Kv. 1<35
Land
1928
bett 4. Mai
Seettag
2rfütlung#ort und Gulchisstcmd für beide Teile ist Hanau. z Sei unverschuldetem Ausfall der Lieferung infelg« hSherer Gewalt, Streik usw. hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung oder auf Rückzahlung deS Bezugspreises. / Fürplatzvorschrift u. Erscheinungstag« der Anzeige wirb keine Gewähr geleistet. > Geschäftsstelle: Hammerstr. 9 / Fernspr. 3956,3951,3958
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DaS Hettefte.
— Der Präsident des Völkerbundsrats hat die Vollversammlung des Völkerbunds auf den 3. September nach Genf einberufen.
— 3m Stettiner Femc-mrdprozetz haben gestern die Plädoyers begonnen. Für Heines und Ottow wurde die Todesstrafe beantragt.
— Die Bremen-Flieger find unter Führung Hauptmann Köhls auf dem Lustwege von Washington nach Newyork zurückgekehrt.
— 3m Colmarer Autonomisten prozetz wurde nach der Vernehmung Ricklins der Herausgeber der „Zukunft", Paul Schall, vernommen.
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Berlin, 3. Mai. Der Reichsrat genehmigte heute die Richtlinien für die Verwendung der Reichsmittel zur Rationalisierung des landwirtschaftlichen Ge- nosfenschaftswefens und für die Hilfsmaßnahmen des Reiches zur Umschuldung der Landwirtschaft.
Angenommen wurde der Entwurf einer neuen Verordnung betr. die Einführung einer neuen Eilsen- bahnverkehrsordnung, die, wie seinerzeit berichtet, eine nahezu vollständige Uebereinstimmung mit der österreichischen Eifenbahnverkehrsordnung aufweist. Aeußerlich zeichnet sich die neue Verkehrsordnung, wie der Referent der Reichsratsausschüsse hervorhob, durch ein Nares Deutsch aus, unnötige Fremü- worte sind vermieden. Durch die einfache, klare Fassung ist es auch dem Laien ermöglicht, sich in die neue Verkehrsordnung einzuleben. Ausgeschlossen bliebe^-hie Kleinbahnen und die Privatanschluß- -»bahMn. Die Rèichsratsausfchüsse haben an der Der- oronung mehrere Aenderungen vorgenommen, die ^den Wünschen von Handel und Industrie noch mehr /entsprechen Äs die Borlase. Die Vollversammlung ; schloß sich in allen Punkten den Ausschußbefchlüssea an. Einverstanden erklärt« sich Hsrat mit einer Verordnung über Aenderung der Ausführung sbestimmungen zum Tabaksteuergesetz. Die in der Verordnung vorgesehenen Aenderungen bezwecken durch Ueberträgung der Befugnis zur Genehmigung steuerlicher (Erleichterungen auf Nachgeordnete Dienststellen (Finanzämter statt der Landesfinanzämter), eine Verkürzung des Instanzenzuges und damit eine Ersparung von Verwaltungs- aufwand herbeizuführen. Die Aenderungen sind im Einvernehmen mit dem Reichssparkommisfar getroffen.
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In der heutigen ersten Sitzung des Ausschusses für Versassungs- und Verrvaltungsreform wird man sich, wie schoy mitgeteilt worden ist, zunächst eingehend mit den Fragen der Geschäftsordnung befassen, hierbei handelt es sich vor allem um die Frage, welches Gewicht die Stimme des Reichskanzlers als des Ausschußvorsitzenden bei der Abstimmung haben soll. Da den neun Stimmen der Reichsregierung neun Stimmen der Länder gegenüberstehen, kommt einem Stimmrecht des Kanzlers besondere Bedeutung zu. Welche Entscheidung getroffen werden wird, läßt sich noch nicht übersehen. Nach der „Tägl. Rundschau" wird inan wohl in Fragen der Geschäftsordnung dem Reichskanzler das ausschlaggebende Stimmrecht übertragen. In sachlicher Beziehung wird in der heutigen Sitzung in der Hauptsache das Arbeits- Programm festgeleoft, bestimmte Arbeitsgebiete abgegrenzt und In Verbindung damit die Referate verteilt werden. Der „Voss .Ztg." zufolge wird sich der Ausschuß auf längere Zeit, wahrscheinlich bis zum Herbst, vertagen.
Die Steas» Oec Auslieferung Bela KhunS
. Wien, 3. Mai. Iustizminister Dinghofer erklärte Vertretern der amtlichen Nachrichtenstelle mit Rücksicht auf die verschiedenen einander widersprechenden Meldungen über die Auslieferungssache Bela Kduns, das Auslieferungsbegehren der ungarischen Regierung sei zwar noch nicht einge- rroffen, es sei jedoch am 2. Mai ein Telegramm des Budapester Staatsgerichtshofes an das Landgericht Wien I eingegangen, worin, nachdem gegen Vela Khun wegen dreifachen Mordes ein Haft, befehl erlassen worden sei, ersucht wird, ihn in Haft zu belassen, bis das Auslieferungsbegehren eingeht. Auch habe die ungarische Gesandtschaft vom Bundeskanzleramt verlangt, ihr auf Ungarn bezügliche Schriften ausfolgen zu lassen, damit die ungarische Regierung die erforderlichen Maßnah- snen treffen könne. Dieses Ersuchen wurde an das &moesgerid)t für Strafsachen zur Berichterstattung geleitet. Die mit der ungarischen Räteregierung getroffene Vereinbarung vom 2. August 1919,
Dinghofer fort, wird wohl kaum mehr heran- gezogen werden können, da das seinerzeit gewährte Asylrecht durch die mit Zustimmung Bela Khuns erfolgte Abtransportierung nach Rußland wohl
Die «vitzbeegemabei der „Italia"
Helslogfor«, 3. Blot Die Fahrt der „Dfalia“ ist bisher vom herrlichsten Wetter begünstigt. Um 10 Uhr abends hat das Lustschiff die Gegend von Gamala Karleby passiert und ist in nördlicher Richtung wettergeflogen. (Die Stadl Gamala karleby liegt auf der finnischen Seite der Bottnischen Meerbusens, in der Nähe des 64. Parallelkreises.)
Berlin, 3. Mai. Nach dem Bericht einer hiesigen Korrespondenz aus Stolp hatte Nobile bei seiner Abfahrt vom Luftschiffhafen Seddin mit den Funkstationen in Stolp und im Luftschiffhafen vereinbart, daß er möglichst in jeder Stunde feinen gegenwärtigen Standort angeben werde, sodaß er für den Fall, daß er in Nebel oder schlechtes Wetter gerate, durch eigene Peilung und durch Heilung fremder Stationen stets in der Lage sein könne, festzustellen, wo er sich mit dem Schiff befinde. Diese Absicht habe General Nobile jedoch nicht verwirklichen können. Die „Italia" sei von so vielen Seiten angerufen worden, daß die Funkstation an Bord des Luftschiffes zunächst überhaupt nicht dazu gekommen fei, die notwendigsten Arbeiten vornehmen zu können. Alle möglichen Stationen, sogar amerikanische Großstationen, hätten versucht, mit dem Luftschiff in Verbindung zu treten, ohne selbst die Möglichkeit zu haben, Nachrichten von ihm aufzufangen. Die letzten Meldungen, di« nach der Ueberfliegung Stockholms von den deutschen Stationen aufgefangen werden konnten, lauteten dahin, daß an Bord
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für dke üvvksen Angeklagte«
Stettin, 3. Mai. In der heutigen Verhandlung im Rosenfelder Feme-Mordprozeß beantragte Staatsanwalt Frantzky gegen die Angeklagten Heines und Ottow wegen Mordes die Todesstrafe, gegen die Angeklagten Praebel und Bergfeld wegen Beihilfe zum Morde je vier Jahre und gegen die Angeklagten Krüger, Vogt, Bandemer und Bär ebenfalls wegen Beihilfe zum Morde je drei Jahre Zuchthaus.
In seinem Plädoyer führte der Oberstaatsanwalt u. a. aus, daß Heines und Ottow der überlegten und absichtlichen Tötung des Schmidt schuldig seien. Zu den sonst in der Beweisaufnahme erörterten Fragen erklärte der Oberstaatsanwalt, daß er die Verdienste Roßbachs in Oberschlesien hoch anerkennen müsse, umso peinlicher sei es ihm, darauf Hinweisen zu müssen, daß Roßbach oft zum Lügen gezwungen worden sei. So habe er in einem Brief an den Stettiner Polizeipräsidenten im Jahre 1920 abgestritten, daß er Waffen besitze. Er versuche jetzt eigene Schuld auf die Reichswehr abzuwalzen. Ueber den Angeklagten Heines sagte der Oberstaatsanwalt, daß er ihn für einen Pham tasten und Wirrkopf Halle, er traue ihm aber Handlungen aus Eigennutz nicht zu. Als mib dernde Umstände bezeichnete der Oberstaatsanwalt die Jugend der Angeklagten, ferner die ganzen Zeitverhällnisse, die Irreführung durch unge etzliche Führer usw. Andererseits aber fielen zwei chwer- wiegende Momente in die Wagschale, das sei zunächst die erschütternde Tatsache, daß ein auch vom Standpunkt der Roßbacher Unschuldiger getötet worden sei: Schmidt habe nichts verraten und habe auch nicht die Absicht gehabt, etwas zu verraten. Hinzukomme, daß Heines nicht habe annehmen können, daß Schmidt habe Waffen verraten sollen.
Staatsanwaltschaftsrat F r a n tz k i wandte sich in eingehender Beleuchtung der Rechtslage zunächst gegen die Bemühungen der Verteidigung, für ihre Mandanten in ihrer Eigenschaft als Soldaten die Anwendung der Militärstrafgesetze in Anspruch zu nehmen, oder aus ihrer Handlungsweise Notwehr oder vermeintliche Notwehr zu folgern. Die Roßbacher seien im Jahre 1920 weder Reichswehrsoldaten im Sinne des Gesetzes aus dem Jahre 1919 über die Bildung einer vorläufigen Reichswehr noch sog. Ouasi-Soldaten gewesen. Dies beweise die ernstgemeinte Auflösung der Organisation in Güstrow. Auch die diesbezüglichen angeblichen Besprechungen mit Reichswehrdienststellen, auf die sich die Angeklagten berufen, hätten sich als nicht- stichhaltig erwiesen. Das gelte auch von der Waffenfrage: Die Organisation Roßbach sei nach der Beweisaufnahme nie Treuhänder der Reichswehr für Waffenlager gewesen. Auch über die eigenmächtige
hinfällig geworden und Bela Khun nunmehr ungebeten zurückgekehrt ist. Die Beantwortung der Frage der Auslieferung oder Nichtauslieferung Bela Khuns dürfte daher davon abhängig fein, ob die Bela Kuhn zur Last gelegten strafbaren Handlungen im Sinne des Auslieferungsvertrages mit der Schweiz vom 16. März 1896 den vorwiegenden Charakter eines gemeinen Verbrechens haben oder
alles wohl sei, und daß die Italia" bei verhältnismäßig schwachen Gegenwinden auf nördlichem Kurs gute Fahrt mache. Am frühen Nachmittag sei noch ein Telegramm Nobiles an seine Gattin in Stolp eingetroffen, in dem er kurz meldet, daß an Bord alles wohl sei und in dem er Grüße für bie italienischen Kameraden und auch für die deutschen Mannschaften in Stolp sendet.
Stockholm, 3. Mai. Noch am Donnerstag abend hatte die Radiostation der Stadt Harnösand eine gute Verständigung mit der „Italia", die den ganzen Nachmittag über dem Meer dicht an der schwedischen Küste entlang geflogen ist. Kurz nach 6 Uhr abends wurde das Luftschiff 3 Distanzminuten östlich Holmö-Gadd bei Umea gesichtet. Der Kurs war nördlich. Als die „Italia" Stockholm passierte, sandte der Cyef der schwedischen Flugwaffe, General Amundsen, ein Glückwunschtelegramm an General Nobile. Durch eine Zeitung in Norland sandte General Nobile ein Telegramm an das schwedische Volk, worin er seinen Dank für dessen Interesse aussprach.
Urteilssprechung Roßbachs durch das von ihm ein» gefetzte Standgericht hätten General v. Pawelsz und Oberpräsident Lippmann ein geradezu vernichtendes Urteil gesprochen. Roßbach habe sich damals außerhalb sämtlicher Gesetze gestellt und könn« daher aus diesem Grunde keinen Anspruch erheben, Angehöriger einer gesetzlichen Einrichtung wie die der Reichswehr zu sein.
Nach einer zweistündigen Pause begannen am Nachmittag die Plädoyers der Verteidigung. Zunächst plädierte Rechtsanwalt Bloch als Hauptverteidiger des Angeklagten Heines. Er führte u. a. aus: Objektiv waren die angeklagten Soldaten. Sie konnten sich nicht nur als solche fühlen. Darüber hilft uns auch nicht die fernste Politik des Generals v. Pawelsz hinweg. Selbst wenn er alles ausgesagt hat, begegnen wir hier dem Janus-Kopf der Reichswehr. Man machte beide Augen zu und wußte doch alles. Die Verbindung der Roßbacher mit der Reichswehr ergab sich vor allem daraus, daß die Reichswehr unmittebar Waffen an Roßbach lieferte. Nun wälzt man die Verantwortung auf die Untergebenen. Die höheren Stellen durften nichts davon wissen. Ich besitze den Brief eines aktiven Reichswehrobersten aus dem Jahre 1923, den ich immer noch zögere, der Oeffentlichkeit bekannt zu geben. Darin heißt es: „Schwätzer sind unschädlich zu machen". Zwischen den Zellen ist auch in unserem Fall dieser Befehl gegeben worden der Soldat ist straffrei, wenn er auf Befehl handelt, selbst wenn er ein Verbrechen begeht. Der Befehl zwischen den Zellest macht den Staat mitschuldig. Um die Ausführung des Verrates, um die Heranführung der Kommunisten an die Waffen zu verhindern, geschah die Tat.
Wachen Sie Schluß mit den Feineurteilen.
Einst dankt Ihnen das das Vaterland.
Rechtsanwalt v. d. Goltz, der zweite Verteidiger des Angeklagten Heines, betonte: „Der Angeklagte Heines konnte und mußte der Meinung fein, es gehe um den Schutz des Vaterlandes, es gehe um die Waffen, die das Vaterland zu seinem Schutze brauche. 2lus diesem Grunde müsse Heines freige» sprochen werden." Um 8 Uhr wurde die Verhandlung auf Freitag vertagt.
nicht. Die Entscheidung über den Charakter der strafbaren Handlung steht noch zwischen Oesterreich und Ungarn mangels eines Auslieferungsvertrages und maßgebenden allgemeinen Rechtsgrundsätzen dem ersuchten Staat zu.
t Wendepunkt in bet
Geschichte des GIsaS
Der Mai 1928 wird i« der Geschichte des Elsaß von besonderer Bedeutung sein. Finden doch in diesem Monat die Derhanüdmgen des Schwurgerichts in Kolmar gegen die 22 Auto- nomisten statt, die sich seit Dezember 1927 in Untersuchungshaft befinden m^ wegen Der- chwörung gegen die Sicherheit des französischen Staates angeklagt sind. Die Anklage ist ehr schwer, aus der langen Urft-r-suchungshast der Angeklagten ist zu ersehen, *«& es nicht ganz einfach war, den Sachverhalt festzustellen und die Anklageschrift vorzubereiten. Die Dor- ganze, welche zu der Anklage geführt haben, sind in der ganzen Bevölkerung der drei Departements bekannt, die heute das frlcherr deutsche Neichsland Elsaß-Lochrinaen bilden. Die 22 Elsässer, die heute auf der Anklagebank sitzen, sind die Führer der autonomtstischen Be- wegung, die ihren Landsleuten die ihnen von Frankreich versprochenen Rechte und Freiheiten verschaffen wollten und sich dabei gegen französische Verwaltung, Schule und Gesetzgebung vergangen haben sollen. Die Ansichten über ihre Vergehen oder Verbrechen sind im Effah und im übrigen Frankreich schr geteilt.
Unwillkürlich fliegen hüben wie drüben heute die (Sekanten nach dem 11. November 1918 jurücf, als in Paris in der Nähe des Triumphbogens die bisher stets verhüllten Statuen des Elsaß und der Lothringen mit Blumen geschmückt waren und vielen Parisern als Ziel ihres Nachmittagsspazierganges dienten. Allgemein war der Jubel, daß die beiden, so lange verloren gewesenen Töchter nun zum Vaterlands zurückgekehrt waren. Nicht minier große Freude herrschte in Elsaß-Lothringen, hoffte man doch von Frankreich alle Wünsche erfüllt zu bekommen, öu das Deutschs Reich bis jiU^ wenigstens in einzelnen Punkten versagt hafte. Man hatte zwar im allgemeinen nicht viel Grund, mit der deutschen Verwaltung unzufrieden zu sein, umsoweniger als sie, wenn auch nach einigem Zaudern, die Selbstverwaltung und die so heiß ersehnten beiden Kammern endlich bewilligt hatte.
Doch die Hoffnungen der Elsässer auf die neue Verwaltung erfüllten sich nicht. Die Franzosen dachten gar nicht daran, die Elsässer als eine besondere Nationalität anzuerkennen urtb sie nach den Bestimmungen für die nationalen Minderheiten zu behandeln, sondern man war in Paris von vornherein fest entschlossen, die drei Departements ebenso wie alle anderen in die straffe Zentralisatton des Landes eingu« gliedern und nicht die geringste Ausnahme zu machen. Man glaubte dies umsomehr tun zu müssen, als sich dann sicherfich ankere französische Volksstämme mit Recht auf einen solchen Vorgang berufen und ähnliche Vorrechte verlangen würden. Schon in den ersten Tagen des Jahres 1919 wurde die deutsche Sprache in der Verwaltung und in der Schule abge- fchafft und durch die französische ersetzt, deren ein großer Teil, besonders der älteren Bevölkerung, überhaupt nicht mächtig war. Die beiden Kammern, welche von dem gesamten Volke gewählt waren und unter dem deuffchen Statthalter einen nicht geringen Einfluß gehabt hatten, wurden abgeschafft und dafür ein „beratender Rat" eingeführt, dessen Mitglieder von den Beamten ernannt wurden. Aber die früheren deutschen Beamten, die die Volksseele genau kannten, waren meist in das Innere Frankreichs berufen und durch Stockfranzosen ersetzt worden. An die Spitze der Verwaltung trat ein französischer „Generalkommissar", der dem Ministerpräsidenten unmittelbar unterstellt
war.
Das Jahr 1926 wurde für das Verhältnis von Elsaß-Lothringen zu Frankreich von ausschlaggebender Bedeutung. Im Juni bilkeie sich der Elsaß-lothringische Heimatbund, der in einem von mehr als 100 hervorragenden Persönlichkeiten unterzeichneten Aufruf die deutsche Sprache im öffentlichen Leben sowie die bisherige Selbstverwaltung unter allen Umständen verlangte. Der französische JustiMinister griff mit strengen Maßregeln durch und enthob mehr als 20 Staatsbeamte, Pfarrer und Lehrer ihres Amtes. Im August fand in Kolmar eine stark besuchte Einspruchsversammlunz des Heimatbundes gegen die französischen Strafmaßnahmen statt, die „Schlacht" zwischen den beiden Nationalitäten hatte begonnen. Wohl versuchte im Oktober Poincarè in seiner
Dks heutige Kummev mttfgtzi 14 Seite».