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Sette 4

Samstag Lea 2. März 1928

Nr. 54

LuKmSvdev Kerkevmann leugnet wettev

Gestern nachmittag wurde Ler LangeMebacher Lustniorder Heinrich Neckermann erneut durch den Untersuchungsrichter im LanLeskrankenhaus ver- vümmen. Wie bereits bei seiner ersten erfolglos verlaufenen Vernehmung leugnete Neckermann auch diesmal alles. N. will noch nie in Rückingen ge­wesen sein und auch in Langendiebach und Ravolz­hausen keinen Versuch gemacht haben, kleine Mäd­chen an sich zu locken. Auch feine seinerzeitige Ver­urteilung wegen Sittlichkeitsvergehens an einem kleinen Mädchen bei Taubevbischofsheim sei zu Un­recht erfolgt. Am fraglichen Vormittag, an dem er festgenommen wurde, wollte er nach seiner Angabe für einen hiesigen Gärtner Walderde holen. Beim Herannahen der aus der Vermißtensuche befindlichen Menschenmenge habe er es mit der Angst zu tun bekommen, da er noch zwei Monate Gefängnis zu verbüßen gehabt hätte und befürchtete, festgenom- men zu werden. Nur aus diesem Grunde habe er sich auch bei der bevorstehenden Festnahme noch dem miß^ückten Fluchtversuch den Schuß beige- bracht. Von dem Morde selbst wisse er überhaupt nichts. Auch feiner anwesenden Ehefrau und Schwester gegenüber bestritt er, die Tat begangen zu haben, trotzdem diese ihm zuredeten, doch ein Geständnis abzulegen. Die Vernehmung wurde dann nach ungefähr zweistündiger Dauer ergebnis­los abgebrochen.

Von der hiesigen Kriminalpolizei werden wir um Aufnahme folgender Notiz ersucht: Bei der letzten Vernehmung des Lustmörders Heinrich Neckermann hat dieser u. a. angegeben, er sei an dem fraglichen Morgen, als er festgenommen wurde, von seiner in Hanau gelegenen Wohnung in der Absicht weggefah- ren, Walderde zu suchen. Ein Hanauer Gärtner, der in der Nähe eines Eisenbahndammes wohne, habe ihm den Auftrag hierzu erteilt und ihm auch einen Spaten mitgegeben. Wenn auch diese An- gaben den Stempel der Unwahrheit tragen, so wer- den doch die hiesigen Gärtner gebeten, sofern sie einem Unbekannten einen solchen Auftrag erteilt und einen Spaten mitgegeben haben, sich auf Zim- wer 192 des Krim.-Kommissariates zu melden.

Oeffenittehe LMetevverfammlung

Im Rahmen einer vom hiesigen Mieterverein einberufenen öffentlichen Mieterversammlung sprach gestern abend in derCentralhalle" der Schatz­meister des Reichsbundes deutscher Mieter, Herr Grothaus-Berlin, über die Frage der Mieter- sHutzgesetzgebung, der Mietzinsbildung, des Woh­nungsbaues und der kommenden Reichstagswahlen

Redner kam zunächst auf die Frage der Mieterfchutzgefetzgebung zu sprechen, die aegenmartig in ein brennendes Stadium getreten fet nachdem die augenblickliche Hausbesitzerfreund- Me Regierung die Beseitigung der letzten Reste des Mieterschutzes anstrebe. Mit der nach Annahme der neuen Abanderungsvorlage am 1. April 1928 in Kraft tretenden Wiedereinführung des freien Kün- bigungsrechtes, verliere das Schutzgesetz jede prak- Ache Bedeutung. Die Abanderungsvorlage stelle den vorlLtzie» Schritt zur völligen Beseitigung des Mieterschutzgesetzes dar. Anschließend erörterte Red­ner die Durchführung und Auswirkung des Kündi- Mngsrechtes und betonte besonders, daß jeder Mieter, dem eine Kündigung des Hauswirtes durch das zuständige Amtsgericht zugegangen, innerhalb 14 Tage vom Tage der Zustellung aus gegen dis Kündigung Einspruch erheben müsse, widrigenfalls es zu einer zwangsläufigen Räumung käme. Ein mit Unterschrift versehener VermerkIch erhebe Wider­spruch" genüge vollkommen. Der Widerspruch würde dem Hausbesitzer durch das Amtsgericht zugestellt, der innerhalb 14 Tage die Anberaumung eines Ver- handlungstermines (Güteantrag) beantragen müsse, andernfalls die Kündigung unwirksam Käme es dann beim Gütetermin

sei. zu keiner Einigung, folgten die eigentlichen

Streitverhandlungen. Bei Nichtzahlung von

Miete ist der Hausbesitzer verpflichtet, eine zweite

Herr Karner," sagte er leise, behutsam.

Der Lauscher fuhr auf, sah ihn an und fand sich langsam in die Wirklichkeit zurück.

Das war Bach, Herr Karner. Der hat's in sich. Gegen ihn sind wir alle Stümper, wir Herren Komponisten. Auch der alte Cramer. Hab' nämlich früher auch einmal komponiert. Eine Kantate für Orgel, ohne Gesang. Sie ist sogar in der Parochial» kirche einmal gespielt worden."

Karner sah ihn ehrlich erstaunt an.

Und die haben Sie mir bis jetzt vorenthalten, lieber Freund!"

Der Alte bekam einen roten Kopf.Ich bin ja nur ein Stümper. Hab' damals gedacht, ich könnt« die Welt entreißen. War nichts, Herr Karner. Ich hab's nicht gemeistert. Mich hat's in die Knie ge­zwungen."

Ich denk immer, lieber Cramer," sagte Karner versonnen,in jedem Musiker muß mit der unend­lichen Harmonie der Töne auch die Harmonie der Ewigkeit sein."

Der Alte starrte ihn an, nickte heftig, wurde er- regt.

Die Harmonie der Ewigkeit! Die sollten wir haben! Ja, wenn das wäre! Das sind nur wenige Herr Karner. Der Bach, der trug sie in sich. Der ist groß geblieben bis an sein Ende. Und Sie, Herr Karner, Sie tragen sie auch in sich."

»Ich, Herr Cramer?"

Ja! Und das ist's, was Sie groß macht, was Sie turmhoch über die anderen erhebt. Die Har­monie der Ewigkeit. Wenn Sie mir so zuhören, Herr Karner, was denken Sie dann eigentlich? Was geht da in Ihnen vor? Ich kann da nichts denken, nur fühlen. Mir ist's als ob ich mein Leben noch einmal erlebe."

(Fortsetzung folgt.)

o Skadklheaker. Aus dem Theaterbüro wird uns geschrieben: Heute Wend 8 Uhr wird der erfolg- reiche SchwankHurra ein Junge" von Arnold und Bach wiederholt. Morgen Sonntag, nach- mittags 3 Uhr gehtEin Fallissement", Schauspiel in 3 Akten von Björnstjerne Björnson in Scene. Abends 1% Uhr gelangt zum letzten Male und zwar mit verstärktem Chor und OrchesterAida", große Oper in 4 Akten (7 Bildern) von Giuseppe Verdi zur Aufführung.

Wie essreOnet man die Aufwertung der GNarKMensuthMen?

Don Steuerfyndikus Dr. jur. et rer. pol. Bronner, Berlin W 9.

Den Inhabern von Sparkaffenbüchern aus der Inflationszeit gehen seit einiger Zeit die Mittei­lungen der Sparkassen über die Höhe des Auf­wertungsbetrages zu, der sich auf Grund ihrer Sparguthaben errechnet. Es besteht der begreifliche Wunsch, die Richtigkeit der seitens der Sparkasse vorgenommenen Berechnung nachzuprüfen. Die Gläubiger sind jedoch, da ausdrückliche Bestimmun­gen über die Berechnung nicht ergangen sind in der Regel nicht dazu in der Lage. Im folgenden soll darüber das Erforderliche gesagt werden.

Vorausoeschickt sei, daß bereits ausgezahlte Gut- haben bei der Aufwertung nur berücksichtigt werden, wenn der ©laubiger sich bei der Annahme des Geldes feine Rechte Vorbehalten hat. Da die Guthaben in der Regel freiwillig abgehoben sind, wird ein ausreichender Vorbehalt selten ausgespro­chen sein. Ausdrücke der Unzufriedenheit mit dem entwerteten Betrage genügen nicht. Der Gläubiger muß zu erkennen gegeben haben, daß er sein Spar­guthaben durch die Auszahlung seitens der Svar- kasse noch nicht als endgültig getilgt ansehe (vgl. z. B. Entsch. des Reichsgerichts vom 22. 12. 1927; V 306/27 R).

Lediglich soweit in dieser Weise ein Vorbehalt zum Ausdruck gebracht ist, wird der abgehobene Be­trag nur in Höhe seines nach der Umrechnungs­tabelle zum Aufwertungsgesetz berechneten Gold­markbetrages auf das Guthaben angerechnet, wäh­rend die Auszahlungen sonst regelmäßig mit ihrem Nennbeträge vom Nennbeträge des Guthabens ab­gesetzt werden, wie dies bei dem nunmehr zu be­handelnden Umrechnungssystem der Fall ist.

Bei sämtlichen Sparkassen Deutschlands wird bei der Feststellung des Goldmarkbetrages der Spargut­haben das sogenannte Wilhelmshavener System angewandt. Ausdrückliche Bestimmungen sind aber im allgemeinen nicht ergangen. In Preußen ist nach einem in einem Mimsterrialblatt f. d. inn. Verw. (S. 233) veröffentlichten Runderlaß vom 5. März 1926 das Wilhelmshavener System als einzig zu­lässige Berechnungsart anerkannt.

Der Goldwert des jeweiligen Guthabens wird bei dem Wilhelmshavener System auf die Weise ermittelt, daß zunächst der Unterschied zwischen die­sem und dem ihm vorhergehenden nächst kleineren Guthaben nach dem Goldwert derjenigen Einzah­lung umgerechnet wird, die unmittelbar aus das kleinere Guthaben folgt; dann wird weiter auf das nächste geringere Guthaben zurückgegangen und so

fort

Beispiel:

1.

7.1917 eingez.

200 Mk. Guthaben 200 Mk.

1.

9.1928

500

700 Mk.

1.

2.1919

1000

1700 Mk.

1.

4.1919 abgeh.

1200

500 Mk.

1.

6.1921 eingez.

5000

5500 Mk.

1.

5.1922

6000

11500 Mk.

1.10.1922 abgeh.

10000

1500 Mk.

1.

4.1923 eingez.

20000

21500 Mk.

ZunSchft ist der Unterschied zwischen dem letzten Guthaben vom 1. 4. 1923 in Hohe von 21 500 Mk. gegenüber dem nächsten kleineren Guthaben vom 1. 10. 1922 von 1500 Mk. 20 000 Mk. nach dem Goldwert der Einzahlung vom 1. 4. 1923, die un­mittelbar auf das vorhergehende kleinere Guthaben folgt, in GoLmark umzurechnen. Maßgebend ist die

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Ausfertigung der Kündigung der Fürsorgeöehörde zu übermitteln, Oie b.s spätestens am Tage der Ver­handlung die Miete gezahlt haben müsse. Eine lebig« liche Bereitwilligksi-sertlävung zur Zahlung genüge indes nicht.

Die Gefährlichkeit der Vorlage beruhe auf dem Nichtvorhandenfein von Evsatzwohnungen. Die Ab- änderungsvorlage bedeute demgemäß eine neüè schwere und wirtschaftlich untragbare Härte für die deutsche Mieterschaft, die gut 80 Prozent der gefam-

Die Mutter km ^vanSenrimmev

vom Vorbeugen und Pflegen.

Man wünscht es keiner Mutter, daß sie Kranken­pflegerin in ihrer eigenen Familie sein müsse. Am besten ist es für alle Beteiligten, wenn Krankheit ein unbekannter oder jedenfalls doch ungewohnter Begriff im Hause ist, wenn die Mutter sich über strahlende Wgen und rote Backen bei ihrer kleinen Gesellschaft freuen kann. Aber ganz werden die Nöte und Sorgen der Krankheilstaze wohl keiner Mutter erspart bleiben, und es ist dann wichtig und auch ein gewisser Trost für sie, wenn sie weiß, wie sie sich in solchem Falle zu verhalten hat.

Merkt die Mutter aus allerlei Anzeichen, wie Appetitlosigkeit, Fieber, Unlust usw., daß sich eine Krankheit bei einem Kinde vorbereitet, so ist immer zunächst Bettruhe das richtigste. Oft schlafen sich Kinder wieder zurecht, falls es sich etwa nur um eine leichtere Verdauungsstörung, Erkältung oder deral. handelt. Auch daß Kinder, namentlich kleinere, leicht stark fiebern, ist an sich noch kein Grund zur Beunruhigung. Der kindliche Organismus reagiert heftig urw schnell auf alle Störungen, und das Fieber ist seine natürliche Abwehrmaßnahme, die man auf keinen Fall durch Unterdrückungsversuche lahmlegen soll. Natürlich kontrolliert man das Fie­ber durch regelmäßige Messungen (etwa alle drei Stunden) und notiert die Ergebnisse für den Arzt.

Was niemals schadet, ist eine feuchte Packung, die den Schweißausbruch befördert; auch sorge man vor allen Dingen für Darmentleerung (Riziusöl in Kompott, Apfelmus, Apfelsinensaft gereicht). Zur Nahrungsaufnahme soll man ein erkranktes Kind niemals zwingen. Selbst Säuglinge vertragen ein ein- bis mehrtätiges Fasten sehr gut, und es ist immer der beste Weg, um Magenstörungen zu be- heben und eine Belastung der Verdauungsorgane zu vermeiden. Man gibt Frucht- oder Zitronensaft mit abgekochtem Wasser, bei Durchfall nichts als Fenchel oder schwarzen Tee, ungesüßt ober mit Süßstoff gesüßt, evtl. zur Beruhigung des Darmes in Wasser gekochten, ungesalzenen, durch- gerührten Haferschleim. Man lüftet fleißig im Schlafzimmer, hütet das Kind vor greller Beleuch. tung und sorgt für Ruhe.

Weiter kann und braucht die Mutter für den Anfang nichts zu tun. Bessern sich die Krankheits- erscheinungen innerhalb 24 Stunden nicht, steigt das

Umrechnungstabelle zum Aufwertungsgesetz. Für diese 20 000 Mk. ergibt sich ein Goldmarkbetrag von 4,04 GM. Das nächste kleinere Guthaben ist das vom 1. 4. 1919 in Höhe von 500 Mk. Der Unterschied zwischen beiden von Mk. 1000 ist nach der auf den 1. 4. 1919 folgenden Einzahlung vom 1. 6. 1921 in Goldmark umzurechnen 68,80 GM. Das nächste kleinere Guchaben ist das vom 1. 7. 1917 von 200 Mk.; der Unterschied von 300 Mk., umgerechnet auf Grund der Einzahlung vom 1. 9. 1918, er­gibt 195.80 Goldmark. Schließlich ist die erste Einzahlung nach dem Einzahlungszeitpunkt vom 1. Juli 1917 mit dem Nennbetrags von 200 Mk. in voller Höhe hinzuzurechnen, da bei vor dem 1. 1. 1918 erfolgten Einzahlungen der Nenn­betrag gleich dem Goldmarkbetrag ist.

Der Goldmarkbetrag des Sparkassenguthabens in dem Beispiel stellt sich demgemäß auf insgesamt 466,34 GM; die Zinsen sind nicht berücksichtig.

Nach dem Aufwertungsgesetz ist der Gläubiger mit diesem Golümarkbetrage verhältnismäßig an dem aufgewerteten Vermögen der Sparkasse betei- ligt, das an die Aufwertungsosciubiger zur Vertei­lung gelangt. In den meisten Ländern ist jedoch die Verteilung ausgeschlossen; vielmehr sind bestimmte Prozentsätze für die Aufwertung der Sparguthaben festgelegt. Der Aufwertungssatz beträgt z. B. in Preußen 15 v. H., in Hamburg 25 v. H. usw.; in Bayern ist dagegen ein solcher nicht vorgesehen.

Der Aufwertungsbetrag in dem obigen Beispiel stellt sich, falls das Sparkaffenbuch von einer preu­ßischen Sparkasse ausgestellt ist, demgemäß auf 69,95 RM.

Bezüglich der Verzinsung und Rückzahlung der Sparguthaben gilt für Preußen folgendes:

Die Zinszahlung auf die aufgewerteten Spar­kassenguthaben erfolgt seit dem 1. Januar 1927 in Höhe von 3 Prozent jährlich. Die Gläubiger können die Auszahlung der Zinsen zum Ende eines jeden Kalenderjahres verlangen, wenn die Zinsen 1 Reichsmark oder mehr betragen. Die Kündbarkeit ist in der Weise geregelt, daß je ft« des löprozentigen Aufwertungsbetragss zum 1. 1. 1928, 1. 1. 1929 und zum 1. 1. 1930 kündbar gemacht sind, d. h. zu­sammen bis zu dem letzgenannten Termin 7,5 Pro­zent. Die Kündbarkeit der weiteren 7,5 Prozent ist noch nicht bestimmt.

Für gewisse ältere Sparkassengläubiger, soweit es sich um im Inland wohnende deutsche Reichs­angehörige handelt, ist eine frühere Kündigung zu- gelassen. Die Vergünstigung wird Personen gewährt, die entweder

a) das 65. Lebensjahr vollendet haben oder

b) ein Jahreseinkommen von nicht mehr als 1000 RM haben, wobei das Einkommen des Kalenderjahres maßgebend ist, das der Kün­digung vorhergeht oder

c) von Fürsoraeverbänden laufend betreut wer­den oder Zusatzrentenempsänger im Sinne des Reichsversorgungsgesetzes sind.

Diese Gläubiger können ihre Sparkaffenguthaben jeweils bis zu 100 RM schon vorher künd^en. Die Kündigung darf jedoch nicht früher als nach einem Monat wiederholt werden. Im übrigen ist in einem ministeriellen Erlaß ausdrücklich darauf hinge­wiesen, daß die Sparkassen besondere Härtefälle freiwillig berücksichtigen sollen.

ten Einwohnerschaft Deutschlands ausmache. Das Entscheidende läge hierbei nicht in formalen, sondern in grundsätzlichen Fragen. Die sozialen und wirt­schaftlichen Verhältnisse Ler Mieter müßten auch in Zukunft berücksichtigt werden.

Nachdem Redner kurz auf den Gegensatz der wirt­schaftlichen Verhältnisse zwischen Hausbesitzer (Ab­lösung der Hypothekenschuld in der Inflation) und Mietern zu sprechen gekommen war, wandte er sich der Einstellung der politischen Par-

Fieber oder stellen sich Schmerzen ein, dann säume man nicht, den Arzt zu rufen und befolge vor allen Dingen seine Anordnungen. Bei den sogenannten Kinderkrankheiten wie Masern, Röteln, Scharlach usw. ist es sehr wichtig, daß man die Kinder auch nach dem Abklingen der eigentlichen Krankheit noch im Bette hält, um Nachkronkheiten zu vermeiden. Das ist zwar eine Geduldsprobe zum Besten ihrer Lieblinge doch gerne unterziehen, und erfinderische Mutterliebe wird mit allerlei Spiel und Beschäfti­gung die Genesungszeit zu kürzen verstehen.

Mutter Gustel.

Die mMsMMe AnwvaGe

König Heinrich IV., der um 1600 Frankreich regierte, war im ganzen Lande beliebt wegen sei­ner Duldsamkeit und der väterlichen Füvsorg«, die er allen seinen Untertanen angedeihen ließ .Von ihm geht das berühmte Wort:Ich will, daß am Sonntag jeder Bauer sein Huhn im Topfe habe."

Als er daher einst auf einer Reise in eine kleine Stadt einzog, bemühten sich die braven Bürger nach Kräften, dem verehrten Landesherren einen mög­lichst würdigen Empfang zu bereiten. Die Straßen waren prächtig geschmückt. Die Aèltosten der Stadt erwarteten ihn vor dem Tore, an ihrer Spitze der Bürgermeister, der ihn mit einer wohlgosetzten An­sprache begrüßen sollt«. Leider war das wackere Stadtoberhaupt ein schlechter Redner. Mehrere Tage und Nächte zuvor hatte er zwar eifrig feine Rede studiert, aber als nun der König mit seinem stattlichen Gefolge nahte, begann der Bürgermeister ein gar klägliches Stammeln. Der König, der solche meist doch nichtssagende Festreden ohnedies nicht sehr liebte, zog bereits ein recht ungnädiges Gesicht, als plötzlich ein heiterer Zwischenfall der Unglück- lichen Rede ein vorzeitiges Ende bereitete: in der Nähe fing ein Esel gewaltig an zu schreien, so daß der wackere Bürgermeister sich mit dem besten Willen nicht mehr verständlich machen konnte. Der König konnte sich des Lachens nicht erwehren und rief laut:Bitte, meine Herren, es können nicht zwei gleichzeitig reden. Einer nach dem anderen."

Ihren ersten Gatten hab« ich auch gekannt, gnä­dige Frau. Das war ein hervorragender Mensch. Es ist wirklich ein Jammer, daß èr so früh sterben mußt«."So, finden Sie; das sagt mein jetziger Mann auch immer."

teien in Fragen der M i e t e r s ch u tz g e- f e ß g e b u ng zu und rechnete mit den sogenannten j nur hausbesitzerfreundlichen Parteien scharf ab. Es i sei endlich an der Zeit, daß die deutsche Mieterschaft j ihre Freunde erkenne und keine Stimme dürfe bei den kommenden Wahlen im ureigensten Interesse j für eine mieterfeindliche Partei abgeben werden. z Anderenfalls seien neue Betastungen in finanzieller Hinsicht zu erwarten, denn schon heute spräche man in HauÄ>esitzerkrenen von einem unbedingt hör­baren Ruck der Miete nach oben und bezeichne eine Friedensmiete von 170 Prozent eben gerade als j ausreichend." Dem Hausbesitz ging es keineswegs um die Erlangung des freien Kündigungsrechtes, sondern er habe lediglich materialistische Interessen im Auge. Die Mieterschaft müsse sich deshalb bei den . kommenden Wahlen ihrer Verantwortlichkeit voll bewußt sein.

Ueber die Frage der Mietzinser­höhung führte Redner aus, Reichswohlfahrts- minister Hirtsiefer habe schon im Vorjahre eine Mieterhöhung von 30 Prozent ongestrebt und auch eine Erhöhung um 20 Prozent durchgeführt, die überhaupt nicht begründet werden könne. Der Hausbesitz habe in den Vorkriegsjahren rund 65 Prozent Miete als Hypothekzinsen abführen müssen. In der Inflation sei er die Hypothokbelaftung auf billige Art und Weise losgeworden und heute habe er lediglich eine Aufwertung von 25 Prozent zu tra. gen. Für die Mehrmiete habe man in Aussicht ge­stellt, 200 000 neue Wohnungen zu erstellen. Es sei | aber bei dem frommen Wunsche geblieben und die Wohnungsnot habe sich gar noch vergrößert. Das Reichsarbeitsblatt berichtet von 1 Million fehlender Wohnungen, selbst Justizminister Hergt kann nicht um eineungeheuere Wohnungsnot" herumkom­men und spricht von 600 000 fehlenden Wohmrngen. Von der Hauszinssteuer wird ein größerer Teil an­statt zur Wohnungsherstellung zur Balancierung des Etats benutzt, der Baumarktwucher und die ver­waltenden Behörden verschlängen weitere namhafte Summen. Ungesunde Verhältnisse auf sanitärem und sittlichem Gebiet, Zunehmen der Kriminalistik und nichtwlèdergutzumachende Schäden am Volks­körper und der Jugend seien die weiteren Folge» der elenden Wohnungsverhältnisse.

Zum Schluffe wurde von der Versammlung fol­gende Resolution- angenommen, die der Reichs­regierung und den Parteien des Reichstages über­mittelt werden soll:

Die am 2. März 1928 versammelten Miet« Hanaus haben mit größter Entrüstung von der An­nahme der Abänderungsvorlage der Reichsregie­rung zum Mieterfchutzaesetz durch den Reichstag Kenntnis genommen. Wir protestieren mit aller Schärfe gegen die weitere Verschlechterung des Mieterschutzgesetzes und das' umsomehr, als die tetig wachsende ungeheure Wohnungsnot des beut» I eßen Volkes eher eine Verbesserung als eine Ver- ! chlechterung des Mietevschutzgesetzes bedingt hätte. Wir verlangen endlich die Erfüllung der der deut­schen Mieterschaft in dem Artikel 155 der Reichs- Verfassung gemachten Versprechungen und erklären, daß wir bei den kommenden Wahlen zu den gesetz­gebenden Körperschaften die mieterfeindlichen Par­teien mit aller Entschlossenheit bekämpfen und nur den mieterfreundlichen Parteien unsere Stinzm«»' V geben werden." H

* Evangelischer Jugend- und Wohlfahrlsdienst Hanau. In der Marienkirche läuft am Donnerstag, den 8. März, abends 8 Uhr, der FilmSprechende Mmiè". Ueber diesen Film wird geschrieben: Sottz- lose Jugend spielt im lachenden Mai. Abseits mit i dumpfer, ungeweckter Seele in ewiger Nacht und Stille sitzt ein Kind. Es ist taub stumm blind; kann also nicht hören, nicht sprechen und nicht sehen. Solche Kinder gibt es viele in Deutschland. Sie sind die Aermsten der Armen. Oberlinhaus in Nowawes schuf warmherzige Menschenliebe diesen unglaublichen Wesen ein Heim, in dem die Fesseln ihrer Seele gesprengt und ihre Anlagen entwickelt werden. Der erst kürzlich von Reichspräsident Hin­denburg hochgeehrte Pfarrer D. Dr. Hoppe ist Be­gründer und Leiter des Heims. Unter unendlichen Mühen lernen die Kinder im Oberlinhaus mit den

(^t* Snrtiitißttfo Nehmen Sie morgens, mit 6»r Ölurpuienic tags und abend 2 Toluba- Kerne. Sie erhalten die echten Toluba-Kerne in Apotheken. 22156

Das Geld ist alle. Diese und ähnliche Wendungen volksmäßiger Rede (die Kohlen werden alle, die £ Arbeit wird nicht alle, sie macht mich alle) sind | weder aus dem Französischen (!) noch alsgedan- / kenloser Wortaebrauch" zu erklären. Das in der £ Aussage stehende alle bedeutet eine Vollendung der . Selbsttätigkeit, einen Abschluß: Da tft der Weg alle k = er ist ganz zurückgelegt und hört nun auf; die i; Kirche ist alle = der Gottesdienst ist in allen seinen L Teilen zustande gekommen, also beendet (aus" sagt | der gemeine Mann); der Schützenaufzug ist alle = s alle Schützen sind vorübergezogen, der Zug ist nun | vorbei; N. ist alle (geworden) = alle seine Kräfte oder Mittel sind nun beisammen, aber nicht mehr È bei ihm sondernwo anders", die Vollendung ist S in ein Fortsein umgewandelt. Aehnlich heißt er A auch: er ist fertig (geworden) = zustande gebracht, vollendet auch im Sinne von zu Ende gekommen, ß und bayerisch-österreichisch: nun ist's gar, zunächst |: von einer Speise, dann überhaupt fertig, zu Ende: I mit mir ist's gar. Ein Feld des Dresdner Toten- M tanzes vom Jahre 1534 zeigt die Inschrift: So eines ; nach dem anderen hin zu feinem Grabe wandern, H biß wir endlich alle sein (man kann erklären: alle beisammen im Jenseits). Die Wendung alle werden, A mit dem Vermögen fertig werden, sterben) wird auch unpersönlich gebraucht: mit dem wird's alle. Man sagt auch: es macht ihn alle es reibt ihn auf, bringt ihn um, neben: er macht's heute alle = er wird heute sterben. Schon 1517 gibt das Wörterbuch von Trochus das lateinischeconficere" wieder durch all machen: auch die Römer gingen von der Vor­stellung des Vollendens und Fertigmachens aus und kamen bei demselben Worte zu der des Vermin­derns, Aufreibens, Tötens. C. M.

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