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de« 1C. AM
1928
Das «e«Me.
— Der Slaaksgerichlshof in Leipzig erklärte im Potsdamer Flaggenstreit die preußische Flaggen- nolverordnung mit der preußischen Verfassung un- «reinbar.
— Der Reichspostminisler gab im Verwaltungs- rat die Richtlinien bekannt, nach denen die Wohlfahrtspflege der Deutschen Reichspost ausgebaut werden soll.
— In der gestrigen Sitzung des Reichskabinetts wurde beschloßen, eine Rote an Polen zu senden, in dec die Wiederaufnahme der Handelsvertragsverhandlungen angeregt wird.
— In Ost-Oberschlesien wurden durch eine explodierende Hangranate 9 Kinder getötet und 14 schwer verletzt
Die Taufe des neuen deutschen Luftschiffes »«Seaf
Jevvotin"
Friedrichshafen, 9. Iuli. In der großen Halle des Luftschiffbaues wurde heute mittag 7212 Uhr die Taufe des neuen Zeppelin-Luftschiffes vollzogen. Reben Kommerzienrat Lolsman, Dr. Eckener, Direktor Winke und Prof. Hergefell bemerkte man Gräfin Brandenstein-Zeppelin, die Tochter des verstorbenen Grafen, mit ihren zwei Töchtern an der Seite ihres Gemahls. Eine große Anzahl geladener Gäste wohnte dem Taufakt bei. Dr. Eckener gab in einer Ansprache seiner Freude Ausdruck, Mitglieder des deutschen Luskfahrverbandes begrüßen zu können, der die Tradition dec Luftschiffahrt Deutschlands verkörpere. Er betonte ferner, daß an der Taufe das deutsche Volk innigen Anteil nehme. Oberbürgermeister Dr. Wöricke-Konftanz über- brachie Nè t esten Wünsche der Gebuck-stadt Zeppelins. Slaatsminister Dr. Dominikus übermittelte die Glückwünsche des Deutfchen Luftfahrverbandes und Ministerialrat Steiger-Stuttgart die Glückwünsche der württembergischen Regierung und des württembergischen Volkes. Daraus hielt Gräfin Brandenstein-Zeppelin die Taussprache. Sie gedachte dabei in pietätvoller Weise ihres Vaters, der sich stets über jeden Fortschritt auf technischem Gebiet gefreut habe. Wit einem „Glück ab, Gras Zeppelin" vollzog sie den Taufakt.
GMOèVèrerWiâsvamM des MsrtÄspvÄKSenteu
Friedrichshafen, 9. Juli. Der Reichspräsident sandte zur Taufe des „L. Z. 127" folgendes Telegramm: „Anläßlich der Taufe des „L. Z. 127" spreche ich meine aufrichtigsten Wünsche für alle Zeit glückliche Fahrt des neuen Zeppelins aus. lgez.) v. Hindenburg."
Die hestÄse âaNneits-
Muns
Berlin, 9. Juli. In der heutigen Sitzung des -neichskabinetts, die nachmittags um 4 Uhr beginnt, Herden entgegen den Pressemeldungen, die dieser Beratung eine unangemessen große Bedeutung zusprechen wollen, keine hervorragenden oder aktuellen innerpolitischen Probleme erörtert worden, insbesondere steht die Frage des Nationalfeiertages "icht auf der Tagesordnung. Jnnerpolitisch soll folglich geschäftsordnungsmäßig der Arbeitsplan aar Reichsregierung aufgestellt werden, d. h. wie und wann das Reichskabinett regelmäßig, wenn Ulcht besondere Angelegenheiten Ausnahmeberatun- Nn verlangen, zusammentreten wird. Ferner ist die Aeratung des Schankstättengesetzes vorgesehen. Außenpolitisch werden einige Nebenfragen über , n deutsch-polnischen Handelsvertrag abgeschlossen und der amerikanische Kriegsächtungspakt erörtert, Wch dürfte hier Entscheidendes nicht beschlossen "'irden, solange der Reichsaußenminister noch nicht
den Kabinettssitzungen teilnimmt.
Von dev -eutbchttatrsttalen
Vaviervevidettttts
Berlin, 9. Juli. Die Deutschnationale Partei- "suekung nahm am Wontag am Schluß ihrer Be- atungen einstimmig folgende Entschließung an: !'.^ Parleiverlrekung billigt einstimmig die Oppo- D Abstellung der Reichstagsfraktion, wie sie in den coen der Fraktionsvertreter zum Ausdruck gekom- ^n*Jf> und ersucht die Fraktion, die Politik der uukschnalionalen Volkspartei aus dieser Basis ^leczuführen.
®^eit Ausenbevg-LVeftavv dec ^" lin, g. Juli. Unter dieser Ueberschrift mel- au, »Iungdeuksche" noch folgende Einzelheiten be«.. " Tagung der deutschnationalen Parleiver- u ?"g: Die Erörterungen beziehen sich nicht mehr jo'^t aus das Thema: Republick oder Wonarchie, L Carmis, ob die Sozialrichtung in der Par- herrschen soll oder die Sonzerupolitik des Geh. der Grates Hugenberg. So ist der Fall Lambach i^„ uund für einen schweren Zusammenstoß Zwi- dem bisherigen Parteiführer, dem Grasen tan * und dem Abgeordneten Hugenberg gewor- Trnf.?^ Abgeordnete Hugenberg hat innerhalb der Eon eine ^Alldeutsche Vereinlauna" aearündel
Dev Vstsdamev MassenftveSS
Die vveutziMe Slaggennoivevovdnung ist vevfaMnsswwvks
Leipzig, 9. Juli. 3m sogenannten Potsdamer Flaggenstreit fällte der Staatsgerichtshof heute abend folgende Entscheidung: Die preußische Verordnung vom 8. August 1927 über das Beflaggen der gemeindlichen Dienst- und Schulgebäude ist mit der preußischen Verfassung unvereinbar. Die Verfassungswidrigkeil liegt, wie Reichsgerichkspräsidenk Dr. Simons in der Begründung ausführte, darin, daß die sachlichen Voraussetzungen des Artikels 55 der preußischen Verfassung für den Erlaß einer Rotverordnung insofern nicht gegeben seien, als der 3n- Halt der Rotverordnung nicht dem mit der Verordnung verfolgten Ziele adäquat sei. Statt die Verordnung auf den eigentlichen Zweck, die Verhütung von Zwischenfällen, zu beschränken, habe die preußische Regierung die Gelegenheit ergriffen, um das gesamte Flaggenrecht zu regeln. Das bedeute aber eine Verschiebung der Rechtslage, so daß die Rot- verordnung infolgedessen als verfassungswidrig vom Staälsgerichtshof anerkannt werden mußte.
Leipzig, 9. Juli. Der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich verhandelt heute die Anträge des Magistrat der Stadt Potsdam und der deutschnationalen Fraktion des preußischen Landtages auf Verfaffungswidrigkeit und RechisungMigkeit der preußischen Notverordnung vom 8. August 1927 betreffend die Beflaggung der Dienst- und Schulgebäude. Die Verhandlung war bereits schon einmal auf den 22. Juni angesetzt, wurde damals jedoch wegen nicht fristgemäßer Termmsetzung vertagt. In der heutigen Verhandlung führten
Die Antragsteller
zur Begründung der Anträge aus, die Reichsfarben eien 'Läz-Hyhrirszekhen des Reiches ^ ,,’„-Iveten aber nur befugt, Bestimmungen über ihre vigs- nen Hoheitszeichen und deren Verwendung zu treffen. Selbst wenn man annshmen wollte, daß ein Flaggenzwang ausgeübt werden könnte, was auf Grund der Reichs- und preußischen Verfassung zweifelhaft erscheine, so könnte ein solcher
Zwang nur vom Reich ausgeübt werden. Nach Artikel 70 der preußischen Verfassung stehe den Gemeinden die Beflaggung als ein Recht der Selbstverwaltung zu, das ihnen nicht durch ein einfaches Gesetz, geschweige denn durch eine Notverordnung entzogen werden könnte .Nie Notverordnung bedeute zudem einen (Eingriff„in das städt. Eigentumsrecht, ebenso in die Unabhängigkeit der Rechtspflege. Weiter seien die in Paragraph 55 der preußischen Verfassung ausgestellten fachlichen
und die Parleiinstanzen wissen lassen, daß diese Vereinigung Fraktionsstärke habe. Das bedeutet also, daß Hugenberg sich gegebenenfalls mit den Abgeordneten Gok, Bang usw. im Reichstage selbstständig machen könnte. Graf Westarp wandte sich natürlich gegen die Drohung Hugenbergs. Am Wontag vormittag zeigte sich dieser Zwist zwischen dem Grafen Westarp und dem Abgeordneten Hugenberg in der Parteivertretung ganz klar. Graf Westarp stellte den Antrag, daß die Parteivertretung im Falle Lambach die Entscheidung den zuständigen Parteiinstanzcn überlasse. Geheimrat Hugenberg fetzte diesem Antrag ein Rein entgegen. Er wollte sofort über den Ausschluß Lambachs verhandelt haben. 3n der Abstimmung blieb Graf Westarp mit 64 gegen 67 Stimmen in der Winderheit. Er legte darauf den Parteivorsitz sofort nieder und verließ den Saal. Darauf faßte man einstimmig einen Beschluß, daß die Parkeivertre- fung auch weiter zum Grafen Wesirap als Parteiführer das Vertrauen habe. Der Abgeordnete Wallraff wurde beauftragt, den Grafen Westarp zurückzuholen. Rach einigem Zögern war dieser bereit.
Berlin, 9. Juli. Ueber die Tagung der deutsch- nationalen Parteivertretung berichtet ergänzend die „DAZ.": Die Verhandlungen wurden durch die Annahme einer Entschließung beendet, die lediglich den Willen zur Einigkeit zum Slusdruck bringt. Praktisch ist es nicht gelungen, die Gegensätze zu überbrücken, die sich nicht nur zwischen Lambach und seinen verfassungspolitischen Gegnern, son- dern, auch zwischen einer der resolut auftretenden Gruppen und dem Parteivorsitzenden Grafen Westarp gezeigt haben. Die Differenzen der zweiten Art, die außerordentlich tiefgreifend genannt werden müssen, führten dazu, daß der Vorsitzende, Graf Westarp, zweimal fein Amt zur Verfügung stellte. Durch ein einstimmiges Vertrauensvotum konnte er bewogen werden, die Geschäfte weiter zu führen. Das Problem der Gruppenbildung innerhalb der Partei, gegen das Graf Westarp durch seinen Schritt demonstrierte, ist trotzdem nicht gelöst worden. Es soll einer neuen Tagung der Parteivertreter im Herbst vorbehalten bleiben, den Versuch zu machen, daß die schweren Gegensätze zwischen der Führung und der obengekennzeichneten Gruppe ausgetragen werden. Bis zur nächsten Tagung der Parteivertretung, die mit tunlicher Beschleunigung einberufen werden soll, führt Graf Westarp den Vorsitz weiter. Als Kandidat seiner Gegner wird Dr. Oberfohre» genannt
Voraussetzungen für den Erlaß einer Notverordnung in keiner Richtung erfüllt gewesen. Weder sei die öffentliche Sicherheit gefährdet gewesen — in dieser Hinsicht handele es sich um bloße beweispflichtige Vermutungen der preußischen Regierung —, noch habe ein Notstand der Dringlichkeit vorgelegen. Die Verordnung habe lediglich parteipolitischen Zwecken gedient. Weiter sei die Zustimmung des ständigen Ausschusses des Preußischen Landtags nicht ordnungsmäßig erfolgt und daher rechtsunwirkfam, da einige abwesende Zentrumsmitglieder des Aus- schüsses ihren Sitz sozialistischen Abgeordneten übertragen hätten, was unzulässig sei. Für den
Beflaggungszwang der Schulen
habe die preußische Regierung überhaupt keine Begründung gegeben. Von dem Vertreter der preußischen Staatsregierung, Ministerialdirektor Dr. Badt, wurde geltend gemacht, daß, soweit das Reich von seinen Befugnissen im Sinne des Paragraphen 12 der Reichsverfassung nicht Gebrauch mache, die Länder das Recht der Gesetzgebung hätten. Nach den geltenden Verfasfungsbeftimmungen sei es zulässig, Angelegenheiten der Selbstverwaltung den Gemeinden und Gemeindeoerbänden zu entziehen und zu allgemeinen Landesangelegenheiten zu machen. Der Artikel 70 der preußischen Verfassung werde durch den Paragraphen 71 Abs. 2 eingeschränkt, wonach die Selbstverwaltung nur innerhalb der Schranken des jeweils bestehenden Gesetzes besteht. Inhalt einer Notverordnung könne also sein, was durch ein Landesgesetz geregelt werden könne. Die schlichten Voraussetzungen des Artikels 55 seien gegeben; Die öffentliche Sicherheit habe die Ver- nuNA vofcuderüch- gemacht. Die Beflaggung am 11. August sei ein dringliche politische Frage gewesen. Die öffentliche Sicherheit in den verschiedensten Gegenden Preu' ens sei aufs höchste gefährdet gewesen, namentlich bei der besonderen Sachlage 31tm Ver- sassungstage und dem demonstrativen Verhalten der Leiter verschiedener Gemeinden.
Die Dringliclsteil ergebe sich aus der Kürze der Zeit bis zum Verfassungstage.
Die Verordnung verfolgte keine parteipolitischen Zwecke. Es handele sich nicht um Parteifarben, sondern um die verfassungsmäßigen Farben des Reiches. Die Zustimmung des Ständigen Ausschusses sei ordnungsmäßig erfolgt .Die Möglichkeit der 2(b« tretung von Sitzen sei durchaus gegeben. — Der Staatsgerichtshof kaum darauf zu dem eingangs mtigeteilten Urteil.
ReMswehv tmd PsLsmKn-
Berlin, 9. Juli, Am Samstagabend wurde an der Kasse eines Berliner Lichtspieltheaters, das zur Zeit den Potemkin-Film aufführt, ein auf Urlaub befindlicher Reichswehrsoldat aus Ulm, der in Uniform war, von zwei Reichswehrsoldaten, die mit einem Ausweis der Kommandantur Berlin versehen waren, angehalten, weil er den Film besuchen wollte. Der Reichswehrsoldat war nicht darüber unterrichtet, daß das Reichswehrministerium schon vor längerer Zeit allen Angehörigen der deutschen Reichswehr den Besuch des Potemkin-Films aus Gründen der Aufrechterhaltung der Disziplin verboten hat. Das Reichswehrministerium war nach § 133 der Reichsverfassung durchaus berechtigt, den Besuch des Potemkin-Films zu verbieten. Das Verbot geht noch auf den Reichswehrminister Dr. Geßler zurück, ist aber von Dr. Gröner bestätigt worden. Ueber diese Frage wird nun in einem Teil der Presse allerhand geschrieben. Die sozialistische Presse hält es natürlich für notwendig, gegen das Reichswehrministerium Stellung zu nehmen. Wir sind der Auffassung, daß das Verbot schon im Interesse soldatischer Disziplin eingehalten werden muß. Ein juristischer Streit ist allerdings darüber entstanden, ob und wie weit die beiden Reichswehrsoldaten berechtigt waren, in den Jnnenraum des betreffen- Kinos zu gehen.
Gue amssSkaMMe Stimme füv die StbernlattdvattMttns
Rewyork, 9. Juli. Evening Post führt in einem Leitartikel aus, Reichskanzler Müller habe die Forderung nach Räumung des Rheinlandes mit größerer ^Berechtigung gestellt als irgendeiner seiner Vorgänger. Es bestehe kein triftiger Grund für die Besetzung ausgenommen den Vorteil, den Frankreich damit als Handelsobjekt in einer Frage wie die Reparationsregelung in Händen habe. Der Nutzen dieses Vorteils könne überschätzt werden. Sicherlich würde der Weg zur Festsetzung bet Gesamtreparation geebnet, und die politischen Beziehungen zwischen den beiden Nationen würden herzlicher gestaltet werden durch eine edelmütige Handlung Frankreichs, die Stresemanns Stellung stärken würde. Die Entfernung der letzten Schranke gegen eine vollständige deutsch.französische Freundschaft würde den beiden Ländern unermeßlichen Nutzen bringen»
Sie ersten Reglevungs- vetrhatt-ltmgen
Das neue Reichskabinett hat gestern nachmittag eine längere Sitzung abget)alten. Es kann dabei kein großes fachliches Programm vorgelegen haben, denn das Kabinett muß sich naturgemäß erst einige Zeit einarbeiten, ehe es wichtige Fragen der Gesetzgebung in Angriff nehmen kann. Wenn die sozialdemokratische Presse den Eindruck erwecken möchte, als müsse sich nun mit der Uebernahme der Regierungsoerantwortung durch die Sozialdemokraten alles wenden, so macht sie damit den Versuch, ihren Lesern Sand m die Augen zu streuen. Es wird sich im Gegenteil wohl zeigen, daß gerade das gegenwärtige Kabinett es nicht sehr leicht haben wird, mit der sachlichen Arbeit vorwärts zu kommen. Wenn es gelingen sollte, in der Amnestie- und in der Steuerfrage der Regierungstätigkeit zum Beginn einige Lichter aufzusetzen, so wird sich die Oesfentlichkeit darüber klar sein, daß damit eine ganz bestimmte Wirkung erzielt werden soll und daß das neue Kabinett es im übrigen mit dem Regieren eben so schwer haben wird wie sein Vorgänger.
Das Kabinett hat sich in seiner gestrigen Sitzung mit den deutsch-polnischen Wirtschaftsverhandlungen beschäftigt. Es muß hier die Fäden aufgreifen, die das frühere Kabinett bereits gesponnen hat ohne zu irgendeinem Abschluß zu kommen. Bekanntlich hat die polnische Regierung die Verhandlungen absichtlich ins Stocken geraten lassen. 3m April ds. Jahres hat zwischen de mdeutschen Unterhändler Minister fermes und dem polnischen Unterhändler von Twarüowstt eine Besprechung ftattgefunden. die der Ausgangspunkt für eine intensive Wiederaufnahme der Verhandlungen hätte fein können. Die polnische Regierung nahm die Gelegenheit indessen nicht wahr, während die Reichsregierung da- mals das Ergebnis der Wiener Besprechung anerkannte. So blieben die (Streitfragen offen. Man konnte sich nicht darüber einigen, in welcher Reihenfolge die Frage der Niederlassung und die Frage des Zolltarifs verhandelt werden sollte, und es blieb weiter bei der berüchtigten polnischen Grenzzonenverordnung, die das Aufenthaltsrecht deutscher Staatsbürger in dem Grenzgebiet geradezu illusorisch und dadurch eine Fortsetzung der Handelsvertragsoerhandlungen geradezu unmöglich machte. So lange Polen sich das Recht vorbehielt, deutsche Reichsangehörige aus dem Grenzgebiet kurzerhand auszuweisen, war es vollkommen müßig, über das Niederlassungsrecht mit Polen zu verhandeln. Die Stockung dauerte also an. Inzwischen hat man über die Streitfrage Noten gewechselt und die Dinge bis zur Bildung der neuen Reichsregierung hingezogen. Dem Kabinett fällt jetzt die Aufgabe zu, sich mit der polnischen Regierung über die Beseitigung der bisherigen Hindernisse zu unterhalten. Es scheint, daß man in Warschau glaubt, mit einer deutschen L^nks- regierung leichteres Spiel zu haben, wie man ja auch in der deutschen Linkspresie früher die Meinung lesen konnte, die deutsche Rechtsregierung sei an der Unergiebigkeit der deutsch-polnischen Verhandlungen schuld. Eine wesentliche Aenderung ist aber durch den Regierungswechsel nicht herbeigeführt worden Die Derhandlungsgrundlage bleibt dieselbe Es wird sich zeigen müssen, ob die polnische Regierung sich jetzt dazu versteht, die bisherigen Schwierigkeiten aus dem Wege zu räumen. Darauf kommt es zunächst einmal an Die materiellen Fragen des Tarifs, des Einfuhrkontingentes für Schweine usw. stehen zunächst noch nicht zur Erörterung.
Das Kabinett hat gestern weiter die Fra- gen vorbereitet, die heute im auswärtigen Ausschuß des Reichstages Gegenstand der Beratung fein sollen. Bei diesen Beratungen wird der Reichsaußenminister Dr. Stresemann durch den Reichskanzler vertreten werden. Dabei handelt es sich in erster Linie wohl um den von dem amerikanischen Staatssekretäl Kellogg voraeschlagenen Kriegsächtungspakt, zu dem die frühere Regierung klar und eindeutig eine zustimmende Stellung eingenommen hat. Das neue Kabinett vertritt genau dieselbe Auffassung. Die Frage der Amnest« und der Steuersenkung stand nicht auf bei Tagesordnung der gestrigen Kabinettssitzung In der Amnestiefrage verläßt man sich darauf,
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