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Ar. 182

Samstag den 4. August 1928

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Für die Erhaltung der Frankfurter Messen.

: Maßgebende Kreise der Industrie, des Han­els, der Banken, der Kaufmannschaft und des Hand- i werks haben eine Aktion zugunsten der Frankfurter Internationalen Messen eingeleitet. In einer Sitzung, die unter dem Vorsitz von Geheimrat Dr. Arthur v. Weinberg am heutigen Tage im Saal der Handelskammer tagte, wurde beschlossen, einen Verein zur Aufrechterhaltung der Frankfurter Messen" ins Leben zu rufen. Im Zustandekommen des Vereins und in der durch ihn gewährleisteten Aufbringung beträchtlicher finanzieller Mittel darf ein höchst bedeutsames und klares Bekenntnis der Frankfurter Wirtschaft zu den Internationalen Messen gesehen werden, das zweifellos schon die Ab- : Haltung der Herbstmesse günstig beeinflussen wird. Ein vorbereitender Ausschuß wendet sich mit einem Aufruf an die Oeffentlichkeit, in dem u. a. darauf hingewiesen wird, das die Frankfurter Internatio­nalen Messen aufs beste dazu beigetragen haben, de zerrissenen Fäden zwischen den Völkern auf wirtschaftlichem Gebiet wieder aufzunehmen und so auch kulturelle Arbeiten von hohem Werte zu för- dem. Der Beweis werde geliefert werden, daß die Frankfurter Messen auch im neuen Gewände sich in Zukunft behaupten, nicht nur das Ansehen und den Ruf einer großen und starken Bürgerschaft be­tonend, sondern auch hohen wirtschaftlichen Zwecken im Austausch wirtschaftlicher und kultureller Güter unter den Völkern dienstbar. Der Aufruf ist von einer Reihe von Körperschaften und Verbänden unterzeichnet.

Der Millionärsenkel als armer Schlucker.

: Vor dem Kleinen Schöffengericht standen zwei junge Leute, denen es auf dem Frankfurter Pflaster recht schlecht gegangen war. Der eine war der Arbeiter Johann Köhler aus Eger, der bei den Heddemheimer Kupferwevksn Stellung gefunden : hatte, aber die Stelle nicht antreten konnte, weil er keine Wohnung fand. Nun ging das Elend für den jungen Ausländer los, zumal er auch noch um einen Anzug bestohlen wurde. Köhler hatte sich mit 'bem Kaufmann Emil Deußen aus Düren angefreundet, der gleichfalls vollkommen abgebrannt war. Als man nichts mehr zu nagen und zu beißen hatte, brach Köhler nachts in der Siemensstraße in ein Lebensmittelgeschäft ein, wo er gleich in Käse und Würste vor Hunger hineinbiß und einen Kasten voll Zigarren, Zigaretten, Würste und Käse mitnahm. Am Main wartete Deußen und stillte, als Köhler mit der Beute eintraf, sofort 'einen Hunger. Deuten hatte sich geweigert, bei dem Unterueymen mitzu­machen. Unter Tränen erzählte Deußen, wie sie Not gelitten hätten und er erwähnte dabei, daß seine Großeltern eine Stiftung von zwei Millionen Mark zur Unterstützung Minderbemittelter machen, daß er aber verarmt sei und im Winter Kohlen schau- selte. Die beiden Angeklagten waren am Westhafen verhaftet worden. Deußen wurde wegen Hehlerei zu pei Wochen Gefängnis, Kühler wegen Diebstahls unb Hehlerei zu drei Monaten und eine Woche Ge- jängis verurteilt. Das Gericht lehnte es ab, Köhler Bewährungsfrist zu geben, da eine solche nur für teutsche Reichsangehörige, nicht aber für Ausländer Mgesehen sei und Deußen hier keine feste Woh- mg habe, Deußen, dessen Strafe durch die Unter­

haft als verbüßt gilt, wurde aus der Haft

Selbstmordversuch im Polizeipräsidium.

: Ein gewisser Artur Sommer, am 1. Dezember M in Frankfurt a. M. geboren, Obermainstraße " wohnhaft, wurde heute bei einem Pfändersammler in dem Augenblick feftgenommn, als er ein ge­stohlenes Fahrrad versetzen wollte. Bei seiner Ver­nehmung im Polizeipräsidium gestand er noch neun meitere Diebstähle zu. Als er nach der Vernehmung von zwei Polizsibeamten ins Gefängnis eingeliefert werden sollte, und die Beamten sich mit ihm auf der Treppe des zweiten Stockwerkes befanden, stürzte er sich in einem unbewachten Augenblick über das Treppengeländer in den Parterrstock. Er trug schwere innere Verletzungen davon und wurde durch « Rettungswache ins Krankenhaus gebracht.

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im ManMriev ZWveßisMMi

Frankfurt a. M., 3. Aug. Der Arbeitslose Joseph Willkomm weigerte sich heute auf dem Frankfurter Arbeitsamt eine ihm angeborene Arbeit zu übernehmen. Daraufhin sollte geprüft werden, ob man ihm die Unterstützung nicht entziehen solle. Willkomm geriet deshalb in große Erregung, zog einen Revolver und schoß dem Ver­mittlungsbeamten Peter Ennenbach eine Kugel in den Kopf. Der Beamte wurde schwerverletzt in das Heiliggeist-Hospital gebracht, doch scheint die Verletzung nicht lebensgefährlich zu sein. Der Täter ist flüchtig.

Zu dem Revolveraklentat auf einen Beamten

des Frankfurter Arbeitsamts wird amtlich gemel Gegen 13 Uhr wurde heute von dem Arbeilsli

lemeldet:

3ofef Willkomm, geboren 1908, auf den Vermill- kungsfekretär Peter Ennenbach beim Arbeitsamt mit einem Revolver ein Schutz abgegeben, der den Be­amten in die Wange traf. Es handelt sich um einen Arbeitslosen, der seitens des Arbeitsamts wiederholt

in Arbeit vermittelt wurde, und der in vier Fällen nach kurzer Zeit wegen Faulheit aus feinet Arbeitsstelle entlassen wurde oder sie freiwillig verließ. Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen wurde er wiederholt mit der üblichen Unlerstützungssperre belegt. Neuer­dings hatte er wienderum eine Arbeitsstelle nach zehn Tagen verlassen. Nachdem ihm daraufhin heute morgen die Arbeitslosenunterstützung abgelehnt wurde, begab er sich an den Schalter des Herrn Ennenbach und zog, nachdem er dem Beamten den Vorwurf gemacht hatte, an der Ablehnung der Unterstützung schuld zu sein, den mitgeführten Revolver. Der Verletzte, als ruhiger, pflichttreuer Beamter geschätzt, wurde in das Heiliggeisthospital gebracht, wo die Kugel entfernt wurde. Lebens­gefahr besteht nicht. Der Täter ist flüchtig und un- bekannten Aufenthalts, trotzdem er sofort von andern Arbeitslosen verfolgt wurde.

spräche des Pfarrers Knauff aus Merzhausen und des Kuratus Knauff aus Berlin weihte der Vor­sitzende des Verbandes, Dr. Knauff-München, La- Denkmal, einen mächtigen Quarzitblock, der auf dei Vorderseite einen bronzenen Schwertknauf trägt. Durch den Kreisdeputierten Schwalm wurde das Denkmal in den Schutz des Kreises Ziegenhain ge­nommen. Eingerahmt wurde die ergreifende Feier durch Choräle und Lieder, die von dem Posaunen­chor von Riebelsdorf sehr gut zum Vortrag kamen. Das Denkmal steht an der Niederrheinischen Straße, auf historischem Boden. Hier und weiter südlich ist der Ort, wo im, 30jährigen Krieg ein Gefecht zwischen Oberst v. Rosen, dem Verteidiger der Festung Ziegenhain und dem General-Feldmarschall von Brede stattfanL, in welchem letzterer fiel, und Ziegenhain einer längeren Belagerung entging. Zwei Denksteine an der erwähnten Straße erinnern noch an jenen Kamptz Der Verband hat das Denkmal in der Schwalm errichtet, da in ihr das Dorf Zella liegt, in dem seit dem Jahre 1467 der Name Knaufs vorkommt, und derHanfenhof" seit dieser Zeit iw Besitz der genannten Familie ist.

weichen Schadenersatz zahlt die Reichsbahn bei LtnßSllen?

Auch das zweite Eisenbahnunglück hat wieder Verletzte und Tode gefordert. Die Schuldfrage ist noch nicht geklärt, so heißt es in offiziellen Verlaut­barungen. Dies hat aber nur in strafrechtlicher Hin­sicht Bedeutung, nicht für die Verletzten und Hinter­bliebenen der Getöteten, die Schaden an ihrer Ge­sundheit erlitten und Unterhaltungsansprüche an­stelle des nicht mehr existierenden Ernährers von der Eisenbahn zu fordern haben. In solchen Fällen haftet nämlich die Bahn auch ohne Verschulden nach Maßgabe des Haftpflichtgesetzes, da sich das Unglück im Betriebe Ler Bahn ereignete.

Die Rechtssprechung zu Liesem--'Gesetz geht in seiner Auslegung zu Gunsten der Verletzten sehr weit. So ist als Körperverletzung jede Störung der körperlichen Unversehrcheit anzusehen; insbesondere der seelischen. Daher fallen baruntr auch die durch Schreck hervorgerufenen Störungen. Der Tod oder die Körperverletzung muß aber auf denUnfall" als plötzliche Einwirkung zurückzuführen sein; es muß also ein direkter Kausalzusammenhang mit ihm vor­liegen, denn für andere Schäden, die ein Anderer dadurch erleidet, Laß er durch den Anblick des Ver­letzten oder infolge der Nachricht über die Verun­glückung. eines lieben Angehörigen an Leib und Seele nimmt (z. B. der Betreffende verfällt in Geisteskrankheit darüber) braucht die Bahn nicht aufzukommen. Dagegen haftet Lie Bahn für Selbst- morL oder Geisteskrankheit des Verunglückten, fo= ern Liefe eine Folge des Unfalls sind. Liegen die Folgen des Unfalles in einem mitwirkenden Ver- chulden des Verletzten, so findet Paragraph 254 8GB. Anwendung, d. h. Ler Schaden wird geteilt, ^^^fc^^^M^>^^^I' ""eilt, trägt die

letzte oder dessen berechtigte Angehörigen (Eltern, Geschwister usw.) zunächst nur den Unfall nachzu­weisen haben, wobei auch im Bestreitungsfalle die Kausalität des Unfalles für den Schaden mitzube­weisen ist. Der Schaden bedeutet Vermögensteile, den Umfang bestimmen Paragraph 3, und 3a des Gesetzes. Hiernach besteht derselbe in den Kosten der versuchten Heilung, sowie des Vermägensnach- teiles, den Ler Getötete dadurch erlitten hat, daß während der Krankheit seine Erwerbsfähigkeit auf­gehoben oder gemindert oder auch eine Vermeh­rung feiner Bedürfnisse eingetreten war. Hierzu sind zunächst zu rechnen die Kosten, die durch eine ständige Krankenpflege verursacht worden sind, aber auch solche, die durch wiederholtes Aufsuchen eines Spezial-Kurortes bestehen. Schließlich gehören zu den Kosten die Beerdigungskosten, wozu auch die Kosten der Feuerbestattung gehören. Der Verletzte hat den Anspruch auf Heilungskosten, seine Ehefrau dagegen ohne Rücksicht auf den GüterstanÄ der Ehe­leute kraft eigenen Rechts; ihr kann ein mitwirken­des Verschulden des Ehemannes nicht entgegenge­halten werden. Der Umfang des Schadens richtet sich nach dem auf Grund der tatsächlichen Verhält- nisse zu ermittelnden Schaden und sind hierbei die Erwerbsverhältnisse des Verletzten zur Zeit des Un­falles maßgebend. Die Feststellung des Schadens erfolgt durch das Gericht nach der freien Ueber­zeugung des Richters. Der Schaden wird in einer Geldrente gewährt. Im Falle der Wiederoerhei- ratung der Witwe fällt die weitere Verpflichtung der Bahn zur Fortzahlung der Geldrente fort. Die Ersatzpflicht endet spätestens mit dem Zeitpunkt der

wenn sich bei etzte na Machten der

Sachverständigen einer gefahrlosen Operation un­terziehen muß, die ohne nenneswerte Schmerzen

^nuwft ist und nach diesem Gutachten mit Sicher- eine beträchtliche Besserung der Leistungsfähig-

verk

heit eine beträchtliche Besserung der Leistungsfähig­keit des Verletzten zu erwarten ist, der Verletzte sich aber weigert, sich dieser Operation zu unterziehen.

Die Beweislast regelt sich dahin, daß der Ver-

derungen auf Schadenersatz verjähren in zwei Jahren von dem Tage des Unifalles an gerechnet. Gegen denjenigen, welchen der Getötete Unterhalt zu gewähren hatte, beginnt die Verjährung mit dem Tode. Im übrigen finden die Vorschriften des V. G. V. Anwendung.

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Weihe eines Familien-Denksteins.

Steina (Kreis Ziegenhain), 3. Aug. Am 28. und 29. Juli fand in Ziegenhain der dritte

Familientag des Familienverbandes Knauff statt, zu dem zahlreiche Mitglieder aus allen Teilen Deutschlands eingetroffen waren. Verbunden mit der Tagung war die Enthüllung des Denksteins, den der Verband seinen im Weltkrieg gefallenen 183 Söhnen im Steinatal errichtet hat. Nach An-

VsvmriMe KmbvMiev.

Fahrendes Volk unter sich.

Zu einer blutigen Eifersuchtsszene kam es am Siloesternachmittag gegen %4 Uhr unweit des Bia- duktes an der Steinheimer Straße zwischen einem 20jährigen Schirmfllcker aus Fürth i. Bayern, der mit seinen Eltern im Wohnwagen am Alten Rückinger Weg hauste, und einem 18jährigen Art­genoßen, dessen Erzeuger gerade ihr wandelndes Domizil in Frankfurt aufgeschlagen hatten. Der jüngere der fahrenden Gesellen hatte dem Freunde die 17 Lenze zählendeBraut" ausgespannt und mit ihr einen kleinen Spaziergang nach Steinheim gemacht, als plötzlich derrechtmäßige Besitzer" des Mädchens eifersuchtsbebend auf der Bildfläche erschien und Rechenschaft forderte. Nach einem kur­zen Wortwechsel gerieten sich die beiden Liebhaber in die Haare. Plötzlich blitzte ein Rasiermesser durch die Luft und der jüngere Kämpfer begann fürchter­lich am Kopfe und dem rechten Handgelenk zu blu­ten. Wie es eigentlich richtig ba$u kam, ist bis aus den heutigen Tag noch nicht aufgeklärt. Der Täter ergriff die Flucht und konnte erst kürzlich nach Sigen ihn erlassenen Steckbrief im Gefängnis zu ffenbach ermittelt werden, wo er wegen eines Diebstahles in Untersuchungshaft saß. Der Verletzte verschwand damals noch am Abend der Tat aus dem Krankenhaus und kein Mensch weiß, wo ei sich heute herumtreibt. Interesse an einer Straf­verfolgung des Täters hat er übrigens auch nie­mals bekundet, wegen einer solchen Lappalie reißt man sich beim fahrenden Volke kein Bein aus. Auch die übrigen Zeugen waren nicht aufzu finden, so daß der Angeklagre gestern allein auf weiter Flur war. Das Gericht sah denn die Sache auch denkbar milde an und erkannte lediglich auf 3 Wochen Gefängnis, die durch die Untersuchungs­haft als verbüßt gelten. Befriedigt ob des milden Urteils zogen die zahlreichen Angehörigen und Be­kannten des Angeklagten, die den Zuhörerraum be­setzt hielten, von bannen. Fahrendes Volk unter sich, zumal wenn die holde Weiblichkeit hineinspielt, erfordert eben ein besonderes Maß auch in der Strafzubemessung, diesem Umstand wurde denn da? Gericht auch gerecht.

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I VesVonvkvanis GMÄ und Ende

Von Rudolph Lothar.

o Vor einigen Tagen war der Direktor eines I großen deutschen Theaters bei mir zu Gaste. Er Nagte mir sein Leid: in ganz Deutschland ist kein I aonoiaant aufzutreiben. Es gibt, jugendliche Hel- I junge Liebhaber, es gibt einen Nachwuchs für I alle Fächer, nur der Bonvivant stirbt aus.,

Es gab eine Zeit, da war in Wien der Liebhaber Burgtheater das Vorbild der vornehmen Welt. I 3n allem, was gute Manieren, vornehme Haltung, I «egante Kleidung, weltmännischen Ton betraf. Diese Rolle des Meisters im guten Ton hatte erst Ficht- I ^r inne, und dann brachte sie Sonnenthal zu souve- I raner Wirkung. Er war in Wien ein Menschen- I Wer hindurch der Mann, nach dem sich alle Männer I "Meten. Man trug Zylinder a la Sonnenthal (und I »och tjeute greifen tief in der Provinz manche Mi- I men mit Stolz an die Sonnenthalisch geschweifte I Krempe). Man trug, wie er den Frack, knöpfte das I ^kett zu wie er und kein Elegant hätte eine andere I ^ragenform getragen, als die auf der Bühne von I Elmenthal zur Nachahmung empfohlene. Sonnen- I spielte in der kleinen Welt der Großstadt Wien I Q^Ne Rolle, wie der Prinz von Wales später in I ^ösr das Amt des vornehmen Liebhabers im : Wieater, das Amt ein gutes Beispiel zu geben, I Mkte sich nicht nur auf die Kleidung allein, k noJ Operngläser waren auf die Bühne gerichtet um genaues festzustellen, wie Sonnenthal eine Tasse Tee ; Evhabte, wie er einer Dame einen Fächer über- eichte, wie er sich verabschiedete, wie er grüßte, wie I arÄ unb wie er sich setzte. Es war der Ehrgeiz I nie/-» E.^â, gute Manieren zu haben. Gute Ma- zahlen zur Kultur. Es ist traurig feststellen wie sehr der Kurswert guter Manieren Her. gesunken ist. Es gibt keine tadellosen Kava- c^ rind die Kavaliere, die tadellos fein moch- Z^-Een kein Vorbild, jedenfalls keines auf der dâ ^ r^cht ganz richtig, wenn man davon spricht, '°Bühe ein Spiegelbild des Lebens ist. Der 8 ul fr M Mbt nämlich meistens ein Bild der

K wie sie waren ober wie sie sein werden. Der »ano^k1^ 's* entweder ein Schüler der Ver- Geilheit aber ein Künder kommender Zeit.

Auf der Bühne wird die Tradition am längsten gewahrt und werden die Neuerungen am schnellsten eingeführt. Und zwischen Tradition und Ahnung des Kommenden spielt die eigentliche Gegenwart die kümmerlichste Rolle. Das klingt zwar paradox, aber man kann den Satz mühelos auf seine Richtigkeit prüfen. Am besten vielleicht, wenn man die Toiletten der Damen in Betracht zieht. Der Ehrgeiz jeder Schauspielerin ist es, in Toilettenfra­gen eine Vorläuferin zu sein. Sie will nicht tragen, was alle Welt trägt, sie will in ihrer Kleidung so originell, so neuartig wie möglich sein. Ebenso gern wie das Kleid der Zukunft trägt sie natürlich das Kleid der Vergangenheit: das Kostüm. Nur das Kleid der Gegenwart verschmäht sie, weil es eben das Allerweltskl-eiü ist. Die eleganten Liebhaber von einst wollten nicht Kopien der Herren im Parkett fein, sondern ihnen Richtlinien für morgen geben. Die Liebhaber von heute haben einen solchen Modeehr­geiz fast völlig aufgegeben. Sie wirken in allen Modedingen farblos und indolent , sie denken nicht daran, andere bzw. neuartige Formen zu tragen. Sie stehen nicht über dem Schneider, sondern unter ihm. Wir haben heute in Deutschland keinen Schau­spieler, der die Aufgabe ein Weltmann zu sein, wie eine Aufgabe der Kunst betrachtet.

Der ideale Weltmann aber heißt in der Bühnen, spräche: der Bonvivant. Das Wort klingt recht alt­väterlich. Es scheint aus dem Französischen zu kom­men und ist doch kein französisches Wort. Man sucht es vergebens in den französischen Wörterbüchern. Es steht auch nicht im Larousse (dem französischen Konversationslexikon). Ich habe alle französischen Roalwörterbücher nachgeschlagen, ohne eine Spur des Wortes zu entdecken. Der Bonvivant ist auf deutschem Boden gewachsen. Es ist nicht der Viveur, der Lebemann, es ist auch nicht die moderne Jnkar- Nation des Don Juan (Don Juan gehört immer ins Charakterfach), es ist der Mann, der durch feine guten Manieren die Frauen besticht und berückt. Es ist der Genießer, der die Lebensfreude in vollen­deter Form zu predigen weiß. Er ist immer etwas leichtsinnig und lebt wohl selten in ganz geordneten Verhältnissen; er macht Schlichen und trinkt gerne Sekt. Er hat sehr viel Herz und sehr viel Geist, aber man kann schwer eins vom anderen unter­scheiden, denn Herz und Geist sprechen bei ihin die- selbe Sprache. Sein Beruf ist, ein Lebenskünstler zu sein. Man erfährt selten, ob er nebenbei noch Arzt,

Advokat oder Kaufmann ist. Er ist es, von dem die jungen Mädchen träumen, wenn sie einmal in die Ehe getreten sind, denn bis dahin war der Lieb­haber der Inhalt ihrer Schwärmerei. Der Bonvivant setzt nämlich dort ein, wo der Liebhaber aufhört. Er hat die Erfahrung, die jenem fehlt, die Ueberlegen- Heit, die jener sich erst erobern muß. Der Bonvivant ist der Liebhaber im Reifezustand. Auch seine Ma­nieren sind gereift. An Stelle der stürmischen Jugend ist die Ruhe, die Zurückhaltung getreten. Weil das Abenteuer, die Liebe ihn nicht mehr ganz ausfüllt, hat er eben Zeit an Mode und Eleganz zu denken, ein heiteres Gebäude der Lebensphilosophie zu er­richten, in dem er wohnt, wie ein Kunstfreund in seiner Villa. Der Bonvivant ist in allen Genüßen ein Verdiener, der Bonvivant ist in diesen Dingen ein Rentner. Beim Liebhaber steht das Feuer an erster Stelle, beim Bonvivant muß oft der Humor das Feuer ersetzen. Es gibt so wenig humorlose Bonvivants, wie es Liebhaber ohne Feuer gibt.

Aus dieser kleinen Charakteristik des Bonvivants mag man erkennen, warum es heute keine Dar­steller dieses Faches gibt. Und die wenigen, die man noch auf der Bühne begrüßen kann, stammen aus längst nergangener Zeit. Die Eigenschaften des typischen Bonvivants sind nicht zeitgemäß. Deutsch­land ist verwildert, wie es nach dem 30jährigen Krieg verwildert war. In der neuen Gesellschaft, die sich jetzt gebildet hat, spielt der Weltmann keine Rolle. Erst die Enkelkinder der heutigen neuen Reichen werden wieder Manieren haben und Weltleute sein.

Uns erscheint heute die Herrenmode in ihren Verfeinerungen sehr nebensächlich. Wir haben andere Sorgen. Was gelten heute Aeußerlichkeiten? Und doch kann man erst dann von einer wirklichen Kul­tur reden, wenn auch die kleinste Vernachlässigung einer Aeußerlichkeit unser Gefühl verletzt. Denn die Kultur setzt eben die größte Verfeinerung unseres Gefühles voraus. Und wenn auch ein Schauspieler imstande wäre, heute als Weltmann vorbildlich zu erscheinen, fände er ein Publikum, das ihm nach, eifert? Der Weltmann auf der Bühne setzt Weltleute im Parkett voraus.

Gewiß werden wir wieder einmal eine Kultur haben und gute Manieren und Sinn für alle die Feinheiten des Lebensgenußes. Ob aber dann der Bonvivant von gestern wiederkehren wird, möchte ich bezweifeln. Er war eine typische Erscheinung des 19. Jahrhunderts. Der Weltmann von übermorgen

wird ganz anders sein als der Weltmann von vor­gestern. Und die Bühnensprache wird ein neus Wort für ihn erfinden. Der Donvimmt ist endgültig tot Er ruhe in Frieden!

Der entthronte Moschus.

Es ist eine seltsame Tatsache, daß bestimmt« Epochen eine Vorliebe für Gerüche haben, von denen man in anderen Zeiten nichts mehr hält. So hat z. B. der Moschus, der einst sehr beliebt war, seine Bedeutung unter den modernen Parfüms verloren; er ist nun weniger durch einen Wandel Les Geschmacks als vielmehr durch ökonomische Ver­änderungen entthront worden. Früher erhielt man nämlich den Stoff, aus dem das Parfüm bereitet wurde, aus den Drüsen des tibetanischen Moschus­tieres, und diese Art der Bechaffung war mit so hohen Kosten verknüpft, daß sich nur sehr reiche Leute den Moschuswohlgeruch verschaffen konnten. Dann wurden auch eine Malvenart, eine Rose und ein Käser beliebt, die nach Moschus dufteten, und schließlich entdeckte man, daß der flache Schwanz einer Moschusratte einen ählichen Geruch aus­strömte. Der Botaniker Douglas fand dann in Nordwestamerika ein unscheinbares Kraut, bns denselben typischen Geruch besaß, und das er Mi- mulus moschatus nannte. Die Pflanze wurde im Jahre 1826 auch in England eingeführt, wo sie durch ihren besonderen Geruch bald beliebt wurde. Drei Generationen erfreuten sich an dem Moschus­geruch dieses Krautes; dann fand ein deutscher Ge­lehrter eine chemische Substanz, die er Trinitroto­luolbenzol nannte, und die ebenso wie Moschus riecht. Seifenfabrikanten, Parfümeure und Dro­gisten beschafften sich diese Substanz in großen Men­gen und entwerteten dadurch den teuren Moschus­duft, der nun zum allergewöhnlichsten Wohlgeruch wurde. Auch die amerikanische Pflanze Mimulus moschatus ist dem Fortschritt der Zivilisation zum Opfer gefallen; kein Gärtner zieht mehr das un­scheinbare Kraut, dessen Duft so billig zu beschaf­fen ist.

Erasmus von Rotterdam, der gelehrteste Hol­länder feiner Zeit, soll als Kind sehr wenig geistige Befähigung gezeigt haben. Es wird erzählt, daß er zur Erlernung des Alphabcths 7 Jahre ge­braucht haben soll.