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WVVeneraL Anzeiger ffig^yWonaii Giadt und Land

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^f^tint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. / Bezugspreis: Für den halben A,nat RM. 1.-, für den ganzen Monat RM. 2.- ohne Trägerlohn / Einzelnummer 10, Freitag IS, KamStag 12 R-Pfg. / Anzeigenpreise: Für 1 mm Höhe im Anzeigenteil von 28 mm breite 8 n,pfg im Reklameteil von 68 mm Steife 25 R-Pfg. , Offerte ngebühr 50 R-Vsg.

tdr. 33

Mittwoch de«

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. ' Sa unverschuldetem Ausfall der Lieferung infolge höherer Gewalt, Streik usw. hat der Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. / Für Platz Vorschrift u. Erscheinungstage der Anzeige wird keine Gewähr geleistet./^Geschäftsstelle: Hamm,rstr.9 / Fernspr. 3956,3957,3958

8. Kebeuav

1628

Das KeUSftr.

Seim Reichspräsidenten fand gestern eine ge­meinsame Sitzung des Reichskabinetts und des preuBitoen Kabinetts über die Ostpreußen-Hllfe statt. Dabei wurde volles Gnvecnehmen über bte Hilfsaktion erzielt.

Der Reichstag nahm gestern die zweite Le­itung des Entwurfes zur Aenderung des Mieter- schutzgesetzes in Angriff.

. - Im Reichstagsausschuß wurde, die besondere Notlüge der Stadt- und Landgemeinden im besetz» ten Gebiet besprochen.

Der erweiterte Vorstand des Gefamtverban- des Deutscher Metallindustrieller hat beschlossen, iL L zur Unterstützung der müteldeutschen Gruppe zu gegeben« Zeit zur Gesamtaussperrung zu schreiten.

Das englische Parlament wurde gestern mit einer Thronrede eröffnet.

Der französische Senat beschäftigte sich gestern mit dem bekannten Paul-Boncourschen Gesetz­entwurf über die Organisation desVolkes in

Waffen". ___________________ ______

Gekamiattskvevmms k« des MetaMndâks?

Berlin, 8. Febr. Der erweiterte Vorstand des Sesamtverbandes Deutscher Metallindustrieller hat in seiner Sitzung am 7. Februar einstimmig be­schlossen:

1. Die mitteldeutsche Gruppe in ihrem Lohn­kampfe mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln zu unterstützen,

2. zu d esem Zwecke die vorhandenen Fonds durch eine das gesamte Verbandsgebiet umfassende Geldliche Umlage zu verstärken,

F 3. zur Unterstützung der mitteldeutschen Gruppe D gegebener Zeit zur Gesamkaussperrung zu schrei­

i 4. eine Kommission von 12 Herren a Milen des Reiches einzusetzen, bie mit der Durch- Lhrung der beschlossenen Maßnahmen beauftragt Änd mit allen Vollmachten ausgefialtet ist.

Wer LsttttÄVÄSVZchi des Kepsva- tèstksasenie«

I Berlin, 7. Febr. Aus der vom G knealagcnien stir Reparationszahlung?« veröffentlichten Uebersicht Mèr die verfügbaren Gelrer und vorgeuomiuenen Transferierungen im vierten Nnnuuâteujahre bis zum 31. Januar 1928 ergibt sich an verfügbaren Gedern ein Gesamtbetrag von 783 244 446.80 Mark. wovon 120 932 03.21 Mark im Monat Januar 1928 ein- Ltgaiigen sind. Transferiert wurden rn ausländischer Wähxung 305 105 930 36 Mark, davon 66 941 613.62 Mark im Monat Januar und in Reichsmark 657 039 725.60 beziv. 125 350 567.19 Mark. Am 3., Januar bestand sonach ein Ueberichnff an verfügbaren Geldern in Höhe von 136 204 739.20 Mark. Lon den vorgenommenen Ucberweifungen entfielen auf Frank­reich ru d 833.9 Millionen, davon 59 Millionen im Monat Januar. Auf das Britische Reich 128.8 Millionen, bczw. 28,2 Millionen, auf Italien 40.1 sbezw. 9.1 Millionen, auf Belgien 42.7 bezw. 10 l Millionen, auf die übrigen Mächte zufaiumen 58.7 i bezw. '23.6 Millionen Mark.

Gin ensMEev SetzKIm

In London soll ein Film in die Öffentlichkeit gebracht werden, der die Erschießung der Miß Cavell in Belgien im Oktober 1915 durch die deutsche Besetzungs­behörde behandelt. England hat sich auf dem Gebiete der Filmproduktion bisher von allen Hetzdarstellungen gegen Deutschland ferngehalten. Die Verfilmung der Seeschlachten bei Coronel und ow Falklandsinseln beweist sogar eine recht aner­kennenswerte Objektivität. Der deutsche Flotten, lommanüant Graf Spee ist als eine durchaus sym- p^hische Figur dargestellt. Nunmehr droht der neue englische Kriegsfilm die bisherige löbliche Praxis )u durchbrechen. Auch in England wird anerkannt, daß Miß Cavell nach den Kriegsgesetzen den Tod verdlent hatte. Und Todesurteile sind während des ^rges nicht nur auf deutscher, sondern auch auf u .Gegenseite an Frauen nach Kriegsgesetz voll- preckl worden. Mag England auch den Fall mit hnA anderen Augen betrachten als mir, so liegt A Zu einer Hetze gegen Deutschland kein Grund nT; Trotzdem wird in dem Film die Erschießungs- k u n^ahrheitswidrig verzerrt. Es wird so d a r - ° ls ob der deutsche Offizier, «rn .^Erschießung kommandierte, i m.'; '.einen Revolver gegen einen ^hnk'Penft*0en deutschen Soldaten m tu/141en müssen, ehe er die ohn» lrh.l gewordene Engländerin e r - | ter t S3 W erfreulich, daß auch Londoner Blät- Bprl"*3 Einschreiten der Zensur gegen diesen Film s teO'M Hoffentlich tut aucfj die deutsche diolo- ? runa Vertretung das Nötige um die Vorfüh» - [ct,L Eines Filmes zu verhindern, der ehrver. ' amurf? l"r Deutschland ist und das Verhältnis I und England trüben muß.

iftänhinJ'S"?1- Rundschau" erfährt von zu- L Qer werter Sie deutschen Vertretungen in

Mieierkchntzdevatte im ReiOAas

Berlin, 7. Febr. Reichstagspräsident L o e b e er­öffnet die Sitzung mit einem von den Abgeordneten stehend angehörten Nachruf für den plötzlich verstor­benen demokratischen Abg. Dr. Raschig, dessen Platz mit einem Strauß weißer Blumen geschmückt ist.

Der Reichstag verweigert zunächst, entsprechend den Anträgen des Geschäftsordnungsausschusses, die Genehmigung zur Strafverfolgung verschiedener kommunistischer und nationalsozialistischer Abgeord­neter. Stuf der Tagesordnung steht die zweite Bera­tung der Gesetzentwürfe auf Aenderung des Mieter­schutzgesetzes und des Reichsmietengesetzes.

Beide Gesetze sollen nach den Ausschußanträgen bis zum 31. März 1930 verlängert werden. Die wichtigste Aenderung liegt darin, daß nach der neuen Fassung des Miekerschuhgesehes der Vermie­ter das Alielsverhälknis kündigen kann. Er läßt in diesem Falle dem Mieter durch das zuständige Amtsgericht ein Kündigungsschreiben zugehen, für das ein bestimmtes Formular vorgeschrieben ist und das die bestimmte Angabe der Tatsachen enthalten muß, auf die die Kündigung gestützt sein wird. Der Mieter kann gegen die Kündigung beim Gericht Wi­derspruch erheben. Dann wird die Berechtigung der Kündigung im gerichtlichen Güteverfahren nach, geprüft. Versäumt der Mieter die zweuvöchige Ein­spruchsfrist, so kann der Räumungsbefehl gegen ihn erlassen werden.

Abg. Lipinski (Soz.) erklärt, den vorliegen­den Entwurf lehne er a b und beantrage die Verlängerung des bestehenden Gesetzes.

Reichsjustizminister Dr. Hergt bezeichnet die Ausführungen des Vorredners als MMWWWWWM tum! Dieser große programmatische Kampf sei setzt durch eine schrankenlose Agitation neu entfesselt worden, obwohl der vorliegende kleine Gesetz­entwurf gar keinen Anlaß zur Aufrollung des gro­ßen grundsätzlichen Streites biete. (Laute Zurufe links:Sie haben ihn ja mit ihrem Entwurf ent­fesselt!") Ich bekenne mich grundsätzlich zu dem Standpunkt, daß jede Zwangswirtschaft ein Uebel ist Der vorliegende Entwurf aber bringt keine Ent» scheidung nach der einen oder anderen Seite. Zu grundsätzlichen Entscheidungen ist heute der Zeit­punkt noch nicht gekommen. Der Gesetzentwurf hält genau die Mitte zwischen dem Interesse beider Sei­ten. Er bringt seine Operation, sondern mildernde Mittel. Die Lockerung der Wohnunaszwangswrrt- schaft überlassen wir bewußt den Ländern, wir wollen hier keine Zentralisation von Reichswege«. Nichts ist an dem bestehenden materiellen Recht ge­ändert. Wir haben lediglich formelle Erleichterungen eingeführt, die.beiden Tellen, Mietern und Vermie­tern, zugute kommen. Der Einwurf erleichtert auch die allmähliche Wiederherstellung der normalen Verhältnisse dadurch, daß er den in der langen Zeit der Zwangswirtschaft etwas verdunkelten Begriff der Kündigung wieder herstellt. Es ist aber falsch, daß nun eme Flut von Kündigungen erwartet wer­

Die SittsakUon

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Berlin, 7. Febr. Das Reichskabinett ist heute unter dem Vorsitz des Reichspräsidenten zu dem an­gekündigten Kabinettsrat zusammengetreten, der sich mit der Hilfe für Ostpreußen beschäftigte. An der Sitzung nahmen außer den Ministern des Reiches als Vertreter des preußischen Kabinetts Innenmini­ster Grzesinski, Wohlfahrtsminister Dr. Hirtstefer u. Landwsttschaftsminister Dr. Steiger teil. Nach Schluß der Sitzung wrude folgende Verlautbarung ausgegeben:

Mit Rücksicht auf die durch die Friedensverträge geschaffene einzigartige wirtschaftliche Notlage Ost­preußens war in der unter dem Vorsitz des Herrn Reichspräsidenten Ende Dezember v. Js. abgehal- tenen gemeinsamen Sitzung des Reichsministeriums und des preußischen Staatsministeriums die Not­wendigkeit von Hilfsmaßnahmen für diese Provinz grundsätzlich anerkannt worden. Ueber die Durch» ührung dieser Hilfsmaßnahmen sind in der Zwi- chenzen eingehende Beratungen unter den Ressorts und mit den Vertretern der ostpreußischen Wirtscbaft in Königsberg und Berlin gepflogen worden. Das Ergebnis dieser Verhandlungen bildete heute den Gegenstand erneuter gemeinschaftlicher Beratungen der beiden Kabinette unter dem Vorsitz des Herrn Reichspräsidenten. Dabei wurde ein volles Einver­ständnis über die Hilfsaktion erzielt. Diese zer­

London und Brüssel sind seit dem Auftauchen der ersten Nachrichten über den Miß Cavell-Film unab­lässig bemüht gewesen, die Ausführung eines der- artipen Bildstreifens zu verhindern. Die Bemühun- gsn'werden fortgesetzt, und es ist zu hosfen, daß sie Erfolg haben werden. Zwar hat die Hersteller- strma versucht, von der Botschaft in London Aus­

den müßte. Das materielle Kündigungsrecht wird ja in keiner Weise erweitert. Die Vorlage ist nur auf die ganz einfach liegenden Fälle zugeschnitten, in denen gar keine Zweifel an der Kundigungs» berechtigung bestehen. Ich habe zu den Vermieter- organisationen das Vertrauen, daß sie die neuen Bestimmungen nicht in einer die Mieterschaft ver­bitternden Weise anwenden werden. Andererseits kann man zu den Mieterorganisationcn das Ver­trauen haben, daß sie ihre Mitglieder genügend auf­klären, um sie vor schädlichen Wirkungen der Ge­setzesanwendung zu schützen. Den Ausbau der Für­sorge für die gekündigten Mieter betrachten wir als eine der vornehmsten Aufgaben der Regierungen des Reiches und der Länder. Der preußische Justiz- minister ersucht in einem Schreiben, das Gesetz nicht vor dem 1. April 1928 in fitaff treten zu lassen Wir werden uns diesem Wunsch fügen müssen und können deshalb an dem vom Ausschuß vorgesehenen Termin des 16. Februar nicht festhalten.

Abg. Domsch- Dresden (DntL) ist mit dem Minister der Meinung, daß die Wirkung des vor­liegenden Entwurfs weit überschätzt werde, und daß die große Beunruhigung in den Kreisen der Mieter und Vermieter unnötig sei. Angesichts der noch im­mer bestehenden Wohnungsnot sei eine völlige Aus­hebung der Wohnungszwangswirtschaft im gegen­wärtigen Moment unmöglich. Die Mieter seien über die Bedeutung der Vorlage getäuscht worden. Die­jenigen Mieter, die keinen durchschlagenden Kün- digungsgrund geboten haben, könnten ruhig der neuen Vorlage entgegensehen; an ihrem Rechtsver­hältnis werde dadurch nichts geändert.

Abg. Tremmel (Ztr.) betont, die vorliegen- isssÄrÄ^

und eine Vereinfachung des Verfahrens im Rah. me» des bestchenden Rechts. Das jetzt wieder einge» führte Kündigungsverfahren gewähre dem Mieter größere Sicherheiten als das bisherige Klagever- fahren.

Abg. Büll (Dem) erklärt, man müsse den Mut der Regierung bewundern, daß sie diesen Entwurf nach der allgemeinen Ablehnung durch Mieter- und Bermieterverbänbe noch im Reichstage eingebracht habe. Die einseitig hausbesitzerfreundliche Haltung der Wirtschaftspartei sei bei den Ausschußberatun­gen in unerträglicher Weise zum Ausdruck gekom­men. Der Redner wendet sich gegen weitere Er- Höhungen der^Nieten, da sich schon die letzten bei­den Erhöhungen schädlich ausgewirkt hätten.

Aba. Seifert (Völk.) gibt der Regierung den Rat, die Vorlage zurückzuziehen. Mit aller Entschie­denheit müsse von der Regierur^ endlich ein Bau­plan verlangt werden, um die Wohnungsnot wirk­sam zu bekämpfen.

Darauf werden die Beratungen abgebrochen. Die Weiterberatung wird auf Mittwoch vertagt.

fällt in ein System von einzelnen Maßnahmen, zu denen insbesondere auch die Erleichterung der Auf­nahme einer größeren Anleihe gehört. Aus Mitteln des Reichs und Preußens wird

für das laufende Jahr ein Betrag von 75 Mill.

Reichsmark

vorgesehen, von denen 60 Millionen vom Reiche, 15 Millionen von Preußen bereitgestellt werden sollen. Die Wege, die zur Herbeiführung der Gesundung der ostpreutzischen Wirtschaft beschritten werden sol- len: die Eröffnung neuen erststelligen Realkredits zu günstigen Bedingungen, die Umwandlung der drückenden hohen Persânalschulden der Landwirt­schaft in einen langfristigen zrveitstelligen Hypo- lhekenkredit, besondere Kredilmaßnahmen für klein- bäuerliche Besitzer, Pächter, Siedler usw. und wei­tere Maßnahmen zur Erhaltung de» Besitzes sowie zur Stützung der ostpreußischen Industrie, fanden allseitige Billigung. Zur Senkung der öffentlichen Lasten wird das Reich durch Entgegenkommen bei den Reichssteuern und andere Entlastungsmaßnah­men, Preußen durch Erleichterung der Schullasten und Realsteuern beitragen. Schließlich wurden die Vorschläge für eine besondere Berücksichtigung Ost­preußen? auf dem Gebiete des Eisenbahngüterver­kehrs geprüft und anerkannt. Die Hilfsmaßnahmen werden unverzüglich verwirklicht werden.

künfte, die sie zur Herstellung des Films benötigte zu erhalten; sie hat jedoch hierin stets von »eiten der Botschaft eine bestimmte Abweisung erfahren. Es ist also völlig unzutreffend, daß die deutsche Bot­schaft in Londonbei der Herstellung des Films sogar helfend eingegriffen" hätte.

Geld und ^ontvotte?

Don Dr. Lari Mehrmann-Koblenz.

Der Westausschutz für Rhein, Ruhr, Saar Pfalz hat aus Anlah der Rheinlanddebatte im Reichstage eine Entschließung gefaht, die bte Forderung des Reichsautzennunlster» Dr. Stresemann dankbar begrüßt und gleich ihm auf das Entschiedenste jede besandère Ko», trolle bes entmilitarisierten Rheinlandes ab­lehnt. Diese Forderung unterstreicht der be­kannte und geschätzte Serfaff et in dem nach­folgenden Artikel.

Reichsaußenminlster Dr. Stresemann be­tonte im Reichstag mit allem Nachdruck, daß Recht und Moral die sofortige Räumung der besetzten Gebietes verlangen. Das Recht, das uns aus dem Versailler Diktat erwächst, und die Moral, die nach dem Locarnovertrage in dem Anspruch auf Gleichberechtigung der Döl- kerbundsmitglieder sowie in der menschlichen Sehnsucht nach Freiheit begründet ist. Briand hält sich demgegenüber an die Tatsachen. Er hat vor sich die Wirklichkeit derfranzösischen Wacht am Rhein" und hinter sich den Willen der Mehrheit des französischen Volkes bis tief in die Linksparteien hinein, unter allen Um­ständen auch nach dem 2lbruf der Truppen- massen am Rhein Horch- und Vorposten zu lassen, die jeden Augenblick das französische Militär an dieRheinbarriere" zurückrufen können. Gestützt auf diese beiden Realitäten kann es Briand wagen, seinen Versailler Schein immer wieder vorzubringen, und zwar mit der Auslegung, zu der er sich im Gefühl des Mck- lichen Besitzers stark fühlt.

Wenn man sich begnügt, nur von psycho­logischen Hemmungen zu schreiben unb M reden, so ist das eine Verschleierung des Grund-

Schwkerigkeiten des Äusgkerchsbsmühens hin­wegzutäuschen. Schält man aus der Strefe- mannschen und der Briandschen Rede den Kern der Gegensätze heraus, so wird sogleich klar, welche schweren Nußschalen zu knacken sind. Jenepsychologischen Hemmungen" nähren den Glauben, daß es in Frankreich der Wunsch nach der vielberedeten Sicherheit ist, der die Fran­zosen am Rhein zurückhält, nicht aber das Ver­langen nach einer starken Machtposition. Die französische Rhetorik und Journalistik hat zwei­fellos ein blendendes Geschick, den eigentlichen Zweck der Rheinlandbesetzung mit der Sicher­heits-Drapierung zu verhüllen. Aber der deutsche Außenminister hat den Garantieschrei­ern die Maske der Heuchelei vom Gesicht ge­rissen, als er die Frage stellte, ob das französche Volk, wenn es schon Deutschland heimtückischer Absichten beschuldigt, England als Bürge des Locarnopaktes des Wort- und Vertragsbruches verdächtigen wolle. Der britische Garant des Friedens an der deutsch-französischen Grenze (zusammen übrigens mit dem italienischen) müßte dem französischen Volk, das alt und jung, Weib und Mann in die Wehrpflicht gezwängt hat, das überdies mit Belgien verbündet ist, als Sicherheitsfaktor genügen, wäre nicht immer der Hintergedanke der Machtposition mit im Spiel.

Der deutsche Außenminister spricht von Recht und Moral, der französische von der Wirklichkeit und der Macht, die Verträge ihrem Geist zuwider auszulegen. Die ungeheure Mehrheit des Senats und der Presse Frank­reichs hat ihm zugestimmt. Auch Briand weiß sehr wohl, daß die Einrichtung einer ständigen Kontrolle mit dem Diktat von Versailles nicht vereinbar ist. Hat er sich deshalb etwa eine an­dere Vertragsmöglichkeit geschaffen? Am 11. Dezember 1926 wurde in Genf ein Investi- gationsabkommen geschloffen, in dem der W» satz IV lautet:Es besteht Einverständnis da­rüber, daß die Bestimmungen des Artikels 213 des Friedensvertrages mit Deutschland über die Investigationen auf die entmilitarisierte Rheinlandzone in gleicher Weise wie auf die üorigen Teile Deutschlands anwendbar sind; diese Bestimmungen sehen für diese Zone eben­sowenig wie für andere Gebiete die Einrichtung einer besonderen Kontrolle durch ständige lokale Elemente vor." Diese Feststellung sichert das Rheinland gegen eine Ausnahmebehandlung. Es heißt indessen weiter:In der entmilitari­sierten Rheinlandzone können derartige beson­dere, nicht im Artikel 213 vorgesehene Elemente nur durch ein Abkommen zwischen den beteilig­ten Regierungen eingerichtet werden."

Auch in diesem Satze ist ein Schutz des deut­schen Rechtes am Rhein vorgesehen. Zugleich ist aber eine Brücke für die Absicht Frankreichs geschlagen, sich an der Rheinbarriere eine bau« ernde Stellung zu verschaffen. Wenn Bria«