HanaueMzeiger
WVGenerM Svtzeiger ffig^kwaitmt Giadt und Land
Sabvsang
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«v. 251
Mittwoch de«
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24. Sktobe«
1928
Das Steudte
—In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Verfassungs- und Verwallungsreform gab ? Reichskanzler Müller eine Entschließung der Reichs- regierung bekannt. Die Konferenz wurde darauf auf Antrag Bayerns bis Mittwoch vormittag vertagt.
— Reichsminister a. D. Scholz sprach gestern über die politische Lage: u. a. auch über das Konkordat und die Skahlhelmfrage.
— Im Strafrechtsausschuß des Reichstages ' wurde gestern die Beratung über die Todesstrafe fortgesetzt.
— In Kyritz begann gestern der Prozeß wegen ■ Landfriedensbruch gegen 49 Landwirke, anläßlich y einer politischen Demonstration am 12. März.
— Vom 25. bis 27. Oktober werden Desprechun- gen zwischen dem Reichsjustizministerium und den Justizverwaltungen der Länder abgehalten werden.
r Die ÄltMchttMevaiung übev SZe Todesftvafe
Berlin, 23. Okt. Der Strafrechtsausschuß des - Reichstags setzte heute nach mehrtägiger Paulse seine - Beratungen mit der weitern allgemeinen Äus- 8 spräche über die Todesstrafe fort. Ehlermann R (Dem.) sprach sich für die Beseitigung dieser Strafe k aus, während Zapf (Deutsche Dp.) der Meinung war, man solle nicht so lange beratschlagen, son- I dèrn lieber abstimmen, weil es sich bei der Todesstrafe nicht zum unwesentlichen Teil um die ge- k fühlsmäßige Einstellung handle. Der preußische Mnifterialdirigent Schäfer erklärte, daß Preußen durch das Rundschreiben des Reichsjustizministers, , "Mit Rücksicht auf die Ausschußberatungen, die Zoll« W^—._streckung von Todesurteilen auszu setzen, nicht zu I «sner gru nünützlichenStellungnahm- veranlaßt wor- I / den sei. Ein Erlaß an die Justizbehörden sei nicht } * ergangen. Nach unwesentlicher weiterer Aussprache E wurde die Beratung auf Mittwoch vertagt.
; 8 MeKekchsNSchLsvovlchEett
, I Berlin, 23. Okt. Der Reichsminister des Innern I hat dem Reichstag einen Gesetzentwurf über die s Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Borschrif- I I ten des Reichsrechts zugeleitet, der in seinem ersten : entscheidenden Paragraphen besagt: „Bestehen I Zweifel oder Meinungsverschiedenheiten darüber, t I ob eine nach Inkrafttreten dieses Gesetzes als Gesetz 1 oder Verordnung verkündete Rechtsvorschrift des s Reichsrechts „mit der Neichsverfassung vereinbar f oder unvereinbar und daher rechtsungültig ist, so k kann mehr als ein Drittel der Mitglieder des • Reichstags oder mehr als ein Drittel der im Reichs- f rat vertretenen Stimmen oder die Reichsregierung ' di« Entscheidung des Staatsqerichtshofs für das I Deutsche Reich beantragen." Der gleiche Gssetzent- s Wurf hat bereits dem frühern Reichstag vorgelegen, wurde aber wegen der Auflösung nicht mehr «er« M ledigt.
r â!ne Klettdevuns des VoWeZdeamLerrseletzes
Laut „D. T.* nimmt das preußische Innenmr- I M Nisterium gegenüber den Forderungen der Polizei- ! W beamten auf Aenderung des Polizeibeamtengesetzes eine durchaus ablehnende Stellung ein. Es erklärt, daß d e schuldigen Offiziere bereits zur Rechen- i ■ schüft gezogen worden sind und daß es nicht an« sei, für Mißgriffe einzelner Offiziere das verantwortlich zu machen.
LarrdwietMaft und VsLvZedseSissefeÄ
Ein Runderlaß des preußischen Landwirkschasts- ministers.
K , Berlin, 23. Okt. Der Amtliche Preußische Pressedienst teilt einen Runderlaß des preußischen Land- W wirtschaftsministers mit, der sich mit der Durchführung des Betnebsrätegefetzes in der Landwirtschaft beschäftigt und unter Hinweis auf die dem Gesetz , $ in den landwirtschaftlichen Betrieben noch teilweise begegnenden Schwierigkeiten darauf aufmerksam Macht, daß nachhaltig darauf geachtet werden ' ■ den Gesetzesvorschriften Geltung zu ver-
W schaffen. Es empfehle sich, im voraus auf die Vertreter der zuständigen landwirtschaftlichen Arbeitnehmer und Arbeitgeberverbände in geeigneter Weise einzuwirken, damit auf die Anwendung andrer, gesetzlich gebotener Maßnahmen verzichtet werden könne. Ueber das Ergebnis der Bemühun- tzen und den Stand des Betriebswsfens in der Landwirtschaft sei dem Minister bis auf weiteres alljährlich zum 1. Oktober, erstmalig jedoch zum 1. November 1928, zu berichten.
VveuMMeN Giaassvat
Berlin, 23. Okt. Der preußische Staatsrat nahm am Dienstag in einer kurzen Eröffnungssitzung zunächst Kenntnis von der Verordnung des Innenministers über die Verstaatlichung der Polizei in Tastrop-Rauxel sowie van dem Runderlaß über èk Bestimmungen hinsichtlich der Festsetzung des
Me gvKudüOs Reichsreßoem rteichsâsievuug
Eine EntschUrtzung dev «elKsvesievuns
Berlin, 23. Ott In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Verfassungs- und Verwaltungsreform gab Reichskanzler Müller eine Entschließung der Reichsregierung bekannt, welche in der vorhergegangenen Sabin etksitzung einstimmig beschlossen worden war. Die Entschließung hat folgenden Wortlaut:
„Aufgrund der gestrigen Verhandlungen des Ausschusses erklärt die Reichsregierung:
1. Die Reichsreform muß getragen sein von der Erkenntnis der Notwendigkeit einer starken Reichsgewalt, der Bedeutung der vielgestaltigen Eigenarten des deutschen Volkslebens und des Erfordernisses sparsamster Finanzgebahrung der öffentlichen Haushalte.
2. Eine territoriale Neugliederung ist erforderlich und darf sich nicht beschränken auf solche Gebiete, die infolge Gemengelage einzelner Gebietsteile eine besonders erschwerte und kostspielige Verwaltung haben.
3. Es ist erforderlich, als Glieder des Reiches leistungsfähige Länder bestehen zu lassen, hierfür ist zu prüfen, wie die Verwaltung der Länder zu gestalten ist (Wahl der Landtage, Amtszeit der Regierungen, Landesspitze).
ige Länder bestehen zu
Ferner soll geklärt werden, wie die Organisation des Unterbaues in den Ländern nach einheitlichen Reichsgrundsähen (Reichsrahmengesehen) eingerichtet werden kann.
g des Dualismus Preußen erscheint im ^forderlich. Deshalb ist
4. Die Beseitigung des Dualismus zwischen Reich und Preußen erscheint im Rahmen der Endlösung erforderlich. Deshalb ist zu klären, wie in diesem Falle das Verhältnis des Reiches zu den übrigen Ländern und die Zusammensetzung des Reichsrates gestaltet werden soll.
5. Die Verwaltungsbezirke des Reiches und die Ländergrenzen sind nach Möglichkeit einander anzupassen.
MMMMMMMMW daß die Reichsregierung die Länderregierungen mit der Ausführung von Angelegenheiten der Reichsverwaltung beauftragen kann, so daß die Verwaltung alsdann nach näherer Anweisung der Reichsregierung geführt wird und für die Ausführung die Verantwortung nicht gegenüber dem Landtage, sondern gegenüber dem Reichstage besteht.
7. Es ist zu prüfen, inwieweit ben Ländern zur Erledigung im Wege der Eigenverwal- tu n g Aufgaben übertragen werden können, die nicht als Lebensfragen der Ration vom Reiche oder im Auftrage des Reiches zu erledigen sind. Auf vielen Gebieten wird sich das Reich ^mit einer Oberschicht von Gesetzen und Anordnungen begnügen und die nähere Durchführung den Ländern unter selbständiger Verantwortung überlassen können.
8. Die Reichsregierung empfiehlt dem Ausschuß, zur Bearbeitung dieser Fragen zwei Unter« ausschüssse einzusetzen, von denen der erste Vorschläge für die neue Abgrenzung der Länder und Reichsoerwaltungebezirke und deren zweiter Vorschläge für die Zuständigkeit der Länder und deren Organisationen zu machen hat.
Vefoldungsdienstalters der Polizeivollzugsbeamten. Bei der Beratung der Verordnung, die die Zuständigkeiten bei Einstellung unh Beförderung der Polizeibeamten der Besoldungsgruppen VIIb bis XI regelt, forderten die Kommunisten Mitwirkung der Beamtenvertretungen bei der Einstelung und Beförderung. Im übrigen wurden Einwendungen auch gegen diese Verordnung nicht erhoben. Darauf vertagte sich der Staatsrat auf Mittwoch.
MWe Volttlk Das Zigeunergesetz vor dem Gesehgebungsausschuß.
Am Dienstag nachmittag war der Gesetzgebungs-
ausschuß des Hessischen Landtages zu einer Sitzung zusammengekommen, in deren Verlauf zunächst der Antrag Roß (Soz.) die Regierung suchen, die B-Straße Bürstadt—Lamperthe bald in eine V-Straße (Durchgangsstraße) ümzu- wandeln, zur Behandlung kam. Von feiten der Regierung wurde dabei ein ausführlicher Bericht über den Stand der Straßenunterhaltung, die ausgeworfenen Mittel usw. erstattet. Da die Regierung erklärte, daß sie auch weiter dahin wirken werde, daß die Provinzen, dort, wo sich Beschwerden bei B-Straßen ergeben, diese abstellen sollen, wurde der Antrag Roß vom Ausschuß für erledigt erklärt. — Den Rest der Beratungen füllte die Generalaus
.1 zu er« stadt—Lampertheim als.
sprache über das vom Innenminister vorgelegte Zigeunergesetz aus. Namentlich von den Juristen des Slusschusses wurden Bedenken verfassungsrechtlicher Statur gegen einzelne Bestimmungen des Gesetzentwurfes erhoben (der Begriff „Zigeuner ' fei nicht genügend abgegrenzt, die vorgesehene Beschlagnahmung von Tieren sei rechtlich nicht geklärt usw.). Der Vertreter des Innenministers sucht« diefe Bedenken, die auch im Kabinett besprachen waren, zu beseitigen, doch wünschte der Ausschuß vom Justizministerium eine grundsätzliche Aeußerung zu den einzelnen Fragen. Von allen Parteien wurde anerkannt, daß gegen das überhandnehmende Zigeunerunwesen schärfer eingeschritten werden müsse. Eg kam auch der Wunsch zum Ausdruck, daß das Reich eine Regelung vornehmen möge, da die Maßnahmen doch auf das ganze Reichsgebiet erstreckt werden sollen. Lediglich
GvsäMttnssMsivase des Landes
Berlin, 23. Okl. Die Delegation der Länder im Reformausschuß der Länderkonferenz haben heute abend in der Reichskanzlei eine gemeinsame Sitzung abgehalten, in der be- schlossen wurde, daß die Länder in der morgigen Plenarsitzung des Ausschusses Ergänzungsan- träge zu der Entschließung der Reichsregierung einbringen werden. Diese Anträge sollen es ermöglichen, trotz der starken Bedenken, die namentlich von bayerischer Seile geäußerst wurden, auf der Grundlage der Entschließung der Reichsregierung an dem Problem weiter zu arbeiten. Sie werden von den Ländern einzeln gestellt werden, da die Länderinteressen gegenüber den Reichsvorschlägen verschieden gelagert sind. Preußen war an der heutigen Besprechung nicht beteiligt, es wird aber morgen eine Erklärung abgeben, die besonders den preußischen Standpunkt zu der in Artikel 4 der Reichsvorschläge behandelten Fragen des Dualismus zwischen Preußen und dem Reich zum Ausdruck bringen wird. Im übrigen übt Preußen offenbar Zurückhaltung. So wird auch hervorgehoben, daß die heutige Sitzung des preußischen Kabinetts sich nicht mit diesen Fragen beschäftigt Hal. Auf bayerischer Seite werden besonders die Punkte 6 und 7 als unklar angesehen, die sich mit der Einrichtung der Austragsverwaltung beiäiältmen. Der baneriidie Standpunkt — es wird, angedeutet, daß der der übrigen süddeutschen Lau- der ihm nahekommk — gehl dahin, daß die Vorschläge annehmbar sind, wenn die Auftrags- verwaltung nur den Zweck haben soll, den Ländern Aufgaben zuzuweifen, die das Reichs bisher selbst erfüllt hat, daß aber eine etwa damit beabsichtigte weitere Einschränkung der eigenftaaflidjen Rechte nicht tragbar sein würde und abgelehnt werden müsse. Auch die Lösung der preußischen Frage interessiert die süddeutschen Länder, weil sie von hier aus ein etappenweises Fortschreiken zur Auflösung auch ihrer wichtigen Rechte befürchten. Im übrigen wird betont, daß der bayerische Standpunkt sachlich genau derselbe ist, wie er bereits heute nachmittag zum Ausdruck gbracht worden ist. Unter diesen Umständen läßt sich noch nicht sagen, wann die Länderkonseren; ihren Abschluß findet. Man rechnet aber bei den Länderdelegationen mit der Dahrfcheinlichkeit, daß sie morgen noch nicht zu Ende geht, sondern daß die Erklärung der Entschließung der Reichsregierung längere Zeit beansprucht, bis dann die vorgeschlagenen Unterausschüsse die praktische Arbeit fortsetzen können.
Bayern hat bisher ein Zigeunergesetz geschaffen, während die übrigen Länder noch an gleichen Gesetzentwürfen arbeiten. Der Ausschuß vertagte darauf seine Beratungen auf Dienstag kommender Woche, wo ihn namentlich Eingaben auf Straferlaß oder Strafmilderung beschäftigen werden.
Belgien
«üb die ReNavaikorren
Brüssel, 23. Okt. Ministerpräsident Jaspar gab heute Parker Gilbert zu Ehren ein Frühstück, an dem der Finanzminister, der Minister des Auswärtigen und der Kabinettschef des Außenministeriums teilnahmen. Parker Gilbert gab den Regierungsmitgliedern Kenntnis von seinen Unterredungen in London und Paris. Die belgischen Minister teilten ihm mit, ihre Regierung sei fest entschlossen, bie\im Dawesplan Belgien zugestan- dene Lage aufrecht zu erhalten, falls ein Sachverständigenausschuß zur Revision des Planes ernannt werden sollte. Belgien könne nicht auf die im Dawesplan vorgesehenen Jahre Sichtungen sowie auf die Forderung der Rückzahlung dèr Markt- beträge durch Deutschland verzichten, die es selbst zu zahlen gezwungen worden sei.
TavrfvrvHattdluttsen mit den Stvadendahtteen
Weimar, 23. Okt. Die Vertreter des Reichsarbeitgeberverbandes Deutscher Gemeinde- und Kommunalverbände traten heute in Weimar mit den Vertretern des Deutschen Verkehrsbundes, des Zentralverbandes der Arbeitnehmer öffentlicher Betriebe und Verwaltungen und des Verbandes der Ge
meinde- und Straßenarbeiter zu Verhandlungen über die Erneuerung des für das Personal der kommunalen Straßenbahnen geltenden Reichs- manteltarifvertrages zusammen. Die Verhandlungen, die von Stadtrat Dr. Sternberg-Rasch-Berlin geleitet werden, werden voraussichtlich noch morgen gegebenenfalls übermorgen andauern. Der Heull Tag war vornehmlich der allgemeinen Aussprache über die schwebenden Tariffragen gewidmet. '
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Die einstimmig gefaßte Entschließung des Reichskabinettes, die der Reichskanzler MMer gestern dem Ausschuß der Länderkonferenz vorgelegt hat, umfaßt die Grundlinien, die nach der Ansicht der Reichsregierung bei der Durchführung der großen Verfassungs- und Verwaltungsreform des Reiches befolgt werden müssen. Sie ist also eine außerordentlich bedeutsame Kundgebung. Man kann ihr zwar nicht entnehmen, wie das Kabinett sich die Einzelheiten und die letzten Konsequenzen denkt, die wohl auch nach seiner Ansicht gezogen werden müssen. Wohl aber kann man deutlich erkennen, wie nach Ansicht der Regierung vorgegangen werden muß und wie die Zuständigkeiten zwischen Reich und Ländern verteilt werden sollen.
. Die wichtigsten Andeutungen werden in den Punkten 6 und 7 der Entschließung gemacht. Hier ist zunächst von der Auftragsverwaltung die Rede, die die Länderregierungen nach näherer Anweisung der Reichsregierung durchzuführen haben, und zwar so, daß sie die Ausführung nicht gegenüber dem Landtage, sondern gegenüber dem Reichstage zu verantworten haben. Weiter wird dann von der Eigenverwaltung gesprochen, die den Ländern in solchen Fragen zustehen soll, die nicht als Lebensfragen der gesamten Nation zu betrachten sind. Die Reichsregierung ist also offenbar der Ansicht, daß ganz in dem Sinne einer starken Reichsgewalt, die in dem ersten Punkte der Entschließung gefordert wird, alle wichtigen Reichsaufgaben auf die Verwaltung des Reiches übergehen müssen, das dann den Ländern den Auftrag zur weiteren Durchführung erteilen kann und daß nur Einzel- fragen, die nicht zu dem Bereich der Reichsaufgaben gehören, der Eigenzuständigkeit der Länder überlassen bleiben sollen. Man wird sich hier wohl zu denken haben, daß etwa die Justizverwaltung und die Polizeiverwaltung auf das Reich übernommen werden soll. Um diese Reform durchführen zu können, soll das Reich nach dem zweiten Punkte der Enl- ichließung in Verwaltungsbezirke neu gegliedert werden, wobei nach Punkt 3 der Entschließung leistungsfähige Länder bestehen bleiben und die Verwaltungsbezirke des Reiches und die Ländergrenzen nach Punkt 5 der Entschließung einander nach Möglichkeit angepaßt werden sollen. Eine Einlösung ist aber damit noch nicht erreicht. Denn es ist klar, daß die innere Ausgestaltung der Länder nicht dieselbe bleiben kann, wenn wichtige, bisher von den Ländern ausgeübte Funktionen auf das Reich übergehen, und zwar so, daß die Ver- waltung der Länder auf bestimmten Gebieten dem Reichstag verantwortlich wird. Deshalb wird in dem Punkt 3 der Entschließung die Frage aufgeworfen, wie in Zukunft die Verwaltung der Länder gestaltet werden soll. Dabei steht vor allen Dingen das Schicksal der Landtage und die Umgestaltung der Landesregierungen zur Frage. Ferner ist in diesem Zusammenhänge auch das Problem Preußen und das Reich zu lösen, da auch Preußen in einen Verwaltungsbezirk des Reiches umgewandelt werden soll. Wie sich von selbst versteht, muß diese ganze Reform auch von tiefgehendem Einfluß auf die Zusammensetzung und die ganze Gestaltung des Reichsrates sein. Aus die Folgerungen, die sich hier ergeben, wird in dem Punkt 4 der Entschließung Bezug genommen.
Ueber die Art und Weise, wie die letzten Konsequenzen gezogen werden sollen, äußert die Entschließung der Reichsregierung keine eigene Meinung. Es komm ihr offenbar darauf an, daß zunächst einmal die ersten Schritte getan werden. Deshalb wird dem Länderausschuß empfohlen, Vorschläge für die Abgrenzung der Länder und Reichsverwaltungsbe- zirke, sowie für die Zuständigkeit der Länder und deren Organisation zu machen. Es wird dabei vorausgesetzt, daß die Länderkonferenz sich mit dem Programm der Reichsregierung einverstanden erklärt. Hier liegt der Kernpunkt der ganzen Frage. Es wird sich entscheiden müssen, ob die Länder tatsächlich bereit sind, die Reichsgewalt in der Weise zu stärken, wie die Reichsregierung es vorschlägt und sich mit einer stark eingeschränkten Eigenzuständigkeit zu begnügen. Nach den bis-
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