirken, daß die Bestimumngen in Wirksamkeit gesetzt werden, wonach das deutsche. Volk selbst über den Anschluß entscheiden könne. Die sofortige Beratung der Anträge wird gegen die Antragsteller und Deutschnationalen a b g e l e h n t. (Lärm bei den Nationalsozialisten.)

Die Beratung der Anträge zur Aussperrung wird eingeleitet durch eine Rede des Reichsarbeits­ministers.

Rerchsavbektsmkntttev Witter

teilt zunächst unter lebhaften Hört-Hört-Rufen der Linken mit, daß das Duisburger Arbeitsgericht die Verbindlichkeit Verklärung des Schieds­spruchs für r e ch t s u n w i r k s a m erklärt, sich also dem Standpunkt der Arbeitgeber angeschlossen l)at. Es sei mit Sicherheit zu erwarten, daß das Reichsarbeitsgericht angerufen werde, die Rechts­lage fei also nach wie vor ungeklärt.

Der Minister schildert dann

die historische Entwicklung des Lohnstreits

und der ersten Schlichtungsverhandlungen.Am 13. Oktober haben die einzelnen Arbeitgebergruppen, so fährt der Minister fort,auf Veranlassung der Organisation schon vor Beginne der letzten Schlich- tungsvcrhandlungen ihren Arbeitern gekündigt. Diese Maßnahme hat die Schlichtungsverhandlun­gen außerordentlich belastet. Der Schlichter hat sich wiederholt bemüht, die Rechtswirksamkeit der Kün­

konischer Zeit sich in die Boote begeben hatten. Ein Funkspruch des KüstenschiffesDavis" gab schließlich bekannt, daß dieVestris" als verloren aufgegeben fei und sämtliche Passagiere einschließlich der Bordfunker das Schiff verlassen hätten. Kurze Zeit darauf war das Wrack gesunken.

Newyork. 12. Nov. Der DampferSan 3uan teilte durch Funkspruch mit, daß er die Un- glücksslelle, wo der DampferVestris" in Seenot

entdeckt. Auch von dem DampferPortorico" wurde ein Funkspruch gleichen Inhalts aufgefangen.

Newyork, 13. Nov. Ein hier eingetroffener Funkspruch besagt, daß ein amerikanischer Dampfer Rettungsboote des gesunkenen DampfersVestris" aufgesunden hak und mit der Uebernahme der In­sassen beschäftigt ist. Einzelheiten fehlen noch.

DieVestris" ist im Jahre 1910 gebaut und hat ein Gehalt von 10 494 Tonnen. Die Eigen­tümerin des DampfersVestris", die Lampord-Holt- Line teil mit, daß sich der japanische Konsul Jnuoye in Buenos Aires an Bord des verunglückten Schiffes befand. Unter den Passagieren des Schiffes befanden sich viele Frauen und mehrere kleine Kinder.

digung hinauszuschieben, um den in der Kündi­gung "liegenden Druck vom Schlichtungsverfahren zu nehmen. Diese Bemühungen, die für die Arbeit­geberseite keinerlei Prestigeverlust bedeutet hätten, sind nicht von Erfolg gewesen. (Hört, hört.) Die SIrbeitgeber wiesen auch die Bemühun­gen des Schlichters ab, im Interesse der Vermei­dung weiterer Reibungen die Arbeitszeitfrage mit zu regeln Am 11. Oktober waren die letzten Par­teiverhandlungen, am 15. Oktober die Bestellung des Schlichters, vom 22. Oktober bis 26. Oktober die Schlichtungsverhandlungen. Am 29/ Oktober lief die Erklärungsfrist zum Schiedsspruch ab. Am 30. Oktober habe ich über die Verbindlichkeitserklä­rung Verhandlungen geführt, die sich bis zum Morgen des 31. Oktober ausdehnten. Ant 31. Oktober vormittags erfolgte die Verbindlichkeits­erklärung. Sie war spätestens um 3 Uhr nach­mittags in den Händen der Parteien, also erheb­liche Zeit vor dem Zeitpunkt, wo die Belegschaften entlassen wurden.

Was

die Rechlsausfassung der Arbeitgeber anbetreffe, so erklärte der Minister, bereits in der dem Schiedsspruch beigegebenen Begründung dieser Auffassung die seinige gegenübergestellt zu haben, die allerdings kein volkswirtschaftliches oder juristi­sches Gutachten habe fein sollen. Es sei ihm bekannt gewesen, daß durch den Schiedsspruch eine neuerliche Belastung der Werke eintreten werde, er habe aber andererseits auch nicht übersetzen können, daß in anderen Bezirken der Metallindustrie die Löhne der Arbeitnehmer weit günstiger seien als in der Gruppe Nordwest, und zwar sogar noch nach Durchführung des umstrittenen Schiedsspruches. Der Minister be­tonte, daß er bei der Erörterung der Rechtslage der Auffassung des Reichsarbeitsgerichtes nicht vor­greisen wolle, noch könne. Immerhin müsse er sagen:

Selbst, wenn die Kündigung rechtsgültig war, war sie doch erfolgt zum Zwecke des Arbeits- kampfes."

Kündigungen hätten nur erfolgen können, wenn am 1. November ein vertragsloser Zustand Vorge­legen hätte. Andernfalls seien die Kündigungen eine Verletzung der Friedenspflicht des Tarifvertrages gewesen. Ein tarifloser Zustand sei in der Tat nicht eingetreten, da am 1. November sich der neue Ver­trag dem am 31. Oktober abgelaufenen angeschlossen habe. Die Arbeitgeber seien daher verpflichtet ge­

wesen, die ausgesprochenen Kündigungen zurückzu­nehmen. Trotzdem hätten sie die Dinge weiterlausen lassen. Wenn die Arbeitgeber ihren Standpunkt, daß der Schiedsspruch rechtlich nicht gültig sei, hätten durchführen wollen, so hätten sie dies tun können, ohne gleich 213 000 Arbeiter auszusperren. Die Rechtsfrage hätte durch die Arbeitsgerichte entschie­den werden können, auch wenn die Betriebe weiter gearbeitet hätten. Dadurch, daß die Arbeitgeber dies nicht getan hätten, hätten sie

einen Wirlschaslskamps enlfessell, der hundert- taufende, ja vielleicht Millionen in die schwerste Bedrängnis bringe und der Wirt- schaft schwere Wunden schlagen müsse.

Eine erneute Vermittlungsaktion der Reichsregie­rung lehnte der Minister für den Augenblick ab. Er stellte sich auf den Standpunkt, daß durch die Ver­bindlichkeitserklärung des Schiedsspruches ein rechtsgültiger Zustand geschaffen mürben sei. Er, der Minister, könne seine Hand nicht dazu bieten, daß dieser rechtsgültige Zustand durch eine als un­gerechtfertigt anerkannte Kampfmaßnahme einer Partei geändert werde. Der Minister erinnerte die Arbeitgeber nochmals an ihre Verantwortung und daran, daß infolge der Aussperrung wohl auch an­dere Werke zu Feierschichten gezwungen würden, so daß Handel und Wandel in den Kommunen schwer geschädigt würden. Die Gemeinden müßten ihre Steuern möglicherweise erhöhen, was die Unter« mit zu bezahlen hätten. Was die Frage

einer

Anlerstühungsattion für die Ausgesperrken

betrifft, so erklärte der Minister, nach § 94 des Ar­beitslosenversicherungsgesetzes könne im Fall von Streik oder Aussperrung die Unterstützung nicht ge­zahlt werden. Diesmal sei die Streitfrage allderdings noch die, ob diese Bestimmung auch für Aussperrun­gen gelten könne, die unter Tarifbruch vorgenom­men worden seien. Die Reichsregierung habe zu dieser Frage jedenfalls noch nicht Stellung genom­men. Der Minister warnte vor der Tendenz, die Folgen der Aussperrung auf die Arbeitslosenver­sicherung überzuleiten. Solange kein anderer Weg gewiesen sei, sei es die Pflicht der Gemeinden, ein­zugreifen. Um den Gemeinden dies zu ermöglichen, werde sich die Reichsregierung mit der preußischen Staatsregierung in Verbindung setzen, um nach Maßgabe des Bedarfs die Gemeinden zu unter­stützen."

Der Minister schloß seine eineinhalbstündige Rede mit den Worten:Die Staatsgewalt hat alles getan, um diesen Kampf zu verhindern. Nachdem er aus­gebrochen ist, habe ich alles getan, um eine schnelle Klärung der Rechtslage zu ermöglichen, und schließ­lich glaube ich, so den Weg gewiesen zu haben, auf dem der Kampf ohne schwe-e Schädigungen der Wirtschaft beendet werden kann, nämlich dadurch, daß die Unternehmer ihre Betriebe wieder öffnen und die Klärung der Rechtslage durch die Gerichte abwarten."

DkeLnievpevatto« des SeuLvums

Nach den Ausführungen des Ministers Wiffell begann im Reichstag die Aussprache. Der Kommu­nist Florin sprach von einem politischen Macht­kampf und rief die gesamte Arbeiterschaft zum Bündnis mit den Hüttenarbeitern auf. Die Inter­pellation des Zentrums begründete Dr. Steger- w a l d . Es ist ein unerträglicher Zustand, so führt der Redner aus, daß die Interessenten darüber befinden, ob ein Gesetzesakt wie ein rechtsverbind­lich erklärter Schiedsspruch als rechtswirksam ober nicht zu gelten hat. Durch die vom Ministerium an­gewandten Maximen läßt sich dieser Zustand nicht beseitigen. Man hätte verfügen müssen, daß durch die Austragung dieses Rechtsstreites die alten Löhne ausgezahlt werden und der Rest rückwirkend nach der gefällten Entscheidung gezahlt wird. Die Unter­nehmer haben schon vor einem Jahre in einem Rundschreiben angekündigt, daß sie bet erster Ge­legenheit dem Arbeitsminister die Stirn bieten und Zu diesem Zwecke einen umfangreichen Kampf durchfechten ivollten. Zu diesem Zweck haben sie nisten Kampffonds von 50 Millionen gesammelt. Wort! hört!) Für diesen Kampf hat sich aber das Unternehmertum die unrechte Zeit und die unrechte Stelle ausgesucht, denn gerade in der nordwest- deutschen Eisenindustrie sind die Löhne besonders schlecht und die Gewinne der Industriellen beson­ders gut. Bei keiner Eisensorte machen die Löhne mehr als 5 Prozent der Gestehungskosten aus. Auch nach dem Schiedsspnich erreichen die Löhne in die­ser Industrie kaum den Betrag der Umsatzsteuer.

Die heuirge Nnmmev umfatz 8 Sekten