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M. 161

Mittwoch

de« 11. OuV

1628

Das Keuefts.

Die Vorlage über den Nationalfeiertag wurde mit 214:136 Stimmen dem Rechksausschuß über­wiesen.

Von den zum Tode Verurteilten im Schachty- prozeß wurden 6 begnadigt, die übrigen 5 Ver­urteilten wurden hingerichtet.

DerQuotibien schlägt eine sofortige Räu­mung der 2. Zone vor, will aber die Besetzung der z. Zone llufrechlerhalten.

Der Auswärtige Ausschuß hat sich für die baldige Unterzeichnung des Kelloggpakles aus­gesprochen.

Maweâ mkè Nveuksrr vevekttigt

Berlin, 10. Juli. Zu Beginn der heutigen Sitzung teilte Präsident Bartels mit, daß außer dem Abgeordneten Pieck (Komm.) auch die Abgg. Kolosser und Dannenberg (Wirtschaftspartei) ihr Landtagsmandat niedergelegt haben, um nur ihr Reichstagsmandat auszuüben.

In Erledigung der Tagesordnung empfiehlt Vize­präsident Schwenk-Berlin die endgültige Wahl des Präsidiums, die nach den Bestimmungen der Ge- chäftsordnung vier Wochen nach der Wahl zu er» folgen hat, durch Zuruf vorzunehmen.

Abg. Lohse (Nat.-Soz.) widerspricht der Wahl wrch Zuruf mit der Begründung, daß feine freunde zu dem Sozialdemokraten Bartels als Präsident kein Vertrauen haben könnten und ihren Parteifreund Dr. Ley zum Landtagspräsidenten erschlagen. (Große Heiterkeit.)

Die Zettelwahl ergab, daß von insgesamt 388 abgegebenen gültigen Stimmen 327 auf den bis» Sengen Landtagspräsidenten Abgeordneten Bartels ('z.) entfielen.' Außerdem erhielten u. a. der Kom­munist Eberlein 43, der Nationalsozialist Dr. Ley 14 Stimmen.

Präsident Barlels nahm unser Beifall die Wiederwahl an.

Unter großer Erregung des Hauses mußte dann die endgültige Wahl des Vizepräsidenten v. Kries (SntL) infolge kommunistifchen Einspruchs gegen die Wahl durch Zuruf auf dem langwierigen Wege des Namensaufrufes vorgenommen werden.

Die Wahl ergab Widerwahl des Abg. v. Kries (SntL) zum Vizepräsidenten mit 322 Stimmen. Das Haus schritt hierauf zur Wahl des zweiten Pizepräsidenten. Das Ergebnis war die Wieder- wabl des Abg. Dr. Porsch (Ztr.) zum zweiten Vize­präsidenten mit 290 Stimmen. Dr. Porsch nahm die Wahl dankend an.

Bei Vornahme der Wahl des dritten Vizepräsi­denten, zu dem vor vier Wochen der kommunistische abg. Schwenk-Berlin gewählt worden war, erklärte abg. Schwarzhaupt (Dopt.), seine Partei schlüge setzt vor, Dr. Wiemer (Dopt.) durch Zuruf zum dritten Vizepräsidenten zu wählen. Von den ab» gegebenen Stimmen entfielen 181 auf den Abg. Wiemer (Dopt.). Der Kommunist Schwenk-Berlin (Komm.) erhielt 167 Stimmen. Da keiner der Kan­didaten die absolute Mehrheit von 186 Stimmen "reicht hat, muß eine Stichwahl stattfinden. Dabei "hält der Abg. Wiemer (Dvpt.) 205, der Abg. Schwenk (Komm.) 162 Stimmen. Damit war der abg. Wiemer zum dritten Vizepräsidenten gewählt. nimmt die Wahl mit Dank an. (Beifall rechts.) Es folgte die zweite Beratung des Gesetzes über Vereinigung Waldecks mit Preußen.

Das Gesetz wird gegen Kommunisten und National- sazialisten in zweiter und dritter Lesung angenom­men.

Ministerpräsident Dr. Braun führt dann noch "Us: Ich begrüße von Herzen den durch die eben "solgte Abstimmung vollzogenen Anschluß ^^b Ws an Preußen. Ich habe schon wiederholt be- chnt, daß der Anschluß kleiner Länder an Preußen W im eigensten Interesse Preußens liegt, weil Zunahme an Land und Bevölkerung keine .alle spielt und weil außerdem der Einfluß Sreu» Ws im Reichsrat durch Stimmenverlust vermin» ?"t wird. Auch jetzt verliert Preußen durch den Anschluß Waldecks eine Stimme im Reichsrat und abendrein die waldeckische Stimme, die ja zumeist gemeinsam mit der preußischen Staatsregierung abgegeben wurde. Preußen steht diesem Anschluß a^egen der erwähnten Folgen nicht etwa ablehnend gegenüber, im Gegenteil, es begrüßt ihn im Sn» Wfe der Einheit des Deutschen Reichs und, soweit Preußen dazu seine fördernde Hand bieten kann, ^'rd es immer bereit sein, mit deutschen Landern ^"Handlungen über den Zusammenschluß mit Reußen in entgegenkommendster Weise zu führen.

Damit ist die Tagesordnung erledigt.

. kommunistischer Antrag, am Mittwoch auch e Amnestiefrage zu erledigen, wird abgelehrck. «och gen 20 Uhr vertagt sich das Haus auf Mltt-

Haftbefehl gegen Heinrich Wandk. , ti?*' 10. Juli.'Gegen den Schriftsteller Hem- N?^wdt, den Verfasser des BuchesEtappe iihJx« ist nach einer Meldung derWelt am «...Ä vom Reichsgericht beim Amtsgericht Ber- ir'.f'Noneberg der Erlaß eines Haftbefehls bean- Anf-worden, weil er 3181 Mark Kosten, die aus L/1'5 ^ines Landesverratsprozesses entstanden noch zu zahlen hat.

Die DevÄtte

über den Nationalfeiertag

VeberrwEuns dsv Vorlage an den srecktsansschntz

Im Reichstag ist man gestern in die Beratung des Antrages auf Proklamierung Les 11. August zum Nationalfeiertag eingetreten. Wie schon vorher angekünüigt, hat der Reichsinnenminister Severing den Antrag des Reichsr-ates ausführlich mit einer Rede begründet. Man kann es wohl verstehen, daß bei diesem Anlaß Severing nicht passiv beiseite stehen wollte, denn für die Sozialdemokraten und die Demokraten gilt die Feier des 11. August seit langem als ein Bekenntnis zu der am 9. November entstandenen Republik. Vielleicht ist der allgemeinen Anerkennung des 11. August nichts schädlicher ge­wesen als gerade diese Abstempelung des Tages als einen Siegestag der Linksparteien, die in Wei­mar unter dem Eindruck unserer militärischen Nie­derlage die republikanische Verfassung schufen. So hat der 11. August schon seit laygèm die Rolle einer parteipolitischen Parole gespielt, und es ist deshalb auch nicht zu verwundern, wenn die Sozial­

demokraten nach ihrem Wahlsiege vom 20. Mai jetzt den Augenblick für gekommen halten, um ihre Parole in die Wirklichkeit umzusetzen und wenn der Reichsinnenminister Severing als der Wortführer der Sozialdemokratie sich zum Anwalt dieser For­derung macht.

Man wird anerkennen können, Laß Severing sich feiner Aufgabe gestern im Reichstag mit einigem

Geschick entledigt hat. Die Begründung, die er dem nisten und Nationalsozialisten:Eine feine Ver- Antrage des Reichsrates gab, hätte jedenfalls im sassung!") Eine Verfassung, der Sie, meine Herren

Munde eines Sozialdemokraten provozierender aus-

saücir können. Severing |^ÄM M zroßKN, len, daß Sie Hxute hier Wa ,tonnen. (Sehr gutl) und ganzen darauf, den 11. August als den Lag^ Nicht alles in dieser Verfassung ist vollkommen, hinzustellen, der dem Deutschen Reich der Nach/ oieles ist noch Verheißung; aber schließlich war auch

knegszeit eine neue, feste Grundlage gegeben hat.

In diesem Zusammenhänge wies er darauf hin, daß Lie neue Verfassung, Lie in Weimar beschlossen wor­den ist, die Arbeitermassen für die Beteiligung am Staate gewonnen habe.

In der gestrigen Debatte haben die Parteiredner die schärfsten Angriffe gegeneinander gerichtet. Auf der einen Seite stand der Sozialdemokrat Voll­mann, auf der anderen Seite der Deutschnationale SchlanHe-Schöniugen. Sie überhäuften sich gegen­seitig mit Vorwürfen und so teilte sich gerade wegen der Frage des 11. August der Reichstag in zwei große feindliche Lager. Das ist wirklich nicht der Auftakt zur Einsetzung eines Nationalfeiertages. Selbst wenn sich durch einen Zufall für den Antrag des Reichsrates eine schwache Mehrheit ergeben sollte, so wäre damit die Voraussetzung für einen wirklichen Nationalfeiertag wahrlich noch nicht ge­schaffen.

Sitzungsbericht.

Berlin, 10. Juli. Vor Eintritt in die Tagesord­nung protestiert Abg. Stöcker (Komm.) dagegen, daß der Haushaltsausschuß die Becacung des gegen den Bau des Panzerschiffes aerici 'etcn kommu­nistischen Antrag bisher abgelehnt hat.

Abg. H e i m a n n (Soz.) verweist als Vorsitzen­der des Ausschusses darauf, daß die Mehrheit der Fraktionen im Hinblick auf die bekannte Erklärung Ler Regierung zu dieser Frage sich gegen eine Aus- schußberatung des kommunistischen Antrags in die­sem Augenblick ausgesprochen habe.

Ein national-sozialistischer Antrag auf Einstellung Strafverfahrens gegen den Abg. Dr. Frick (Nat.- eines Strafverfahrens gegen den Abg. Dr. Frick (Nat.-Soz.) wird dem Geschäftsordnungsausfchuß überwiesen.

Nach Erledigung einiger Rechnungssachen folgt die erste Beratung des Gesetzentwurfs über den

Rationalseiertag.

Paragraph 1 der Regierungsvorlage lautet: Nationalfeiertag Les deutschen Volkes ist der Ver­fassungstag (11. August). Er ist staatlich anerkannter Feiertag im Sinne des Artikels 139 der Reichsver­fassung/'

Mit der Beratung wird verbunden der kommu­nistische Antrag auf Einsetzung des 1. Mai als ge­setzlichen Feiertag, ebenso der Antrag der Deutsch- nationalen auf Bestimmung des 18. Januar zum Nationalfeiertag.

Reichsinnenminister Severing begründet den Gesetzentwurf: In meiner Eigenschaft als Mittler zwischen Reichstag und Reichsrat ist es mir ein Herzensbedürfnis, Sie um Zustimmung zu dem vom Reichsrat beschlossenen Gesetzentwurf zu bitten. Vor genau 6 Jahren haben Zentrum, Sozialdemokraten und Demokraten einen Initiativ­antrag gleichen Inhalts eingebracht. In den ver­flossenen 6 Jahren hat der Gedanke des Verfassungs­tages im Sötte Wurzel geschlagen. Nicht nur in Berlin sind amtlich zentrale Verfassungsfeiern un­ter großer Beteiligung veranstaltet worden, sondern auch im Reiche von zahlreichen privaten Vereinigun­gen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll also eigentlich nur der bestehende Zustand gesetzlich sanktioniert werden. Gegen den 11. August wird eingewandt, daß er in die Schulferien und in die

die Jugend daran teilnehmen kann. Hinsichtlich der Erntearbeiten werden die Landes- und Kommunal­verwaltungen Ausnahmen vom Paragraph 1 des Gesetzes zulassen können.

Als seinerzeit der Kongreß der Arbeiter- und Soldatenräte in einem Beschluß die Einberufung der Nationalversammlung beschloß, da wurde dieser Beschluß auch von Len Kreisen begrüßt, die heute an der Weimarer Verfassung kein gutes Haar lassen. Alle Bemühungen der obersten Heeresleitung, Hin­denburgs usw., wären zwecklos geblieben, wenn sich nicht damals die Arbeiterorganisationen mit ihrem Verwaltungsrat in den Dienst der allgemeinen und nationalen Sache gestellt hätten. Der 11. August habe das vollendet, was der Kongreß Ler Arbeiter­und Soldatenräte begonnen habe, er habe den Rechtsboden geschaffen, auf dem heute im Sinne des Fortschritts auf politischem, sozialem und kul­turellem Gebiete weitergearbeitet werden könne. Auch die Tatsache, daß sich das deutsche Valk, wie es in der Verfassung heiße, diese Verfassung selbst ge­geben habe, rechtfertige es, den Tag ihrer Schöpfung zum Feiertag zu erheben. Auf einer Verfassungs­feier hat Abg. v. Kardorff in einer ausgezeich­neten Rede die hohe Bedeutung des Tages gewür­

digt, an dem die Vertretung Les deutschen Volkes sich eine Verfassung gab. (Zurufe von den Kommu- rd Nationalsozialisten:

Nationalsozialisten und Kommunisten, es verdan

die Bismarcksche Verfassung nicht der staatspoli­tischen Weisheit letzter Schluß. Die Weimarer Ver­fassung hat mit der Einführung des allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrechts für

Reich, Länder und Gemeinden ein einigendes Band um alle Schichten des deutschen Volkes geschlungen, das sich auch in den bösesten Tagen bewährt hat. Beim Kappputsch, bei den Separatistenunruhen, bei den Volksabstimmungen im Osten, im Ruhrabwehr­kampf und bei den oberschlesischen Kämpfen, immer hat sich gezeigt, daß auch die ärmsten Söhne des Volkes treu in gemeinsamer Front mit allen üb­rigen Volksschichten standen. Das hätte niemals ein Befehl von oben erreicht, wenn nicht die werk­tätigen Massen sich durch das einigende Band der Weimarer Verfassung mit der Nation verbunden fühlten. Darum kann auch die endgültige Rheinland­räumung nicht besser gefeiert werden, als durch den Tag der Weimarer Verfassung. Die Frage, ob nicht der Tag der endgültigen Rheinlandräumung als Nationalfeiertag einzusetzen sei, verneint der Mi­nister. Der 18. Januar wird um deswillen niemals ein wirklicher Nationalfeiertag für die breiten Massen werden, weil mit der Gründung des Bis- marckschen Reiches Ler Gedanke an das Dreiklassen­wahlrecht verbunden ist, das die Nation weiter spal­tete. Der 9. November als Geburtstag der Republik ist auch wenig geeignet, denn am 9. Rovember gab es keinen Vastillensturm, sondern ben endgültigen Zusammenbruch eines Systems, das schon vorher Tag für Tag morscher geworden war. Der 11. Aug. an dem die Weimarer Verfassung in Kraft, trat, ist her Tag des nationalen Aufbaus, der Wieder­gewinnung des nationalen Selbstvertrauens. Darum bitte ich Sie, ihn auch gesetzlich zum Nationalfeier­tag zu machen. (Beifall bei den Sozialdemokraten und in der Mitte.)

Einem Vorschlag des Präsidenten, die Redezeit auf eine halbe Stunde zu beschränken, wird von den Nationalsozialisten und Deutschnationalen widersprochen. Es bleibt bei der einstündigen Rede­zeit für die Aussprache.

Abg. Sollmann ($03.)

erklärt, der 18. Januar als Tag der Reichsgrün­dung sei unmöglich und würde der geschichtlichen Logik widersprechen. Ebenso der kommunistische 'An­trag, den 1. Mai zum Feiertag zu machen. Gewisse Bedenken der ländlichen Bevölkerung wegen der Erntearbeiten sind berechtigt, und wir begrüßen es, daß die Reichsregierung in der Richtung eines Ent­gegenkommens auf die Länder einwirken will. Der Redner betont zum Schluß die großen gemein­samen Gedanken, an denen sich das Volk am Ver­fassungstage erheben könne: Die Reichseinheit, das kommende Reich von Aachen bis Wien. Weil wir die.Republik zum Volksstaat gestalten wollen, rufen wir das Parlament auf, den Geburtstag Ler Repu­blik zum Volkstag der Nation zu erheben.

Abg. Schlange (Dnat.)

bestreitet, daß in weiten Kreisen des deutschen Vol­kes der Wunsch nach einem neuen Feiertag bestände. Millionen Volksgenossen meinen, daß diese Zeit der deutschen Lebenskrise nicht geeignet ist, einen Nationalfeiertag einzuführen. Wenn wenigstens das Rheinland geräumt wäre. Der 18. Januar als Tag der ReichsgrünLung könne trotz der Aenderung der Äaatsform als Nationalfeiertag gelten. Am 9.

auch Novenrver besann Ler Niad^gâng, der am 11-

August noch nicht einmal abgeschlossen war. Sie (zu den Sozialdemokraten) hätten eigentlich mehr Grund, ben. 9. November zu feiern. Dann würde noch deutlicher erkennbar werden, daß es sich nicht um einen Nationalfeiertag handelt, sondern um einen parteipolitischen Zwangsfeiertag zur Unter­drückung der anderen (Unruhe links). Die jetzige Regierung ist so wenig homogen, daß sie nicht eine von den großen Lebensfragen der Nation anfasien, geschweige denn lösen kann. (Rufe links:Für welche Gruppe Ihrer Fraktion sprechen Sie denn?") Ich spreche für die gesamte deutschnational« Fraktion.

Von der Wirtschaftspartei ist der Antrag ein­gegangen, den Bußtag im November als Volks- trauertag zum Gedächtnis der Gefallenen zu be­gehen.

Reichsinnenminifier Severing erwidert dem Leutschnationalen Redner: Deutschland stehe allerdings vor einer wirtschaftlichen Depression aber die schweren Zeiten könnten nur auf dem Boden unL mit den Mitteln der Weimarer Ver­fassung überwunden werden. Durch die Einführung eines Nationalfeiertages könne die Wirkung dieser Verfassung nur vertieft werden. Die ganze Welt be­wundert das deutsche Volk wegen der Schnelli-gkeft, mit der es sich aus tiefstem Fall wieder emporge­arbeitet hat. In der Geschichte dieses Wiederaufstiegs gibt es viele ruhmreiche Tage, die wohl verdienen, am 11. August mit der Verfassung gefeiert zu wer­den.

Abg. Dr. Bell (3ft.)

präzisiert den Standpunkt der Zentrumsfraktion da­hin: Wir stimmen grundsätzlich dem Gedanken des Nationalfeiertages zu und streben die enge Verbin­dung dieser Nationalfeier mit dem Weimarer Ver- fasfungswert an. Mr halten an der Ueberzeugung fest, daß die gesetzliche Regelung eines National­feiertages, und zwar in Gestalt der Verfassungs­feier, sich durch die gegebenen Staatsverhältnisse vechlferLgi. Wir leben der Ueberzeugung, daßdhs Weimarer Berfassungswerk nicht nur ein weltyqto- risches Erlebnis bedeutet, sondern weit darüber hinaus als markantes Ereignis einen neuen Hoch­bedeutfamen Zeitabschnitt in der deutschen Geschichte einleitet. Nachdem nunmehr die Verfassung sich stabilisiert und der demokratische Volksstaat im Volksganzen sich fest verankert hat, sollten auch Die­jenigen Gruppen an der Verfassungsfeier großzügig mitwirken, die damals glaubten, aus fachlichen Be­denken der Verfassung ihre- Zustimmung versagen zu sollen. Wenn von anderer Seite der Reichsgrün­dungstag, der 18. Januar, als Nationalfeiertag vor- geschlagen wird, so wollen wir gewiß nicht verken- nen, daß auch dieser Tag dauernde historische Be­deutung und Wertung behält. Aber unter den um» gestalteten Gesamtverhältnissen muß bei einem Nationalfeiertag die Weimarer Verfassung und der Volksstaat im Vordergründe stehen. Wir haben volles Verständnis für den Wunsch, möglichst den 11. Aug. als den Tag der Verabschiedung der Wei­marer Verfassung zu wählen. Aber im Hinblick aus die aus allen Volksschichten fortgesetzt an uns dnn- genden Mahnrufe muß ich mich des ausdrücklichen Auftrags meiner Fraktion entledigen, unsere sach­lichen und praktischen

Bedenken gegen den 11. August vorzutragen. Dabei betonte ich mit allem Nachdruck, daß uns nichts ferner liegt, als der Verabschiedung des Gesetzes Schwierigkeiten in den Weg zu legen.

Das schwerste Bedenken gegen die Rational­seier am 11. August besteht darin, daß dreser Tag mitten in die Erntezeit und die notwen­digsten landwirtschaftlichen Arbeiten fällt.

Sollte trotz dieser außerordentlich schwerwiegen, den Bedenken, die auch aus den Kreisen der Lohn­empfänger geäußert werden, am 11. August fest- gehalten werden, so müssen wir unbedingt darauf bestehen, daß durch Vorschriften der Landesgesetz- aebung oder der Landesverwaltung die Ernte und die Arbeiten der Landwirtschaft zum Schutze Des Volkswohls gesichert bleiben. Dazu kommt ferner, daß der 11. August in die Ferienzeit fallt Gerade weil wir wünschen, daß der Nationalfeiertag nom ganzen deutschen Volke festlich begangen wird wei­sen wir auf diese schweren sachlichen und praktischen Bedenken nachdrücklich hin.

Abg Dietrich-Berlin (K.) erklärt, beim deut­schen Proletariat sei keine Neigung für eine Ver- fassunasfeier vorhanden. Die 21 rb etter] d)aft betrachte die ganze Republik und die Weimarer Verfassung als einen Schwindel. Diese kapitalistische Republik spiegele den Geist Noskes wider. Sie müsse über- wunden werden durch eine wahre Republik der Jr- beiter und Bauern. Der Redner empfiehlt den kom­munistischen Antrag auf Einsetzung des 1. Mai zum gesetzlichen Feiertag.

Abg. Dr. Moldenhauer (D. Vpt.) er­kennt an, daß ein Nationalfeiertag geeignet sei, die Angehörigen eines Volkes fester zur Nation zufam- menzuschließen. Die Rede des Abg. Schlange sei nicht geeignet gewesen, die Einigung der Nation zu fördern. Sicher hat die Weimarer Verfassung den Boden geschaffen, auf dem sich der Wiederaufbau vollziehen konnte. Sie hat die Gefahr der Räte­republik und des Bolschewismus beseitigt. Wenn Deutschland sich nach schwerem Fall wieder aufrich-

Die heutige Vummev umfatzt