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204. Sabvsans
Anzeiger für
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Das «eiterte
— Das Reichskabinett befaßte sich mit der Ltatsbcralung, dessen endgültige Feststellung durch die von der Großen Koalition gestützte Regierung erfolgen soll.
— Dr. Eckener gab der presse Erklärungen über einen neuen Zeppelin-Typ ab, der kürzer, dicker und schneller sein wird.
— 3m Strafrechtsausschutz wurde beschlossen, die „Einschließung" als Strafe bei Taten aus „ehrenhaften Beweggründen" einzuführen.
— In Königsberg fand gestern die Schlußsitzung der polnisch-litauischen Konferenz statt. Außer der Regelung des Lokalverkehrs hatten die Besprechungen, die sich zum Schluß recht dramatisch gestalteten, kein positives Ergebnis.
— Lord Lufhsndun sprach gestern im Oberhaus über das englisch-französische Flokkenabkommen und bezeichnete das Abkommen als erledigt.
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und svoSs Koalltw«
Berlin, 7. Nov. Die heutige Sitzung des Neichs- kabinetts hat lediglich der Etatsberatung gegolten, ' unib zwar hat es sich dabei, wie man uns mitteilt, einstweilen nur erst um eine grundsätzliche Aus- spräche gehandelt, bei der man sich über die Deckungsmöglichkeiten für das 600-Millionen-Defi» zit unterhielt. Die endgültige Feststellung des Etats soll, wie uns gesagt wird, erst von dem neuen, 'das heißt dem nicht mehr provisorischen Kabinett vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang thört man also wieder davon, daß an die große Koalition ernstlich gedacht wird und sie, wenn mög-
Vorläufig bedeutet in der Beziehung der Pan- zerkteuzer-Antrag der Sozialdemokratie freilich immer noch einen schweren Schatten über dem Weg. Die Deutschnationalen werden, wie in parkt, Wentarischen Kreisen erzählt wird, gegen diesen Antrag stimmen. Die Demokraten vermutlich werden bei der Abstimmung sich spalten. Die Verhältnisse im Zentrum finb_ zu nächst ein wenig unsicher und nicht ganz übersichtlich. Immerhin: angenommen kann der Antrag nur werden mit Hilfe der Kommunisten. Geschieht das aber wirklich, dann erscheint eine Regierungskrise unvermeidlich, da der Reichswehrminister ent- säjlvfsen ist, wie er ja immer erklärt har, in diesem Fall die Konsequenzen zu ziehen.
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Die Strafe für „Aeberzeugungsverbrecher".
Verkürzung der Verjährungsfrist bei Freiheitsstrafen über 10 Jahre.
Berlin, 7 Nov. Der Reichstagsausschuß für die Strafrechtsreform erledigte am Mittwoch den 9. Abschnitt (§§ 65—68) des neuen Strafgesetzbuches über: Zusammentreffen mehrerer Gesetzesverletzungen. Vorsitzender Abg. Dr. Kahl (Dvp.) erläuterte den Inhalt. Nach einem österreichisches Vorschlag verzichtet der Entwurf darauf, grundsätzlich. verschiedene Regeln für die Strafbemessung bei der Ideal- und Realkonkurrenz aufzustellen. Es wird in beiden Fällen stets nur eine Strafe verhängt;
die dem Laien befremdlich erscheinenden mehr- i fachen Verurteilungen zum Tode ober zu lebenslanger und zugleich zu zeitiger Frei- Heilsstrase sollen künftig nicht mehr möglich sein.
Diese Einheitsstrafe ist grundsätzlich den schwersten der anzuwendenden mehreren Strafgesetze zu entnehmen; -der Richter kann diese schwerste Strafe aber — auch bei der Jdealkonkurrenz — in naher umschriebene, Grenzen erhöhen.
In der Abstimung wird zum 8 66 mit lä gegen 13 Stimmen ein Zusatz des Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) und Genossen genehmigt: »In dem Urteil ist festzustellen, wie jede der mehreren Taten zu bestrafen wäre, wenn jede allein zur Verurteilung käme."
Am Donnerstag setzte der Ausschuß seine Beratung beim § 72 fort. Dieser läßt
die „Einschließung" an die Stelle der „Festungshast"
treten, um Meise der miltärischen Färbung zu entkleiden. Zu Einschließung sollen „UeberzeugUngs- verbrecher" verurteilt wenden, falls nichte ihre Tat schon wegen der Art ihrer Ausführung oder wegen oer vom Täter verschuldeten Folgen besonders verwerflich und deshalb mit Zuchthaus oder Gcfang- Hi» zu bestrafen ist.
, Abg. Landsberg (Soz.) beantragte, die Ei^v Schließung eintreten zu lassen, wenn der Täter sich 6u der Tat auf Grund seiner sittlichen, religiösen ober politischen Ueberzeugung für verpflichtet hielt. Für den Fall der Ablehnung dieses Antrages beantragte er zu bestimmen, daß die Einschließung frei Taten „aus nicht ehrlosen Beweggründen" er- folge und eine Reihe von Taten aufzuzählen«
8. November
AdSudeeunssantvas zum enOM Stottentompromiß
London, 7. Nov. 3m Unterhaus wird Lloyd George am Dienstag einen Abänderungsantrag der Liberalen Partei zum englisch-französischen Flottenkompromitz ein-
bringen. Darin heißt es u. a.:
Das Kompromitzgefährdet den Frieren in Europa und gute Beziehungen mit den Vereinigten Staaten. Die Preisgabe des Grundsatzes der Beschränkung der kleinen llnter- eeboote und Kreuzer ist zu bedauern. Der Aus- chlutz der Reservisten von der Berechnung der militärischen Stärke ist gegen den Geist sowohl des Versailler Vertrages als auch der Lovarnoverträge und vermehrt, indem er das dauernde militärische Uebergewichl einer Macht oder Mächtegruppe in Europa möglich macht, die Schwierigkeiten zu einem wesentlichen Fortschritt in Richtung der Abrüstung. Das Bestehen von militärischen oder von Flottenvereinbarungen ausschließlichen Charakters mit irgendeiner Macht ist zu verurteilen. Die Grundlage der britischen Außenpolitik muß die Förderung der Freundschaft und des Zusammenwirkens zwischen allen Rationen auf der Grundlage der Völkerbnndssahung und des Friedenspaktes fein.
GuMeudrm üdev das MsLisrEomSwouM
London, 7. Nov. Im Oberhaus leitete Thomson (Arbeiterpartei) eine Debatte
die
Lord über englisch-französische Rüstungserörterung ein brachte eine Entschließung ein, in der
und brachte
Verhandlungen, die in dem „,. . ,......, u.la-u£ tonrücii, für die Sache der Mrü-
erklärt wird, daß, die
tung bedeuten. Er hob hervor, daß Europa weiterhin ein bewaffnetes Lager ist und daß nach feiner Ansicht die englisch-französische Verständigung auf mehr als ein Flottenkompromiß hinauslaufen werde. Er nannte es einen „ H a n - b e l", bei dem Großbritannien viel weggegeben und ehr wenig erhalten habe, und der zugleich einen ;anz natürlichen Argwohn in Amerika und I t a l i en erregt habe. Großbritannien habe einen vitalen Grundsatz aufgegeben, sich zugleich jedoch an die These gebunden, daß eine Nation in Waffen heute in Europa eine anerkannte Tatsache sei, trotzdem die Alliierten ihren vormaligen Feinden Bedingungen auferlegt hätten, die sie den Alliierten gegenüber in großen Nachteil versetzten. E s sei kein Wunder, daß die Deutschen unter dieser, Um ständen beunruhigt eien. Er erklärte: Das Flottenkompromiß ist ot. Wie steht es jedoch mit unseren Verpflichtungen gegenüber der französischen Regierung?
Lord C u s h e n d u n, der für die Regierung antwortete, führte u. a. aus,
man könne sich kaum eine politische Handlung vorftellen, die freier von Verheimlichung gewesen sei, als diese.
Am 28. Juli sei das Kompromiß erzielt worden, zwei Tage später sei sein Inhalt an die Regierun. ;en Japans, Italiens und der Bereinigten Staaten telegraphiert worden, und am gleichen Tage habe Chamberlain im Unterhaus mitgeteilt, was geschehen sei. Das Unheil habe begonnen mit vollkommen unauthentischen Mitteilungen in gewissen französischen Blättern im August, in denen die Sache so dargestellt wurde, als ob das Kompromiß in Wirklichkeit weit mehr umfasse, als vorgegeben werde.
Lord Cufhendun führte weiter aus, daß die Mitteilungen, die er von anderen Nationen über das englisch-französische Kompromiß erhalten habe, völlig zuvorkommend und freundlich gewesen seien, und daß von dem Argwohn, auf den Lord Thompson angespielt habe, keine Spur zu merken gewesen sei (!?) Die Vereinigten Staaten
Ministerialdirektor Dr. Bumke legte dar, das geltende Recht beschränke die Festungshaft auf bestimmte Delikte. Das sei zu eng. Wzulehncn sei aber der Vorschlag, auf „nicht-ehrlose Beweggründe" abzustellen. Dadurch würde die große Masse der Delikte, die weder ehrlos noch ehrenhaft seien, wie Körperverletzungen, Beleidigungen, unter Umstän- den sogar Eigentumsvergehen, in das Anwen- dungsgtüiet der Einschließung verwiesen. Das wäre höchst bedenklich.
Schließlich wurde ein anderer Antrag Landsberg angenommen,
die Einschließung statt an „achtenswerte" an
„ehrenhafte" Beweggründe zu knüpfen.
Mit dieser Aenderung wurde § 72 angenommen.
§ 76 handelt von „besonders leichten Fällen", nämlich wenn die Schuld des Täters so gering und die Folgen der Tat so unbedeutend sind, daß kein Bedürfnis für eine Bestrafung vorliegt.
Unverändert blieb auch § 77, der die „besonders schweren Fälle" bejubelt und § 78, der von Ge- wohnheitsverbrechern handelt.
Es folgte der 11. Abschnitt (§§ 79—84):
hätten die Anregung gegeben, die Tür für Verhandlungen offen zu lassen. Diese Anregung werde sorgfältig von der britischen Regierung geprüft werden. Die Situation sei die, daß England nunmehr in genau derselben Lage sei wie früher, als ob es diesen Kompromißvorschlag überhaupt nicht gemacht hätte.
In Beantwortung der Frage welches die britischen Verpflichtungen seien, erklärte Lord Cushen- dun mit Nachdruck, es gebe keine Verpflichtungen irgendwelcher Art und es habe solche nie gegeben.
Ueber die Instruktionen an den Vertreter Großbritanniens auf der nächsten Tagung in Genf
er
erklärte Lord C u f h e n d u n, daß sie noch nicht in Erwägung gezogen worden seien. Die Frage, die die Militär reserven betreffen, sei der einzige Punkt, über den Instruktionen nötig sein würden. England habe in dieser Frage keine Verpflichtungen übernommen. Es habe seine Ansicht geändert, daß eine Beschränkung der Rüstungen zu Lande eine sehr teilweise und wahrscheinlich im großen Maße unwirksame sein müsse, sofern nicht die ausgebildeten Reserven miteinbezogen würden. Aber dies sei nicht die Ansicht Frankreichs und im großen und ganzen auch nicht die aller militärischen Nationen ans dem Kontinent, MWWWMDMWM Angelegenheit annehmen, völlig hoffnungslos fe
Lord Cufhendun fuhr fort: Wenn wir erklären würden, daß wir keiner Beschränkung von Landstreitkräften zustimmen, die ausgebildete Reserven nicht einschließt, so würde das einzige Ergebnis sein, daß überhaupt keine Vereinbarung bezüglich der Laudstreitkräfte erreicht würde. Die kontinentalen Nationen machen geltend, daß eine Herabsetzung der Dienstzeit bei den Fahnen ihre Offensivstärke vermindere. Er glaube nicht, daß ers irgendeinen Sinn habe, in dieser Frage eine Lösung durch internationalen Vereinbarung zu erzwingen, wenn man nicht bereit sei, für eine gute Sache seinen eigenen Standpunkt preiszugeben, bereit zu geben,
wie auch zu nehmen.
Mir verzweifeln nicht, dieweil wir diese Ent- täuschung erlitten haben. Die Regierung ist, so schloß Lushendun, von der allergrößten Bedeutung der Förderung der Abrüstung, sowohl von nationalem als auch internationalem Standpunkt gesehen, vollkommen überzeugt.
Lord Grey begrüßte die Erklärung Lord Salisburys, daß das Abkommen erledigt sei. Nach Greys Ansicht müßten die britische und französische Regierung Übereinkommen, Mitteilungen an die Vereinigten Staaten, an Italien und Japan zu senden, in denen erklärt wird, daß
angesichts der erhaltenen Antworten das Kompromiß zu Ende fei
und nichts mehr als Erörterungsgrundlage unterbreitet werde. Lord Cecil bat die Regierung, die Abrüstungsfrage nicht durch ihre Wehrmachtratgeber entscheiden zu lassen, sondern sie als große Frage nationaler Politik zu behandeln, die von der Regierung entschieden wird.
Lord Russel (Arbeiterpartei) stimmte mit Lord Grey darin überein, daß jetzt, wo das Kompromiß tot und begraben sei, es vergessen werden solle. — Lord Thompson zog hierauf seinen Antrag zurück und das Oberhaus vertagte sich.
(Ob nach dieser Debatte Lloyd George seinen oben angekündigten Antrag noch einbringen wird, steht noch nicht fest.)
„Verjährung".
Sozialdemokraten und Kommunisten beantragten Verkürzung der Fristen übex den Entwurf hinaus. Reichsjustizminister Koch hielt dagegen die Verjäh. rungsfrist von 30 Jahren für Kapitalverbrechen für richtig. Dagegen hielt der Minister die Verkürzung der Veriährungsfrist bei Freiheitsstrafen über 10 Jahre auf 15 Jahre mit dem sozialdemokratischen Antragsteller für tragbar. Die Frist für die Verjährung von Verbrechen, die mit Freiheitsstrafen von über 10 Jahren bedroht sind, wurde daher von 20 auf 15 Jahre herabgesetzt. Im übrigen blieb dieser Abschnitt unverändert.
Am Donnerstag beginnen die Beratungen eines Unterausschusses. Erst am 20, November versammelt sich der Gesamtausschuß wieder, um die Beratung des besonderen Teils zu beginnen.
Blutiger Streit.
Gelsenkirchen, 8. Nov. Gestern abend kurz vor 12 Uhr wurde der Schlößer Scholz von dem 20« jährigen Bergmann Ploch im Streit erschossen. Die Polizei nahm den Täter fest,
1928
Dev Sieg Aosvevs
Der Präsidentschaftskandidat der republikanischen Partei, Herbert Hoover, hat bei der Wahl der Wahlmänner eine große Mehrheit erzielt. Seine Wahl zum Präsidenten der Vereinigten Staaten ist also gesichert. Ber der Beurteilung dieses Ergebnisses wird man zu beachten haben, daß die Zahl der Wahlmänner, die die eine oder andere Partei gewonnen hat, sich nicht mit der Zahl der abgegebenen Stimmen zu decken braucht. Die Wahl ist am Dienstag so vor sich gegangen, daß jeder Staat eine bestimmte Anzahl von Wahlmännern gekürzt hat. Dabei kann eine ganz schwache Mehrheit entscheidend gewesen sein. Es ist also theoretisch denkbar, daß ein Präsidentschaftskandidat eine überwältigende Mehrheit von Wahlmännern auf seiner Seite hat, während die Zahl der Stimmen, die für seine Partei abgegeben worden sind, nur eine knappe Mehrheit darstellt. Nach der Zahl der Wahlmänner allein kann man also die Stärke der einen oder anderen Partei noch nicht beurteilen. Man wird im vorliegenden Falle das Endergebnis der Stimmenzählung ab- warfen müssen, ehe man ein abschließendes Urteil über das Stärkeverhältnis der beiden Parteien gewinnen kann.
Aber auch unter diesem Vorbehalt wird man doch seststellen müssen, daß der Mißerfolg des demokratischen Präsidentschaftskandidaten Alfred Smith größer ist als allgemein erwartet wurde, lieber den Ausgang der Wahl herrschte diesmal in der amerikanischen Öffentlichkeit eine große Unsicherheit. Die agitatorischen Erfolge, die der Demokrat Alfred Smith zweifellos in steigendem Matze errang, erweckten einen äußeren Anschein, den man schwer nach feinem wirklichen Werte einschätzen konnte. Die Wetten in der Wallstreet zeigten zwar einen ziemlich festen Stand zugunsten von Hoover. Aber in der politischen Welt sah man doch in dem Gouverneur von Newyork einen gefährlichen Gegner des republikanischen Kandidaten. Das Ergebnis der Wahlen hat gezeigt, daß die persönliche Werbekraft des demokratischen Kandidaten Smith doch überschätzt worden ist. Smith hat nicht einmal den Staat Newyork, in dem er als Gouverneur eine außerordentliche volkstümliche Figur ist, den Republikanern zu entreißen vermocht. Der Einbruch in den republikanischen Besitzstand, den die Demokraten von seinem starken Temperament und seiner Angriffslust erhofften, ist nicht geglückt. Smith hat nicht einmal die 144 Wahlmänner zu gewinnen vermocht, die man ihm vor der Wahl schon als völlig sicher gutschrieb. Es ist allo kein Zweifel, daß man seine Erfolgsmöglichkeiten bei weitem überschätzt hat.
Es war von vornherein eine außerordentlich schwierige Aufgabe, den republikanischen Präsidentschaftskandidaten Hoover aus feiner bevorzugten Stellung zu verdrängen. Hoover verteidigte einen Besitzstand, der bei der gegenwärtigen blühenden Wirtschaftslage der Vereinigten Staaten an sich schon das beste Argument für die republikanische Partei war. Die Autorität des gegenwärtigen Präsidenten Coolidge fiel für ihn ins Gewicht. Kurz vor der Wahl sandte Coolidge dem republikanischen Kandidaten ein Telegramm, in dem er Hoover bescheinigte, daß er fähig, erfahren und vertrauenswürdig sei und seine Eignung für den Präsidentschaftsposten bewiesen habe. Coolidge erklärte weiter, daß er sein Amt mit dem besten Vertrauen in die Hände Hoovers legen werde, weil er glaube, daß die Wohlfahrt des amerikanischen Volkes in ihrer Hut gesichert sei. Es war schwer, gegen eine solche Empfehlung ein Gegengewicht zu schaffen. Für den demokratischen Präsidentschaftskandidaten Smith sprachen viele Gründe, darunter alle Vorzüge einer frischen, energischen und eindrucksvollen Persönlichkeit. Aber Smith bot nach der persönlichen und der programmatischen Seite auch viele Hemmnisse, die seinem Erfolge hinderlich waren und die sich im Endergebnis als ausschlaggebend erwiesen haben. Es ist vielfach behauptet worden, bei der diesmaligen amerikanischen Präsidentenwahl sei es um die Parole gegangen: Naß oder trocken. Es ist richtig, daß Smith persönlich' sehr entschieden für eine Milderung des Alkoholverbotes eintritt. Die demokratische Partei hat sich aber gehütet, die ketzerischen Ansichten ihres Kandidaten kn ihr Wahlprogramm mit aufzunehmen. Trotzdem hat die Alkoholfrage im Wahlkampf natürlich
Die heutige «ummev umfaSt 10 Seiten