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Monkag den 14. Mai 1928

Jtr. 113

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Wurde Jakubowski unschuldig hingerichtet? Dou einem juristischen Mitarbeiter.

Ls kaun kaum noch einem Zweifel unterliegen, daß der ehemalige russische Kriegsgefangene, der Landarbeiter Jakubowski, infolge eines Justiz­irrtums zum Tode verurteilt und hingerichtet wor­den ist. Was erfahrene Kriminalisten und Juristen in unserer Zeit mcht für möglich gehalten haben, daß von deutschen C^'r^on ein Justizmord be­gangen werden könne, hat sich bewahrheitet; noch dazu in einer Zeit, hie ni-rt als Entschuldigung für sich geltend ma^en kann. daß anormale Verhält­nisse zu raschem H-ndün g-zwungen haben. Im November des Jahres 1324 wurde die Leiche des unehelichen Kindes Ewald Nogens in der Pah- linger Heide gesund en. Der Verdacht richtete sich bald gegen den Vater des Kindes. Er wurde ver­haftet und im April des Jahres 1925 vom Meck­lenburgischen Schwurgericht zum Tode verurtellt. Alle Bemühungen der Verteidigung, eine Wieder­aufnahme des Verfahrens zu ereichen, scheiterten, und trotz den Beteuerungen des Verurteilten, er fei unschuldig, wurde er am 15. Februar 1926 hin-

aerichtet. Das besonders Bedauerliche an diesem Falle ist, daß nicht allein ein vielleicht zu verzeihen' der ÄMzirrtwn vorliegt, sondern, daß nicht alles getan worden ist, um die Rechte des Angeklagten zu wahren. Insbesondere hat man keine Rücksicht darauf genommen, daß Jakuboswki den Verhand­lungen nur mit Mühe folgen konnte. Gewiß, be­herrschte er die deutsche Sprache. Er hatte sie in den langen Jahren seines Aufenthaltes in Deutsch­land gelernt. Aber er beherrschte selbstverftänd- ',ich nur den Dialekt seiner Umgebung, ein Dialekt, der selbst für jeden, der perfekt Deutsch spricht, schwer zu verstehen ist, und nicht das hochdeutsche, das für ihn fast wie eine frerroe eprac^e war. Unter diesen Umständen hätte Jakubowski unbe­dingt ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt wer­den müssen. Daß dies nicht der Fall gewesen ist, ist eine schwere Verfehlung und belastet die Rich­ter schwer, die darüber zu verfügen hatten.

Wenn man von Anfang an gegen Jakubowski eingestellt war, so aus dem Grunde, weil das Motiv für seine Tat nur allzu nahe lag. Wer sollte ein Interesse daran gehabt haben, den kleinen Ewalli Rogens zu beseitigen? Doch einzig der un­eheliche Vater, um sich dadurch" seiner Alimenta­tionspflicht zu entziehen. Das ist dem Unglücklichen ginn Verhängnis geworden. Die oernommenen Zeugen, zum Teil Mitglieder der Familie Rogens,

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sprachen sich gegen Jakubowski aus. Der Hauptbe­lastungszeuge war, wie sich erst später herausstellte, ein Idiot, der in eine Anstalt für Geisteskranke Sebracht werden mußte, und dort gestorben ist. !ein Wunder, daß die Zeugenaussagen gegen Jakubowski waren; denn unter den Zeugen be­fanden sich ja selbst der Mörder und die Mithelfer und Mitwisser der Tat.

Jahre sind feit der Hinrichtung Jakubowskis vergangen. Aber in seinem Heimatdorf verstumm­ten nicht die Gerüchte, daß hier ein Justizmord begangen worden sei. Man wußte zwar nichts Ge­naues, aber jeder fühlte; etwas stimmt hier nicht. Die ganze Angelegenheit kam ins Rollen, als nach mehrfach schon unternommenen Versuchender Liga für Menschenrechte, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erzielen zu Ende des Jahres 1927 die Großmutter des er­mordeten Ewald Rogens auf ihrem Toten­bett angeblich das Geständnis abgelegt haben solle, das Kind umgebracht zu haben. Run wurden er­neute (Erhebungen eingeleitet, an denen neben dem Chef des Landeskriminalpolizeiamtes in Neu­strelitz, der bekannte Kriminologe Dr. Hans v. Heutig, teilnahmen. Zahlreiche Zeugenaussagen konnten als falsch abgegeben nachgewiesen werden, und inzwischen sind der Pferdeknecht Hch. Blöcker,

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der Arbeiter August Rogens und der Landarbeiter Paul Krsuzheld verhaftet worden, während der vierte Beteiligte an der Tat, der Bruder August Nogens, Fritz, inzwischen geflüchtet ist. Bisher haben die drei Verhafteten zugegeben, falsche Aus­sagen vor Gericht gemacht zu haben, das heißt, sie be- schuldigen sich selbst des Meineids. Die 3 Verhafteten schieben die Schuld an der Tat einander zu. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß in Kürze das Verbrechen aufgeklärt fein wird.

Was war nun aber das Motiv der Tat? So­weit aus den widerstreitenden Angaben der Ver­hafteten hervorgeht, hat es sich im wesentlichen da­rum gehandelt, in der kleinen Kate, die Jaku­bowski bewohnte, Platz zu schaffen. Besonders Paul Kreuzfeld soll darauf spekuliert haben, nach der Er­mordung des Ewald ein Zimmer bei Jakubowski zu erhallen. Ewald war nicht das einzige Kind des Jakubowski, aber die anderen kleineren waren so krank und schwächlich, daß Kreuzfeld damit rech­nete, sie würden in Kürze sterben und damit Platz für ihn werden.

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August Rogens hat zugegeben, daß er Jaku­bowski vor dem Schwurgericht und in der Vor­untersuchung wissentlich falsch beschuldigt hat. Vor allem nahm er seine Behauptung, daß er am Mordtage weit weg gewesen sei, zurück. Er ist vielmehr verkleidet auf einem Fahrrad nach Pg- lingen gefahren, wo Jakubowski wohnte, um ihn zu besuchen. Auf dem Heimweg will er nun Blöcker getroffen haben, der den kleinen Ewald auf dem Arm trug, und er will sich sofort gedacht haben, daß Blöcker das Kind in den Wald mitnähme, um es dort zu ermorden. Er sei ihm nachgefahren und habe gesehen, wie Blöcker das Kind an einer Tanne erhängte, es dann wieder losband und über die Heide nachdem Petrus-Moor trug, und es dort mit einem Stein um den Hals ins Wasser warf.

Blöcker selbst bestreitet, die Tat begangen zu haben. Vielmehr beschuldigt er die Brüder August und Fritz Rogens. Es ist aber auch nicht ausge­schlossen, daß der inzwischen verstorbene Geistes­kranke die Tat vouvracht hat. Eines nur scheint festzustehen: die Familie Rogens steht mit dem Mord an dem kleinen Ewald in engster Verbin­dung. Entweder hat einer der Söhne das Kind ge­tötet, oder einen der beiden mitverhasteten Arbeiter veranlaßt, die Tat für sie auszuführen.

Dieser Justizmord gewinnt in dem Augenblick da über das neue Strafgesetz verhandelt wird, noch

über den Einzelfall hinaus an Bedeutung. Einer der bekanntesten Rechtsgelehrten, der für die Bei­behaltung der Todesstrafe sich einsetzte, Professor Köhl, hat die Erklärung abgegeben, daß er dann nicht mehr für die Bei- schen Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts nach­gewiesen werden könne. Ein solcher Fall scheint hier vorzuliegen. Die Aeußerung Prof. Kahls zeigt von­seiten der Befürworter der Todesstrafe, wie sie ihrer schweren Verantwortung bewußt sind, und es fragt sich, ob nicht der Einzelfall selbst über theo­retische Erwägungen hinaus viele bewegen wird, ihren bisherigen Standpunkt aufzugeben. Die Frage: Beibehaltung oder Abschaffung der Todes­strafe ist im Augenblick ungeklärter denn je.

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Liu Heuschreckenschwarm von 250 Silomeier Länge. Das neue Auftreten der Heuschrecken in Palästina. Heuschreckenkatastrophen in Deutsch­land. Neuartige Abwehrmittel.

Neben der Dürre, die von Zeit zu Zeit die palästinische Landwirtschaft bedroht, gibt es für den Bauern dieses Landes keinen größeren Schrecken als die Heuschreckonschwärme, die zuweilen in unge­heuren Scharen über die Orangenhaine, die Ge- müfefeider, die Weinberge und überhaupt über alles, was grün ist, herfallen und die Ernte bis auf

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den letzten Halm vernichten. Seit Tagen wartete man nun in der Umgebung Jerusalems angstvoll auf die Ankunft der kleinen Tiere, die vorher einige Nachbargebiete verheert hatten, und rüstete sich zu einem energifchenFeldzug gegen die Schäd­linge. Als die großen Schwärme am 10. Mai vor der Hauptstadt auftauchten, wurden sie mit Ka­nonenschüssen empfangen, und es gelang tatsächlich, durch das Artilleriefeuer große Verheerungen unter den Heuschrecken anzurichten und sie in das Tal zwischen Megidda und Nazareth abzudrängen. Da­mit dürfte zum erstenmal in Palästina mit Kanonen gegen Heuschrecken vorgegangen worden fein.

Bei früheren landwirtLchâfllichsn Katastrophen, die in diesem Land von den kleinen Schädlingen verursacht worden sind, b^onders bei den großen Heuschreckenplagen in den Jahren 1915, 1902, 1890, 1878 und 1865, begnügte man sich mit primitiveren

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Hilfsmitteln, suchte die Heuschrecken durch Trom­meln, Gewehrschüsse, Blasen oder schwarze Tücher zu verscheuchen, verbrannte Teile der Schwärme mit Petroleum oder spritzte eine in Italien erprobte Teerlösung und errichtete Wände von Zinkblech um die bedrohten Felder In Algier wurden mit gro­ßem Erfolg auch Flammenwerfer der französischen Armee im Kampf gegen die Heuschrecken verwendet. Eine einzige Ladung von 12 Litern rohen Deis reicht aus, um i neinem Umkreis von 500 Quadratmetern alle vorhandenen Heuschrecken zu vernichten. Da­gegen haben chemische Methoden und vor allem die Anwendung von Giftgasen keinen Erfolg gehabt. In Südafrika und Südamerika hat man sich zu inter­nationalen Kampfverbänden zusammengeschlossen, um ohne Rücksicht auf Landesgrengen Feldzüge ge­gen diese Tiere, die nur fünf Zentimeter lang sind, unternehmen zu können. Gerade Südafrika leidet allerdings besonders stark unter der schon in der Bibel erwähnten Heuschreckenplage; hat man dort doch im Jahre 1924 zwischen dem Orange- und dem Sambesifluß ganz gewaltige Heuschrecken­schwärme beobachtet,' von denen ein einziger eine Länge von 250 Kilometern aufwies. In Palästina hat man Heuschreckengüge beobachtet, die an man­chen Stellen des Landes in einer Breite von meh­reren hundert Metern, Tier an Tier dicht aneinan- dergedrän-gt, mehrere Tage lang mit einer Gefchwin-

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Äigkett von etwa vier Metern in der Minute vor­überzogen. Wird die Bekämpfung der Schädlinge aus einem Feld gründlich durchgeführt, so verpesten die toten Tiere unter Umständen längere Zeit die ganze Umgegend. Uebrigens kommen riesige Heu­schreckenschwärme auch in Europa vor, z. B. in Südfrankreich, wo im Jahre 1920 Tag für Tag zwischen 12 und 30 Millionen dieser Infekten ver­nichtet wurden, und in Süüdrußland, das im Herbst

1926 von einer solchen Heimsuchung befallen wurde. In Deutshla-nd nehmen Heuschreckenschwärme zwar niemals einen ähnlichen Umfang wie in wärmeren Ländern ans doch ist es keineswegs ausgefchloss daßbefondèrsd^ostUchenTeilsdssDenMyen ches eines Tages wieder solche ungebetenen Gäste erhalten. Freilich sind feit dem Jahre 1889, als Brandenburg und Westpreußen von kleineren Schwärmen bedroht wurden, keine Wanderheu­schrecken mehr in Deutschland eingefallen. Doch sind aus dem Mittelalter dreißig schwer« Heuschrecken­katastrophen bekannt, und im 18. Jahrhundert hatte

besonders Schlesien viermal heftig unter dem erwünschten Besuch der Heuschrecken zu leiden.

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bezahlt. Es sind besondere Zähler aufgestellt, die jede 15 Sekunden, während deren gesprochen wird, 1 Telo registrieren. Diese werden dann zu größe­ren Einheiten, dem Telechron von 4 Telos, zu­sammengefaßt. Die Zählvorrichtung selbst steht im Fernsprechamt und arbeitet völlig lautlos. Unter dem Fernsprecher des Zeitnehmers hängt nur ein kleiner Registrierapparat, der einem Strom-, Gas-, oder Wassermesser gleicht. Das Prinzip des, Appa­rates besteht, so schreibt dieUmschau", darin, daß mit Hilfe einer Wheatstoneschen Brücke der Leitungs ström alle 15 Sekunden seine Richtung ändert. Der Polwechsler wird von einer Normaluhr betätigt, die ihn alle 15 Sekunden auslöst. Nimmt der Teil­nehmer den Fernsvrecher vom Haken, so schließt er den Strom zu seinem Zähler. In diesen ist ein Magnet eingebaut, der nun im Takte der Normal­uhr alle 15 Sekunden ausschlägt. Er betätigt dabei ein Triebwerk, das den Zählerzeiger alle 15 Sekun­den um 1 Einheit (1 Telo) vorrücken läßt. Sobald der Teilnehmer wieder einhängt, wird der Zähler ausgeschaltet. Dieser läuft also nur, wenn der Teil­nehmer anruft. Wird er selbst angeklingett, so tritt der Zähler nicht in Tätigkeit. Das Gespräch wird also immer nur von dem Anrufenden bezahlt. Nur während der Tagesstunden von 820 Uhr findet

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der Polwechsel alle 15 Sekunden statt. Da man noch Telechron zu 4 Telos bezahlt, so ist bei Tage die Einheit, die berechnet wird, 1 Minute lang. Nacht- dagegen findet der Polwechsel erst alle 30 Sekunde» statt. Ein Telechron erstreckt sich also während der stillen Zeit über 2 Minuten. Auch diese Umstellung erfolgt selbsttätig. Der Fernsprechdienst selbst ist ebenfalls automatisch. Der Gesprächsmesser, bas Telechronometer, hat nun schon ein Jahr in Everett; gearbeitet unter steter Kontrolle der Universität; Washington und sich aufs beste bewährt. Die - Zahl der Fernsprechteilnehmer hat sich seit der Eiw' führung verdoppelt, da die Kosten weit niedriger! sind als bei dem alten Pauschalsystem. Eine wahr-, haft segensreiche Erfindung, die unseren wertvollsten ®er Besitz, die Zeit, vor Diebstahl schützt. |

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Ein Mittäter des Postrâubers Hein verhaftet. ; Mai Berlin. 12. Mai. Nach langen Bemühungen ist! ^ es der Jenaer Polizei gelungen festzustellen, dasti wiß den am 4. Dezember 1927 auf das Postamt in men

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Klosterlausitz verübten Raubüberfall außer den in Haft befindlichen Verbrechern Heine und Lärm eil dritter Tärer in Frage kommt, her jetzt überführt

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und ebenfalls festgenommen wurde. Er war auch m| Nied

dem in der Nacht vom 27. November vorigen Jahre; in Weimar verübten Einbruchsdiebstahl beteiligt, bei dem ein Geldschrank gesprengt und dabei das ganz» Büro verwüstet wurde. Der Name wird von bet Polizei nicht genannt. Doch handelt es sich um eint nur beschränkt erwerbsfähige Person, die von Lam verführt wurde.

Neue Wendung im Kolomok-Prozeß.

Berlin, 12 Mai. In dem Bremer Prozeß gegen die Schuhmachersfrau Kolomak, die in erster 3» stanz wegen Kuppelei zu acht Monaten Gefängni! verurtellt worden war. und der am 5. Juni i« zweiter Instanz vor dem Landgericht Bremen en neut zur Verhandlung kommen sollte, hat ein Hauptbelastungszeugin, Frau Ziosner, die nah Holland auswandern will, jetzt, wie eine hiesig! Korrespondenz meldet, erklärt» sie könne die b» lastenden Aussagen, die sie in der ersten Instanz gegen Frau Kolomak gemacht hat, nicht mehr auf recht erhalten. Das Gericht wird, wie eine Korre­spondenz erfährt, auch nach dieser Richtung hin noch einmal die Voruntersuchung oufnehmen. |

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