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204. Sabvsans

Anzeiger für

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Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. ' Lei unverschuldetem Ausfall der Lieferung infolge höherer Gewalt, Streik usw. hat der Lezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. / Fürplatzvorschrift u. Erscheinungstage der Anzeige wird keine Gewähr geleistet./Geschäftsstelle: Hammerstr.9 / Fernspr. 3956, 3957,3958

Das «eiterte

Das Reichskabinett befaßte sich mit der Ltatsbcralung, dessen endgültige Feststellung durch die von der Großen Koalition gestützte Regierung erfolgen soll.

Dr. Eckener gab der presse Erklärungen über einen neuen Zeppelin-Typ ab, der kürzer, dicker und schneller sein wird.

3m Strafrechtsausschutz wurde beschlossen, dieEinschließung" als Strafe bei Taten aus ehrenhaften Beweggründen" einzuführen.

In Königsberg fand gestern die Schlußsitzung der polnisch-litauischen Konferenz statt. Außer der Regelung des Lokalverkehrs hatten die Bespre­chungen, die sich zum Schluß recht dramatisch ge­stalteten, kein positives Ergebnis.

Lord Lufhsndun sprach gestern im Oberhaus über das englisch-französische Flokkenabkommen und bezeichnete das Abkommen als erledigt.

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und svoSs Koalltw«

Berlin, 7. Nov. Die heutige Sitzung des Neichs- kabinetts hat lediglich der Etatsberatung gegolten, ' unib zwar hat es sich dabei, wie man uns mitteilt, einstweilen nur erst um eine grundsätzliche Aus- spräche gehandelt, bei der man sich über die Deckungsmöglichkeiten für das 600-Millionen-Defi» zit unterhielt. Die endgültige Feststellung des Etats soll, wie uns gesagt wird, erst von dem neuen, 'das heißt dem nicht mehr provisorischen Kabinett vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang thört man also wieder davon, daß an die große Koalition ernstlich gedacht wird und sie, wenn mög-

Vorläufig bedeutet in der Beziehung der Pan- zerkteuzer-Antrag der Sozialdemokratie freilich immer noch einen schweren Schatten über dem Weg. Die Deutschnationalen werden, wie in parkt, Wentarischen Kreisen erzählt wird, gegen diesen Antrag stimmen. Die Demokraten vermutlich wer­den bei der Abstimmung sich spalten. Die Verhältnisse im Zentrum finb_ zu nächst ein wenig unsicher und nicht ganz über­sichtlich. Immerhin: angenommen kann der Antrag nur werden mit Hilfe der Kommunisten. Geschieht das aber wirklich, dann erscheint eine Regierungs­krise unvermeidlich, da der Reichswehrminister ent- säjlvfsen ist, wie er ja immer erklärt har, in diesem Fall die Konsequenzen zu ziehen.

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Die Strafe fürAeberzeugungsverbrecher".

Verkürzung der Verjährungsfrist bei Freiheits­strafen über 10 Jahre.

Berlin, 7 Nov. Der Reichstagsausschuß für die Strafrechtsreform erledigte am Mittwoch den 9. Abschnitt (§§ 6568) des neuen Strafgesetzbuches über: Zusammentreffen mehrerer Gesetzesverletzun­gen. Vorsitzender Abg. Dr. Kahl (Dvp.) erläuterte den Inhalt. Nach einem österreichisches Vorschlag verzichtet der Entwurf darauf, grundsätzlich. ver­schiedene Regeln für die Strafbemessung bei der Ideal- und Realkonkurrenz aufzustellen. Es wird in beiden Fällen stets nur eine Strafe verhängt;

die dem Laien befremdlich erscheinenden mehr- i fachen Verurteilungen zum Tode ober zu lebenslanger und zugleich zu zeitiger Frei- Heilsstrase sollen künftig nicht mehr möglich sein.

Diese Einheitsstrafe ist grundsätzlich den schwersten der anzuwendenden mehreren Strafgesetze zu ent­nehmen; -der Richter kann diese schwerste Strafe aber auch bei der Jdealkonkurrenz in naher umschriebene, Grenzen erhöhen.

In der Abstimung wird zum 8 66 mit gegen 13 Stimmen ein Zusatz des Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) und Genossen genehmigt: »In dem Urteil ist festzustellen, wie jede der mehreren Taten zu bestrafen wäre, wenn jede allein zur Verurteilung käme."

Am Donnerstag setzte der Ausschuß seine Be­ratung beim § 72 fort. Dieser läßt

dieEinschließung" an die Stelle der Festungshast"

treten, um Meise der miltärischen Färbung zu ent­kleiden. Zu Einschließung sollenUeberzeugUngs- verbrecher" verurteilt wenden, falls nichte ihre Tat schon wegen der Art ihrer Ausführung oder wegen oer vom Täter verschuldeten Folgen besonders ver­werflich und deshalb mit Zuchthaus oder Gcfang- Hi» zu bestrafen ist.

, Abg. Landsberg (Soz.) beantragte, die Ei^v Schließung eintreten zu lassen, wenn der Täter sich 6u der Tat auf Grund seiner sittlichen, religiösen ober politischen Ueberzeugung für verpflichtet hielt. Für den Fall der Ablehnung dieses Antrages be­antragte er zu bestimmen, daß die Einschließung frei Tatenaus nicht ehrlosen Beweggründen" er- folge und eine Reihe von Taten aufzuzählen«

8. November

AdSudeeunssantvas zum enOM Stottentompromiß

London, 7. Nov. 3m Unterhaus wird Lloyd George am Dienstag einen Abände­rungsantrag der Liberalen Partei zum englisch-französischen Flottenkompromitz ein-

bringen. Darin heißt es u. a.:

Das Kompromitzgefährdet den Frie­ren in Europa und gute Beziehungen mit den Vereinigten Staaten. Die Preisgabe des Grundsatzes der Beschränkung der kleinen llnter- eeboote und Kreuzer ist zu bedauern. Der Aus- chlutz der Reservisten von der Berechnung der militärischen Stärke ist gegen den Geist sowohl des Versailler Vertrages als auch der Lovarnoverträge und vermehrt, indem er das dauernde militärische Uebergewichl einer Macht oder Mächtegruppe in Europa möglich macht, die Schwierigkeiten zu einem wesentlichen Fortschritt in Richtung der Abrüstung. Das Bestehen von militärischen oder von Flottenvereinbarungen ausschließlichen Charak­ters mit irgendeiner Macht ist zu verurteilen. Die Grundlage der britischen Außenpolitik muß die Förderung der Freundschaft und des Zusammen­wirkens zwischen allen Rationen auf der Grundlage der Völkerbnndssahung und des Friedenspaktes fein.

GuMeudrm üdev das MsLisrEomSwouM

London, 7. Nov. Im Oberhaus leitete Thomson (Arbeiterpartei) eine Debatte

die

Lord über englisch-französische Rüstungserörterung ein brachte eine Entschließung ein, in der

und brachte

Verhandlungen, die in dem ,. . ,......, u.la-u£ tonrücii, für die Sache der Mrü-

erklärt wird, daß, die

tung bedeuten. Er hob hervor, daß Europa weiterhin ein bewaffnetes Lager ist und daß nach feiner Ansicht die englisch-französische Verständigung auf mehr als ein Flottenkompromiß hinauslaufen werde. Er nannte es einen H a n - b e l", bei dem Großbritannien viel weggegeben und ehr wenig erhalten habe, und der zugleich einen ;anz natürlichen Argwohn in Amerika und I t a l i en erregt habe. Großbritannien habe einen vitalen Grundsatz aufgegeben, sich zugleich jedoch an die These gebunden, daß eine Nation in Waffen heute in Europa eine anerkannte Tatsache sei, trotzdem die Alliierten ihren vormaligen Feinden Bedingungen auferlegt hätten, die sie den Alliier­ten gegenüber in großen Nachteil versetzten. E s sei kein Wunder, daß die Deutschen unter dieser, Um ständen beunruhigt eien. Er erklärte: Das Flottenkompromiß ist ot. Wie steht es jedoch mit unseren Verpflichtungen gegenüber der französischen Regierung?

Lord C u s h e n d u n, der für die Regierung antwortete, führte u. a. aus,

man könne sich kaum eine politische Handlung vorftellen, die freier von Verheimlichung ge­wesen sei, als diese.

Am 28. Juli sei das Kompromiß erzielt worden, zwei Tage später sei sein Inhalt an die Regierun. ;en Japans, Italiens und der Bereinigten Staaten telegraphiert worden, und am gleichen Tage habe Chamberlain im Unterhaus mitgeteilt, was ge­schehen sei. Das Unheil habe begonnen mit voll­kommen unauthentischen Mitteilungen in gewissen französischen Blättern im August, in denen die Sache so dargestellt wurde, als ob das Kompromiß in Wirklichkeit weit mehr umfasse, als vorgegeben werde.

Lord Cufhendun führte weiter aus, daß die Mitteilungen, die er von anderen Nationen über das englisch-französische Kompromiß erhalten habe, völlig zuvorkommend und freundlich gewesen seien, und daß von dem Argwohn, auf den Lord Thomp­son angespielt habe, keine Spur zu merken gewesen sei (!?) Die Vereinigten Staaten

Ministerialdirektor Dr. Bumke legte dar, das geltende Recht beschränke die Festungshaft auf be­stimmte Delikte. Das sei zu eng. Wzulehncn sei aber der Vorschlag, aufnicht-ehrlose Beweggründe" abzustellen. Dadurch würde die große Masse der Delikte, die weder ehrlos noch ehrenhaft seien, wie Körperverletzungen, Beleidigungen, unter Umstän- den sogar Eigentumsvergehen, in das Anwen- dungsgtüiet der Einschließung verwiesen. Das wäre höchst bedenklich.

Schließlich wurde ein anderer Antrag Lands­berg angenommen,

die Einschließung statt anachtenswerte" an

ehrenhafte" Beweggründe zu knüpfen.

Mit dieser Aenderung wurde § 72 angenommen.

§ 76 handelt vonbesonders leichten Fällen", nämlich wenn die Schuld des Täters so gering und die Folgen der Tat so unbedeutend sind, daß kein Bedürfnis für eine Bestrafung vorliegt.

Unverändert blieb auch § 77, der diebesonders schweren Fälle" bejubelt und § 78, der von Ge- wohnheitsverbrechern handelt.

Es folgte der 11. Abschnitt (§§ 7984):

hätten die Anregung gegeben, die Tür für Ver­handlungen offen zu lassen. Diese Anregung werde sorgfältig von der britischen Regierung geprüft werden. Die Situation sei die, daß England nun­mehr in genau derselben Lage sei wie früher, als ob es diesen Kompromißvorschlag überhaupt nicht gemacht hätte.

In Beantwortung der Frage welches die bri­tischen Verpflichtungen seien, erklärte Lord Cushen- dun mit Nachdruck, es gebe keine Verpflich­tungen irgendwelcher Art und es habe solche nie gegeben.

Ueber die Instruktionen an den Vertreter Großbritanniens auf der nächsten Tagung in Genf

er

erklärte Lord C u f h e n d u n, daß sie noch nicht in Erwägung gezogen worden seien. Die Frage, die die Militär reserven betreffen, sei der einzige Punkt, über den Instruktionen nötig sein würden. England habe in dieser Frage keine Verpflichtungen übernommen. Es habe seine Ansicht ge­ändert, daß eine Beschränkung der Rüstungen zu Lande eine sehr teilweise und wahrscheinlich im großen Maße unwirksame sein müsse, sofern nicht die ausgebildeten Reserven miteinbe­zogen würden. Aber dies sei nicht die Ansicht Frankreichs und im großen und ganzen auch nicht die aller militärischen Nationen ans dem Kontinent, MWWWMDMWM Angelegenheit annehmen, völlig hoffnungslos fe

Lord Cufhendun fuhr fort: Wenn wir erklären würden, daß wir keiner Beschränkung von Land­streitkräften zustimmen, die ausgebildete Reserven nicht einschließt, so würde das einzige Ergebnis sein, daß überhaupt keine Vereinbarung bezüglich der Laudstreitkräfte erreicht würde. Die kontinen­talen Nationen machen geltend, daß eine Herab­setzung der Dienstzeit bei den Fahnen ihre Offensiv­stärke vermindere. Er glaube nicht, daß ers irgend­einen Sinn habe, in dieser Frage eine Lösung durch internationalen Vereinbarung zu erzwingen, wenn man nicht bereit sei, für eine gute Sache seinen eigenen Standpunkt preiszugeben, bereit zu geben,

wie auch zu nehmen.

Mir verzweifeln nicht, dieweil wir diese Ent- täuschung erlitten haben. Die Regierung ist, so schloß Lushendun, von der allergrößten Be­deutung der Förderung der Abrüstung, sowohl von nationalem als auch internationalem Standpunkt gesehen, vollkommen überzeugt.

Lord Grey begrüßte die Erklärung Lord Salisburys, daß das Abkommen erledigt sei. Nach Greys Ansicht müßten die britische und französische Regierung Übereinkommen, Mitteilungen an die Vereinigten Staaten, an Italien und Japan zu senden, in denen erklärt wird, daß

angesichts der erhaltenen Antworten das Kom­promiß zu Ende fei

und nichts mehr als Erörterungsgrundlage unter­breitet werde. Lord Cecil bat die Regierung, die Abrüstungsfrage nicht durch ihre Wehrmachtrat­geber entscheiden zu lassen, sondern sie als große Frage nationaler Politik zu behandeln, die von der Regierung entschieden wird.

Lord Russel (Arbeiterpartei) stimmte mit Lord Grey darin überein, daß jetzt, wo das Kom­promiß tot und begraben sei, es vergessen werden solle. Lord Thompson zog hierauf seinen Antrag zurück und das Oberhaus vertagte sich.

(Ob nach dieser Debatte Lloyd George seinen oben angekündigten Antrag noch einbringen wird, steht noch nicht fest.)

Verjährung".

Sozialdemokraten und Kommunisten beantragten Verkürzung der Fristen übex den Entwurf hinaus. Reichsjustizminister Koch hielt dagegen die Verjäh. rungsfrist von 30 Jahren für Kapitalverbrechen für richtig. Dagegen hielt der Minister die Ver­kürzung der Veriährungsfrist bei Freiheitsstrafen über 10 Jahre auf 15 Jahre mit dem sozialdemo­kratischen Antragsteller für tragbar. Die Frist für die Verjährung von Verbrechen, die mit Freiheits­strafen von über 10 Jahren bedroht sind, wurde daher von 20 auf 15 Jahre herabgesetzt. Im übri­gen blieb dieser Abschnitt unverändert.

Am Donnerstag beginnen die Beratungen eines Unterausschusses. Erst am 20, November versam­melt sich der Gesamtausschuß wieder, um die Be­ratung des besonderen Teils zu beginnen.

Blutiger Streit.

Gelsenkirchen, 8. Nov. Gestern abend kurz vor 12 Uhr wurde der Schlößer Scholz von dem 20« jährigen Bergmann Ploch im Streit erschossen. Die Polizei nahm den Täter fest,

1928

Dev Sieg Aosvevs

Der Präsidentschaftskandidat der republi­kanischen Partei, Herbert Hoover, hat bei der Wahl der Wahlmänner eine große Mehrheit erzielt. Seine Wahl zum Präsidenten der Ver­einigten Staaten ist also gesichert. Ber der Beurteilung dieses Ergebnisses wird man zu beachten haben, daß die Zahl der Wahl­männer, die die eine oder andere Partei ge­wonnen hat, sich nicht mit der Zahl der abge­gebenen Stimmen zu decken braucht. Die Wahl ist am Dienstag so vor sich gegangen, daß jeder Staat eine bestimmte Anzahl von Wahlmännern gekürzt hat. Dabei kann eine ganz schwache Mehrheit entscheidend gewesen sein. Es ist also theoretisch denkbar, daß ein Präsidentschaftskandidat eine überwältigende Mehrheit von Wahlmännern auf seiner Seite hat, während die Zahl der Stimmen, die für seine Partei abgegeben worden sind, nur eine knappe Mehrheit darstellt. Nach der Zahl der Wahlmänner allein kann man also die Stärke der einen oder anderen Partei noch nicht be­urteilen. Man wird im vorliegenden Falle das Endergebnis der Stimmenzählung ab- warfen müssen, ehe man ein abschließendes Urteil über das Stärkeverhältnis der beiden Parteien gewinnen kann.

Aber auch unter diesem Vorbehalt wird man doch seststellen müssen, daß der Mißerfolg des demokratischen Präsidentschaftskandidaten Alfred Smith größer ist als allgemein er­wartet wurde, lieber den Ausgang der Wahl herrschte diesmal in der amerikanischen Öffentlichkeit eine große Unsicherheit. Die agitatorischen Erfolge, die der Demokrat Alfred Smith zweifellos in steigendem Matze errang, erweckten einen äußeren Anschein, den man schwer nach feinem wirklichen Werte einschätzen konnte. Die Wetten in der Wall­street zeigten zwar einen ziemlich festen Stand zugunsten von Hoover. Aber in der politischen Welt sah man doch in dem Gouverneur von Newyork einen gefährlichen Gegner des repu­blikanischen Kandidaten. Das Ergebnis der Wahlen hat gezeigt, daß die persönliche Werbekraft des demokratischen Kandidaten Smith doch überschätzt worden ist. Smith hat nicht einmal den Staat Newyork, in dem er als Gouverneur eine außerordentliche volks­tümliche Figur ist, den Republikanern zu ent­reißen vermocht. Der Einbruch in den republi­kanischen Besitzstand, den die Demokraten von seinem starken Temperament und seiner An­griffslust erhofften, ist nicht geglückt. Smith hat nicht einmal die 144 Wahlmänner zu ge­winnen vermocht, die man ihm vor der Wahl schon als völlig sicher gutschrieb. Es ist allo kein Zweifel, daß man seine Erfolgsmöglich­keiten bei weitem überschätzt hat.

Es war von vornherein eine außerordent­lich schwierige Aufgabe, den republikanischen Präsidentschaftskandidaten Hoover aus feiner bevorzugten Stellung zu verdrängen. Hoover verteidigte einen Besitzstand, der bei der gegenwärtigen blühenden Wirtschaftslage der Vereinigten Staaten an sich schon das beste Argument für die republikanische Partei war. Die Autorität des gegenwärtigen Präsidenten Coolidge fiel für ihn ins Gewicht. Kurz vor der Wahl sandte Coolidge dem republikani­schen Kandidaten ein Telegramm, in dem er Hoover bescheinigte, daß er fähig, erfahren und vertrauenswürdig sei und seine Eignung für den Präsidentschaftsposten bewiesen habe. Coolidge erklärte weiter, daß er sein Amt mit dem besten Vertrauen in die Hände Hoovers legen werde, weil er glaube, daß die Wohl­fahrt des amerikanischen Volkes in ihrer Hut gesichert sei. Es war schwer, gegen eine solche Empfehlung ein Gegengewicht zu schaffen. Für den demokratischen Präsidentschaftskandi­daten Smith sprachen viele Gründe, darunter alle Vorzüge einer frischen, energischen und eindrucksvollen Persönlichkeit. Aber Smith bot nach der persönlichen und der program­matischen Seite auch viele Hemmnisse, die seinem Erfolge hinderlich waren und die sich im Endergebnis als ausschlaggebend erwiesen haben. Es ist vielfach behauptet worden, bei der diesmaligen amerikanischen Präsidenten­wahl sei es um die Parole gegangen: Naß oder trocken. Es ist richtig, daß Smith persön­lich' sehr entschieden für eine Milderung des Alkoholverbotes eintritt. Die demokratische Partei hat sich aber gehütet, die ketze­rischen Ansichten ihres Kandidaten kn ihr Wahlprogramm mit aufzunehmen. Trotzdem hat die Alkoholfrage im Wahlkampf natürlich

Die heutige «ummev umfaSt 10 Seiten